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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Viktor7 am 22. November 2015, 21:26

Titel: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 22. November 2015, 21:26
Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.


Bei der Rundfunkgebühr kam es auf den Besitz einer Empfangsvorrichtung an. Soweit Geräte vorhanden waren, war man in der Zahlungspflicht. Auch Sperrvorrichtungen der unerwünschten ö.-r. Programme wurden von den Richtern nicht gewürdigt. Die vorhandenen Geräte lösten die Rundfunkgebühr dennoch aus.

Nun kommt es bei dem neuen Rundfunkbeitrag auf die Geräte nicht mehr an. Die Möglichkeit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen soll nun die Zwangszahlung auslösen. Bewährter Trick: alter Wein, neuer Schlauch. Der Gesetzgeber unterstellt nun schlicht die Nutzungsmöglichkeit der öffentlich-rechtlichen Programme in der Wohnung und fertig ist der Zaubertrick. Für das Oberverwaltungsgericht Münster reicht sogar die Erschwinglichkeit der Multifunktionsgeräte aus.

Per Fiktion werden die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme der Gruppe mit besonderem Vorteil einfach so zugeschlagen. Verhältnismäßigkeitsprinzip? Differenzierung nach Nutzung? Wozu? Merkt doch keiner die Zusammenhänge.

Nun - erschwinglich und möglich sind heute auch Sperrvorrichtungen, die auf Grund der freien Willensentscheidung benutzt werden, um die unerwünschten und aufgedrängten öffentlich-rechtlichen Programme nicht zu empfangen. Dies beginnt schon mit der kostenlosen Kindersicherung bei den gängigen Multifunktionsbildschirmen. Ein zufälliges Reinzappen in einen unerwünschten ö.-r. Programm ist dann nicht mehr möglich. Mit einer Sperre ist die Empfangsmöglichkeit grundsätzlich nicht mehr gegeben. Ein Missbrauch ist überall möglich, dennoch wird kein Mensch nur deswegen verhaftet, weil er ungesetzlich handeln könnte. Die tatsächliche Umsetzung ist eben entscheidend. Das muss auch bei einer unerwünschten willentlich gesperrten Medienoption ebenso gelten. Es wird Zeit auch dieses Argument vor einem Gericht ins Rennen zu schicken.


PS.
Bitte arbeitet die Idee konstruktiv weiter aus.

Gibt es was Vergleichbares in den Urteilen zu anderen auferlegten Finanzierungsverpflichtungen zu finden?

Gibt es Urteile zu diversen Sperren, die zum persönlichen Schutz errichtet wurden?


STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: zuwider am 23. November 2015, 18:08
 :(, da diese Mafia keine Gerätekopplung des "Beitrages" mehr vorschreibt, machen Sperren eigentlich auch keinen Sinn. Sie betonen ja immer wieder, daß allein die Möglichkeit ausreicht ...
dieses Argument wird wohl ins Leere verlaufen.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: InesgegenGEZ am 23. November 2015, 18:17
Wenn der örR nur durch ENTSPERREN empfangbar wäre, muss der Beitrag nicht mehr bezahlt werden, denn es muss die Möglichkeit der Nutzung vorliegen. Diese Möglichkeit wäre bei einer Sperre nicht mehr geegeben.

Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: pinguin am 23. November 2015, 18:39
Wenn der örR nur durch ENTSPERREN empfangbar wäre, [...]
Gemäß den europäischen Bestimmungen, daß eine Nichtreaktion keine Zustimmung bedeutet, wäre das die einzig richtige Lösung, denn hier muß der Bürger aktiv werden, wenn er schauen möchte, also seine Zustimmung erteilen.

Man darf diese Problematik ja durchaus auf den Bürger verlagern.

Da im europäischen Recht auch eine verschlüsselte Sendung als allgemein empfangbar gilt, wäre hier auch die Option denkbar, daß der Kauf eines für ÖRR geeigneten Decoders entweder mit Name und Adresse an ÖRR gemeldet werden muß, (Einwilligung zur Datenweiterverarbeitung bei Kauf des Decoders), oder ÖRR verkauft diese Teile als Monopol in Eigenregie.

Da mit der Umstellung auf DVB-T2 sowieso Fernsehgeräte neu gekauft werden müssen, ergäbe sich hier eine Möglichkeit, falls der Gesetzgeber bis dahin zügig agiert.

