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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: sven am 18. Dezember 2015, 12:25
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und das vor Weihnachten ,
seit 2013 hat Person A eigentlich darauf gewartet das mal Post von der GEZ und A auch nach seinem Einkommen gefragt wird,
denn lt BGH ist das Existenz Minimum Steuer und Abgabe frei.
Person A hat weder von der GEz einen Bescheid noch andere Dinge bekommen,also
noch nie Post ,
Person A hat auch nie ein Schreiben von der Staadkasse bekommen,
auch vom GV nicht.
die Stadtkasse hat heute sein Konto gepfändet so das A seine Miete
nicht mehr zahlen kann,
sein Einkommen ist Existenz Minimum 600 €
leider gibt es in seiner Stadt auch keinen Anwalt der lust hat sich
mit der GEZ Sache beschäftigen.
wird A nun Obdachlos wegen der GEz ‚?
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Na, wenn es keinen Brief gab wäre das ja eine Abbuchung ohne Einzugsermächtigung.
Würde Person B zurückbuchen lassen, oder falls das nicht geht Strafanzeige wegen Diebstahl erstatten.
In beiden Fällen wird sich ja was ergeben, falls es so eine Vorgehensweise gibt.
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das Thema P Konto gab es hier schon mehrmals ....
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Es Eilt !
Person A Konto wurde Gepfändet A hat kaum noch Geld zum Leben ,
nach dem Gesetz hätte ich Anspruch auf Gebühren Befreiung den Antrag hatte
A vorsorglich letztes Jahr gestellt ,
der Beitrags Services reagiert einfach nicht darauf
der Angestellt der gegen nicht Vollstreckt hat , hat am Telefon dreckig gelacht ,
A hat weder einen Bescheide erhalten noch ein Schreiben wo ein Richter unterschrieben hat,
wer kann A denn mal bitte helfen ?
Denn es ist in seiner Stadt auch ein Problem einen Anwalt zu finden
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Soll Person A jetzt Anzeige Erstatten oder wie vorgehen ?
Was kann Person A nun machen?
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Dem aktuellen Bescheid sollte widersprochen werden, wichtig dabei den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen.
Für das zurück liegende? Ein Schreiben vom BS? Kein Widerspruchsbescheid?
Wurde im ersten Widerspruch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt?
da Person A nie einen Bescheid erhalten hatte wurde A auch daran gehindert zu widersprechen
Person A hatte zwar der Vollstreckung Widersprochen
Person A hat nur einen Brief insgesamt erhalten von der Stattdessen nichts von Richter oder so und nur einen knappe Antw. von der Stadtkasse das man nur vollstreckt und was sie auch gemacht haben
das alles ohne weiter Angaben wurde trotzdem Vollstreckt ,
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Person A hat viel gelesen und
ist nun Deutschland ein Rechtsfreier Raum wo jeder machen kann wie Er möchte
vielleicht ist es ja mal möglich hier eine Antwort zu bekommen ?
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Also zum Gericht kann man auch erstmal ohne Anwalt gehen. Person X kann auch eine (am besten nicht verwandte) Person Z (Z für Zeuge) mitnehmen und weiteres erfragen....nur mal laut gedacht..
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Person A ist Schwer behindert und kann das alles nicht und hat auch keine Person die er als Zeugen ,
was soll A da erfragen die haben nichts gegen A in der Hand es hat auch keine Einscheibe Briefe nicht gegeben und A hat auch kein Schreiben vom Gericht nicht erhalten es sind keine Schreiben vom Gericht an A raus gegangen sondern nur von der Stadtkasse nur ein Brief mit normaler Post ,
die GEZ hat offenbar auf dem normal Post weg vorher was verschickt was hier nie angekommen ist , A bezweifelt aber das die GEZ überhaupt Briefe an A geschickt hat denn behaupten kann man viel wenn der Tag lang ist .
ist jetzt die Stadtkasse das Gericht und der Just Angestellt ohne Beamten Staus
auf ein mal der Richter ?
Sorry aber das versteht A alles nicht und er blickt ja auch allein nicht mehr durch .
Es gibt in seiner Stadt keine GEZ Betragsstellen und keine
unabhängigen GEZ Betragsstellen diese Situation wird ausgenutzt , die Verbraucher Beratung will gleich Geld sehen Geld was A nicht mehr hat,
tcha ?
