Gesetze werden einfach missachtet, keinen Staatsanwalt wird das interessieren.Gesetze werden von den entsprechenden Gerichte schon beachtet werden müssen...
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Gesetze werden einfach missachtet, keinen Staatsanwalt wird das interessieren.
Also ich habe sehr wohl positive Erfahrungen gemacht: Sowohl der Gerichtsvollzieher als auch mein Kontakt beim Gericht hatten schenbar durchaus Verständnis für meine Gegenwehr, ja ich hatte sogar den Eindruck, als würden sie auch nicht unbedingt hinter der Sache stehen, sind aber durch die momentan in Deutschland geltenden Pseudogesetze (sog. "Rundfunkstaatsverträge) zu gewissen Handlungsweisen gezwungen: "Wir können das nicht prüfen, das ist Gesetz". Solch pseudolegalisierenden Gesetze gab es übrigens vor 75 Jahren schonmal in Deutschland...
Gesetze werden von den entsprechenden Gerichte schon beachtet werden müssen...
Missstände in der Justiz werden auch von Fachleuten beklagt. Stellvertretend sei hier der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Willi Geiger genannt: "Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." (DRiZ 9/1982, Seite 325).
Und Wolfgang-Dragi Willi Neškovi? (Jg. 1948), der vom 05.06.1990 bis zu seiner Ernennung 2001 zum Richter am Bundesgerichtshof Richter am Landgericht Lübeck war, schrieb in einem Artikel "Der Mythos von der hohen Moral der Richter" in der Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP), Nr. 14, vom 25. 7. 1990, S. 625 dazu folgendes:
"(…) Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. (…)
Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung. (…)
Die Verwaltungsgerichte, insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im Zweifel für den Staat und gegen den Bürger. Manche Oberverwaltungsgerichte (z. B. das Ober-verwaltungsgericht Lüneburg) haben sich zu einer Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. (…)"
(http://www.vaeternotruf.de/wolfgang-neskovic.htm)
Eine Gerichtsentscheidung des OLGs Naumburg liefert ein Paradebeispiel für Justizwillkür: "(…) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Richtern des 14. Senats des OLGs Naumburg einen glatten Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht bescheinigt (BVerfG, NJW 2005, 2685). Die OLG-Richter haben in einem Gerichtsverfahren vorgeführt, dass die Macht der Richter so groß ist, um im Extremfall die Rechtsordnung aus den Angeln zu heben (NJW 2007, 2746). (…) Dabei setzten sich die OLG-Richter über mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hinweg, die für das OLG bindend waren. Schließlich sprach das BVerfG von Willkür. Hierauf wurde nach langem Zögern seitens der Staatsanwaltschaft Klage wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB erhoben. Der zuständige Senat des OLGs Naumburg eröffnete jedoch erst gar nicht das Strafverfahren."
(http://www.spd-eulen.de/index.php?nr=32158&menu=1)
Die einzige Chance, die ihr habt Recht zu bekommen (auch mit der GEZ), ist die eigene Rechtsfähigkeit wieder herzustellen. Dazu müsstet ihre euch mit eurer rechtlichen Situation, in der ihr euch gegenüber dem System (BRD-Verwaltung) befindet, auseinandersetzen. Ihr seit mit eurem Tun gegenüber den BRD-Organen handelsrechtliche Verträge eingegangen, die ihr durch eure Handlungen gegenüber diesen Organen und der GEZ immer wieder handelsrechtlich bestätigt.
Die Organe in diesem Rechtskreis handeln nicht unrecht, da ihr eben durch euer konkludentes Handeln die AGBs dieser Organe akzeptiert habt.
Deshalb werdet ihr auf diesem Weg wirksam nie die GEZ und andere los werden. Der einzige Weg ist auf rechtlich, korrekte Weise euch von dem System komplett zu lösen, und die bestehenden invisiblen Verträge mit diesem zu kündigen.
