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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: karlsruhe am 04. November 2015, 19:05

Titel: Schufa-Eintrag und nichts geht mehr?
Beitrag von: karlsruhe am 04. November 2015, 19:05
Schufa-Eintrag und nichts geht mehr?


Hallo liebe Mitstreiter,

sollte man sich suchend auf dem Wohnungsmarkt begeben, kann man Probleme haben.

Ohne Schufa-Auskunft kriegt man ja noch nicht einmal einen

Besichtigungstermin.

Man hat dann natürlich auch keine Möglichkeit, dies erst einmal

zu erklären.

Das ist ein massiver Eingriff in die private Autonomie!!!

(Entweder man zahlt dann diese „Zwangsmaßnahme“ oder man ist

„kalt gestellt“ keine Chance mehr!)

DAS KANN DOCH  WOHL NICHT WAHR SEIN!

Ok, wenn man halt dies alles so liest, was gemacht werden

kann (Schufa-Eintrag, Vermögensoffenlegung, Haftbefehl.....) ist das die eine Seite, aber

wenn man dann damit im realen Leben steht, prost Mahlzeit.. :(
Titel: Re: Schufa-Eintrag und nichts geht mehr?
Beitrag von: es reicht am 04. November 2015, 19:41
Ich weiß,was Du meinst..habe jetzt eine 'Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft' am Hals! Werde unter Vorbehalt bezahlen,bevor ich in 'Teufel's Küche ' komme... Daß ich dringend eine Waschmaschine brauche und  sowieso schon lange keine Glotze mehr habe interessiert ja eh Niemand.. Vielleicht ist das nächste ja ne Hundesteuer für Hamsterbesitzer!!
Titel: Re: Schufa-Eintrag und nichts geht mehr?
Beitrag von: pinguin am 04. November 2015, 19:51
Schufa-Eintrag und nichts geht mehr?
Wenn Sie sich doch mal auf EU-Ebene weiterwenden würden.

Da Rundfunk dem EU-Wettbewerbsrecht untergestellt worden ist, kann es auch in Folge Nichtzahlung von Rundfunk"beitrag" und Co. keinen rechtswirksamen Schufa-Eintrag geben, sofern von jenem nichtzahlenden Bürger, an die den Schufa-Eintrag tätigenden Rundfunkunternehmen kein Auftrag hinsichtlich einer Rundfunkversorgung erteilt worden ist.

Bei Mißachtung von europäischem Recht ist jeder Vorgang rechtswidrig.
Titel: Re: Schufa-Eintrag und nichts geht mehr?
Beitrag von: Frei am 04. November 2015, 19:59
... , kann es auch in Folge Nichtzahlung von Rundfunk"beitrag" und Co. keinen rechtswirksamen Schufa-Eintrag geben, ...
Bei Mißachtung von europäischem Recht ist jeder Vorgang rechtswidrig.

Schön, wenn das so ist - aber wie vermeidet man dann in der Realität den drohenden Schufa-Eintrag oder wird den wieder los? Beim EGH herrscht doch Anwaltspflicht soweit ich weiß, da muss man erstmal einen suchen, finden und bezahlen können/wollen...!?

Frei  8)
Titel: Re: Schufa-Eintrag und nichts geht mehr?
Beitrag von: tokiomotel am 04. November 2015, 21:36
Ich meine es wäre an der Zeit, diesen furcht-und respekteinflößenden Verein namens Schufa mal etwas näher unter die Lupe zu nehmen. Mittlerweile geschehen in diesem Land immer mehr seltsame Dinge, welche dann unter gezielter Abstumpfung der Sinne gar nicht mehr so richtig wahrgenommen und vernünftig beurteilt werden (können).
Aktuell wird VW immer mehr auseinander genommen, die Amis sind schuld oder sollen es sein, diese bösen haben etwas näher hinter die Kulissen geschaut.
Nur fragt man sich, wie lang so etwas in Deutschland überhaupt möglich sein konnte. Hat der Staat als Hätscheler der Autoindustrie absichtlich immer blinde Augen, taube Ohren und stumme Zungen gehabt.
So ungefähr könnte man sich auch die Handhabung der Schufa von staatlicher Seite aus vorstellen.
Jeder Leckarsch kann ohne hieb-und stichfeste Beweise einen Schufa-Eintrag veranlassen, sei es auch nur als angedrohtes Druckmittel um fragwürdige Forderungen durchzusetzen.
Der Gelackmeierte ist dann mit einem leichtfertig verpassten Schufaeintrag erst mal gebrandmarkt.
Das Gegenteil zu beweisen ist auf jeden Fall unangenehm und lästig, ganz egal ob erfolgreich oder nicht.
Die Schufa gehört genauso auf den Prüfstand wie so vieles andere auch.....

