gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: kamb am 05. November 2015, 22:53
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Fiktive Situation
X ist selbständig hat auch viel Zeit im Ausland verbracht ...
X war bis dato in einem anderen Bundesland in einer Lagerhalle gemeldet es kam immer mal wieder Junkmail aber es ist nie etwas passiert ist ja auch kein Wohnraum ... defakto kam aber nie ein Einschreiben ...
X ist jetzt nach Berlin gezogen hat sich ordentlich angemeldet und sich auch beim Beitragsservice*** mit Einzugsdatum angemeldet
Dann kam Erster Brief vom Beitragsservice*** ...das Einwohnermeldeamt hätte bestätigt das X in der Wohnung schon Jahre lebt und soll jetzt Nachzahlen seit Anfang 2013 ....also ein glatte Lüge X war vorher in dem Bundesland gar nicht gemeldet...
Jetzt kam 2ter Brief MAhnung wollen 600+ haben
X war immer in Deutschland gemeldet aber schon seit xx Jahren nur unter seiner Firmenadresse immer Industriegebiet wo keine Wohnräume verhanden sind und auch keiner wohnen darf...
X hat in dieser Zeit entweder bei Freundin oder im Ausland gewohnt nachweisen kann er das aber nicht mehr...
Jetzt die Frage können die Nachfordern seit 2013 oder müssen die Nachweisen das X in Deutschland gewohnt hat ???
Ich denke mal zu sagen hab bei Freundin gewohnt ist nicht schlau am besten gar nichts sagen ?
Schreiben hinsenden ? ala Sie lügen Mietvertrag in Anlage wohne in Berlin erst seit dem Anmeldedatum und nicht früher??
Wer hat Tipps für den fiktiven X
***Edit "Bürger":
Unerwünschte Wortwahl geändert.
Wenn auch verständlich, so doch bitte auf die Wortwahl achten.
Das Forum ist auf Außenwirkung bedacht.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
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Naja, ist halt Munition für den Widerspruchsbescheid bzw. die Klage. Beweis: Anmeldebestätigung der Meldebehörde.
Also abwarten und erst auf den Bescheid reagieren.
Das Pflegen einer Brieffreundschaft mit dem Belästigungsservice ist nur etwas für Leute mit viel Zeit und einer postfrischen Briefmarkensammlung, die unter diesen Umständen kleiner wird...
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Moin,
die Nachbarin erzählte dass Person X erst einmal Auskunft zu seinen beim EMA gespeicherten Daten einholen solle.
Dann weiss Person X ob und was "vorher" war bzw. welche Daten dem Betrübungs-Service vorliegen.
Brieffreundschaften und telefonische Partnerschaftsberatung/Seelsorge mit dem Betrübungs-Service lehnt sie strikt ab.
Gruß
Kurt