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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: unGEZahlt am 21. November 2015, 13:21

Titel: Ist das nicht Heuchelei?
Beitrag von: unGEZahlt am 21. November 2015, 13:21
Zitat
"....der Beitrag ist völlig in Ordnung...."
"......alles Bestens!"
".....wir können keinerlei Verfassungswidrigkeiten erkennen....."
"...nein, nein, nein ...."


Aber da geht es plötzlich doch? :

Verwaltungsrichter: Land erhöht Besoldung wieder zu wenig
(Quelle)
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/verwaltungsrichter--land-erhoeht-besoldung-wieder-zu-wenig,20641266,32466948.html#plx673455273
Zitat
"«Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist kleinkariert und schafft keinen Rechtsfrieden», teilte der Verband der Verwaltungsrichter am Freitag in Magdeburg mit.
Die Richter würden erneut den Rechtsweg beschreiten, um eine verfassungsgemäße Besoldung zu erhalten."



Woher wollen diese Verwaltungs"richter" wissen, was verfassungsgemäß ist?

Vielleicht sollten die für mehr Geld mal lieber zur Abwechslung anfangen zu streiken?

Vorschlag Streikdruckmittel: Intelligenz benutzen und gerechte Urteile fällen!

Das wäre jedenfalls mal etwas ganz Neues!


Markus
Titel: Re: Ist das nicht Heuchelei?
Beitrag von: Viktor7 am 21. November 2015, 14:49
Immer schön dem Vorteil nach.

Beim Rundfunkbeitrag die Karriere im Blickfeld, hier dem Geld nach.
Titel: Re: Ist das nicht Heuchelei?
Beitrag von: ChrisLPZ am 21. November 2015, 15:00
Zitat
«Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist kleinkariert und schafft keinen Rechtsfrieden»

Schaffen die Rundfunkstaatsverträge Rechtsfrieden?
Vielleicht ein Punkt, den man bei den Verhandlungen aufnehmen könnte ;)
Titel: Re: Ist das nicht Heuchelei?
Beitrag von: jedi_ritter am 21. November 2015, 21:28
Mir ist mittlerweile eins klar geworden: Verwaltungs"richter" sind eher fremdgesteuert und vertreten daher in den seltensten Fällen das Gesetz. Pünktlich vertreten werden allerdings die Gesetzwidrigkeiten mancher Lobbys, wie eben ARD und ZDF sowie der gesamte Apparat von Tochterfirmen, welche den Markt beliebig verzerren dürfen.