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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: marga am 23. November 2015, 13:04

Titel: Existenzgrundlagen des Rundfunks nicht dem internationalen Markt überlassen
Beitrag von: marga am 23. November 2015, 13:04
Hallo Forum,

hier ein älterer Beitrag von AZD „intern“ der eine gewisse Angst suggeriert, das AZD von TTIP
betroffen sei.

Zitat:

(…) Sie plädieren daher erneut für eine generelle und dynamische ("generische") Ausnahmeklausel für den audiovisuellen Sektor. Sonst stehe gerade auch im Bereich des Investitions-schutzabkommens zu befürchten, dass Gesetzesvorhaben der nationalen und europäischen Medienpolitik wie z.B. zur Plattformregulierung im Ergebnis nicht umsetzbar sind. (…)

Guggst du hier: Quelle AZD vom 27.06.2014

http://www.ard.de/home/intern/gremien/gvk-pressemitteilungen/Grundlagen_des_Rundfunks_nicht_dem_Markt_ueberlassen/1107144/index.html

Kann es sein, dass die Entscheidungen von TTIP auch deshalb solange dauern, dass der Staat mit seinem örR hier ein "Wörtchen" mitreden will?
+++
Titel: Re: Existenzgrundlagen des Rundfunks nicht dem internationalen Markt überlassen
Beitrag von: pinguin am 23. November 2015, 18:21
Gucke ich da? Nö; bitte seriöse Quellen.

Klar, Ängste darf und muß man zur Kenntnis nehmen, die meisten Ängste werden aber nur dadurch bewältigt, daß man genau jenes tut, wovor man Angst hat. Man sollte aber schon bei klarem Verstande sein, um eine begründete Angst, der man folgen sollte, von einer unbegründeten zu unterscheiden.

Insofern sind die evtl. vorgetragenen Ängste zu verstehen, da der dt. ÖRR in einem freien Markt so wohl nicht bestehen würde. (Betrachtet hierbei mal auch die ganzen Leute, die der dt. ÖRR  beschäftigt).

Nun ist der Markt aber nicht gänzlich frei, sondern nur innerhalb der Grenzen des Rahmenrechtes, das vom Volk gewählte Leute dem Markt vorgesetzt haben, damit der Markt nicht gänzlich frei von jeder nationalen, internationalen, sozialen und gesamtgesellschaftlichen Verantwortung agiert, was er tun würde, wenn er völlig frei wäre. Denn die Erfahrung aus sog. Selbstverpflichtungen des Marktes zeigt, daß der Markt mangels charakterlicher Stärke darauf sch***t.

Aus diesem Grunde darf der nationale Staat seinen ÖRR aus allgemeinen Steuermitteln unterstützen, nachdem diesem zuvor ein entsprechender Auftrag erteilt worden ist.
Titel: Re: Existenzgrundlagen des Rundfunks nicht dem internationalen Markt überlassen
Beitrag von: marga am 23. November 2015, 18:46
Zitat: @pinguin
Aus diesem Grunde darf der nationale Staat seinen ÖRR aus allgemeinen Steuermitteln unterstützen, nachdem diesem zuvor ein entsprechender Auftrag erteilt worden ist.

Das ist wohl möglich zu bezweifeln, dass die Gesetzesvorhaben der nationalen und europäischen Medienpolitik der „Plattformregulierung“  sich dem TTIP unterwerfen werden.

Man(n) Frau könnte auch behaupten, dass der Staat den ÖRR wieder mit einer „generellen, dynamischen „generischen“ Ausnahmeklausel sprich „Sondervereinbarung“ ausstatten wird, was TTIP betrifft.

Auch ausgestattet mit EU-konformen Regelungen?
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Titel: Re: Existenzgrundlagen des Rundfunks nicht dem internationalen Markt überlassen
Beitrag von: pinguin am 24. November 2015, 09:00
@marga

Wenn die EU beschließt, daß TTIP auch für den ÖRR gilt, wird es für alle ÖRR eines jeden EU-Mitgliedslandes gelten.

Und, sorry, warum soll man den Rundfunk nicht dem internationalen Markt aussetzen, wo es doch bei allen anderen Medien, inkl. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, auch so ist? Als Zeitungsmensch habe ich dafür nur bedingt Verständnis.
Titel: Re: Existenzgrundlagen des Rundfunks nicht dem internationalen Markt überlassen
Beitrag von: marga am 24. November 2015, 09:36
@marga

Wenn die EU beschließt, daß TTIP auch für den ÖRR gilt, wird es für alle ÖRR eines jeden EU-Mitgliedslandes gelten.

Und, sorry, warum soll man den Rundfunk nicht dem internationalen Markt aussetzen, wo es doch bei allen anderen Medien, inkl. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, auch so ist? Als Zeitungsmensch habe ich dafür nur bedingt Verständnis.

Hallo pinguin,

bis Dato kocht doch jedes Mitglied in der EU sein eigenes „Süppchen“ was die Finanzierung derjenigen betrifft, die Funkwellen aussenden. Nenne mir bitte mal diejenigen Mitglieder der EU, welche die EU-Richtlinien im Wettbewerb z. B. Richtlinie 2010/13/EU, erfüllen!

Außerdem, wie ist das mit dem so genannten „Investitionsschutzabkommen“ als Gesetzesvorhaben der nationalen und europäischen Medienpolitik, zu verstehen?
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Titel: Re: Existenzgrundlagen des Rundfunks nicht dem internationalen Markt überlassen
Beitrag von: pinguin am 24. November 2015, 18:36
bis Dato kocht doch jedes Mitglied in der EU sein eigenes „Süppchen“ was die Finanzierung derjenigen betrifft, die Funkwellen aussenden.
Ja, weil es das im Bestandsschutz tun darf.

Zitat
Nenne mir bitte mal diejenigen Mitglieder der EU, welche die EU-Richtlinien im Wettbewerb z. B. Richtlinie 2010/13/EU, erfüllen!
Ich erinnere an die Verfahren vor dem EuGH gegen Frankreich, Dänemark, Niederlande, Italien etc., die mehrheitlich nicht zum Vorteil der Nationalstaaten ausgegangen sind.

Zitat
Außerdem, wie ist das mit dem so genannten „Investitionsschutzabkommen“ als Gesetzesvorhaben der nationalen und europäischen Medienpolitik, zu verstehen?
Das "Investitionsschutzabkommen" ist kein Gesetzesvorhaben der nationalen und europäischen Medienpolitik; es dient primär dem freien Wettbewerb zwischen den Unternehmen und dem Abbau von internationalen Handelsbeschränkungen, da nur eine insgesamt erfolgreiche Wirtschaft auch einen soliden Staat entstehen läßt.

Es liegt halt an den Gestaltern von TTIP und dem Rest, soweit Weitsicht zu wahren, daß TTIP nicht dafür verwendet werden kann, soziale wie ökologische Standards zu senken, (Arbeitsstandards wie Mindestlohn, Mindesturlaubshöhe etc.), eingerichtete Nationalparks, (als Beispiel aus einer Fülle im Grunde schützenswerter regionaler wie überregionaler Merkmale oder Güter), zu beeinträchtigen.