gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: noGez99 am 04. Dezember 2015, 19:06
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Hallo,
die Person P hat folgende Vorgeschichte:
-> Bescheid(e)
-> Widerspruch
-> (kein Widerspruchsbescheid)
-> Zwangsvollstreckung
-> Klage VwG + Erinnerung mit Aussetzung der Vollstreckung
-> Erinnerung abgelehnt
Jetzt schreibt der GV dass P die Vermögensauskunft (ggv. schuldhaft) versäumt hat,
daher jetzt Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gemäß ZPO 882c.
Fragen:
1) Person P dachte, dass ein neuer Termin zur Vermögensauskunft angesetzt. Wurde das durch die Erinnerung nicht gehemmt?
2) Person P dachte, dass mit der Klage die ZV erstmal ruht. Muss P das dem GV sagen? Redet denn BS nicht mit dem GV?
3) Muss P jetzt Eilrechtsschutz beantragen?
Danke
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Hier noch der Standartbrief von GV.
Noch eine Frage: Ist Hinterlegung beim AG möglich um die Eintragung abzuwenden?
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Wie ist denn die Erfahrung in fikiven Fällen mit dem Eilrechtsschutz? Gibt es fiktive Fälle, in denen der Eilrechtsschutz stattgegeben wurde?
(Wenn man die Sufu benutzt findet man viel bei Eilrechtsschutz abgelehnt dagegen bei Eilrechtsschutz stattgegeben wenig. Aber es wird hier auch meist über die Probleme gefragt und weniger über das was funktioniert hat)