gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: striblonnf am 17. Dezember 2015, 13:02
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Nachdem Person A bislang über ein Jahr mit lauter Werbebriefen/Infopost beglückt wurde, kam vor einiger Zeit der erste richtige Brief.
Daraufhin hat A der GEZ geschrieben, daß ich ihre Anfrage in barrierefreier Form benötige. Nun ist spielt die GEZ die Beitragsverweigererstrategie und antwortet nicht.
Wie geht es nun weiter?
Ich würde dem Verein zutrauen, daß am 23. Dezember der nächste Brief per Einwurfeinschreiben im Kasten steckt, und A einige Tage später aus dem Urlaub in eine zwangsgeöffnete Wohnung zurückkehrt.
Oder welches ist der nächste Schritt, wenn keine Zahlung erfolgt.
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Warte die Antworten anderer User ab, aber ich glaube, du musst dir wegen dem Urlaub keine Sorgen machen. Erst mal kriegst du eine Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft vom GV (mind. ca 1 Monat vorher, glaube ich) und wenn du dann nicht reagierst, kriegst du einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis und sie werden versuchen, dein Konto zu pfänden.
Von Vor-Ort-Pfändungen (Wertgegenstände) habe ich noch nichts gehört - aber warte wie gesagt auf fachkundigere Aussagen.
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In welchem Bundesland lebt Person A? Vollstreckungsrecht ist Landesrecht.
Hat Person A in den Info-Schreiben gelesen dass Eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde?
In BW ist die Prozedur meist:
- Ankündigung
- gütliche Einigung (2 Wochen Frist?)
- Einladung zur Vermögensaurkunft (2 Wochen Frist?)
- Eintragung ins Schuldenregister (2 Wochen Frist?)
Wie hoch ist die Schuld? Bei Schuld>500Eur kann das Konto gepfändet werden.
Das ist das einfachste für den GV und viel einfacher als die Wohnung ausräumen und verkaufen.
In Berlin geht es wohl ähnlich über das Finanzamt, allerdings kennt das
Finanzamt die Kontoverbindung schon und pfändet einfach das Konto.
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Wie hoch ist die Schuld? Bei Schuld>500Eur kann das Konto gepfändet werden.
Das ist das einfachste für den GV und viel einfacher als die Wohnung ausräumen und verkaufen.
Was ist, wenn der GV das nicht kann wegen P-Konto oder nicht genügend Guthaben? Wird er dann vor Ort pfänden? Kam das schon vor?
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Hat Person A in den Info-Schreiben gelesen dass Eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde?
NRW
Das schreiben war der erste Richtige Brief: Gebührenbescheid/Festsetzungsbescheid mit 4 Wochenfrist
Die Antwort von A, ihm das Schreiben bitte barrierefrei zukommen zu lassen, blieb unbeantwortet.
Also das nächste wäre dann noch mal ein Schreiben, daß man eine Zwangsvollstreckung einleiten wird?
Irgendwo gab es hier mal eine (damals aktuelle) Auflistung, welche Schreiben in welcher Reihenfolge eintreffen. Leider habe ich den Link nicht mehr.
Die "Schuld" (die sich wie gesagt ohne einen sonstigen Brief, der nicht als Werbeschreiben gekennzeichnet war angesammelt haben soll) liegt laut GEZ bei 599+ irgendwas €uronen.
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Person A sollte widersprechen innerhalb der Frist (meist 1 Monat ab Bekanntgabe) .
Es reicht ein Fax (Sendebericht aufheben) mit Widerspruch + Aussetzung des Vollzugs. + "ich behalte mir weiteren Sachvortrag ausdrücklich vor wenn mir das Schreiben barrierefrei zugekommen ist"
Mit der Antwort von Person A auf das Schreiben und die Frage hat der BS die Bestätigung dass der Bescheid bei Person A angekommen ist.
Ich fürchte wenn nicht widersprochen wird, ist der Bescheid rechtskräftig.
Dann läuft es mit Mahnung, ankündigung der ZV, ZV Einleitung, dann GV weiter.
Ist aber auch eine interessante Frage ob der Einwand mit barrierefrei daran was ändern kann.
Will Person A Versuchskanienchen spielen?