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Person A fragt noch mal kann man wegen so was Strafanzeige bei der Polizei erstatten?
und wie geht das ?
und wen anzeigen,
die GEZ, den NDR oder die Stadtkasse?
schließlich hat A keinen Bescheid und keine Rechts Belehrung bekommen
das kann ja wohl auf ein mal alles nichts Rechtens sein, das da einfach so ein
Furzi sein Konto nun plündern darf ? ohne das Ein Richter dem überhaupt zugestimmt hat .
Mit Sicherheit hat es auch kein Sinn einen kostenlosen Anwalt vom Amts Gericht die arbeiten doch eh alle Hand in Hand zusammen .
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Person A sollte einfach zur Polizei gehen - die wissen da schon, wer für was zuständig ist.
Wenn das alles keinen Sinn hat, dann kann A es ja lassen - C allerdings würde nichts unversucht lassen.
Dies ist jedoch C persönliche Einstellung dazu....
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Als erstes zur Bank gehen und ein Pfändungsschutzkonto einrichten, das geht auch rückwirkend.
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Person A fragt noch mal kann man wegen so was Strafanzeige bei der Polizei erstatten?
und wie geht das ?
und wen anzeigen,
die GEZ, den NDR oder die Stadtkasse?
schließlich hat A keinen Bescheid und keine Rechts Belehrung bekommen
das kann ja wohl auf ein mal alles nichts Rechtens sein, das da einfach so ein
Furzi sein Konto nun plündern darf ? ohne das Ein Richter dem überhaupt zugestimmt hat .
Mit Sicherheit hat es auch kein Sinn einen kostenlosen Anwalt vom Amts Gericht die arbeiten doch eh alle Hand in Hand zusammen .
---> Wie StudentSH schreibt die Polizeit anrufen und vorbei kommen lassen.
---> Wie GEiZ ist geil schriebt Bank gehen und ein Pfändungsschutzkonto einrichten
---> Trotz allen Bedenken einen Rechtsanwalt aufsuchen, für Strafrecht gibt es rund um die Uhr Anwälte
---> Caritas + Diakonie anrufen und um Hilfe bitten
---> Gemeinde/Stadtoberhaupt anrufen und um dringende Hilfe bitten
---> Lokale Zeitungsredaktion informieren den Fall schildern und um Hilfe bitten
Sicher einfach gesagt als getan, selbst wenn es die letzte Kraft kostet, ohne Öffentlichkeit kämpft man hilflos.
Hier sich über diesen Threat informieren, http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16617.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16617.0.html)
dort hat der NDR seine Einwand zur Durchsetzung des Betrages beim VG Hamburg zurück gezogen.
Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird das Az. A z.: 5 Bf 65/13; 3 K 2817/12 vom 05.01.2016 dort dem Anwalt nennen.
In der Sache ist etwas zu erreichen, da bin ich mir sicher. Ohne Aufwand geht aber leider nichts.
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Leider unterliegt die Person A dem Irrtum, dass in der Verwaltungsvollstreckung eine Unterschrift eines Richters unter einem Beschluss zur Vollstreckung notwendig sei.
Denn in der Verwaltungsvollstreckung braucht es nur noch Behauptungen, dass etwas vollstreckbar wäre. Auf diese Behauptung hin handeln alle weiteren Personen durch Amtshilfe und berufen sich dabei auf diese Gesetz, welche in einigen Punkten vom Zivilrecht abweichen. Leider ist das der bisherige Sachstand. Einwände wollen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher weder hören noch lesen. Selbst der Gang vor das Erste Gericht ist bisher wahrscheinlich nur in Ausnahmefällen erfolgreich verlaufen. Richter am OLG schenken den Aussagen von Betroffenen, das keine Bescheide bekannt sind keinen Glauben und verweisen diese ohne Grund an die Verwaltungsgerichte. Sie erklären das damit das Sie nicht befugt sind diesen rechtlichen Punkt zu prüfen und beugen aus Sicht der Person x das Recht. Leider hilft die Sichtweise einer Person x einer Person A nicht wirklich weiter.
