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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: flowchilled am 23. November 2015, 09:09

Titel: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: flowchilled am 23. November 2015, 09:09
Alles rein hypothetisch:

Guten Morgen,

ich habe einige Beiträge hier im Forum durchgelesen, jedoch kann ich diese nicht sonderlich gut auf die mir fragliche Situation umwälzen.
Person A. ist im Februar 2013 in seine erste eigene Wohnung gezogen und im Juni 2015 wieder ausgezogen zurück in sein Elternhaus. Briefe der GEZ wurden nie beachtet und es wurde sich nie gemeldet. Kontaktaufnahme fand lediglich seitens der GEZ statt.

Person A hat nun vor einigen Tagen eine Pfändungsankündigung des Landkreises bekommen.
Zitat:
Die Kreiskasse des Landkreises Osterholz ist als zuständige Vollstreckungsbehörde von dem nachstehend genannten Gläubiger beauftragt worden, die unten aufgeführten Forderungen einzuziehen. Zitat Ende.

Es handelt sich um einen Betrag von etwa €580,00

Am Ende des Briefes steht noch, sollte das Geld nicht innerhalb einer Woche bezahlt werden kommt der Gerichtsvollzieher und Pfändung des Kontos etc.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar um hilfreiche Antworten.
Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: flowchilled am 30. November 2015, 11:29
Kann ich bitte eine Antwort bekommen? Ich weiß nicht mehr weiter :(
Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: noGez99 am 30. November 2015, 14:00
Hallo,

Erstmal soll A sich nicht von den Drohungen einschüchtern lassen. A kann immer noch in letzter Minute bezahlen/Ratenzahlung.
Aber auch nicht trödeln, weil die Zeit jetzt knapp ist.

Einlesen in das landesspezifischen Vollstreckungsrecht.

Bei ZV vom Gerichtsvollzieher kann man Erinnerung einlegen. Die Vollstreckung ist
unrechtmässig, weil die Grundlagen fehlen: Keine Bescheide bekanntgegeben -> keine Vollstreckung möglich!

Einlesen!  Ich kopiere den Standardtext vom Buerger mal hier rein:
Zitat
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Da Mehrfachdiskussionen allgemeiner, schon ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte im Weiteren keine allgemeinen Fragen sondern allenfalls spezielle Fragen des fiktiven Falls behandeln.
Danke für die Berücksichtigung.


Bei fehlenden Bescheiden ist auch
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg106544.html
sehr informativ.

Im Beispielablauf feststelle wo steht A:
- Ist der Brief noch eine sogenannte gütliche Einigung
- Ist schon ein Termin zur Vermögensauskunft festgelegt

Anrufen bei der Kreiskasse, das Vollstreckunsersuchen abholen (abfotografieren).
Hier posten (anonymisiert).
Weiterer Ablauf, wenn nicht gezahlt wird, erfragen bei Kreiskasse und Amtsgericht (immer mehrere Stellen befragen,
die Antworten sind manchmal erstaunich unterschiedlich. Manchmal auch weil rechtsunkundige Personen sich nicht geeignet ausdrücken können )

Mögliches weiteres Vorgehen von A:
-Ist die Kreiskasse amtshilfeberechtigt? Ermächtigungsschreiben zeigen lassen (eventuell kopieren)
-Erinnerung einlegen. (kostenlos, aber Achtung: mit Bedacht schreiben und jedes Schrittchen dem Gericht vorkauen, siehe Thread Riesa)
Wenn die Pfändung kurz bevorsteht:
- Das Konto in ein P-Konto umwandeln, dann verbleibt ein pfändungsfreier Betrag auf dem Konto, den Rest eventuell vorher abheben.

Ich hoffe das gibt einen ersten Überblick (ist aber nur meine Meinung)


Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: flo16v am 16. Februar 2016, 12:53
Hilft alles nix.

mit der aktuellen Vorgehensweise des Verbrechervereins mithilfe der Blinden und tauben Stadtkasen pfänden die das Konto.  Ganz einfach
Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: GEiZ ist geil am 16. Februar 2016, 12:58
Zitat
Hilft alles nix.

mit der aktuellen Vorgehensweise des Verbrechervereins mithilfe der Blinden und tauben Stadtkasen pfänden die das Konto.  Ganz einfach

Wenn man dem Sachbearbeiter bei der Stadt lieb mitteilt daß man Erinnerung eingelegt hat und ihn darauf hinweist, daß man ihn, sollte er weitermachen, persönlich haftbar macht, pfändet er gar nichts.
Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: flo16v am 16. Februar 2016, 13:03
Hi,

Gesternhat PersonX mit dem  Amtsleiter telefoniert und Zahlungswilligkeit  nach bestätigter Rechtsgrundlage erklärt.

Heute ist das Konto von Person X gepfändet mit 50 Euro Aufschlag zum ürsprünglichen Betrag der in der Pfändungsankündigung beschrieben ist.  Laut Sachbearbeiter hat der Amtsleiter handschriftlich notiert das Person X am Telefon gesagt hat er wolle nicht zahlen. 
Das ist allerdings unwahr.  Interessiert keinen
Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: GEiZ ist geil am 16. Februar 2016, 13:18
Hi,

Gesternhat PersonX mit dem  Amtsleiter telefoniert und Zahlungswilligkeit  nach bestätigter Rechtsgrundlage erklärt.

Heute ist das Konto von Person X gepfändet mit 50 Euro Aufschlag zum ürsprünglichen Betrag der in der Pfändungsankündigung beschrieben ist.  Laut Sachbearbeiter hat der Amtsleiter handschriftlich notiert das Person X am Telefon gesagt hat er wolle nicht zahlen. 
Das ist allerdings unwahr.  Interessiert keinen

Was sagt das Amtsgericht dazu, bei dem Vollstreckungserinnerung eingelegt wurde?
Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: flo16v am 16. Februar 2016, 13:21
Wann sollte Person X das denn machen?

Pfändungsankündigung am 12.2 zugestellt. Heute 16.2 Konto gepfändet.

Soll Person X noch Erinnerung einlegen?
Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: GEiZ ist geil am 16. Februar 2016, 13:24
Wann sollte Person X das denn machen?

Pfändungsankündigung am 12.2 zugestellt. Heute 16.2 Konto gepfändet.

Soll Person X noch Erinnerung einlegen?

Wenn bei der Pfändung was nicht ordnungsgemäß war, ja.
Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: flo16v am 16. Februar 2016, 17:12
Hi,


Erinnerung nach 766 ZPO wird nicht fruchten.  Es ist keine Privatrechtliche Forderung sondern eine öffentlich Rechtliche. Da sind Amtsgerichte nicht zuständig.

Was bleibt übrig?  Dienstaufsichtsbeschwerde ? Wird Person X machen aber ob es was bringt... :(

Echt geil was die heute so mit einem anstellen können. ..
Titel: Re: Pfändungsankündigung durch Landkreis
Beitrag von: GEiZ ist geil am 16. Februar 2016, 19:58
Stimmt, man muß klagen.