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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Knax am 02. November 2015, 15:22

Titel: unplausible Häufung fehlender Zustellung rechtfertigt Annahme des Zugangs?
Beitrag von: Knax am 02. November 2015, 15:22
Liebe Freunde der hartnäckigen Zahlungsverweigerung,

hier ein Schmankerl aus dem Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, § 7 RGebStV, Rn. 46, 3. Aufl. 2012:

Zitat
"Die außergewöhnliche Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen, für die sich keine plausible Erklärung finden lässt, rechtfertigt die Annahme, dass der Adressat die Bescheide tatsächlich erhalten hat (BayVGH, B. vom 24. 10. 2007 – 7 CE 07.2317; VG Schleswig-Holstein, Urt. vom 16. 10. 2008 – 14 A 88/08)."

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt also: "Krieg ist Frieden."

Selbstredend findet die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis hinsichtlich des Zugangs von Bescheiden in den Hahn/Vesting keinen Eingang.

Hierzu BFH v. 29.04.2009, X R 35/08
Volltext nachzulesen u.a. unter
http://openjur.de/u/159201.html

 
Zitat
"Bestreitet ein Steuerpflichtiger, den Verwaltungsakt überhaupt bekommen zu haben, obliegt dem FA der volle Beweis über den Zugang. Ein Anscheinsbeweis kommt ihm hierbei nicht zugute (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534). Eine Beweiserleichterung zugunsten des FA besteht auch nicht für den Fall, dass Verhältnisse gegeben sind, die den Zugang von Postsendungen bei normalem Postablauf nicht gewährleisten (BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI R 31/94, BFHE 175, 327, BStBl II 1995, 41). Anders als im Falle der Behauptung eines verspäteten Zugangs des Verwaltungsakts kann von dem Adressaten des Verwaltungsakts, wenn dieser dessen Zugang bestreitet, auch nicht verlangt werden, er müsse dies substantiiert darlegen, weil er hierzu nicht in der Lage ist (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BFHE 114, 176, BStBl II 1975, 286)"
Titel: Re: unplausible Häufung fehlender Zustellung rechtfertigt Annahme des Zugangs?
Beitrag von: Blitzbirne am 02. November 2015, 17:43
Also beim Poststreik sind so einige Briefe nachweislich nicht zugestellt worden. Wie wollen die diesen Umstand erklären?
Titel: Re: unplausible Häufung fehlender Zustellung rechtfertigt Annahme des Zugangs?
Beitrag von: pinguin am 02. November 2015, 23:38
Also beim Poststreik sind so einige Briefe nachweislich nicht zugestellt worden. Wie wollen die diesen Umstand erklären?
Nicht nur das; wenn man aufmerksam die Printmedien durchforstet, wird man hie und da immer mal einen Bericht finden, wo sich Postboten auf einfache Weise ihrer eigentlich zuzustellenden Beriefe entledigen.

Zudem hieß es für den Berliner Raum, daß während des Streiks angesammelte Post derartige Mengen erreicht, daß sie selbst bis Weihnachten nicht zugestellt werden kann.
Titel: Re: unplausible Häufung fehlender Zustellung rechtfertigt Annahme des Zugangs?
Beitrag von: Bürger am 02. November 2015, 23:53
Vielen Dank, Knax, für diesen Fund
BFH v. 29.04.2009, X R 35/08
Volltext nachzulesen u.a. unter
http://openjur.de/u/159201.html

Dies bestätigt und ergänzt einmal mehr die bereits zahlreichen
Hochinstanzlichen Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
dengemäß bei Bestreiten des Zugangs die absendende Stelle die volle Beweislast trifft...

...und straft verquere Argumentationen der Vollstrecker, Amtsgerichte und Landgerichte - wie derzeit in zahllosen dokumentierten Fällen - Lügen.
Titel: Re: unplausible Häufung fehlender Zustellung rechtfertigt Annahme des Zugangs?
Beitrag von: Roggi am 02. November 2015, 23:54
Hahn/Vesting bezieht sich auf ein Urteil von 2007/2008, das Urteil vom BFH ist von 2009.
Titel: Re: unplausible Häufung fehlender Zustellung rechtfertigt Annahme des Zugangs?
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 07. November 2015, 16:13
hier ein Schmankerl aus dem Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, § 7 RGebStV, Rn. 46, 3. Aufl. 2012:
Zitat
"Die außergewöhnliche Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen, für die sich keine plausible Erklärung finden lässt, rechtfertigt die Annahme, dass der Adressat die Bescheide tatsächlich erhalten hat (BayVGH, B. vom 24. 10. 2007 – 7 CE 07.2317; VG Schleswig-Holstein, Urt. vom 16. 10. 2008 – 14 A 88/08)."
Unsere ÖrR scheinen wohl einen guten Draht zu den bayrischen Gerichten zu haben.Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Siehe auch unter
Autovermieter Sixt verliert Prozess um Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16385.msg108449.html#msg108449