Um in die Materie einzusteigen empfehle ich euch mit den Fragen auseinander zu setzen, welche Rechtsstellung die BRD und ihre Organe inne hat, und in welchem Rechtsstand ihr euch gegenüber der BRD und ihren Organen befindet.
Bürger, welche genug Geld zur Verfügung haben ist das sowieso schnuppe...Die Mehrheit der Bürger schmerzt nur ein nicht mehr so leicht zu verschmerzender Griff in ihren Geldbeutel.
Die bezahlen und gut ist - tut nicht weh! < - "merkst du was?"
Ich bin hier schon von den Moderatoren wegen meinem Beitrag gerügt worden, weil ich angeblich Verschwörungstheorien verbreite
Ich bin hier schon von den Moderatoren wegen meinem Beitrag gerügt worden, weil ich angeblich Verschwörungstheorien verbreite
Selbst wenn dem so wäre, stünde immer noch mein Eingangskommentar offen, wonach der EINZELNE sich gegen den Mechanismus zu stellen hat, was er aber in der Regel ohne immensen Aufwand gar nicht kann. Darin besteht ja das Kalkül. Für Hobby-Juristen, die nach Feierabend genügend Muße haben, Akten zu wälzen durchaus eine schöne Beschäftigung. Diese wenigen Ausnahmeverweigerer nimmt die GEZ noch gerne mit. Eigens zusätzlich eingestellte, geschulte Mitarbeiter sorgen dafür.
PS an die Verschwörungstheoretiker:
Hier Sigmar Gabriel : https://youtu.be/8c9Kytsnje0
Hier Wolfgang Schäuble: https://youtu.be/Ab1lyuTyu0U
Ein kleiner Hinweis sei erlaubt, setzt euch mit dem Grundgesetz (z.B. §133) und den Kommentierungen auseinander, da steht im Grunde genommen alles drin.
§ 133 BGB.
Die "Lösung" geht über diese Dinge hinaus. Nur in einem Verhältnis, indem man dafür sorgt, dass die BRD-Organe bzw. die GEZ nicht mehr für die "Sache" zuständig sind, hat sie auch keine "Sachenrechte" mehr über diese "Sache".
Diese "Lösung" setzt eine innere Überzeugung voraus, nämlich wie man von seiner Umwelt rechtlich gesehen bzw. von dieser behandelt werden will, als "Mensch" oder als "Sache".
Keine Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids wegen behaupteter Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat - Keine Verfassungswidrigkeit der AO und des EStG wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG
Orientierungssatz
1. Der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dahingehend verneinende Vortrag, dass es sich bei der BRD nicht um einen Staat, sondern lediglich um eine privatrechtliche Personenvereinigung mit Firmencharakter ("BRD-GmbH") handele, ist abwegig; er begründet keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines gegen gemäß § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige ergangenen Einkommensteuerbescheides (vgl. Rechtsprechung).
2. Die Rechtsauffassung, die AO und das EStG seien verfassungswidrig und unwirksam, weil der Gesetzgeber gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen habe, geht fehl (vgl. Rechtsprechung).
Tatbestand
I. Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2014 auszusetzen ist.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Durch Einkommensteuerbescheid vom ... 2015 wurden die Antragsteller (AS) für das Streitjahr 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (vgl. Blatt FA-Akte). Gegen diesen Steuerbescheid legten sie mit Schreiben vom ... 2015 Einspruch ein. Als Begründung Ihres Einspruches führten die AS im Wesentlichen aus:
Seit ... 2015 würden sie die "gelbe" Staatsangehörigkeit besitzen und somit nicht mehr der „BRD – GmbH“ angehören. Sie forderten das Finanzamt auf, die Legitimation für das Versenden von Steuerbescheiden und die Erhebung von Steuern nachzuweisen. Die Existenz der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wird seitens der AS verneint. Die Einheit Deutschlands sei durch die Wiedervereinigung 1990 nicht vollendet worden, da dazu das gesamte Reichsgebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gehören müsse. Letztlich seien die Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der Abgabenordnung (AO) daher als nichtig anzusehen, so dass keine Steuerpflicht aus diesen Gesetzen für sie hergeleitet werden könne. Sämtliche Steuergesetze könnten letztlich nicht gelten, weil das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht beachtet worden sei. Verwaltungsakte, also auch Steuerbescheide, die auf nichtigen Gesetzen beruhten, seien ebenfalls als nichtig anzusehen und deshalb aufzuheben. Im Übrigen wird auf das Einspruchsschreiben der AS vom ... 2015 (Blatt 59 ff. FA-Akte) Bezug genommen.
