gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: noGez99 am 08. Dezember 2015, 08:42
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Hallo,
es könnte sein, dass eine Person A Eilantrag stellen möchte gegen die ZV Massnahmen, aber nicht weiß, was da alles rein muss.
- Kann man einen unbegründeten Antrag stellen und die Begründung nachreichen?
- Wie schnell wird ein Eilantrag dem GV bekannt?
- Welche Begründung braucht man?
Welches ist eine gute Begründung damit nicht das passiert:
Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid ohne Erfolg-Keine Verfassungswidrigkeit
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8088.msg58336.html#msg58336
Die Person A hat Klage erhoben aber die ZV geht mit Eintragungsandrohung weiter.
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Bei einem Mittstreiter gefunden. Aus dem Beschluss des Gerichtes:
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheids sind nur
dann anzunehmen, wenn nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage ein Erfolg
des Rechtsbehelfs oder der Klage wahrscheinlicher ist als deren Misserfolg. Ein
lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang kann die Aussetzung der
Vollziehung nicht rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.05.2007
- 2 S 1842/06 juris).
Was soll denn das? Kriterium ist daoch dass der Beitrag umstritten ist. Und das ist er genau dann wenn das ein "offen erscheinender Verfahrensausgang" ist !!
Kann das Gericht hier schon eine Wertung vom Hauptverfahren vornehmen ??
Kann mir da mal jemand juristische Nachhilfe geben?
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Kann man eigentliche die Begründung zum Eilantrag ein paar Tage später einreichen_