gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: noGez99 am 13. Dezember 2015, 20:46
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Nehmen wir einen fiktiven Widerspruch auf einen Beitragsbescheid der noch keinen Widerspruchsbescheid gesehen hat und sagen wir schon über 1 Jahre alt ist.
Kann man da weitenen Sachvortrag einreichen?
Es hat sich ja viel getan in der Zwischenzeit: Europarecht, erste Klage am Bundesverfassungsgeicht anhängig u.s.w.
Vielen Dank für Eure Meinung/Erfahrung
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Man würde dadurch zwar vielleicht "schlafende Hunde wecken"...
...andererseits ist ja auch nicht gesagt, dass der WiderspruchsBESCHEID nicht gerade in Arbeit ist - und durch neuen Sachvortrag erst mal wieder gehörig durcheinandergebracht wird ;)
Insofern:
"Versuch macht kluch" ;)
Es gelten die allgemeinen Hinweise unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw.
...gern bis zu 8 Din A4 Seiten oder mehr ;)
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In jeder Zurückweisung, respektive Widerspruch oder Einspruch egal in welcher Lebenslage sollte ein Satz wie folgt oder diesem ähnlich stehen.
Denn sofern es keine Frist gibt, ähnlich VwGO 87b mit Präklusion (Ausschluss, also Ausschlusssfrist) und diese jeweils begründet festgesetzt wird, sollte es immer möglich sein, weiteren Inhalt nachzureichen.
Weiteren Sachvortrag behalte ich mir ausdrücklich vor.