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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: nonogeier am 02. November 2015, 11:21

Titel: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nonogeier am 02. November 2015, 11:21
Hallo,

da fiktive Person A seit Langem mal wieder Post bekommen hat, diesmal in gelber Farbe, hier ein neuer Beitrag von mir zu dieser fiktiven Geschichte:

Historie:

2013/14: Zwangsanmeldung der Person A, nachdem alle Schreiben ignoriert

September 2014: Ersten Festsetzungsbescheid für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 30.6.2014 ==> Person A hat Widerspruch eingelegt (Standardschreiben aus diesem Forum)

November 2014: Ein "informatives Schreiben" erhalten ==> ignoriert (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11237.msg80535.html#msg80535)

Dezember 2014: Person A hat Zahlungsaufforderung mit Fälligkeitsdatum 15.12.2014 inkl. Zahlungsformular erhalten ("Ihre Rundfunkbeträge sind am 15.12.2014 fällig, bitte zahlen Sie den Betrag von 4XX EUR ... wir haben für Sie ein Zahlungsformular vorbereitet. MFG, ihr Beitragsservice") ==> ignoriert (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11237.msg83465.html#msg83465)

Januar 2015: Person A hat Mahnung erhalten (ohne Rechtshilfebelehrung) ==> ignoriert

Februar 2015: Zweiten Festsetzungsbescheid für den Zeitraum 1.7.2014 bis 31.12.2014 erhalten ==> Widerspruch eingelegt (Standardschreiben aus diesem Forum) (+ das Musterschreiben an den Herrn Dr. Stefan Wolff vom Beitragsservice, in dem Person A bittet, keine Briefe mehr von ihm zu erhalten)

.... 8 Monate Ruhe ....

Oktober 2015: Gelber Brief (8-seitiger Widerspruchsbescheid gegen Person A's zwei Widersprüche zu den zwei Festsetzungsbescheiden: "Ihre Widersprüche sind zulässig, aber unbegründet.", "Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung [...] wird abgelehnt." ... inkl Rechtshilfebelehrung) ==> ? ? ?



Fragen:

1) Kann mir (bzw. der fiktiven Person A) wer in ein paar Bullet-Points sagen, was jetzt Person A's Optionen sind und sie in die richtige Richtung schicken? Falls nur (A) Zahlung oder (B) Klage in Frage kommt, kann mir wer einen Link geben, wie das mit der Klage für Person A funktionieren würde und welche Aussichten das hat?

2) Wird eine Klage dadurch verkompliziert, dass Person A ab Januar 2016 für 1,5 Jahre in den USA ist?


Ich weiß, ich könnte auch selbst das ganze Forum durchlesen. Vielleicht mag es mir ein netter Mensch aber einfacher machen, dafür dass ich die fiktive Geschichte von Person A so schön erzählt habe und euch auf dem Laufenden halte :-)

Vielen Dank
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Bürger am 03. November 2015, 01:05
1) Kann mir (bzw. der fiktiven Person A) wer in ein paar Bullet-Points sagen, was jetzt Person A's Optionen sind und sie in die richtige Richtung schicken? Falls nur (A) Zahlung oder (B) Klage in Frage kommt, kann mir wer einen Link geben, wie das mit der Klage für Person A funktionieren würde und welche Aussichten das hat?

...auf die Schnelle:

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch

Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

...wo schon mal eine Menge steht ;)


2) Wird eine Klage dadurch verkompliziert, dass Person A ab Januar 2016 für 1,5 Jahre in den USA ist?
Person A könnte z.B. ganz einfach bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Verwaltungsgerichts vorstellig werden und ihre Situation schildern, um dazu dann eventuelle Optionen benannt zu bekommen...?
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Frei am 03. November 2015, 11:13
Moin.