Durch Einspruchsentscheidung vom ... 2015 wurde der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen und gleichzeitig auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt. In seiner ablehnenden Entscheidung führt das Finanzamt aus, dass die AS in der BRD als unbeschränkt steuerpflichtig anzusehen seien. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig seien alle Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hätten; gleichgültig sei, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit hätten. Am Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland und damit des deutschen Staates habe sich auch nach dem Beitritt der DDR und durch die Verträge und Rechtsänderungen in diesem Zusammenhang nichts geändert. Es sei daher abwegig, eine Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches für sich zu proklamieren und damit die Unzuständigkeit der Finanzbehörden und die fehlende eigene Steuerpflicht zu begründen. Auch sei weder von der Nichtigkeit der Steuergesetze noch von der Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheides 2014 auszugehen. Ergänzend wird auf die Ausführungen des Antragsgegners (AG) in der Einspruchsentscheidung verwiesen (Blatt 82 ff. FA-Akte).
Hiergegen haben die AS am ... 2015 beim erkennenden Senat Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 10 K 1133/15 anhängig ist. Mit Schreiben vom ... 2015 haben sie nunmehr auch bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Zur Begründung ihres Antrages nehmen die AS im Wesentlichen Bezug auf ihre Ausführungen in der Klageschrift, die weitestgehend den Ausführungen in der Einspruchsbegründung entsprechen. Ergänzend wird noch vorgetragen:
Da sie seit Frühjahr 2015 "preußische Staatsbürger" seien, hätten sie mit der Firma „BRD – GmbH“ nichts zu tun. Durch die Vorlage eines entsprechenden Staatsangehörigenausweises, der von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt worden sei, habe man dies auch nachgewiesen. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG seien aber nur deutsche Staatsangehörige steuerpflichtig. Geschäftsbeziehungen mit der "BRD – GmbH" hätten sie nicht begründet. Auch nach dem Einigungsvertrag sei die BRD lediglich als privatrechtliche Personenvereinigung anzusehen. Die BRD sei kein Staat, es gebe keine Staatsangehörigen und folglich auch keine Steuerpflichtigen und keine Steuerpflicht. Infolge des Firmencharakters der BRD könnten Beziehungen ihrerseits hierzu nur durch entsprechende Vertragsabschlüsse begründet werden. Solche vertraglichen Beziehungen seien sie aber zu keinem Zeitpunkt eingegangen. Vor Zuerkennung ihrer "preußischen Staatsbürgerschaft" habe man lediglich irrtümlich eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben.
Ergänzend wird auf die Antragsschrift vom ... 2015 und die Klageschrift vom ... 2015 Bezug genommen.
Die AS beantragen sinngemäß, die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... 2015 auszusetzen.
Der AG beantragt, den Antrag abzuweisen.
Unter Bezugnahme auf seine Ausführungen in der Einspruchsentscheidung ist der AG nach wie vor der Ansicht, dass die AS zweifelsohne unbeschränkt steuerpflichtig seien. Dem Senat lagen die die Kläger betreffenden Einkommensteuerakten 2014 sowie die Gerichtsakte 10 K 1133/15 vor.
Entscheidungsgründe
II. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat keinen Erfolg.
Nach § 69 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit Abs. 2 S. 2 und S. 7 Finanzgerichtsordnung (FGO) soll das Gericht der Hauptsache die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ganz oder teilweise aussetzen beziehungsweise dessen Vollziehung aufheben, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes erkennbar ist, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Sachverhaltsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhof – BFH – vom 12. November 1992 XI B 69/92 in Bundessteuerblatt – BStBl – II 1993, 263 mit weiteren Nachweisen; Koch in Gräber, Kommentar zur FGO, 7. Auflage, § 69 Anmerkung 86 mit weiteren Nachweisen).
