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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: linkER am 19. Dezember 2015, 17:50
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http://www.rundfunkrecht.uni-koeln.de/9701.html (http://www.rundfunkrecht.uni-koeln.de/9701.html)
Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln
Bericht zur Vortragsveranstaltung am 24.11.2015 über das Dissertationsprojekt von Herrn Ferreau.
Zudem moniert Ferreau eine nicht ausreichende Trennung von Auftragsbereich und kommerzieller Betätigung aus struktureller und personeller Ebene.
Vor diesem Hintergrund kommt Ferreau zu dem Ergebnis, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen im Rundfunkstaatsvertrag fehlen und deshalb von einer Verfassungswidrigkeit ausgegangen werden müsse.
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Jörg Frederik Ferreau
Herr Ass. iur. Jörg Frederik Ferreau studierte bis 2009 Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit den Schwerpunktbereichen Medienrecht und Kartellrecht. Von 2009 bis 2011 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter sowohl am Lehrstuhl von Professor Dr. Karl-E. Hain am Institut für Medienrecht der Universität Köln als auch bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) tätig. Nach einem Abstecher in die Politik als hauptamtlicher Bundesvorsitzender des Rings christlich-demokratischer Studenten (RCDS) und einer Tätigkeit in der auf den Mediensektor spezialisierten Wirtschaftskanzlei Olswang Germany LLP in Berlin absolvierte er von 2013 bis 2015 sein Referendariat am Landgericht Duisburg; seine Verwaltungsstation führte ihn dabei zur Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission in Brüssel. Zwischen 2011 und 2014 übernahm er zudem verschiedene medienrechtliche Lehraufträge, unter anderem an der Technischen Universität Braunschweig und der Universität Köln. Ab November 2015 wird Herr Ferreau bei der Mediengruppe RTL in Köln als Referent für Medienrecht in der Abteilung Medienpolitik tätig sein.
http://www.rundfunkrecht.uni-koeln.de/9284.html
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Gibt es eigentlich einen privaten Wettbewerber der gegen § 16a Abs. 1 S. 2 RStV und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeht?
https://www.jurion.de/de/news/330106/Grundsatz-der-Marktkonformitaet-Podszun-und-Leber-untersuchen-Fragen-der-kommerziellen-Taetigkeiten-oeffentlich-rechtlicher-Rundfunkanstalten (https://www.jurion.de/de/news/330106/Grundsatz-der-Marktkonformitaet-Podszun-und-Leber-untersuchen-Fragen-der-kommerziellen-Taetigkeiten-oeffentlich-rechtlicher-Rundfunkanstalten)
Das Bundeskartellamt hat sich im Juli 2015 auch für die "kommerziellen Tätigkeiten" interessiert.
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Wer sich für die kommerziellen Tätigkeiten der sogenannten "öffentlich-rechtlichen" Rundfunkanstalten interessiert, sollte mal einen Blick in das Buch von Berthold Seliger werfen, der dies privatwirtschaftliche Firmengeflecht darstellt im dritten Kapitel "Fernsehwirtschaft".
Hinweise zu dem Buch hier im Forum unter
Lektüreempfehlung: "I Have a Stream" von Berthold Seliger
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15733.0.html