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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 10. Dezember 2015, 06:23
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(http://kpct.de/winfuture.jpg)
Quelle Logo:http://kpct.de/winfuture.jpg
EU: Netflix, Sky und Co. sollen auch im
Auslandsurlaub nutzbar sein
Quelle:Winfuture 09.12.2015
Nicht für öffentlich-rechtliche Angebote
Dazu zählen aber nur kommerzielle Sender, aber nicht öffentlich-rechtliche Angebote. Denn derartige Mediatheken oder auch Live-Dienste stellen kein herkömmliches Vertragsverhältnis dar. Die alleinige Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren können nämlich nicht als solches gesehen werden, meint die EU-Kommission.
weiterlesen auf:
http://winfuture.de/news,90170.html
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Quelle:Winfuture 09.12.2015
Es bestehen Zweifel, ob die Aussagen im Text authentische EU-Aussagen sind. Auf die entsprechenden EU-Quellen wird nämlich nicht verlinkt; ergo potentiell unseriös.