gez-boykott.de::Forum
Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: hochfrequenznutzer am 03. November 2015, 10:17
-
Gerade gelesen ;)
Ich hoffe der Link funktioniert..
http://www//haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/unzul%C3%A4ssige-vollstreckungsmassnahme-ueber-rundfunkbeitr%C3%A4ge_206_286832.html
MfG :P
-
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/unzulaessige-vollstreckungsmassnahme-ueber-rundfunkbeitraege_206_286832.html
..sollte gehen..
MfG :P
-
Hallo,
der verlinkte Artikel datiert auf den 19.12.2014 und verweist u.a. auf den mittlerweile aufgehobenen Tübinger Beschluss > LG Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014, 5 T 81/14
Gruß
Kurt