Helfen würde nur der Gang zu einem Gericht egal ob Amtsgericht oder Verwaltungsgericht, dort ist das Gespräch mit einem Rechtspfleger zu suchen. Diesem sollten alle Fragen gestellt werden und auch wie der Ablauf sein würde.
Eine Umwandlung in ein P Konto, ist nachträglich ca. 4 Wochen möglich, wahrscheinlich dürfte es dafür bereits zu knapp sein. Hat eine Person A jedoch kein Geld mehr für Ihren Unterhalt sollte der erste Weg zum Sozial Gericht sein und dort das Gespräch mit einem Rechtspfleger gesucht werden.
Eine Anzeige des Sachbearbeiters der Stadt, wenn ein Gespräch mit einem geführt wurde könnte bei der Polizei angestrengt werden.
Zusätzlich sollte aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgen.
Person A erlebt leider genau, dass was zur Zeit viele erleben eine Vollstreckung wo keine Stelle Person A glaubt, dass Sie zuvor keine Post erhalten habe.
Die obersten Gerichte haben dazu erklärt, dass der Versender im Zweifel den Nachweis zu erbringen hat. Die unteren Gerichte schieben den Zweifel beiseite und erklären rechtswidrig, das Person A dazu genau erklären müsste wie Post sie nicht erreicht habe, aber genau das liegt nicht im Machtbereich der Person A, deswegen es reicht zu erklären Sie hat keine Bescheide erhalten. Sie muss das nicht mit Sachvortrag also substantiiert unterlegen.
Laut einigen Verwaltungsgerichten reicht ein Historienaufstellung über den Versand von Post nicht aus, weil damit nicht der Beweis der Bekanntgabe erbracht werden kann, sondern maximal ein fiktives Zustelldatum berechnet werden könne. Das erfüllt jedoch nicht die Vorgaben laut Gesetz, wenn der Kläger erklärt keine Post (Bescheid) erhalten zu haben.
In einem anderen Thema hier habe eine Personx bereits zweimal einen Link zu einem Anwaltsportal angegeben zu einem Blog (Rechtstipp). Dort wird erklärt das eine Vollstreckung mit anwaltliche Hilfe eingestellt werden kann, wenn keine tatsächliche Bekanntgabe von Bescheid/en vorliegt.
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Wichtig!!
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Bitte unbedingt beachten, da sonst Rechtsberatung.
Danke für das Verständnis.
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Hier noch der Link zur Antwort 13
Selbst Anwälte raten:
Festsetzungsbescheid des Beitragsservice, vormals GEZ, erhalten - was tun? Teil 2
http://www.anwalt.de/rechtstipps/festsetzungsbescheid-des-beitragsservice-vormals-gez-erhalten-was-tun-teil_074551.html
1. Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen
...
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die mittels einfacher Post versandten Festsetzungsbescheide des Beitragsservices nicht zugegangen sind. Es bietet sich daher an, dass der Adressat einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme prüft, ob die Festsetzungsbescheide, aus denen vollstreckt wird, ihm tatsächlich zugegangen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, mittels anwaltlicher Hilfe die Zwangsvollstreckung einzustellen.
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Das ist ja alles gut und schön und es stellt sich für Person A auch die frage wann wird A im offenbar Rechts freien Raum nun erschossen oder Körperliches Leid zugefügt ?
Einen Rechtsanwalt kann Person A sich nicht leisten
weil sein Geld grade zum leben reicht,
aufgrund meines Einkommens it A von Steuer und Abgabe durch das Gesetz Befreit soll aber auf ein mal diese GEZ Steuer zahlen ?
Der BGH hatte in den 80 und 90 Jahren entschieden, das das Ext.Minimum Steuer Abgaben frei ist sind diese Urteile heute alle nicht mehr gültig ?
Die 2. ist wegen seiner Behinderung da steht was bei GEZ Befreiung noch im Gesetzt , das A nicht zalhen brauch,
A wurde keine Gelegenheit gegeben
Person A wurde auch nicht gefragt es wurde einfach Vollstreckt ,
A habe keinen Vertrag und keine Vereinbarung mit der GEZ oder den Rundfunk Anstalten also auch nichts unterschrieben und ich werde auch nichts unterschreiben,
seit wann muß man in Deutschland was unterschreiben was angeblich Gesetz ist ?
die Briefe die die GEZ verschickt diese hatte A im Internet gesehen von anderen Usern sich ja auch alle nicht unterschrieben ,
A's Großeltern seine Eltern auch A haben in diesem Land gut Steuern bezahlt,
ein Asylant darf hier kostenlos TV und Radio hören
A hat vielleicht 200 € im Mont mehr soll aber bezahlen
sein Konto würde nun Geplündert .
