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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Thema gestartet von: noGez99 am 27. November 2015, 08:21

Titel: Für Zwangsvollstreckungsopfer, die Zahlen müssen: Zahlung unter Vorbehalt?
Beitrag von: noGez99 am 27. November 2015, 08:21
Das habe ich bei rundfunkbeitragsklage.de entdeckt:

Zahlung unter Vorbehalt
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/

Zitat
Betreff: Erklärung zum Vorbehalt der Zahlung
....
Hiermit erkläre ich, dass ich unter Androhung rechtswidriger Gewalt und zum Zwecke ihrer Abwendung den geforderten Rundfunkbeitrag entrichte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie unter dem Vorbehalt des Nachweises durch die den Rundfunkbeitrag erhebende Stelle, dass der Rundfunkbeitrag mein durch das Grundgesetz vorbehaltlos gewährtes Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG nicht verletzt. .......

Ob es was nützt kann ich nicht beurteilen, aber schaden kann es nicht. Und wenn die Unrechtmässigkeit mal festgestellt
wird kann man vielleicht später mal sein Geld zurückbekommen .....
Titel: Re: Für Zwangsvollstreckungsopfer, die Zahlen müssen: Zahlung unter Vorbehalt?
Beitrag von: Bürger am 29. November 2015, 04:01
Meinem Verständnis nach wäre o.g. Vorbehaltserklärung allenfalls bei einem vorher bereits erfolgten Widerspruch gegen den Bescheid mit den gleichen Begründungen der Grundrechtswidrigkeit vorstellbar...

...nicht jedoch in Fällen, in denen nicht widersprochene Bescheide vollstreckt werden.

Bitte noch mal prüfen. Danke.