Darüberhinaus gilt dennoch, daß außerhalb des Steuerbereiches jegliche Zwangsabzocke des Bürgers in Europa Unrecht darstellt.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: 907 am 23. November 2015, 21:47
Die Verschlüsselung ist utopisch.  Ein Angebot wird pro Smartcard berechnet. Willst du(Rundfunknutzer) es auf zwei Geräten gleichzeitig nutzen, benötigst du(Rundfunknutzer) dementsprechend auch zwei Abonnements.
Alternative wäre eine Form einer einkommensabhängigen Steuer
z.B. ca. 4 Prozent des Steuerbetrags aus Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer. Sollten die Einnahmen unter den Erwartungen bleiben --> ein Bundeszuschuss aus allgemeinen Steuermitteln.

SAT - 18,2 Millionen TV-Haushalte (47 Prozent Marktanteil)
Kabel - 16,9 Millionen Haushalte (Marktanteil 44 Prozent)
DVB-T - 2,2 Millionen Haushalte
IPTV - 1,5 Millionen Haushalte

Im Kern gelten die Sendungen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks als „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ (Art. 106 Abs. 2 i.V.m. Art. 14 AEUV) und unterliegen dem von deutscher Seite durchgesetzten Amsterdamer Protokoll Nr. 29 von 1997, das feststellt, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mitgliedstaaten unmittelbar mit demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen jeder Gesellschaft sowie mit den Erfordernissen verknüpft ist, den Pluralismus der Medien zu wahren“.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent des Steuerbetrags aus Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer
Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag
http://www.steuerzahler.de/Einnahmen-aus-dem-Solidaritaetszuschlag/19922c23264i1p426/
ca. 10,3 -13 Mrd Euro Einnahmen pro Jahr

PS.
Bitte arbeitet die Idee konstruktiv weiter aus.

Gibt es was Vergleichbares in den Urteilen zu anderen auferlegten Finanzierungsverpflichtungen zu finden?

Gibt es Urteile zu diversen Sperren, die zum persönlichen Schutz errichtet wurden?

Mann/Frau kauft sich einen TV Gerät für 200 euro und lässt sich da eine Sperre einbauen. Einen Tag später kauft man für 600 Euro ohne Sperre.

So viel dazu
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Kurt am 23. November 2015, 22:02
Alternative wäre eine Form einer einkommensabhängigen Steuer
z.B. ca. 4 Prozent des Steuerbetrags aus Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer. Sollten die Einnahmen unter den Erwartungen bleiben --> ein Bundeszuschuss aus allgemeinen Steuermitteln....

Warum eigentlich immer "einkommensabhängig" !?

Wenn ich einen Tele-wasauchimmer Vertrag abschliesse kostet der JEDEN gleich; Telekom, Kabel Deutschland, Netflix, Sky, Handy usw. ...
Ob Generaldirektor oder Strassenkehrer.
Warum soll ich als "besser verdienender" diesen ÖR-Sch...ss mehr unterstützen ?
Ein "besser verdienender" kann auch nicht mehr in die Röhre glotzen als ein anderer.
Ein Beitrag - für alle. Einfach für alle.  8)


Gruß
Kurt
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: 907 am 23. November 2015, 22:06
Yle untersteht dem Verkehrs- und Informationsministerium und ist zu 99,9 % in staatlicher Hand, ist aber eine eigenständige Organisation, die unabhängig von der Regierung arbeitet.
Die Anstalt wurde von 1926 bis 2012 zu 90 % aus verpflichtenden Rundfunkgebühren finanziert (zuletzt 252,25 Euro pro Haushalt und Jahr). Seit 2013 werden die Beiträge in Form einer einkommensabhängigen Steuer (0,68 %, maximal jedoch 140 Euro) erhoben.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Yleisradio (https://de.wikipedia.org/wiki/Yleisradio)

ps: Finnland - ca. 5,4 Millionen Einwohner
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 23. November 2015, 22:55
907, für 600 € bekommst du Zugang auch zu vielen verschlüsselten Programmen für einige Jahre hin. Kein System ist vor Mißbrauch sicher.


Danke für die bisherigen Gedanken.