Bei Anwendung dieser Grundsätze hat der Antrag keinen Erfolg.
Der angegriffene Steuerbescheid erweist sich vielmehr als rechtmäßig und verletzt die AS nicht in ihren Rechten.
Der AG weist zutreffend darauf hin, dass die AS als unbeschränkt steuerpflichtig anzusehen sind, da sie im Inland einen Wohnsitz unterhalten (vgl. dazu § 8 AO, § 1 Abs. 1 EStG). Diese gesetzlichen Grundlagen der AO und des EStG sind unter Beachtung zur Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit ergangen (vgl. Art. 105 ff. GG) und gelten auch für die AS.
Soweit die AS Einwendungen gegen die Existenz der BRD als Staat erheben und von einer Firma „BRD“, für die das HGB anzuwenden sei, ausgehen, ist dieses Vorbringen als abwegig anzusehen. Die AS, die im Inland ihren Wohnsitz haben, unterliegen der Rechtsordnung und den Steuergesetzen der BRD, die entgegen ihrer Auffassung auch nach dem Beitritt der DDR bis heute völker- und staatsrechtlich fortbesteht (vgl. z. B. Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 12. Dezember 2002 1 K 2474/02, veröffentlicht in juris). Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Am Fortbestand der BRD und damit des deutschen Staates hat sich auch durch den Beitritt der DDR und die Verträge und Rechtsänderungen im Zusammenhang damit nichts geändert. Die BRD ist der gegenwärtige deutsche Staat. Sie ist als Staat die heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform Deutschlands (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG – vom 26. Oktober 2004 2 BvR 955/00 und 2 BvR 1038/01, Entscheidungen des BVerfG 112, 1 ff.; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. November 2013 4 K 3798/10, veröffentlicht in juris; Urteil des FG Münster vom 14. April 2015, 1 K 3123/14F, veröffentlicht in juris, jeweils m. w. N.).
In diesem Zusammenhang hat auch der BFH durch Beschluss vom 28. April 2010 VI B 167/09, BStBl II 2010, 747, entschieden, dass die Fortgeltung des Grundgesetzes nach dem Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD nicht ernstlich zweifelhaft ist und selbst im Falle der Annahme einer „Legitimationslücke“ seitens des Verfassungsgebers bzw. des Fehlens eines plebiszitären Legitimationsaktes dies nicht zur Folge haben kann, bis zum Ergehen eines solchen Legitimationsaktes die tatsächliche Staatspraxis des Erlasses von Gesetzen auf der Grundlage des Grundgesetzes außer Acht zu lassen und auf deren Grundlage erlassene Verwaltungsakte als rechtswidrig zu verwerfen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 19. Februar 2013, 5 K 1027/11, EFG 2013, 1158; Urteil des FG Hamburg vom 19. April 2011, 3 K 6/11, EFG 2011, 2189 sowie Urteil des Hessischen FG vom 22. September 2010; 6 K 134/08, veröffentlicht in juris).
Die AS wenden auch zu Unrecht ein, die dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Steuergesetze, hier die AO und das EStG, seien verfassungswidrig und daher unwirksam, da der Gesetzgeber gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen habe.
Soweit die genannten Gesetze zu Eingriffen in die Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen ermächtigen, stellen sie sich als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentumsrechts dar, das nicht dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unterliegt (vgl. dazu auch Urteil des FG Hamburg vom 19. April 2011, 3 K 6/11, EFG 2011, 2189; Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 17. Januar 2013, 7 K 7303/11, EFG 2013, 723; Beschluss des BFH vom 17. Januar 2013; II E 19/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH –BFH/NV– 2013, 586).
Im Übrigen ergeben sich nach Aktenlage keine Anhaltspunkte für Rechtsfehler des angefochtenen Bescheides.