Angenommen, eine fiktive Person F wäre in so einer ähnlichen Situation, könnte ich mir vorstellen dass sie erstmal so eine Klage beim VG (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11463.msg108166.html#msg108166) zur Fristwahrung einlegen würde und sich dann um die Begründung kümmern würde.

Frei  8)
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nonogeier am 03. November 2015, 23:31
So spannend das Ganze ja ist und Person A sich gerne reinfuchsen würde, hat sie derzeit eine ~90h Woche (ja sie könnte ihren Beitrag auch einfach bezahlen, aber sieht es einfach aus Prinzip nicht ein).

Hat wer eine pragmatische Lösung? Kann das ganze aufwandsarm ein Anwalt für Person A machen, der von Person A's Rechtsschutzversicherung bezahlt wird (Verwaltungsrecht ist abgedeckt)? Empfiehlt das Forum Anwälte?


PS: Persönlich beim Verwaltungsgericht Hamburg vorstellig werden ist leider nicht mehr so einfach, da Person A in der Gegend nicht mehr wohnt. Person A würde es mal telefonisch versuchen.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Knax am 04. November 2015, 00:43
September 2014: Ersten Festsetzungsbescheid für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 30.6.2014 ==> Person A hat Widerspruch eingelegt (Standardschreiben aus diesem Forum)

[...]

Oktober 2015: Gelber Brief (8-seitiger Widerspruchsbescheid gegen Person A's zwei Widersprüche zu den zwei Festsetzungsbescheiden: "Ihre Widersprüche sind zulässig, aber unbegründet.", "Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung [...] wird abgelehnt."

Es ist krass, zu sehen, wie lange die benötigen, um einen 8-Seiter zu verschicken. Mich bestärkt dies in meiner Annahme, dass eine Beitragsverjährung im Bereich des Möglichen ist.

November 2014: Ein "informatives Schreiben" erhalten ==> ignoriert (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11237.msg80535.html#msg80535)

Ich bin der Ansicht, dass man dieses Schreiben nicht ignorieren sollte - und zwar aus verwaltungsrechtlichen Gründen. Meines Wissens nach stammt dieses Schreiben vom Beitragsservice und kein anderer Absender ist darin zu erkennen. Meines Wissens nach enthält dieses Schreiben die Formulierung "Sie sind mit unserer Forderung nicht einverstanden." Und genau dies sollte man nicht unbeachtet lassen, wenn man argumentieren will, dass der Festsetzungsbescheid die erkennende Behörde nicht erkennen lässt und somit nichtig ist.

Das Schreiben, welches dem Festsetzungsbescheid unmittelbar vorausgeht, stammt ebenfalls ausschließlich vom Beitragsservice. Hierin steht sinngemäß die Formulierung: "Wir setzen den Rundfunkbeitrag durch Festsetzungsbescheid fest."

Sowohl das Schreiben des Beitragsservice unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Festsetzungsbescheid sind meiner Ansicht nach für die Frage von Bedeutung, ob die erlassende Behörde im Festsetzungsbescheid erkennbar ist. Der "Festsetzungsbescheid" ist aus so vielen formellen Gründen nichtig. Aber der Gegner ist eben der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Für diesen wird gerne mal das Recht verdreht - wie man beispielsweise aus der Rechtsprechung zum Zugang erkennen kann.

Oktober 2015: Gelber Brief (8-seitiger Widerspruchsbescheid gegen Person A's zwei Widersprüche zu den zwei Festsetzungsbescheiden: "Ihre Widersprüche sind zulässig, aber unbegründet.", "Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung [...] wird abgelehnt." ... inkl Rechtshilfebelehrung) ==> ? ? ?