Es geht um die Sperre direkt beim Empfänger. Die heutigen Multifunktionsgeräte sind quasi Computer für einen bestimmten Zweck. Die Steuerung erfolgt per Software. Mit entsprechender Programmierung lassen sich die einzelnen unerwünschten Programme sperren. So funktioniert vielfach die Kindersicherung, die mit einer 4-stelligen Zahl arbeitet. Mehr Stellen bringen einen höheren Schutz vor Mißbrauch mit sich. Die eigene Sperrung/Nichtnutzug könnte z.B. auf der Steuererklärung angegeben und unterschrieben werden. Die Sperrung könnte eventuell auch durch einen Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalt für einen geringen Monatsbeitrag vorgenommen werden. Sicherlich gibt es noch eine Menge Möglichkeiten einer Programmsperre direkt beim Empfänger, sei es am zentralen Hausanschluss oder direkt vom Hersteller. Mißbrauch wird es immer geben. Ich denke nicht, dass die öffentlich-rechtlichen Programme mehr als Bankkonten, Sky oder Netfix gesichert werden müssen. Dafür sind die anderen Medienoptionen weitaus interessanter.


Eine weitere Idee:

Zunächst schreiben wir aus unserer Sicht alles Wesentliche auf und sondieren die Möglichkeit einer Feststellungsklage (??) mit Unterstützung eines versierten Rechtsanwalts.

In der Klage sollten auch die alten Urteilsbegründungen zur Gebühr auseinandergenommen werden.

Haben diese Schritte geklappt und ist die Idee ausgereift, kümmern wir uns um die gemeinsame Finanzierung der Klage.

Meinungen? Weitere konstruktive Überlegungen?
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: pinguin am 24. November 2015, 08:52
@907
Hier wäre evtl. mal interessant, zu klären, warum Finnland das System umgestellt hat? Könnte ja durchaus sein, daß es eben europäische Belange waren, die dazu führten und eine Unterstützung aus Steuermitteln noch die verträglichste Lösung darstellt.

@Kurt
Zitat
Warum eigentlich immer "einkommensabhängig" !?
Weil es eine Auflage der EU ist, dergleichen ausgewogen zu gestalten.

Ein für alle gleicher Betrag ist nur dort gerecht, wo der Bürger die damit verbundene Leistung vorher explizit bestellt bzw. beauftragt hat.

Evtl. wird sich eine Neugestaltung auf 2 Ebenen stützen; eine wirkliche, reine Basisversorgung aus echten, allgemeinen Steuermitteln, alles andere per individuellem Vertrag zwischen Bürger und dem ÖRR seines Bundeslandes, möglicherweise mit Zusatzangeboten verbunden, wie sie ja bei Tageszeitungen auch anzutreffen sind.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: GEiZ ist geil am 24. November 2015, 09:27
Zuerst mal den ÖRR komplett überarbeiten, alles Überflüssige streichen, Immobilien verkaufen, Schmarotzer entlassen. Die paar Millionen, die dann noch der Rundfunk kostet, aus Steuermitteln bezahlen.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: InesgegenGEZ am 24. November 2015, 14:41
Mann/Frau kauft sich einen TV Gerät für 200 euro und lässt sich da eine Sperre einbauen. Einen Tag später kauft man für 600 Euro ohne Sperre.

So viel dazu

Hä??? Die Möglichkeit den örR zu verschlüsseln wäre ohne Probleme umsetzbar! Sky empfängt man auch nur verschlüsselt über SAT und alle die über Kabel die Programme empfangen, bräuchten dem Kabelanbieter nur einen Nachweis vorlegen, dass sie örR bezahlen und ihnen würde es dann freigeschaltet.

Auch den örR aus Steuermitteln zu finanzieren finde ich falsch (dann wäre auch keine angebliche staatsferne vorhanden), denn jeder der an dieser ach so tollen freien Meinungsbildung teilnehmen möchte, bezahlt dafür und kann daran teilnehmen.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: pinguin am 24. November 2015, 18:16
Zuerst mal den ÖRR komplett überarbeiten,
Zustimmung.

Zitat
alles Überflüssige streichen,
Was wäre überflüssig?

Zitat
Immobilien verkaufen,
Käme das langfristig nachhaltig wirklich besser?