Eine Aussetzung der Vollziehung kommt auch nicht im Hinblick auf den Aussetzungsgrund der „unbilligen Härte“ in Betracht. Eine solche unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder schwer wieder gutzumachen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. Koch in Gräber, Kommentar zur FGO, 7. Aufl., § 69 Anm. 105). Solche Gründe werden von den AS nicht geltend gemacht und sind nach Aktenlage auch nicht erkennbar.
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung war daher mit der Kostenfolge des § 135 Abs. 1 FGO abzuweisen.
Es gibt für den Normalbürger ungeachtet der rechtlichen Situation keine Möglichkeit, sich der Zwangsabgabe zu entziehen.
bleibt am Ende immer noch die Möglichkeit auszuwandern.oder, außer auszuwandern:
Es gibt für den Normalbürger ungeachtet der rechtlichen Situation keine Möglichkeit, sich der Zwangsabgabe zu entziehen.
Es gibt inzwischen sehr viele Menschen, die sich der Zwangsabgabe durch Boykott entziehen und das geht ganz einfach durch nicht-zahlen! Je mehr sich dem Boykott anschließen, desto wackeliger wird das gesamte Konstrukt.
Blödsinn! Es gibt inzwischen sehr viele Menschen, die sich der Zwangsabgabe durch Boykott entziehen und das geht ganz einfach durch nicht-zahlen! Je mehr sich dem Boykott anschließen, desto wackeliger wird das gesamte Konstrukt.Wenn dies so einfach vonstatten ginge wie dargestellt, gäbe es diese Seite mit den tausenden Einträgen gar nicht.
Wieso starten wir also nicht alle gemeinsam ein Distributed Denial of Beitragsservice?
oder "einmal angenommen, jeder würde ... das wäre wie ein DOS Angriff" - nur ein Wunschtraum, alles wird auf später verschoben.
"Je mehr Leute sich anschließen" desto mehr Sachbearbeiter werden eingestellt. Die sind doch nicht unter Druck. Sie machen nur ihre Arbeit wie Bankangestellte. Und wenn es 1000 000 sind, das stört die nicht. Es dauert nur, bis alle Nichtzahler bearbeitet sind.
(...)
Wieso starten wir also nicht alle gemeinsam ein Distributed Denial of Beitragsservice?
(...)
Aber nur mal theoretisch angenommen:
Wenn alle so denken würden wie du @Rumpel Stilzchen, dann hätten wir heute noch die DDR.
Alles bringt mehr, wie nichts zu unternehmen!Zustimmung- normalerweise- doch meine These lautet doch : Es gibt nichts Wirksames, was es zu unternehmen gäbe ! Denn:
...
Ein Boykott von einigen Tausend Bürgern übt auf den Apparat keinerlei Druck aus.
Weil Aufrufe, Organisation und Durchführung u.U. strafrechtliche Folgen hat.
Es muss Aufklärung betrieben werden.
...
Was sind schon 4 Millionen?
...
Damit ist das Ende der Fahnenstange wohl erreicht.
... aber ohne eine öffentlichkeitswirksame Kampagne, die natürlich eine erhebliche finanzielle Einlage voraussetzt, wird sich keine Masse mobilisieren lassen, die den erwähnten Druck aufbauen könnte. Deren Verbreitung kann ja schließlich nicht über die monopolisierte Medien selbst erfolgen.
...
Heute in der Bahn hatte ich mein Publikum, weil einige Leute mein Gespräch mit meinem Sitznachbar verfolgten! Ich hatte keinen, der mir beistand. Das Gespräch wurde zu einer hektischen Diskussion! Was mich überraschte, das die Leute dem ör wohl tatsächlich glauben und vertrauen. Die nächste Überraschung war, das von den Leuten KEINER wusste, das es einen Abgabe auf die Wohnung ist und nicht mehr auf die Geräte ist! Weiter wusste niemand, der sich an dem Gespräch beteiligte, das die GebührSteuerBeitrag gesenkt worden ist!
