gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Tobi76 am 07. Dezember 2015, 09:10

Titel: Kann wegen der Quelle der Klagebegründung eine Klage abgewiesen werden?
Beitrag von: Tobi76 am 07. Dezember 2015, 09:10
 Sachlage : Jemand verklagt den ÖR- Beitragssevis vor Gericht.
                  Der ÖR Schreibt daraufhin dem VG dieses :

                  Die Klage wird abgewiesen ..............
                  Alerdings ist die Klage unbegründet. Die aus dem Internet kopierten
                  Ausfürungen  liegen neben der Sache .

Frage :        Kann wegen der Herkunft eine Klagebegründung abgelehnt werden ?
Titel: Re: Kann wegen der Quelle der Klagebegründung eine Klage abgewiesen werden?
Beitrag von: Frei am 07. Dezember 2015, 11:10
Das kann ich mir kaum vorstellen, da ja meiner Meinung nach auch in den Widerspruchsbescheiden der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten voneinander kopiert wird ohne Ende, und in den Urteilsbegründungen der Verwaltungsgerichte ebenfalls, manchmal sogar so schlecht dass vom VG im Urteil Dinge abgewiesen werden die in der Klage gar nicht enthalten waren, oder dort auf die Neuregelung des Rundfunkbeitrags nicht zutreffende Entscheidungen des Europarechts von 2007 oder 2009 (?) zitiert werden... >:D

Frei  8)
Titel: Re: Kann wegen der Quelle der Klagebegründung eine Klage abgewiesen werden?
Beitrag von: ellifh am 07. Dezember 2015, 11:25
Zitat:
Alerdings ist die Klage unbegründet. Die aus dem Internet kopierten
                  Ausfürungen  liegen neben der Sache . Ende

Ha, das ärgert ja richtig.....

Gut so. Neben der Sache liegen sie  nie, da es immer um die gleichen Inhalte geht, mehr oder weniger.

Gut das es dieses Forum gibt und andere, die sich damit im Sinne der Nichtnutzer der aufgedrängten Option befassen.

Ob kopiert oder nicht, spielt doch keine Rolle. Wir sind eben alle keine Juristen, und trauen uns trotzdem.

Zivilcourage ist angesagt >:D


Titel: Re: Kann wegen der Quelle der Klagebegründung eine Klage abgewiesen werden?
Beitrag von: Bürger am 08. Dezember 2015, 02:05
Sachlage : Jemand verklagt den ÖR- Beitragssevis vor Gericht.
                  Der ÖR Schreibt daraufhin dem VG dieses :

                  Die Klage wird abgewiesen ..............
                  Alerdings ist die Klage unbegründet. Die aus dem Internet kopierten
                  Ausfürungen  liegen neben der Sache
.

Erstens schreibt dies nur der ÖR in juristisch-überzeugter (aber nicht überzeugender) Weise:
"Die Klage wird abgewiesen .............."
...was ja nur dem Antrag des beklagten ÖR entsprechen dürfte, d.h. es wird lediglich beantragt, dass die Klage abgewiesen wird.

Im Übrigen steht ja auch nicht da, dass diese abgeweisen werden soll, weil die Ausführungen "aus dem Internet kopiert" sind, sondern weil die ("aus dem Internet kopierten") "Ausführungen neben der Sache liegen"...

...d.h. nach deren Auffassung "neben der Sache" liegen.

Es bleibt insofern die Frage, welche Inhalte ggf. eine fiktive Person aus dem fiktiven Internet "kopiert" haben könnte und ob diese tatsächlich so "neben der Sache liegen"... ;)


In kurz:
Die Quelle ist nicht entscheidend, sondern der Inhalt.
Titel: Re: Kann wegen der Quelle der Klagebegründung eine Klage abgewiesen werden?
Beitrag von: seppl am 08. Dezember 2015, 09:59
Die Erwähnung des Kopierens aus dem Internet  soll vor dem Gericht wohl nur diffamierend wirken. SACHLICH ist da ja nichts dran auszusetzen. Begründung für das Kopieren wäre vielleicht: "Ich habe den Text übernommen, da ich mich juristisch nicht so sicher artikulieren kann und den Sachverhalt rechtsverständlich und -beständig darstellen wollte. Dies bedeutet nicht, dass der geschilderte Sachverhalt nicht zutrifft, bzw. nicht meiner Rechtsauffassung entspricht." (Die Idee kommt übrigens von einer Antwort auf die Frage an den Beitragsservice (die "Meister des Kopierens") warum fast nur Textbausteine in den Widerspruchsbescheiden verwendet werden  ;))
Titel: Re: Kann wegen der Quelle der Klagebegründung eine Klage abgewiesen werden?
Beitrag von: pinguin am 08. Dezember 2015, 12:24
Das Problem wird wohl darin zu suchen sein, daß etwas bloß bspw. kopiert wird, ohne auf den konkret eigenen Sachverhalt individualisiert zu werden, was gegebenenfalles halt auch bedeutet, Text anders neu zu fassen, ohne daß sein beabsichtigter Inhalt abhanden kommt.
Titel: Re: Kann wegen der Quelle der Klagebegründung eine Klage abgewiesen werden?
Beitrag von: lclord am 10. Dezember 2015, 20:14
Der gleiche "Mist" steht bei Person A aus folgendem fiktiven Fall auch drin.... nur doof das Person A seine persönliche Betroffenheit sogar mit entsprechenden Geldbeträgen und deren Forderungsgrundlage hinterlegt hat

Fazit: Nicht davon beeindrucken lassen, wo sonst soll man als juristischer Laie allein schon die Ausführungen zum Europarecht bzw. diverse Kommentierungen des Grundgesetzes herbekommen, die scharfe Literatur werden sicher nur die Wenigsten bis wahrscheinlich Niemand daheim im Bücherregal haben. Alternativ könnte man ja nachfragen ob der nette Jurist sich auch sicher ist, nicht den Autor der Quelle vor sich zu haben  >:D
Titel: Re: Kann wegen der Quelle der Klagebegründung eine Klage abgewiesen werden?
Beitrag von: Shuzi am 10. Dezember 2015, 21:12
Die Erwähnung des Kopierens aus dem Internet  soll vor dem Gericht wohl nur diffamierend wirken.[...]

Es ist schon erbärmlich, wenn sich sogar Juristen solcher Mittel bedienen. Bei einem unvoreingenommenen Richter sollte sowas eher nach hinten losgehen, denn eine derartige Unterstellung könnte auch als Beleidigung (StGB § 185, § 186, § 187) aufgefasst werden.

[...]
Fazit: Nicht davon beeindrucken lassen, wo sonst soll man als juristischer Laie allein schon die Ausführungen zum Europarecht bzw. diverse Kommentierungen des Grundgesetzes herbekommen, die scharfe Literatur werden sicher nur die Wenigsten bis wahrscheinlich Niemand daheim im Bücherregal haben. Alternativ könnte man ja nachfragen ob der nette Jurist sich auch sicher ist, nicht den Autor der Quelle vor sich zu haben  >:D

Da es insbesondere im Internet üblich ist innerhalb einer Community gewisse Themen zu diskutieren und gemeinsam Lösungsansätze zu gewissen Problemstellungen zu erarbeiten, ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit, im realen Leben auf einen Co-Autor zu treffen, durchaus gegeben. D.h. der Diffamierende bewegt sich mit einer derartigen Unterstellung auf ziemlich dünnem Eis.