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Das ist ja alles gut und schön und es stellt sich für Person A auch die frage wann wird A im offenbar Rechts freien Raum nun erschossen oder Körperliches Leid zugefügt ?
Einen Rechtsanwalt kann Person A sich nicht leisten
weil sein Geld grade zum leben reicht,
aufgrund meines Einkommens it A von Steuer und Abgabe durch das Gesetz Befreit soll aber auf ein mal diese GEZ Steuer zahlen ?
Der BGH hatte in den 80 und 90 Jahren entschieden, das das Ext.Minimum Steuer Abgaben frei ist sind diese Urteile heute alle nicht mehr gültig ?
Die 2. ist wegen seiner Behinderung da steht was bei GEZ Befreiung noch im Gesetzt , das A nicht zalhen brauch,
A wurde keine Gelegenheit gegeben
Person A wurde auch nicht gefragt es wurde einfach Vollstreckt ,
A habe keinen Vertrag und keine Vereinbarung mit der GEZ oder den Rundfunk Anstalten also auch nichts unterschrieben und ich werde auch nichts unterschreiben,
seit wann muß man in Deutschland was unterschreiben was angeblich Gesetz ist ?
die Briefe die die GEZ verschickt diese hatte A im Internet gesehen von anderen Usern sich ja auch alle nicht unterschrieben ,
A's Großeltern seine Eltern auch A haben in diesem Land gut Steuern bezahlt,
ein Asylant darf hier kostenlos TV und Radio hören
A hat vielleicht 200 € im Mont mehr soll aber bezahlen
sein Konto würde nun Geplündert .
Es hilft ja nicht einfach nur zu lamentieren und Leid klagen. Selbst im Grunde wenn A Recht hat und hier etwas nicht korrekt gelaufen ist. Der Staat und der Beitragservice in Köln kennen kein körperliches Leid. Das ist traurig, sowas sagen zu müssen, aber es ist leider so.
Ich denke auf Grund seiner Einkommenssituation bekommt A Beratungs- und Prozesskostenhilfe, sofern nicht ein Vermögen auf der Bank liegt.
Frag einen Anwalt ob er A unterstützen würde. Wenn sein Einkommen unter dem Regelbedarf z.B. von H4 liegt, dann muss man A befreien.
Nochmals der Hinweis auf den Threat hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16617.0.html
In der Sache mit der Schwerbehinderung sollte A beim Sozialamt nachfragen, ob Sie A eine RF-Befreiung ausstellen würden. Die Bedingungen kenne ich jetzt leider nicht ganz genau, wie so ein Ablauf wäre. Einfach mal Fragen. Versuch es.
Diese von A erwähnten Urteile des BGH kenne ich leider nicht, deshalb wäre es vermessen hier eine Aussage abzugeben.
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Was das Zustellen normaler Post an geht,
der Briefkasten ist 50 Meter von der WG weg im Treppenhaus ,
bei A kommt sehr oft die Post nicht an auch z.b. Post von seiner Bank kommt hier sehr oft nicht an, A weiß nicht was mit dieser Post passiert ?
Die Bescheide haben die per normaler Post Zugestellt das wird jedenfalls im dem Ersuchen behauptet .
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Wieso muß A wegen seiner Behinderung irgendwo nachfragen und dafür dann auch noch Rechenschaft ab legen das ist entwürdigend ,
A hat ein Amtsätziches Gutmachen vom Med. Dienst,
wieso soll A irgendwo nachfragen A hat keine Dienstleistung die A sich nicht leisten kann nicht Bestellt GEZ Radio/TV
Wieso gibt es keine GEZ Beratungs Stellen wo doch angeblich das Gesetz sein soll? A fragt noch mal , es gibt das Finanz Amt , den Zoll , das Amt für Arbeitslose , die Ausländer Behörde ,
es gibt eine menge Leute die können sich einen teuren Anwalt nicht leisten
zu mal auch die Anwälte sicherlich alle wegen dem GEZ Kram sehr überlastet sind für die , die sich einen leisten können-
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Zuerst zur Bank und ein Pfändungsschutzkonto einrichten, daß die Knete nicht weg ist. Dann in aller Ruhe gegen die Verbrecher vorgehen.