Ja Heimatschnitz, was ist nur los! Des deutschen zweiten liebstes Kind das Fernsehen und Blödzeitung!! OK, es war keiner unter 50 Jahre!! ICH FASS ES NICHT!! Sorry aber ich bin 58Jahre!!
Es muss Aufklärung betrieben werden. Es hätte wohl nicht viel gefehlt und man hätte mich in die eine oder andere politische Ecke nach gesagt.
Zu Weihnachten fressen sie den Hasen auf und glauben, das der Ostern wieder Eier legt
Ich mach WEITER!!
Ohmanoman
Die Aufklärung kann auch mit einem Aufkleber ohne viele Diskussionen betrieben werden:
1.207 x 468 Pixel -> Aufkleber-GEZ-14.001.jpg (http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/aufkleber-gez/Aufkleber-GEZ-14.001.jpg)
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/aufkleber-gez/Aufkleber-GEZ-14.001.jpg) (http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/aufkleber-gez/Aufkleber-GEZ-14.001.jpg)
Und ob dann ein Verbandsmitglied krankheitsbedingt über Monate, ja sogar Jahre erkrankt nicht mehr in seiner Wohnung sondern in Kliniken, Altenheimen oder Sanatorien ist und keinen RF oder einen Fernsehen mehr nutzen kann, wird trotzdem der Beitrag bis zum Sankt Nimmerleinstag vom Konto abgezockt. Im Ergebnis fällt das alles unter die Typisierung.
Die Aufklärung kann auch mit einem Aufkleber ohne viele Diskussionen betrieben werden:
1.207 x 468 Pixel -> Aufkleber-GEZ-14.001.jpg (http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/aufkleber-gez/Aufkleber-GEZ-14.001.jpg)
(http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/aufkleber-gez/Aufkleber-GEZ-14.001.jpg) (http://online-boykott.de/ablage2/public/Bildaktionen/aufkleber-gez/Aufkleber-GEZ-14.001.jpg)
Darf ich diesen Aufkleber "klauen"? (Ziel: Visitenkarten-Massendruck, 10000 Stück, Kosten bei Flyeralarm ca. 48 Euro)
Das war durchaus ein logisch denkender Mensch mit klarem Verstand,
und zwar nicht nur einer, allerdings extrem geld-/machtgierig.
Wer von den Betroffenen Konsumenten liesst den einen RBStV oder eine RÄStV. Außerdem wer diesen lesen will, braucht noch weitere Gesetze auf die der RF wegen seines Betrugscharakters nie hinweist.
Wie können Parteien mit Ihren Volksvertretern, kann so ein Staat nur so ein Schmierentheater zulassen? Es ist gezielt gewollt.
Ich glaube diese persönliche Dummheit ist nicht nur in der Bevölkerung vorhanden, sondern auch bei den Landtagsabgeordneten selbst. Diese Herren sitzen zur Abstimmung in Ihren Mittagsschlaf und Halbdämmerzustand im Landtag und heben die Hand, Wissen vielfach nicht für was.
Zitat von anne-mariechen:ZitatUnd ob dann ein Verbandsmitglied krankheitsbedingt über Monate, ja sogar Jahre erkrankt nicht mehr in seiner Wohnung sondern in Kliniken, Altenheimen oder Sanatorien ist und keinen RF oder einen Fernsehen mehr nutzen kann, wird trotzdem der Beitrag bis zum Sankt Nimmerleinstag vom Konto abgezockt. Im Ergebnis fällt das alles unter die Typisierung.
So sieht es aus!! Ein mir bekannter Fall aus der entfernten Nachbarschaft.
Eine Frau um die 60 Jahre, betreut ihren 5 Jahre jüngeren Bruder in geschäftliche Angelegenheiten, weil der Bruder schwer erkrankt ist und diese Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann.
