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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: condor-x am 23. Dezember 2015, 15:55

Titel: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: condor-x am 23. Dezember 2015, 15:55
Frage: bei wem muss man denn nun eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen?
Beim BS oder beim zuständigen Gericht?

Hab mit ner Anwältin gesprochen, die meinte, man sollte das beim BS einreichen... aber laut §, muss das Gericht das haben...?

Bin etwas verwirrt...
Titel: Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: volkuhl am 23. Dezember 2015, 16:33
Es soll ja Menschen geben, die der Meinung sind, beim BS muss man garnix - schon garnicht irgendwas beantragen. Frag doch mal deine "Anwältin", welchen Sinn es machen und welchen rechtlichen Status es haben soll, bei einem nicht-rechtsfähigen (Gangster-)verein irgendwas zu beantragen.
Titel: Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: karlsruhe am 23. Dezember 2015, 22:29
Unsere Gläubigerin ist alleine nur die jeweilige Rundfunkanstalt!!!!!!!

Diese hat keine Adresse in/mit Köln.

Man sollte einen strikten Weg beschreiten!!

Fragen immer nur dorthin.

Auch eine "Call-Center-Telefonnummer" ist nicht unser Ansprechpartner.

Einfach auch mal selber dort hingehen.

Mein Angebot steht wie eh und je.

Wenn ich Zeit habe, gehe ich überall mit hin (wenn mit Bus und Bahn erreichbar) :) ;D 8)
Titel: Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: condor-x am 23. Dezember 2015, 22:35
Danke für die Antworten.
Dann schick ich das Teil einfach an den Intendanten der betroffenen Rundfunkanstalt.
Titel: Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: karlsruhe am 23. Dezember 2015, 22:37
Welche Rundfunkanstalt wäre das denn?

Mal einen kleinen persönlichen und gemeinsamen ! Besuch :) 8)
Titel: Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: condor-x am 24. Dezember 2015, 00:07
Welche Rundfunkanstalt wäre das denn?

Mal einen kleinen persönlichen und gemeinsamen ! Besuch :) 8)

der SWF
kommst Du aus BaWü?
Titel: Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: karlsruhe am 24. Dezember 2015, 00:17
Karlsruhe ist in Ba-Wü.

Nächster Runder Tisch in Karlsruhe: 29.12.15 siehe Kalender

Ansonsten, kein Problem, habe beim SWR sogar schon so meine

persönlichen Kontakte :) ;D 8)

Titel: Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: anne-mariechen am 24. Dezember 2015, 09:12
Karlsruhe ist in Ba-Wü.

Ansonsten, kein Problem, habe beim SWR sogar schon so meine

persönlichen Kontakte :) ;D 8)

@ Karlsruhe kannst es ruhig verraten, wenn deine persönlichen Kontakte zum SWR zu Provisionen aus unseren Beiträgen führen.  8) :police:
Titel: Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: karlsruhe am 24. Dezember 2015, 12:32
Zitat
@ Karlsruhe kannst es ruhig verraten, wenn deine persönlichen Kontakte zum SWR zu Provisionen aus unseren Beiträgen führen.  8) :police:

Das nun nicht, aber immerhin die Drohungen von Zwangsvollstreckungen in Widerspruchsbescheide umgemünzt 8)

mit dem Einreichen der jeweiligen Klagen in Ba-Wü, siehe die einzelnen Zahlen in meiner Fussnote und jeden Monat

kommen neue hinzu.

Die nächste Klageeinreichung in Karlsruhe ist nächsten Montag nach den Feiertagen :)
Titel: Re: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Beitrag von: karlsruhe am 26. Dezember 2015, 10:34
Hier nochmal kurz die Geschichte dazu:


Zitat
Ok, ich nahm dann gleich die Möglichkeit wahr, mein eigenes Anliegen vorzutragen:

Hatte die Mahnung eines Mitstreiters dabei, der jeden Widerspruch fristgerecht geschickt hatte, gottseidank mit Rückschein.
In dieser Mahnung wurde auf die sofortige Zahlung des Betrages bestanden, mit Frist zum 16.07.15
(erhalten allerdings auch erst um diesen Tag herum)

Ich habe dem Leiter des Beitragsservice beim SWR dann diesen Brief vorgelesen:

Zitat
Zitat
„Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch ihrer Mitkaution. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Beitrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständige Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen zu ihren Lasten.“

Antwort des Leiters darauf:

„Da sind keine Widersprüche eingegangen, deshalb dieser Brief.“

„Natürlich sind die Widersprüche eingegangen, belegbar durch die Rückantworten der Einschreiben.“
(die ich heute nicht dabei hatte)

Diese Argumentation ging ein paar Mal hin und her.

Zum Schluss äußerte sich der Leiter des Beitragsservice in Stuttgart dahingehend, dass
wenn ich den Eingang der Widersprüche mittels unterschriebener Rückantworten belegen
kann, würde er diesen Brief für nichtig erklären?

Dieses Angebot habe ich natürlich angenommen (siehe weiter im Thread)

Im Thread:
Widerspruch zur Niederschrift und andere Aktionen nachzulesen.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15211.msg101433.html#msg101433

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