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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: noGez99 am 11. November 2015, 08:59

Titel: Klage, aber wie genau?
Beitrag von: noGez99 am 11. November 2015, 08:59
Hallo,

Eine Verfahrensfrage:

einem fiktiven Bekannten A droht der GV nach Bescheid-> Widerspruch->ZV->Erinnerung abgelehnt

Er hat jetzt Klage per Fax erhoben auf alle Beitragsbescheide.

Wäre es eventuell schlauer gewesen nur auf die Bescheide der ZV zu klagen?
(da hier ja ganz klar eine Nötigung des BS vorliegt: ZV aber Antrag auf Aussetzung des Vollzugs nicht entscheiden)
Kann man das schriftlich noch korrigieren?

(nur auf die ZV-Bescheide zu klagen hätte auch den Vorteil, dass eine Streitwerterhöhung weniger ausmacht)

Kann man die Klage erweitern wenn auch die anderen Bescheide zur ZV kommen?

Danke für eure Meinung