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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: schrotti am 30. November 2015, 19:31
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Hallo,
falls jemand den Widerspruchsbescheid nach (ca. 1 Monat) der Klageeinreichung erhält, sollte dieser was beachten? Sollte man dem Gericht den Widerspruchsbescheid nachschicken?
MfG
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Was für eine Klage ("Untätigkeitsklage"?) wurde eingereicht...
...weshalb vor Erhalt des WiderspruchsBESCHEIDs?
...bzw. wogegen genau richtet sich die Klage?
Gegen die gleichen Bescheide, für die jetzt ein WiderspruchsBESCHEID erstellt wurde?
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Hallo,
ich denke derjenige hat Klage gegen alle erhaltenen Bescheide eingereicht, das Wort "Untätigkeitsklage" wurde da aber nicht erwähnt. Geklagt wurde wahrscheinlich wegen der drohenden Vollziehung, die daraufhin vom Amtsgericht gestoppt wurde (da ein Verweis auf die Klageeinreichung geschickt wurde, parallel dazu wurde aber der Antrag auf Eilrechtsschutz vom VG abgelehnt).
Die Widerspruchsbescheide sind sehr wahrscheinlich wegen der Klage erst losgeschickt worden, den es wurde nur 2 von 4 Bescheiden Widersprochen (geklagt aber gegen alle) aber der Widerspruchsbescheid bestätigt den Eingang aller 4 Widersprüche und weist sie zurück.
Sollte derjenige den Widerspruchsbescheid an das VG weiterschicken?
MfG
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Falls eine Anfechtungsklage gegen Bescheide erhoben wurde, dann würden die Richter im Normalfall alle Bescheide in Kopie oder Abschrift erwarten. Eine Person A sollte diese also nachreichen.
Falls die Richter am Gericht sich zum Nichterhalt von Bescheiden in Kopie oder Abschrift noch nicht geäußert haben, dass Sie diese haben wollen, dann könnte eine Person A diese Anfrage seitens des Gerichts auch abwarten. Normal würden diese bei den Anlagen mit eingereicht. Die Richter würden diese bei Bedarf sicherlich auch in irgendeiner Form anfordern. Der Bedarf dazu ist mit Sicherheit vorhanden.
Alternativ einfach mit dem nächsten Schreiben einreichen oder nachfragen ob dieser Bescheid dem Gericht bereits in Kopie vorliegend ist, es könnte ja auch sein, dass die LRA diesen in Kopie bereits zum Gericht gesendet hat, auf die Anforderung der Richter hin. Normal würde eine Person A darüber dann aber eine Information bekommen, dass es so wäre.
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...wichtig könnte hierbei sein, zu schauen, dass auch wirklich gegen alle im Widerspruchsbescheid erwähnten Bescheide bereits Klage erhoben wurde.
Falls gegen einen der zwischenzeitlich widersprochenen und nunmehr "widerspuchsbeschiedenen" Bescheide noch keine Klage eingereicht wäre, würde ansonsten wohl die Klagefrist eben dieses Widerspruchsbescheids greifen.
Um all diese Unwägbarkeiten auszuschließen, könnte Person A den Widerspruchsbescheid besser innerhalb der Monatsfrist beim zuständigen Verwaltungsgericht nachreichen, damit das bereits laufende Verfahren auch etwaige noch nicht beinhaltete Bescheide allesamt mit einschließt...?