Gesagt ist manches leicht.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: pinguin am 24. November 2015, 18:19
Auch den örR aus Steuermitteln zu finanzieren finde ich falsch (dann wäre auch keine angebliche staatsferne vorhanden),
Es steht geschrieben, daß der Staat seinen ÖRR aus Steuermitteln unterstützen darf. Er muß es nicht. Was nicht geht, ist die allgemeine Zwangsabzocke des Bürgers auf Basis von Nichtsteuermitteln.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: 907 am 24. November 2015, 18:42
Solange es keine Sperren für Radioempfang gibt, braucht man gar nicht erst anfangen über Sperren zu diskutieren.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Grog am 24. November 2015, 19:17
Solange es keine Sperren für Radioempfang gibt, braucht man gar nicht erst anfangen über Sperren zu diskutieren.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den analogen Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) bis spätestens 2012 abzuschalten. Das Digitalradio ist schon in den Startlöchern, da ist eine Verschlüsselung kein Problem mehr. Die technische Machbarkeit der Verschlüsselung kann man nicht ernsthaft bestreiten und eine Smartcard ist auch nicht gerade der Gipfel der technischen Möglichkeiten. Bestehende Radios, z.B. Autoradios lassen sich sicherlich mit preiswerten FM Transmittern aufrüsten, die das Digitalsignal empfangen und wenn nötig entschlüsseln können.

Das einzige Problem ist, dass der ÖRR keinerlei Interesse an einer Umsetzung der Verschlüsselung hat. Interessant wäre zunächst, inwiefern es belastbare Quellen zur technischen Machbarkeit der Verschlüsselung gibt.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: LeckGEZ am 24. November 2015, 19:54
Sperren sind immer eine katastrophale Fehlentscheidung, weil das Missbrauchspotential höher liegt als ein möglicher, gerechtfertigter Nutzen.

Immer wenn ein Politiker etwas nicht versteht und nicht gewillt / in der Lage ist zu verstehen, fordert er ein Verbot oder eben eine Sperre. Wie ein kleines Kind das nicht an das Glas mit den Bonbons kommt.

Finanzierung aus Steuermitteln halte ich für falsch. Das "sichert" schon wieder die Kakophonie "Der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung des ÖRR" und schafft keinen Auftrag, keine Pflichten, keine Kontrollen, keine Aufsicht, keine Transparenz, keine Verantwortung, keine Unabhängigkeit und keine Sorgfalt.

In der jetzigen Form des ÖRR gibt es nur eine Lösung Einwegverschlüsselung!


Die einzige "Sperre" die ich akzeptieren würde, wäre eine Zwangsverpflichtung in jeder Werbepause:

Dieses Produkt macht dumm, faul, träge, unentschlossen, vorurteilsfrei, folgsam, anspruchslos, hörig, es hemmt die Entfaltung ihrer Individualität und kann bei manipulativem Gebrauch ihre Meinung durch eine Medien-dominante Meinung ersetzen. Übermäßiger Konsum der Medien macht denkfaul, verstümmelt die Fähigkeit des Hinterfragens und fördert das widerspruchslose Adaptieren von Medien-gesteuerten Interessen.
Titel: Re: Willensentscheidung - Sperre für unerwünschte Belästigung der ARD, des ZDF & Co.
Beitrag von: Viktor7 am 25. November 2015, 08:10
Dieses Produkt macht dumm, faul, träge, unentschlossen, vorurteilsfrei, folgsam, anspruchslos, hörig, es hemmt die Entfaltung ihrer Individualität und kann bei manipulativem Gebrauch ihre Meinung durch eine Medien-dominante Meinung ersetzen. Übermäßiger Konsum der Medien macht denkfaul, verstümmelt die Fähigkeit des Hinterfragens und fördert das widerspruchslose Adaptieren von Medien-gesteuerten Interessen.

Das nennen einige parteiisch eingestellte Richter "strukturelle Vorteile".  ;)
-> allgemeine Vorteile -> deshalb kein Beitrag
-> parteiisch -> deshalb Rechtsbeugung
Der elementare Verstoß und Rechtsbeugung basiert auf der Verletzung der Rechtsnormen durch bewirkte unzulässige Besser- bzw. Schlechterstellung der an dem jeweiligen Verfahren beteiligten Personen durch einen oder mehrere Richter. Die Rechtsbeugung stellt einen echten Straftatbestand dar.

Gibt es noch was zum Thema des Threads?

Einspeisepflicht für Kabelbetreiber ...
Mit welcher Begründung? Wettbewerbsverzerrung (EU Recht)?