Es ist zu prüfen, ob nicht die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nichtig ist. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist seinem Sinn und Zweck nach nur dann statthaft, wenn der zugrundeliegende Verwaltungsakt vollstreckbar ist. Vollstreckbar ist er, wenn damit öffentliche Abgaben angefordert werden oder eine sonstige Handlung, Duldung oder Unterlassung angeordnet wird. Daher ist zu prüfen, ob mit dem "Festsetzungsbescheid" öffentliche Abgaben angefordert werden. Eine bloße Festsetzung ist keine Anforderung. Eine Anforderung öffentlicher Abgaben geschieht durch das sog. "Leistungsgebot". Das Leistungsgebot ist der juristische Fachbegriff für die Aufforderung des Abgabengläubigers an den Abgabenschuldner zur Zahlung. Das Leistungsgebot ist ein eigenständiger Verwaltungsakt, den man an folgender beispielhafter Formulierung erkennen kann: "Bitte zahlen Sie den festgesetzten Betrag in Höhe von xxx,yy Euro bis spätestens xx.yy.zzzz auf eines unserer angegebenen Konten." Die neueren "Festsetzungsbescheide" enthalten meines Wissens nach kein Leistungsgebot. Da es aber verschiedene Bescheidversionen gibt, ist dies immer im Einzelfall genau zu prüfen. Sofern bereits ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht statthaft gewesen ist, ist die Ablehnung des Antrags nichtig, § 44 Absatz 1 VwVfG.

1) Kann mir (bzw. der fiktiven Person A) wer in ein paar Bullet-Points sagen, was jetzt Person A's Optionen sind und sie in die richtige Richtung schicken? Falls nur (A) Zahlung oder (B) Klage in Frage kommt, kann mir wer einen Link geben, wie das mit der Klage für Person A funktionieren würde und welche Aussichten das hat?

Naja, mit den Aussichten ist das so eine Sache. Bisher hat in der Frage der Rechtmäßigkeit der Festsetzung keine Klage Erfolg gehabt. Ganz allgemein gesprochen: Wenn man klagen will, sollte man dies als eine Art Protest gegen ein Unrechtssystem sehen. Das letzte Wort ist ja noch lange nicht gesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht müssen noch darüber entscheiden. Meiner Ansicht muss die Sache auch dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund würde es Sinn machen, gleich mit Erhebung der Klage die Aussetzung des Verfahrens anzuregen, weil derzeit beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht in dieser Sache bereits Verfahren anhängig sind.

2) Wird eine Klage dadurch verkompliziert, dass Person A ab Januar 2016 für 1,5 Jahre in den USA ist?

Nein, sofern man einen Prozessbevollmächtigten hat.
Und nicht vergessen: Den Wohnsitz in Deutschland abmelden. Denn sonst gehen einem die Geier immer weiter auf die Nerven.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Bürger am 04. November 2015, 01:23
Hat wer eine pragmatische Lösung? Kann das ganze aufwandsarm ein Anwalt für Person A machen, der von Person A's Rechtsschutzversicherung bezahlt wird (Verwaltungsrecht ist abgedeckt)?
Empfiehlt das Forum Anwälte?

Auch hier bietet eine kurze Suche (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) mit Begriffen wie "Rechtsschutzversicherung", "Anwälte Rundfunkbeitrag" usw. durchaus so einige Treffer... ;)

Das Problem bei der Inanspruchnahme von Anwälten ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. zumeist individuelle Honorarvereinbarung.
Auch eine
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113
dürfte i.d.R. keine höheren Vergütungen als die der Gebührentabellen tragen - insofern sind diese RSV nicht zwingend ein Garant dafür, dass ein Anwalt auch tatsächlich gerne tätig wird... ;)
Aber: "Versuch macht kluch..." ?

Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nonogeier am 04. November 2015, 10:30
Nehmen wir an, Person A hätte ihre Rechtsschutzversicherung angerufen (ARAG) und diese wollte keine Deckungszusage geben, da "keinerlei Erfolgsaussicht". War das das letzte Wort, oder kann man dagegen vorgehen?
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Knax am 04. November 2015, 13:19
Nehmen wir an, Person A hätte ihre Rechtsschutzversicherung angerufen (ARAG) und diese wollte keine Deckungszusage geben, da "keinerlei Erfolgsaussicht". War das das letzte Wort, oder kann man dagegen vorgehen?

