gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Robin am 28. November 2015, 01:27
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Hallo liebe Leser und Interessierte des GEZ-Boykotts,
nach einem langen Weg hat Person A jetzt ein (anscheinend zum Teil nicht maschinell erstelltes) Schreiben erhalten, wo - man möchte meinen - alle Versuche abgeschmettert werden.
Ein langer Weg weil Person A u.A.
- den Bankeinzug eingestellt hat
- viele Mahnungen und "Drohungen" erhalten oder nicht erhalten hat
- Ankündigungen zur Zwangsvollstreckung erhalten oder nicht erhalten hat
- Festsetzungsbescheide erhalten oder nicht erhalten hat
- Zwangsvollstreckungsbescheide erhalten oder nicht erhalten hat
- sich bei einem Antwalt beraten lassen hat
- besuche vom Gerichtsvollzieher bekommen hat
- ausstehende Beträge beim Gerichtsvollziehertermin inkl. Vollstreckungskosten gezahlt hat
Bis alle aufgeführten Punkte einen Durchgang hatten sind etwa 3 Jahre vergangen.
Person A möchte nicht ganz ausholen und detailliert auf den Verlauf eingehen aber, jetzt scheinen die gängigen Möglichkeiten des Widerstands aufgebraucht zu sein(?)
Bitte lesen Sie jetzt das das (mehr oder weniger) interessante Antwortschreiben des Beitragsservice ;).
(siehe Anhänge)
Es sollte dazu erwähnt werden, dass Person A etwa 5 Monate auf diese Antwort, nach Einsendung seines eigenen Schreibens, gewartet hat.
In dem Schreiben an den Beitragsservice von Person A, ging es u.A. um die Infragestellung des Beitrages an sich, mit verschiedenen Referenzen von Experten, Rechtsgutachten, Verweise auf laufende Klagen und um die Möglichkeit einer Barzahlung.
Jetzt stellt sich die Frage, was man der Person A empfehlen könnte um weitere Kosten zu vermeiden (z.B. Anwaltskosten, Vollstreckungsgebühren) - zahlen?
Person A und ich freuen mich auf Ihre Antwort! :)
Viele Grüße,
Robin
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Anhang: Seite1
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Anhang: Seite2
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Ein langer Weg weil Person A u.A.
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- Festsetzungsbescheide erhalten oder nicht erhalten hat
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Person A möchte nicht ganz ausholen und detailliert auf den Verlauf eingehen aber, jetzt scheinen die gängigen Möglichkeiten des Widerstands aufgebraucht zu sein(?)
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Auch wenn uns die Details in diesem fiktiven Fall erspart bleiben, wäre es für eine fundierte Antwort schon interessant ob Person A gegen den Festsetzungsbescheid fristgerecht einen Widerspruch incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingelegt/gestellt hat...
Frei 8)
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Vielen Dank für deine Antwort Frei!
In dem ersten Durchlauf, bis der Gerichtsvollzieher einen Brief da gelassen hat, ist die Frist wohl abgelaufen gewesen (Abwesenheit, Urlaub).
Es wird speziell erster Durchlauf genannt da dort die Streitsumme beim Gerichtsvollzieher gezahlt wurde.
Jetzt geht es um die neuen Kosten und somit um eine neue Runde! (#)
Eine eindeutige nicht eindeutige Aussage denke ich mal 8)