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Wieso muß A wegen seiner Behinderung irgendwo nachfragen und dafür dann auch noch Rechenschaft ab legen das ist entwürdigend ,
A hat ein Amtsätziches Gutmachen vom Med. Dienst,
wieso soll A irgendwo nachfragen A hat keine Dienstleistung die A sich nicht leisten kann nicht Bestellt GEZ Radio/TV
Wieso gibt es keine GEZ Beratungs Stellen wo doch angeblich das Gesetz sein soll? A fragt noch mal , es gibt das Finanz Amt , den Zoll , das Amt für Arbeitslose , die Ausländer Behörde ,
es gibt eine menge Leute die können sich einen teuren Anwalt nicht leisten
zu mal auch die Anwälte sicherlich alle wegen dem GEZ Kram sehr überlastet sind für die , die sich einen leisten können-
Person A jeder hier will helfen sofern wir dazu in der Lage sind. Nimm den Rat von GEiZ ist geil an. Ein Amtsärztliches Gutachten vom Medizinischen Dienst ist kein Nachweis der Befreiung vom RF-Beitrag.
Ich glaube A, dass seine finanzielle Lebensplanung so ausgelegt ist, dass A die Einnahmen und Ausgaben zu einem zufriedenen Leben ausreichen.
Wenn nun hier außergewöhnliche Forderungen aufgelaufen sind und A persönliche Nachteile bereiten, muss man trotzdem den Sachverhalt klären.
Seine Meinung und die Äußerungen zum Thema Anwalt kann ich so nicht teilen. A sollte sich erkundigen nach einem Anwalt für Sozialrecht/Verwaltungsrecht oder Strafrecht/Verwaltungsrecht.
Es gibt nicht viele Anwälte, welche sich mit dem Problem RF-Beitragservice beschäftigen. Auf Grund seiner persönlichen Situation denke ich, gibt es trotzdem gute Chancen jemand zu finden der A rechtlich im Rahmen der Beratungshilfe zur Seite steht.
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Es Eilt !
Person A Konto wurde Gepfändet A hat kaum noch Geld zum Leben ,
nach dem Gesetz hätte ich Anspruch auf Gebühren Befreiung den Antrag hatte
A vorsorglich letztes Jahr gestellt ,
der Beitrags Services reagiert einfach nicht darauf
der Angestellt der gegen nicht Vollstreckt hat , hat am Telefon dreckig gelacht ,
A hat weder einen Bescheide erhalten noch ein Schreiben wo ein Richter unterschrieben hat,
wer kann A denn mal bitte helfen ?
Denn es ist in seiner Stadt auch ein Problem einen Anwalt zu finden
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Eine Person A würde, egal an wen sie sich mit der Bitte um Unterstützung wendet, auf jeden Fall den Befreiungsantrag mitnehmen. Wie aus dem Forum bekannt, gehen diese und auch andere Schreiben, gerne mal verloren auf dem Postweg ts,ts. Und erreichen wundersamerweise den BS Verein nicht.
Da gehen selbst Einschreiben verloren.
Es ist keine Schande, bei diesem schwierigen, ungerechten und überaus komplizierten Unrechtsweg der Rundfunkanstalten jemanden zu fragen. Sei es wie die Vorschreiber schon vorschlugen eine Beratungsstelle, ein Rechtsanwalt oder ähnliches.
Allein ist man wirklich allein, wenn man sich nicht schon ins Thema eingelesen hat und nicht jeder ist rechtlich soweit informiert, dass er weiß, welcher Schritt der nächste ist oder sein könnte.
Person A würde auf jeden Fall sich ein P-Konto einrichten und das Geld zurückholen, aber das ist natürlich nur die Meinung von Person A ;)
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Letzte Warnung an Sven!!
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
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Vorsorglich geschlossen,
das Thema wurde ausführlichst besprochen, Regeln weiterhin nicht beachtet
somit geschlossen.
Vielen Dank für das Verständnis.