Wenn man ganz lieb fragt und insbesonders eine Klageschrift mit herausragenden juristischen Argumenten verfasst hat, dann könnte es vielleicht sogar sein, dass das GEZ-Boykott-Forum einen Kläger finanziell unterstützt.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: mb1 am 04. November 2015, 14:08
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die im nachfolgenden Link relativ gut dargestellt werden:
http://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung-deckungszusage/
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Frei am 04. November 2015, 19:19
... Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht müssen noch darüber entscheiden. Meiner Ansicht muss die Sache auch dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund würde es Sinn machen, gleich mit Erhebung der Klage die Aussetzung des Verfahrens anzuregen, weil derzeit beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht in dieser Sache bereits Verfahren anhängig sind. ...

Angenommen eine fiktive Person F wäre in einer ähnlichen Situation und hätte einen ziemlich ähnlichen Widerspruchsbescheid in einem gelben Umschalg bekommen - wie lauten die entsprechenden Aktenzeichen der beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht z.Zt. diesbezüglich laufenden Verfahren, die Person F in der Klagebegründung für das VG evtl. zur Ruhendstellung des Verfahrens anführen könnte?

Frei  8)
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Bürger am 04. November 2015, 22:40
Nehmen wir an, Person A hätte ihre Rechtsschutzversicherung angerufen (ARAG) und diese wollte keine Deckungszusage geben, da "keinerlei Erfolgsaussicht".
War das das letzte Wort, oder kann man dagegen vorgehen?

Wie eigentlich aus oben von mir benannten Links hervorgeht, ist es nicht gerade selten, dass die Versicherungen auf die unbedarfte Nachfrage eines "Laien" eher die Schiene fahren, Aussichtslosigkeit zu propagieren.
Sie kennen weder die Klagegründe, noch können sie eine Gerichtsentscheidung vorwegnehmen.
Die Deckungsabfrage sollte daher wohl eher schriftlich und durch einen bzw. den Anwalt erfolgen.

Bitte in obigen Links nachlesen und hier nicht eine abschweifende Zweitdiskussion über Rechtsschutzversicherung starten, da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nonogeier am 05. November 2015, 21:29
Person A ist jetzt ziemlich demotiviert. Seitenlange Absage von der Rechtsschutzversicherung liegt im Briefkasten. Qualifizierte Anwälte wollen >150 EUR pro Stunde für ihre Dienste (der Kontostand beim Beitragsservice entspricht somit ca. 4 Stunden). Und das Verwaltungsgericht Hamburg ist nicht dafür bekannt, bürgerfreundlich zu sein.

Ist jetzt wirklich der Punkt gekommen, wo Person A >600€ überweist, obwohl sie in dem Zeitraum seit 2013 (und sogar wesentlich länger) kein Rundfunkempfangsgerät besessen hat (außer eines dienstlichen Notebooks)?
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Frei am 06. November 2015, 04:57
Angenommen, eine fiktive Person F wäre in so einer ähnlichen Situation, könnte ich mir vorstellen dass sie erstmal so eine Klage beim VG (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11463.msg108166.html#msg108166) zur Fristwahrung einlegen würde und sich dann um die Begründung kümmern würde.

Und außerdem könnte ich mir vorstellen, dass diese Person F bereits alle dafür notwendigen Anlagen 2-fach kopiert/ausgedruckt hat, das Anschreiben bereits auch ausgedruckt hat und nächsten Montag per Fax & Einschreiben mit Rückschein dem zuständigen VG zukommen lassen würde...  ;) >:D

Person F würde sich danach wahrscheinlich mit der Formulierung der Begründung befassen, wenn's schnell gehen muss Abschnittsweise mit Copy-and-Paste.

Person A könnte z.B. ähnlich handeln wie Person F.

