gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: noGez99 am 19. November 2015, 14:04
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Hallo,
Eine Person A hatÖ
Bescheid -> Widerspruch -> ZV -> Erinnerung -> Ablehnung
Eine Beschwerde auf die Ablehnung ist moeglich. Was für Kosten entstehen Person A?
(Person A hat auch Klage beim VG erhoben, also bitte keine Diskussion "Klage ist besser" ..)
Danke für Eure Meinungen
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Das würde mich auch interessieren. Hat jemand zumindest einen Tipp, wo man das nachlesen könnte?
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Nach etwas Recherche bin ich hier (https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gottwaldmock-zwangsvollstreckung-zpo-766-erinnerung-10-gebuehren-kosten_idesk_PI17574_HI3270105.html) darauf gestoßen, dass das Beschwerdeverfahren nach "Nr. 2121 KV der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG" (http://dejure.org/gesetze/GKG/Anlage_1.html#g1_2) 30 € kostet, falls die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird.