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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: InesgegenGEZ am 29. November 2015, 13:44

Titel: Rechtsweg Ba-Wü - Diskussion
Beitrag von: InesgegenGEZ am 29. November 2015, 13:44
Da man bei dem Beitrag Rechtsweg Ba-Wü nix schreiben kann, eröffne ich hier mal diese Möglichkeit.

Generell finde ich es eine tolle Idee ein Flussdiagramm zu entwerfen, meistens trifft dieses auf fast alle Bundesländer zu und würde vor allem neuen Mitgliedern einen leichteren Einstieg bieten.

Ich kann mich nur zu dem Weg bis zur Klage äußern, da ich mich bis jetzt kaum mit der Zwangsvollstreckung beschäftigt habe. Folgende Punkte sind mir in der PDF auf Seite 1 aufgefallen:

1. Werden in Ba-Wü generell 6 Wochen zur vollständigen Klagebegründung seitens des Verwaltungsgerichts erteilt? Ich kenne das so, dass diese Zeit erst beantragt werden muss und hier das Gericht die Möglichkeit hat bis max. 6 Wochen Zeit zu geben.

2. In Ba-Wü werden die Verfahren in der Regel eingefroren? Ist das wirklich so? Dann ziehe ich nämlich nach Ba-Wü.

3. Die Mahnungen und Zahlungserinnerungen haben keine Rechtsbehelfsbelehrung, nur die Festsetzung dieser, die widerum einen eigenständigen Verwaltungsakt darstellen. Also kann man sich unter diese beiden Punkte gleich das Kästchen einfügen, abheften.

4. Fristgerecht Widerspruch* einlegen bei Rundfunkanstalt!!! Vielleicht könnte man hier noch den Hinweis einfügen, innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung des Schreibens. Zustellung bedeutet immer Post mit Zustellungsurkunde, Zustellung durch die Post mittels Einschreiben, Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis.

Titel: Re: Rechtsweg Ba-Wü - Diskussion
Beitrag von: karlsruhe am 30. November 2015, 00:03
Da man bei dem Beitrag Rechtsweg Ba-Wü nix schreiben kann, eröffne ich hier mal diese Möglichkeit.

Generell finde ich es eine tolle Idee ein Flussdiagramm zu entwerfen, meistens trifft dieses auf fast alle Bundesländer zu und würde vor allem neuen Mitgliedern einen leichteren Einstieg bieten.

2. In Ba-Wü werden die Verfahren in der Regel eingefroren? Ist das wirklich so? Dann ziehe ich nämlich nach Ba-Wü.

Für jedes Bundesland ist ein eigenes Flussdiagramm notwendig, da es jeweils komplett anders ist, nun den. ::)
(Also liebe Mitstreiter, mal die eigenen Paragrafen gesichtet und allgemein dargestellt)

(Weiss ich persönlich, da ich ja überall mal bin)

Na dann auf nach Ba-Wü.  Ich bin echt froh, meine Ruhensstellung hier bekommen zu haben (problemlos)  :) 8) >:D
Titel: Re: Rechtsweg Ba-Wü - Diskussion
Beitrag von: noGez99 am 30. November 2015, 08:42
Info: Ein Freund hat Klage (ohne Begründung) erhoben in BW und das VwG hat dann eine Frist von 2 Monaten für die Begründung gesetzt.

Zitat
In Ba-Wü werden die Verfahren in der Regel eingefroren? Ist das wirklich so? Dann ziehe ich nämlich nach Ba-Wü.
Ich glaube nicht. Hier im Forum sind ein paar Leute unglücklich weil die Ruhestellung abelehnt wurde. Ein Sammelthread mit Ruhestellunge
dümpelt leider vor sich hin:
Sammlung Klagebegründungen zur 'Aussetzung vom Vollzug' und Ruhestellung führen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16267

Hamburg ist gerade nicht schlecht für die Ruhestellung:
VG Hamburg möchte bereits mit Klageeingangsbestätigung Klage aussetzen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16247.0.html

Willst Du nicht nach Hamburg ziehen?