Wenn Person A  in dem Zeitraum seit 2013 (und sogar wesentlich länger) kein Rundfunkempfangsgerät besessen hat, sollte sie das in der Begründung anführen, und auch dazu schreiben, das Paul Kirchhoff in seinem Gutachten (hier (http://www.ard.de/download/398406/index.pdf)), mit dem die Rundfunkgebühren rechtlich begründet werden, ausdrücklich darin geschrieben hat dass es eine Befreiungsmöglichkeit für Nichtnutzer geben muss.

Vielleicht hätten Person F und Person A dann erstmal wieder für ein oder 2 Jahre oder für immer (?) Ruhe vor denen (evtl. Ruhendstellen des Verfahrens)...

Frei  8)
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: willnich am 06. November 2015, 23:01
Wäre ich Person A, würde ich Klage mit Begründung einreichen und dann Adresse in den USA mitteilen.
Zur Zeitersparnis könnte Person A eine Standard-KLagebegründung hier aus dem Forum nehmen, die auf Verfassungswidrigkeit zielt.
Meine Klagebegründung ist auch ziemlich simpel - geht aber nur für Alleinstehende. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes Art. 3 I GG, weil Alleinstehende letztlich mehr bezahlen als Paare, WGs oder Mieter-Untermieter! Dafür gibt es aber keinen Grund - d.h. - das geht gar nicht!
Diese Begründung wird im März 2016 in der Revision verhandelt (wie viele andere Begründungen auch - insgesamt 16 (?) Verfahren). Wenn diese Urteile da sind, sollte Person A sich weiter schlau machen und im Falle eines für uns positiven Ausgangs die Rechtschutzversicherung nochmals anfragen!

Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Bürger am 07. November 2015, 14:26
Person A ist jetzt ziemlich demotiviert. Seitenlange Absage von der Rechtsschutzversicherung liegt im Briefkasten. Qualifizierte Anwälte wollen >150 EUR pro Stunde für ihre Dienste (der Kontostand beim Beitragsservice entspricht somit ca. 4 Stunden).

In 1. Instanz besteht keine Anwaltspflicht - die Frage der Kostenübernahme dürfte insofern erst einmal zweitrangig sein.

Und das Verwaltungsgericht Hamburg ist nicht dafür bekannt, bürgerfreundlich zu sein.

Wie kommt Person A darauf?!? ;)
Gerade das VG Hamburg ist dafür bekannt, die entsprechenden Verfahren ruhend zu stellen...

Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
Mut zu Taten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355

Siehe insbesondere auch die kleine Zusammenfassung unter
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.msg97878.html#msg97878
In Hamburg werden die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgesetzt, da inzwischen drei Verfahren beim OVG liegen:

4 Bf 203/14
5 Bf 2/15
5 Bf 3/15

...
Wer sich über den Stand der Verfahren informieren will, kann die Geschäftsstelle des OVG unter 040/42843-7657 erreichen.

danke!

Laut Forum wären also einige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ruhend gestellt bzw. ausgesetzt:

3                     VG Karlsruhe (user: noTV, karlsruhe, Helmut Enz)
1                     VG Frankfurt (user: pessimist)
1                     VG Gelsenkirchen (user: democratic)
1                     VG Darmstadt (user: gerichtsvollzieher) - Aktenzeichen: 4 L 483/14
2 oder mehr      VG Hamburg (user: Nafta, nichtgucker,...)

und vermutlich weitere... siehe auch: user_Bürger/roggi: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.msg97588.html#msg97588

Die Verwaltungsgerichte berufen sich in ihrer Entscheidung auf folgende anhängige Verfahren:
Zitat
VG Freiburg vom 02.04.2014 – 2 K 1446/13 -, VG Stuttgart jeweils vom 01.10.2014 – 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14 -). Die in allen Verfahren zugelassene Berufung wurde auch in allen Verfahren eingelegt (Aktenzeichen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: 2 S 1943/14, 2 S 2104/14 und 2 S 2168/14).
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551


sowie: Oberverwaltungsgericht OVG Hamburg, s. o. (zitat nichtgucker)

Beim Verfassungsgericht anhängig (derzeit), Aktenzeichen: AR 1409/15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101

ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nonogeier am 09. November 2015, 23:32
So. Ich möchte mal ganz stumpf den Schlachtplan für Person A zusammenfassen.