Titel: Re: Schufa-Eintrag und nichts geht mehr?
Beitrag von: Frei am 05. November 2015, 00:00
Zitat von: 'http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-versicherung/schulden/welche-folgen-hat-ein-negativer-schufaeintrag-wirklich'
... Beglichene Forderungen mit einer Gesamtsumme von weniger als eintausend Euro werden nach einem Monat bei der Schufa ausgetragen, positive Erledigungen von höherer Summe allerdings erst drei Jahre später. ...
Ein negativer Schufaeintrag wird erst verzeichnet, wenn durch den Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde. Nach dem Mahnbescheid des Gerichtes folgt der Vollstreckungsbescheid, der bei nicht vorhandenen Vermögenswerten die Eidesstattliche Versicherung nach sich zieht. Ein negativer Schufaeintrag hat gravierende Folgen: Schuldner erhalten keinen Kredit, keine EC-Karte, keine Versandhausware, keinen Handyvertrag, keine Artikel auf Rechnung und keine Kreditkarte mehr.
Titel: Re: Schufa-Eintrag und nichts geht mehr?
Beitrag von: Bürger am 05. November 2015, 00:50
Achtung:
Obiger Auszug, der sich explizit auf die "Schufa" bezieht, zitiert das Prozedere bei einem "gerichtlichen Mahnverfahren", welches aber beim Rundfunkbeitrag in dieser Form keine Anwendung findet...

"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Stattdessen erfolgt beim Rundfunkbeitrag wenn, dann erst nach einem *eeeeewig* langen Prozedere mit i.d.R. viiiiieeeeelen "Warnschüssen" vorher (und i.d.R. auch nicht bei Beschreiten des regulären Rechtswegs) prinzipiell erst mal der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis der Länder, der jedoch (auf welchen Wegen auch immer) dennoch auch zur Schufa gelangt...
...und insofern dann doch mit faktisch den gleichen bekannten Konsequenzen verbunden ist.

Findet man auch über die web-Suche... ;)
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=nachteile%20Eintrag%20ins%20Schuldnerverzeichnis
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=eintrag%20ins%20schuldnerverzeichnis%20folgen

...siehe u.a. auch unter
http://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/unternehmensrecht/unternehmensrecht-von-a-z/eintrag-im-schuldnerverzeichnis-voraussetzungen-und-konsequenzen/
Konsequenzen der Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses
Zitat
"Der Schwerpunkt nachteiliger Konsequenzen für einen Schuldner, der im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, liegt auf praktischem Gebiet. Insbesondere bei der Kreditaufnahme wird es typischerweise zu Schwierigkeiten kommen, da Kreditgeber in aller Regel die Bonität des Kreditnehmers überprüfen."

Manchem wird das egal sein...
...anderen wiederum nicht.
Abgesehen davon tilgt es ja die "Schuld" nicht.
Die Forderung bleibt dem Grunde nach im Raume stehen...
Wie gesagt: Es ändert sich nichts Grundsätzliches, solange die (Un-)Rechtsgrundlage besteht...


Der Rechtsweg mit Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung soll quasi die Zahlungsverweigerung legal und ohne vorgenannte Konsequenzen ermöglichen, d.h. vor genau dieser Vollstreckung und den damit verbundenen Konsequenzen bei weiterer Nichtzahlung schützen...

Hierzu die Betroffenen bzw. Interessierten bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Dass ungeachtet eines Widerspruchs hin und wieder dennoch seitens ARD-ZDF-GEZ eine Vollstreckung eingeleitet werden soll, ist allerdings ebenso dokumentiert - jedoch gibt es auch dagegen noch Rechtsmittel.

Dazu gibt es im Forum bereits ausreichend Themen - zu finden u.a. über die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
- "Vollstreckung trotz Widerspruch"
- "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä.