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Archiv => Archiv => Pressemeldungen November 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 02. November 2015, 15:25
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Quelle: Heise Online 02.11.2015
Autovermieter Sixt verliert Prozess um Rundfunkbeitrag
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage.
Deutschlands größter Autovermieter Sixt hat seinen Rechtsstreit über den neuen Rundfunkbeitrag auch in zweiter Instanz verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf nach Mitteilung vom Montag die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage. Gegen das Urteil wurde Revision zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen noch in diesem Monat vorliegen. (Az.: 7 BV 15.344)
weiterlesen auf:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Autovermieter-Sixt-verliert-Prozess-um-Rundfunkbeitrag-2867053.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf
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Quelle: Stern, 02.11.2015
Autovermieter muss zahlen
Sixt verliert Prozess um Rundfunkbeitrag
von kg/DPA
Der Rundfunkbeitrag verursacht bei Sixt saftige Ausgaben: Nicht nur für die 2200 Niederlassungen muss der Autovermieter zahlen, sondern auch für rund 91.000 Autos. Sixt zog deshalb vor Gericht - und kassiert eine Niederlage.
Deutschlands größter Autovermieter Erich Sixt hat seinen Rechtsstreit über den neuen Rundfunkbeitrag auch in zweiter Instanz verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München verwarf nach Mitteilung vom Montag die Berufung des Unternehmens und bestätigte damit die Abweisung der Klage. Gegen das Urteil wurde Revision zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe sollen noch in diesem Monat vorliegen. (Az.: 7 BV 15.344)…
...Seit Einführung des neuen Rundfunkbeitrags muss Erich Sixt für jede seiner Betriebsstätten in Deutschland zahlen, unabhängig davon, ob sich dort ein Rundfunk- oder TV-Gerät befindet. Der Kläger hält das für rechtswidrig: Der Beitrag für jedes Fahrzeug sei eine unzulässige Mehrfachbelastung; Rundfunkgebühren seien grundsätzlich wohnungsgebunden und Fahrzeuge demnach frei...
Sixt will bis zum Bundesverfassungsgericht
Die Vertreter des BR reihen sich mit dem Sieg vor Gericht in Reige von bereits ergangener Entscheidungen ein. Von 7 Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden….
Weiterlesen: http://www.stern.de/wirtschaft/news/sixt--rundfunkbeitrag-wird-fuer-alle-autos-faellig---autovermieter-verliert-vor-gericht-6533566.html (http://www.stern.de/wirtschaft/news/sixt--rundfunkbeitrag-wird-fuer-alle-autos-faellig---autovermieter-verliert-vor-gericht-6533566.html)
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Die Farce geht weiter – frei nach dem Motto: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert."
Es geht um die Grundversorgung:
Grundversorgung 1986 vom Bundesverfassungsgericht in seinem »Niedersachsenurteil« geprägter und in den folgenden Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts weiter erläuterter Begriff zur Beschreibung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassischen Auftrag« der Rundfunkanstalten.
Der Begriff der Grundversorgung ist zudem gegenständlich und zeitlich offen sowie dynamisch. Er ist damit eng gekoppelt an die – ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene – Bestands- und Entwicklungsgarantie, nach der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten, insbesondere zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, offen stehen.
Kommentar:
»Das ist eine typische deutsche Rechtsprechung, die als Freibrief verstanden werden muss. Hier werden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine wirklichen Grenzen aufgezeigt, sondern genau das Gegenteil: Er darf alles, von der Bildung bis hin zur reinen Unterhaltung und dieser nicht näher definierte "Auftrag" ist zudem "dynamisch" wie auch gegenständlich und zeitlich offen. Als ob das nicht genug wäre, wird ihm eine Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährt, nach der er alle programmlichen und technischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten offen stehen.
Darf der Gesetzgeber überhaupt solche "Freischeine" ausstellen, die schließlich zu der heutigen Situation geführt haben, in der der öffentlich-rechtliche Rundfunk ab 2013 mit über 8 Milliarden EUR finanziert werden muss? Diese Richter, die schon damals ein gewisses Alter hatten, konnten unmöglich die Entwicklung in der Informationstechnologie voraussehen, denn damals erblickten erst die ersten privaten Sender das Licht der Öffentlichkeit und das Internet – wie wir es kennen – war noch gar nicht erfunden. Ich würde gerne wissen, ob Gesetze, die unmöglich grundlegende Entwicklungen voraussehen konnten, trotzdem nichts an ihrer Gültigkeit verlieren, wenn die Welt sich entschieden verändert hat und die Rahmenbedingungen vollkommen anders sind.«
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Mit diesen Urteilen verliert eher die Justiz als ein Beteiligter.
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Ich hoffe nur, dass die wirklich bis zum Bundesverfassungsgericht durchgehen. Wenigstens haben die genug Kohle dazu :-D
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Richter Stephan Kersten, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, sitzt auch im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks.
Gute Nacht meine Lieben!
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Ich hoffe nur, dass die wirklich bis zum Bundesverfassungsgericht durchgehen. Wenigstens haben die genug Kohle dazu :-D
Und was sollte sich vor dem Bundesverfassungsgericht ändern?
Da wird vielleicht einmal mahnend der Zeigefinger erhoben und das war es dann auch schon. Ist ja beim ZDF auch nicht anders gelaufen.
In einem System in dem die Justiz gekauft wurde, bleibt der Rechtsweg verschlossen.
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Ich hoffe nur, dass die wirklich bis zum Bundesverfassungsgericht durchgehen.
Bis dahin werden sie schon die richtigen am Bundesverfassungsgericht gehoben haben. ;) M....r ;D
gute Nacht
Ohmanoman
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Des deutschen liebste Kind, das war in der Vergangenheit, vielleicht auch noch aktuell, geprägt von einem, wie der Führer der Oma, auf die Frage, was für ein rundes Ding das da vorne wäre, erklärte, dass es sich dabei um eine eine Zielvorrichtung handelt, wobei es Sekunden später stark schepperte und Oma auf die Führerfrage, was gerade passiert sei, antwortete, dass diese wohl defekt sei und Sie deshalb nachgeholfen habe.
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Hallo.
Autovermieter Erich Sixt will in dem Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie er im Vorfeld des Prozesses angekündigt hatte. Zu diesem Zweck muss zunächst der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft sein.
Aus eigener Erfahrung kann ich folgendes Erlebnis schildern: ich war jung und glaubte noch an Recht und Ordnung, und stand mal als Angeklagter vor Gericht (wegen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Motorrad), dachte bis dahin es gelte dort "im Zweifel für den Angeklagten", es gab auch keine Beweise (der Fahrer war auf dem Foto völlig vermummt und nicht zu erkennen, und ich wollte nicht sagen wer es war), der Richter verurteilte mich trotzdem mit den Worten "wenn Sie immer noch glauben dass Sie unschuldig sind können Sie ja in Berufung gehen"... >:(
Mittlerweile bin ich älter, weiser und habe sogar mehrere Richter in meinem Bekanntenkreis (vielleicht bekommt einer von denen sogar meine Klage wg. Rundfunkbeitrag beim VG auf den Tisch, bin gespannt). Auf die Frage, ob es nicht eine große Last sei in Zweifelsfällen ein Urteil zu fällen, sagten die mir sinngemäß: "nein, wenn die Verurteilten glauben dass sie unschuldig sind können sie ja in Berufung gehen"... :(
Bis zu einem gewissen Grad finde ich diese Berufung und Instanzen in unserem Rechtssystem sogar gut und kann den Sinn dieser Regelung auch nachvollziehen, weil so auch schuldige Angeklagte in erster Instanz verurteilt werden können, bei denen die Beweise nicht ausreichen, die Sachlage aber ziemlich eindeutig ist, bzw. der Richter das mit seinem Menschenverstand denkt.
Anscheinend funktioniert das deutsche Rechtssystem also so, dass der Recht bekommt, der das Geld für alle Instanzen hat. Und ob man dann am Ende sein Recht bekommt ist noch nicht mal dann sicher... :'(
Frei 8)
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(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/4/44/Tagesspiegel-Logo.svg/320px-Tagesspiegel-Logo.svg.png)
Quelle: Tagesspiegel, 02.11.2015
Autovermieter Sixt verliert gegen BR
Der Rundfunkbeitrag wankt nicht
von Joachim Huber
Autovermieter Sixt verliert auch in zweiter Instanz Prozess um den Rundfunkbeitrag. Er will weiterklagen.
...Der Autovermieter hat schon angekündigt, dass er in seinem Rechtsstreit notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. Zu diesem Zweck muss zunächst der Verwaltungsrechtsweg ausgeschöpft sein. Ein Urteil zweiter Instanz im Fall eines Unternehmens sprach im vergangenen Mai das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Es wies die Klage des Discounters Netto ab. Das Verfahren ist jetzt in höchster Instanz beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Dort wird voraussichtlich auch die Sache Sixt gegen den Bayerischen Rundfunk landen, wie Klägeranwalt Holger Jacobj ankündigte. Nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges ist als letztes eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich....
...Die Vertreter des BR hielten die Sixt-Klage für unbegründet und konnten sich dabei auf eine Vielzahl bereits ergangener Entscheidungen stützen. Von sieben Oberverwaltungsgerichten und mehr als 30 Verwaltungsgerichten seien Klagen bereits abgewiesen worden....
Die Abgabe verletze kein Grundrecht und sei auch keine verdeckte Steuer, erläuterte das Gericht und wies die Klage ab.
Weiterlesen: http://www.tagesspiegel.de/medien/autovermieter-sixt-verliert-gegen-br-der-rundfunkbeitrag-wankt-nicht/12530070.html (http://www.tagesspiegel.de/medien/autovermieter-sixt-verliert-gegen-br-der-rundfunkbeitrag-wankt-nicht/12530070.html)
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Die Abgabe verletze kein Grundrecht und sei auch keine verdeckte Steuer, erläuterte das Gericht und wies die Klage ab.
Das Gericht leugnet das offensichtliche und offenkundige.
Kann man das Justiz nennen?
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Sophia.Orthoi
Der Beitragszahler (=Beitragsschuldner) hat gar keine Rechte. Wo gar keine Rechte sind, können auch keine verletzt werden.
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Sophia.Orthoi
Der Beitragszahler (=Beitragsschuldner) hat gar keine Rechte. Wo gar keine Rechte sind, können auch keine verletzt werden.
@boykott2015
Im § 9 Abs. 2 RBStV sind auch nur die Rechte und Pflichten der LRA abgebildet und zusätzlich noch durch eine SATZUNG geregelt. Von den Rechten und Pflichten des Beitragsschuldner ist da gar keine Rede (…)
Die Rechte und Pflichten gelten nur für die LRAn.
Guggst du hier:
Zitat:
(2) Die zuständige Landesrundfunkanstalt wird ermächtigt, Einzelheiten
des Verfahrens
1. der Anzeigepflicht,
2. zur Leistung des Rundfunkbeitrags, zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
oder zu deren Ermäßigung,
3. der Erfüllung von Auskunfts- und Nachweispflichten,
4. der Kontrolle der Beitragspflicht,
5. der Erhebung von Zinsen, Kosten und Säumniszuschlägen und
6. in den übrigen in diesem Staatsvertrag genannten Fällen
durch Satzung zu regeln. Die Satzung bedarf der Genehmigung der für
die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde und ist in den amtlichen Verkündungsblättern
der die Landesrundfunkanstalt tragenden Länder zu
veröffentlichen. Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen
übereinstimmen.
+++
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@boykott2015
Der Intendant Herr Granit (M...r) sagt: wir sind KUNDEN ;), auch die, die kein Rundfunk konsumieren!! ;D
Was glaubt ihr, was noch für Beiträge demnächst erhoben werden, wo wir keine Einspruchsmöglichkeit haben. Wenn das mit dem R-Beiterag nicht gestoppt wird, und es irgendwo Geld fehlt zB. Diäten, Pensionen ;) wird ein Beitrag erhoben. So einfach ist das!
Ohmanoman kotzt mich das an!
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@boykott2015
Der Intendant Herr Granit (M...r) sagt: wir sind KUNDEN ;), auch die, die kein Rundfunk konsumieren!! ;D
Was glaubt ihr, was noch für Beiträge demnächst erhoben werden, wo wir keine Einspruchsmöglichkeit haben. Wenn das mit dem R-Beiterag nicht gestoppt wird, und es irgendwo Geld fehlt zB. Diäten, Pensionen ;) wird ein Beitrag erhoben. So einfach ist das!
Ohmanoman kotzt mich das an!
Mich kotzt das auch an.
Ich kann nicht glauben, was hier passiert. So langsam geht mir die Luft aus.
Seit November 2014 lebe ich in einem Haushalt mit zwangsverpflichteten Beitragszahler. Und die Kasse läuft trotzdem weiter. Und die Summe meiner vermeintlichen Finanziellen Schuld wird immer größer. Das interessiert die auch nicht, das ich denen das schon mitgeteilt habe, ohne ihr bescheuertes Formular zu nutzen. Soviel Service kann man wohl für soviel Geld verlangen, oder. Die Beitragsnummer - so ein ekliges Wort - habe ich nicht angegeben, weil ich sie nicht zur Hand hatte?.
Da können doch die Schergen im Keller sitzen und solange in den Daten wühlen, bis sie fündig geworden sind.
Es ist in der Tat ein Skandal sondergleichen, der sich hier vorstellt. Und H. M. reibt sich die Hände!
Hoffentlich haben sie riesige Außenstände durch uns Verweigerer, und müssen bald Konkurs anmelden, auf das die ganze Bude geschlossen wird!!
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Richter Stephan Kersten, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, sitzt auch im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks.
Gute Nacht meine Lieben!
https://de.wikipedia.org/wiki/Stephan_Kersten
Unabhängige Richter ? Unabhängiger Rundfunk?
Rundfunk ist Gerichtsbarkeit und Gerichtsbarkeit ist Rundfunk . Rundfunk ist so staatsnah, wie es besser nicht mehr geht. Also, was erwarten wir denn?
Mr. X hat ein Schreiben vom LG bekommen, in dem man zum insgesamt dritten Mal nicht darauf eingegangen ist, dass der GV schrieb: BS gegen Mr. X . Mr. X hatte das beanstandet, da der BS nicht rechtsfähig und auch nicht parteifähig ist und damit nicht als Gläubiger im Schreiben stehen darf. Somit hinfällig, nicht rechtwirksam.
Der Einzelrichter beachtet das überhaupt nicht.
Auch wieder kein Rechtsbehelf im Beschluss.
Wundert uns das ? --- Nein, nicht im geringsten, alles im grünen Bereich.
Zu SIXT - ja, es heißt doch Wohnung und Betriebsstätte. Es zahlt doch schon Jeder, der eine Wohnung hat, bzw. über eine Betriebsstätte verfügt. Dann aber auch noch für jedes Fahrzeug?
Wenn man es richtig betrachtet, will man eben nur Geld einspielen, ungeachtet der tatsächlichen Nutzung.
Es geht denen gar nicht darum, ein einigermaßen nutzungsmäßiges Gebührengefüge zu erstellen, in dem nach reellen Abwägungen gezahlt wird.
Es lässt sich mit Sicherheit einigermaßen nutzungsbezogen eine gewisse Staffelung für die Gebühren festlegen. Eine Pauschale ist fehl am Platze.
Bei anderen Abgaben wird doch auch differenziert.
Dieser 15. diktatorisch festgelegte rechtswidrige Zwangsvertrag muss weg.
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Zu SIXT - ja, es heißt doch Wohnung und Betriebsstätte. Es zahlt doch schon Jeder, der eine Wohnung hat, bzw. über eine Betriebsstätte verfügt. Dann aber auch noch für jedes Fahrzeug?
Genau da liegt der Hase im Pfeffer, Jeder ist nicht Jeder, Jeder ist relativ...
Jeder der für seine Wohnung den Rundfunkbeitrag löhnt ist noch lange nicht Jeder, der auch finanziell zum Rundfunkbeitrag herangezogen werden könnte. Ein ganz gewaltiger Anteil dieser Jeder schlüpft ganz elegant und ungeschoren durch dieses dilettantisch verkorkste Netz von willkürlich widersinniger Finanzierung.
Daher müssen Betriebsstätten, Fahrzeuge und Zweitwohnungen herhalten, um durch das löchrige Netz verloren gegangene Schäfchen zumindest ein wenig wieder mit ins "gemeinsame" Boot der organisierten Ausbeutung zu holen und am gemeinschaftlichen Zwangsbeitrag doch noch zumindest indirekt etwas mit zu beteiligen.
Eine gewisse Genugtuung für die alleinerziehende Mutti in ihrer Singlewohnung, gegenüber den lachenden Mehrfachverdienern und nur einen Bruchteil Zahlenden in einer WG....
Dieser ganze Schwachsinn der doppelt und dreifach Abkassierung wird nur deshalb krampfhaft durchgeboxt, weil man sich nicht zu einer einkommensabhängigen Finanzierung durchringen kann, bei der dann echt JEDER seinen Verhältnissen entsprechend gleichberechtigt im Boot säße....
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Betrieblich genutzte Fahrzeuge: Für betrieblich genutzte Fahrzeuge wird grundsätzlich pro Wagen ein Drittelbeitrag von 5,83 Euro erhoben und ein Fahrzeug je Betriebsstätte ist beitragsfrei. Als Kfz-Unternehmer muss man dem ZDK zufolge für alle Dienstfahrzeuge, sogar für Vorführwagen zahlen. Lediglich für Tageszulassungen und händlereigene Zulassungen bestehe keine Beitragspflicht, wenn deren Gesamtfahrleistung unter 200 Kilometern liege. Außerdem weist der Verband daraufhin, dass in den GEZ-Erfassungsbogen der zum Zeitpunkt der Beantwortung durchschnittliche Fahrzeugbestand einzutragen sei.
http://www.iam-net.eu/cms/index.php/de/organisation/finanzen/234-gez-beitragssenkung-seit-dem-1-4-2015.html (http://www.iam-net.eu/cms/index.php/de/organisation/finanzen/234-gez-beitragssenkung-seit-dem-1-4-2015.html)
Ich hatte einmal mit einem Autohändler darüber gesprochen. Natürlich findet er das abartig und natürlich gibt er die Mehrkosten an den Kunden weiter.
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Dieser ganze Schwachsinn der doppelt und dreifach Abkassierung wird nur deshalb krampfhaft durchgeboxt, weil man sich nicht zu einer einkommensabhängigen Finanzierung durchringen kann, bei der dann echt JEDER seinen Verhältnissen entsprechend gleichberechtigt im Boot säße....
Das hatte man alles schon einmal mit der Steuer versucht und es wurde immer von der Politik geblockt. Stell Dir vor die Einkommensspitze müsste aufgrund der gerechteren Finanzierung 15.000€ pro Monat GEZ-Beiträge zahlen. Wenn das gemacht wird, würde derjenige nur einen Anruf tätigen und er wäre Lebensbefreit von GEZ-Zahlungen. Ganz ohne Gerichte. Nur ein wenig Vitamin B.
Echt Kohle scheffeln kannst Du nur über Minderprivilegierte. Da führt kein Weg dran vorbei!
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Zu SIXT - ja, es heißt doch Wohnung und Betriebsstätte. Es zahlt doch schon Jeder, der eine Wohnung hat, bzw. über eine Betriebsstätte verfügt. Dann aber auch noch für jedes Fahrzeug?
Genau da liegt der Hase im Pfeffer, Jeder ist nicht Jeder, Jeder ist relativ...
Warten wir es ab, bis vom BS in Zukunft ein Meldedatenabgleich zwischen den Autobauern wie z.B. Volkswagen und dem Kraftfahrbundesamt in Flensburg durchgeführt wird, zur Erfassung alle Fahrzeuge die zur Rundfunkbeitragsüberprüfung herangezogen werden können. Dabei könnte es sich jedoch um ein Fahrzeug handeln, welches durch den Abgasskandal nicht für den Verkehr zugelassen ist und der Beitragservice zieht mit all seiner Macht den Rundfunkbeitrag trotzdem ein. Das ist doch alles pervers.
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@LeckGEZ
Ist klar, allein schon der Einkommensspitzen bei Edelbetuchten wegen würden diese bei total ausufernden Rundfunkbeiträgen dann sofort Schlange bei ihren Anwälten stehen.
Das ließe sich jedoch ganz locker mit einer festzulegenden Deckelung in den Griff bekommen.
Gibt es doch bei anderen Finanzierungsmodellen wie denen von KrankenkassenBEITRÄGEN schon lange....
und funktioniert. :)
Es bedarf halt nur einer vernünftig prozentual kalkulierten Berechnungsgrundlage.
Ist alles machbar und so lösbar, dass am Ende in Summe auch auf keinem Fall mehr als vorher dabei heraus kommt.