1) Erst mal ohne Begründung zur Fristwahrung Klage einreichen - á la
Musterklage - ein Beispiel
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11463.msg108166.html#msg108166
2) Begründung zusammenpasten und nachreichen

Fragen:
A) An welcher Stelle werden denn die 105€ fällig und gibt es ein Kostenrisiko? Kommt Person A aus der Sache einfach wieder raus, wenn es ihr zu bunt wird?
B) Wie muss die Klageschrift für 2) für VG Hamburg denn aussehen, damit es höchstwahrscheinlich zu einer Ruhestellung des Verfahrens in Hamburg kommt (das wäre das Ziel)?
C) Was ist eigentlich mit Person B, die im selben Haushalt wohnt und bisher nur zwei (widersprochene) Festsetzungsbescheide bekommen hat (bisher kein Widerspruchsbescheid)? Muss diese dann separat klagen, oder kann man das zur Kosten- und Aufwandsreduktion auch "1 mal pro Haushalt" machen?
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 10. November 2015, 08:55
Person B im gleichen Haushalt täte schlau daran, natürlich ebenso Person A, in Widersprüchen und vor allem in der Klage auf die Tatsache hinzuweisen, daß für den Haushalt bereits ein Bescheid über einen strittigen Zeitraum ergangen ist - eine Wohnung-genau ein Beitrag!
Dies ist eigentlich schon der simpelste Grund, warum der Bescheid formal ungültig ist.
Wenn B seinen Widerspruchsbescheid bekommt, muß B natürlich auch klagen, er kann auch genau die gleiche Klageschrift einreichen, das Keulenargument ist natürlich der bereits für die Wohnung ergangene Bescheid, übrigens völlig unabhängig davon, ob er bezahlt wurde...
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nonogeier am 10. November 2015, 10:51
das Keulenargument ist natürlich der bereits für die Wohnung ergangene Bescheid, übrigens völlig unabhängig davon, ob er bezahlt wurde...

Wenn zwei Bescheide eingehen, dann ist doch aber vermutlich mindestens einer davon gültig? Verstehe nicht, warum das das Keulenargument ist :-)
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Shuzi am 10. November 2015, 14:05
das Keulenargument ist natürlich der bereits für die Wohnung ergangene Bescheid, übrigens völlig unabhängig davon, ob er bezahlt wurde...

Wenn zwei Bescheide eingehen, dann ist doch aber vermutlich mindestens einer davon gültig? Verstehe nicht, warum das das Keulenargument ist :-)
Im Umkehrschluß ist dann der andere Bescheid folglich ungültig.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nr2 am 10. November 2015, 20:02
Im Fall einer fiktiven Person A ist es der folgende Passus, der zur Aussetzung führte.  [in Hamburg]

Aus der erfundenen Klageschrift:

Zitat
1.1 Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag verstößt gegen geltende verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben.
Es ist aus Sicht des Klägers europarechtlich unzulässig, dass für einen Vorgang, eine Leistung bzw. Dienstleistung, die per Europarecht dem Wettbewerbsrecht unterliegen, eine Steuer erhoben wird. Aus Sicht des Klägers, darf eine Behörde oder sonstige nationale Einrichtung wie dies der sog. „Beitragsservice“ (öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) darstellt eine steuerähnliche Gebühr bzw. einen steuerähnlichen Beitrag für einen dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstehenden Vorgang oder eine dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstehende Leistung bzw. Dienstleistung erheben, einziehen und/oder festsetzen, die per europäischem oder nationalem Recht zum Einzug, zur Erhebung bzw. Festsetzung von Steuern gar nicht befugt ist.
Die Klärung dieser Rechtsfragen sind derzeit in den Verfahren 4Bf 203/14, 5Bf 2/15 und 5 Bf 3/15 anhängig.
Der Kläger möchte in diesem Zusammenhang in Bezug auf §94 VwGO auf eine Verfahrensauswirkung hinwirken, da es aus seiner Sicht sinnvoll erscheint, in diesem Punkt die Rechtssprechung in diesen Verfahren abzuwarten.


Zur anderen Frage: Es wird nur einmal geklagt!

Die zweite Person B hat die Zwangsanmeldung rückgängig gemacht und Person A als Wohnungsbesitzer/Zahler erklärt. Darauf wurde B  abgemeldet und A regelt alles bezgl. der Klage!

PS: Sonst nichts neues. Klage ist immer noch stillgelegt. Musste aber inzwischen 105 € Gerichtskosten bezahlen. Aber noch nie GEZ!
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 11. November 2015, 09:23
das Keulenargument ist natürlich der bereits für die Wohnung ergangene Bescheid, übrigens völlig unabhängig davon, ob er bezahlt wurde...

Wenn zwei Bescheide eingehen, dann ist doch aber vermutlich mindestens einer davon gültig? Verstehe nicht, warum das das Keulenargument ist :-)
Im Umkehrschluß ist dann der andere Bescheid folglich ungültig.

Ja und wer sagt uns welcher von beiden korrekt und gültig ist?
Den Schuh wird sich das Gericht nicht anziehen, zu begründen warum A für Wohnort X beitragspflichtig ist und B nicht, zumal nicht sicher ist, daß die Fälle von A und B vor dem gleichen Richter landen und formal sowieso getrennte Dinge sind.
Das bedeutet, daß beide mit genau den gleichen Argumenten gegen den Bescheid vorgehen und beide aus genau den gleichen formalen Mängeln (eine Wohnung -  g e n a u  e i n  Beitrag!) die Bescheide angreifen.
Wenn der Richter bei den offenbar eindeutigen formalen Voraussetzungen ein Fehlurteil fällt, dann wäre das tatsächlich Rechtsbeugung erster Güte.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Kurt am 11. November 2015, 10:20
Der ursächliche Fehler liegt in den "Direktanmeldungen" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg108501.html#msg108501).
Meines Erachtens nach hätte zuerst ermittelt werden müssen wer denn "Wohnungsinhaber=Beitragspflichtiger" ist und danach hätte eine Anmeldung erfolgen dürfen. So - aufgrund der vorgenommenen "Direktanmeldungen" - bekamen automatisch auch Ehepaare/Partner jeweils eine "Anmeldung" verpasst, Zusammenwohnende Paare, Wohngemeinschaften usw.


Wie viele Wohnungen wurden im Jahr 2014 neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet?

Zitat
Im Jahr 2014 wurden insgesamt rund 5 Mio. Wohnungen neu angemeldet, dem stehen 2 Mio. Abmeldungen gegenüber. Dies ergibt ein Zuwachs von rund 3 Mio. Wohnungen. Mit Stand 2014 befinden sich 39,4 Mio. Wohnungen im Bestand des Beitragsservice.

In der Summe sind jedoch auch viele Wohnungen enthalten, die über Direktanmeldungen neu in den Bestand aufgenommen wurden. Es ist davon auszugehen, dass viele dieser Wohnungen wieder abgemeldet werden müssen, weil für die entsprechende Wohnung bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder ein sonstiger Abmeldegrund vorliegt. Nach den derzeitigen Erfahrungen und Hochrechnungen ist davon auszugehen, dass rund 1 Mio. Wohnungen ungerechtfertigter Weise erfasst sind und wieder abgemeldet werden müssen.


