gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pinguin am 11. November 2015, 21:08
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... sich die nationale Behörde mit der Auslegung europäischen Rechts irrte und der Europäische Gerichtshof eine andere Entscheidung traf.
http://ec.europa.eu/dgs/legal_service/arrets/06c002_de.pdf
Zur Sache C-2/06 mit Rückgriff auf C-453/00
Der Gerichtshof klärt die Bedingungen, unter denen eine bestandskräftige nationale Verwaltungsentscheidung nach einem Urteil des Gerichtshofes überprüft werden muss.