Der Bruder ist selbstständig (Ein-Mann-Bertieb) und ist jetzt fast 2Jahre in unterschiedlichen Kliniken gewesen. Er hat aus Kostengründen sein gemietetes Haus aufgeben müssen und sich zwischenzeitlich eine möblierte Wohnung genommen, in der er eine Woche gewohnt hat, und wieder in die Klinik musste. Diese Wohnung war für 4 Monate gemietet.
Jetzt hat die Schwester die GEZ am Hals. Die GEZ WILL für die Wohnung und die Werkstatt Geld sehen. Der Bruder hat zum Glück immer die GEZ Steuer per Überweisungsschein getätigt.
Für die Wohnung kamen bislang nur Bittschreiben, aber für die Werkstatt, die jetzt als Lager für seine persönliche Sachen dient, ist jetzt ein Festsetzungsbescheid gekommen. Die Frau ist erst mal hilflos.
Frage nebenbei:
Was ist richtiger in diesem Fall; die Zurückweisung des Beitragsbescheid, oder der hilfsweise Widerspruch, oder beides, mit der Begründung auf die Erkrankung und Aufenthalte in Kliniken?
Und, zumindest für die Zeit, eine Befreiung verlangen? Der Bruder ist zwar auf dem Weg der Besserung, aber es ist ein weiterer, längerer Klinikaufenthalt geplant. Hier ist die Schwester echt überfordert, weil der Bruder zur Zeit ja nur das einkommen von seiner Krankenversicherung hat und jeden Groschen braucht! Sie nicht versteht, etwas zu zahlen, was nicht vorhanden, oder genutzt war!!
Ohmanoman was fürn Scheiß
Die effektiv greifbaren Übeltäter sind doch die Intendanten der Raubfunkhäuschen.
Wenn über den fiktiven Antrag von der fiktiven Person auf Aussetzung noch nicht entschieden ist, ist die Vollstreckung wahrscheinlich nicht zulässig. Eilantrag beim Verwaltungsgericht, die Vollstreckung auszusetzen bis über den Antrag entschieden ist?
PS: OT: ist das hier denn üblich, einfach mal so mittendrin das Thema zu wechseln und Detailfragen zu einem persönlichen Fall zu stellen?
Ich sehe mich darin bestätigt, was die eigentliche Frage betrifft:Solange das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof nicht entschieden hat, ist der Weg, der hier im Forum beschrieben wird, die einzige Möglichkeit des legalen Boykotts. Es ist aufwendig, es ist nicht umsonst, es nervt. Darum macht ja nicht jeder mit. Erst wenn die höchsten Gerichte gegen uns entscheiden werden, wird der nicht mehr ganz so legale Boykott beschrieben, beschritten und vermutlich noch weniger Erfolgreich sein. Aber es sind immer Leute bereit, für die Gerechtigkeit zu kämpfen. Diejenigen, die sich das nicht leisten können, fallen weg, diejenigen, die genug Geld haben, aber keine Zeit, fallen auch weg. Aber die wenigen dazwischen, das sind die, die letztendlich etwas bewirken werden.
Es existiert kein Weg des erfolgreichen Boykotts, sondern lediglich die Möglichkeit, den Behördenzwergen durch aufwändig reglementierte Widersprüche etwas mehr Arbeit zu verschaffen. (Aber dafür werden sie ja bezahlt)
Gut, dass wir drüber gesprochen haben. Das Schöne ist, der Aufwand muss nebenher geleistet werden, der BS hingegen hat seine eigens geschulten Mitarbeiter. Die machen es NICHT nebenher.
Wenn ich gegen eine Wand anrenne und feststelle, dass sie aus meterdickem Beton ist, werde ich irgendwann kapitulieren, spätestens wenn der erste Knöchel gebrochen ist. Das dann Defätismus zu nennen, kann den einen oder anderen vielleicht zu neuem Elan verhelfen - mir nicht.
Ich sehe mich darin bestätigt, was die eigentliche Frage betrifft:
Es existiert kein Weg des erfolgreichen Boykotts, sondern lediglich die Möglichkeit, den Behördenzwergen durch aufwändig reglementierte Widersprüche etwas mehr Arbeit zu verschaffen.