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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pinguin am 11. November 2015, 21:08

Titel: Bestandskräftige Verwaltungsentscheidung muß überprüft werden, wenn .
Beitrag von: pinguin am 11. November 2015, 21:08
... sich die nationale Behörde mit der Auslegung europäischen Rechts irrte und der Europäische Gerichtshof eine andere Entscheidung traf.

http://ec.europa.eu/dgs/legal_service/arrets/06c002_de.pdf

Zur Sache C-2/06 mit Rückgriff auf C-453/00

Zitat
Der Gerichtshof klärt die Bedingungen, unter denen eine bestandskräftige nationale Verwaltungsentscheidung nach einem Urteil des Gerichtshofes überprüft werden muss.