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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: pinguin am 25. November 2015, 23:36

Titel: Az. 3 Sa 1335/14 - Lohnzuschläge unpfändbar
Beitrag von: pinguin am 25. November 2015, 23:36
'N Abend,

sofern es jemanden interessiert, der bspw. im Schichtdienst berufstätig ist, so ergeht hier jetzt die Info, daß es sich gemäß Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bei Schichtzuschlägen sowie Nachtarbeits- oder Feiertagszulagen um unpfändbare Lohnbestandteile handelt. Diese Zuschläge sind Erschwerniszulagen, die gemäß § 400 BGB nicht abgetreten werden können.

Wer also eine Pfändung zu laufen hat, ist gehalten, unter Berufung auf dieses bereits im Januar 2015 gefällte Urteil bei den für ihn maßgebenden Stellen eine Überprüfung einzufordern.

ciao
pinguin

@Mod
Ich wusste jetzt nicht, wo das am besten hineingehört, ist es doch universell verwendbar; bei Bedarf bitte verschieben.