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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: cra1g am 03. November 2015, 13:04

Titel: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: cra1g am 03. November 2015, 13:04
Person X bekamm Post vom Norddeutschen Rundfunk, mit dem Hinweis er möchte doch sein Beitragskonto begleichen. Pers. X antwortete promt und wies darauf hin, dass er unter der angegebenden Adresse gar nicht lebt/ eine Wohnung hat. Der Norddeutsche RF antwortete freundlich, er sei nur Übermittler und führt es im Auftrag des Süddeutschen RF durch und würde das Schreiben weiterleiten.

Nach fünf Monaten erhielt Pers X vom Beitragsservice Post, mit dem Ausdruck des Bedauerns, das Pers. X so lange auf eine Antwort warten musst. Sie weissen darauf hin, dass die Forderungen gerechtfertig seinen und Pers X das Konto zu begleichen hätte, dass der Bescheid zur Anmeldung/ Festsetzungsbescheid korrekt zugegangen ist und es keinen Zweifel gibt das er bei Person X angekommen sei.

Was jetzt tun...??? Pers X dachte sich, da die ja scheinbar nicht auf Fakten reagieren, versuch ich es mal auf Ihre Art
Was meint Ihr dazu??? 

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

für mich hatte sich die ganze Angelegenheit bereits erledigt, denn nach fünf Monaten habe ich gar nicht mehr mit Ihnen gerechnet.

Es freut mich zu hören, dass sich der Fehler im System gefunden hat, nur sehr Schade das es so gehäuft auftritt, wie Sie schreiben.
Da der Irrtum jetzt gefunden und aufgefallen ist, dass ich gar nicht in Augsburg lebe und somit auch nie ein Festsetzungsbescheid erhalten haben kann, freut es mich sehr, dass das „Beitragskonto“ XXX XXX XXX aufgelöst ist. Von jeder weiteren Korrespondenz sehe ich ab.

Besten Dank!
Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. November 2015, 14:08
Ist ein Bescheid gekommen? An welche Adresse? Welche Adresse steht auf dem Bescheid?

Ist er für einen Widerspruch rechtzeitig gekommen?

Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: cra1g am 03. November 2015, 14:20
gemäß der Unterlagen vom BS ging der Bescheid an Person X ab 01.04.2015 zu Person X, aber das ist der Zeitpunkt an dem Person X da nicht mehr lebte und auch kein Name mehr am Briefkasten/ Klingelschild zu finden war.
Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. November 2015, 16:02
Hat Person X die Aufgabe der Wohnung im Süden bei der Rundfunkanstalt angezeigt?

Hat sie einen Nachweis?
Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: cra1g am 03. November 2015, 17:35
Person X hat ja kein Kontakt mit RF im Süden gehabt, also auch nicht mit dennen gesprochen...

Na was heißt Nachweis... Pers X ne Meldebescheinigung.

Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: pinguin am 03. November 2015, 18:07
[...] Der Norddeutsche RF antwortete freundlich, er sei nur Übermittler und führt es im Auftrag des Süddeutschen RF durch [...].
Wurde das Schriftstück wirklich richtig gelesen?
Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. November 2015, 19:52
Wahrscheinlich war Person X eine Weile nach dem 1.1.2013 im Süden angemeldet, als die Zwangsabgabe schon galt, dann erfuhr es die Rundfunkanstalt vom Einwohnermeldeamt. Es ist bekannt, dass Rundfunkanstalten Bürger anmelden, damit sie zahlen, nicht abmelden. Es ist wahrscheinlich, das ein Bescheid irgendwohin geschickt wurde. Wie widerspricht man einem Bescheid, den man nie bekam?
Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: cra1g am 03. November 2015, 20:22
@ Sophia... ja so war es... Person X hat 10 Monate in Bayern gelebt.

@ pinguin... natürlich hat der BS nicht auf seine Forderung verzichtet und das Konto aufgelöst...

Aber wenn die nicht Richtig zuhören, warum sollte Person X das denn?... wenn die aus einem Schreiben von X was rauslesen, kann doch X auch mal so aggieren ???
Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: seppl am 03. November 2015, 20:35
Kleine Anmerkung mal zwischendurch: Person X sollte Briefe immer an die Landesrundfunkanstalt adressieren und senden. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig und kann daher schreiben, was er will. Er kann für Falschaussagen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Auch wenn die Briefe immer wieder vom BS kommen - Antworten immer an die LRA!
Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: Shuzi am 03. November 2015, 20:39
[...]
Aber wenn die nicht Richtig zuhören, warum sollte Person X das denn?... wenn die aus einem Schreiben von X was rauslesen, kann doch X auch mal so aggieren ???
Man sollte hier aber schon bei den Fakten bleiben. Sonst kann man keine adäquaten Antworten auf (fiktive) Fragen erwarten. Es ist äusserst ungewöhnlich, dass sich eine LRA direkt beim angeblichen Schuldner meldet. Normalerweise ruft eine Um- bzw. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt den BS mit seinen Infoschreiben auf den Plan.
Das LRA'n untereinander Daten bzw. Ansprüche auf Forderungen weitergeben ist ebenfalls ungewöhnlich.
Titel: Re: Beitrag ohne Wohnung ????
Beitrag von: cra1g am 04. November 2015, 14:51
@ seppl... soll X dann mit dem norddeutschem RF weiter schreiben?... die haben ihn ja angeschrieben, nicht der aus dem Süden...
@ Shuzi... das Problem ist ja, dass Fakten vom BS ignoriert werden,
Fakt ist: X hat keine Wohnung / Hausstand oder sonstiges in Bayern und hat auch nie einen Bescheid bekommen, schon gar nicht ab April, wie BS behauptet...