Selbst das Abrechnung- und Einzugsprozedere könnte ohne nennenswerten Mehraufwand über Lohn/Gehaltsabrechnungen abgewickelt werden.
Der hässliche Betonklotz am Stadtrand von Köln mit tausenden dann eh überflüssigen und ohnehin gelangweilten "Mitarbeitern" wäre freizuräumen und so DIE ideale Flüchtlingsunterkunft...
Auf dem Gelände nebenan agierende WDR-Mittarbeiter hätten das perfekte Doku-Thema direkt vor der Haustür. Dreimal hingefallen und schon da am Objekt der Begierde einer Berichterstattung...
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Nur langsam! Bevor man weiter abschweift und sich über Finanzierungsmodelle den Kopf zerbricht, sollten die Fragen beantwortet werden:
Brauchen wir den ÖRR?
Wenn ja, warum? — Belege dafür?
Wenn ja, wie viel davon? — Belege dafür?
Erst dann solle man die Finanzierumgsfrage angehen.
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Das ließe sich jedoch ganz locker mit einer festzulegenden Deckelung in den Griff bekommen.
Gibt es doch bei anderen Finanzierungsmodellen wie denen von KrankenkassenBEITRÄGEN schon lange....
und funktioniert. :)
Gibt es bei der KV schon. Nur heisst die Deckelung dort Schlupfloch. Wer über ein nachweislich hohes Einkommen verfügt ist nicht Krankenkassen-beitragspflichtig! Bei der Pflicht zur KK hat man eine Hintertür für Schwerverdiener offen gelassen. Du musst nur den Nachweis erbringen, das die gesundheitliche Absicherung für Dich kein Thema ist. Dann kannst Du machen was Du willst.
Die KV-pflicht wurde genauso scheinheilig eingeführt wie der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag oder das Bundesmeldegesetz. Es gab 3 Mio Bürger in D die NICHT KV sein wollten und x Mio die es sich nicht leisten konnten. Tendenz der Verweigerer steigend. Die KV-Lobby hat hier dem Politiker ins Ohr gesungen "Es kann doch nicht sein das sich nicht alle eine KV leisten können!" Und schwubs kam das Gesetz und alle die sich der Spirale Gesundheitskommerz entzogen hatten sind an der Finanzierung von (wovon eigentlich?) beteiligt. Können heute, die damals schon sich keine KV leisten konnten eine KV bezahlen? Pustekuchen. Wen interessieren die schon, denen man nichts mehr abpressen kann? Es ging um die steigende Zahl der KV-Beitragsverweigerer. Und um eine gesetzliche Handhabe auch den Geringverdienern mit Zwang in den Dispo oder Wucherkrediten zu treiben.
Erkennt jemand Parallelen?
Du musst Dich selbst informieren und erkennst die gleich geschaltete Masche und kannst für Dich vorsorgen. Aber zurück zum Thema. Sixt geht den richtigen Weg und zieht es durch bis zum Ende. Es sollte für viele Unternehmen in D ein leichtes sein die Betriebsausgaben für einen Rechtsstreit bis zum höchsten Gericht aufzubringen. Erich Sixt geht es um das Prinzip. Der Rundfunkstaatsvertrag ist einfach ein krankes Werk von Medienzaren und Öffentlichkeits-süchtigen Politikern die schon längst keinen eigenen Wahlkreis mehr besitzen und nur über Listenplätze von Wahl zu Wahl gehievt werden. Das Medien-Politiker-Kartell hat sich nicht einmal besonders Mühe gegeben und hatte nur darauf gesetzt, ein Gesetz zu schaffen und bevor jemand das kippt, holen sie das nächste Gesetz aus der Schublade.
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Brauchen wir den ÖRR?
Ja, sofern 100% werbefrei und zu 100% aus echten Steuermitteln, also vom Staat bezahlt.
Wenn ja, warum? —
Um ein Grundangebot für jene Bürger anzubieten, die sich TV und Co anderweitig finanziell gar nicht leisten können;
Wenn ja, wie viel davon? —
Grundangebot mit Nachrichten, WE-Unterhaltung und dem einen oder anderen Spielfilm, bspw.
Rundfunk und Co letztlich nur für jene, die es brauchen, aber bei Berücksichtigung des Umstandes, daß sich nicht jeder Bürger ein vollständiges Pay-TV leisten können wird.