Was sind die Hintergründe zum einmaligen Meldedatenabgleich und der sogenannten Direktanmeldung?

Zitat
In den Jahren 2013 und 2014 wurden dem Beitragsservice auf gesetzlicher Grundlage umstellungsbedingt und einmalig Meldedaten der Einwohnermeldeämter der volljährigen Bürgerinnen und Bürgern zum Abgleich mit den Bestandsdaten des Beitragsservice zur Verfügung gestellt.

Dieser sogenannte einmalige Meldedatenabgleich stellt sicher, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Ziel war es, zu klären, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wurde und auf diese Weise Beitragsgerechtigkeit zu schaffen.

Ließ sich eine volljährige Person durch den Abgleich keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zuordnen, wurde per Brief erfragt, ob eine Anmeldung notwendig sei. Wenn die Person mitteilte, dass bereits für die von ihr bewohnte Wohnung bezahlt wird, wurden alle Daten dieser Person unverzüglich gelöscht. Erfolgte auf die mehrfachen Anschreiben des Beitragsservice keine Rückmeldung, so hat der Beitragsservice den Angeschriebenen/die Angeschriebene im Rahmen der Direktanmeldung zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Grundlage hierfür ist der RBStV, nach welchem die Zahlungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger gilt, die eine Wohnung innehaben.*

Mit Stand 31.12.2014 lässt sich sagen, dass von den 4,14 Mio. ausgebrachten Direktanmeldungen lediglich 35,2% voll ertragswirksam sind. Die übrigen 64,8% werden nicht ertragswirksam, da beispielsweise ein Abmelde- oder Befreiungsgrund vorliegt.

Durch das Instrument der Direktanmeldungen beteiligen sich alle beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger am Finanzierungssystem. Das ist im Interesse der zahlenden Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Schritt für mehr Beitragsgerechtigkeit.

Quelle: Fragen und Antworten zum Geschäftsbericht 2014 > http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_geschaeftsbericht_2014/index_ger.html
abgerufen am 04.11.2015 gegen 10:00 CET      
   


PS: Grundlage hierfür ist der RBStV, nach welchem die Zahlungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger gilt, die eine Wohnung innehaben.*
Meines Erachtens nach werden/wurden dort Begrifflichkeiten unzulässig vermischt: Ist Beitragspflichtig gleichzusetzen mit Zahlungspflichtig?


Gruß
Kurt
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 11. November 2015, 17:12
Ja, lieber Kurt, das haben aber nicht wir verbockt und deshalb werden wir einen Teufel tun, dieses Problem für die Rundfunkanstalten oder den Beitragsservice zu lösen - Schuld eigene kann ich dazu nur sagen...
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nonogeier am 12. November 2015, 20:30
Zur anderen Frage: Es wird nur einmal geklagt!

Die zweite Person B hat die Zwangsanmeldung rückgängig gemacht und Person A als Wohnungsbesitzer/Zahler erklärt. Darauf wurde B  abgemeldet und A regelt alles bezgl. der Klage!

PS: Sonst nichts neues. Klage ist immer noch stillgelegt. Musste aber inzwischen 105 € Gerichtskosten bezahlen. Aber noch nie GEZ!

Also ich habe jetzt zwei Varianten hier im Raum wahrgenommen.

A)
Person B schreibt dem Beitragsservice, dass Person A mit Beitragsnummer XYZ der Wohnungseigentümer ist und wird daraufhin recht sicher abgemeldet (und ihrFestsetzungsbescheid wird "annuliert"?).
Dann/währenddessen klagt Person A und wählt dabei eine Begründung, die in der Vergangenheit bei anderen zur Verfahrensaussetzung geführt hat. Idealerweise erklärt sie in ihrer Klage auch, dass zwei Bescheide vorliegen und unklar ist, welcher gültig ist (falls das Argument bei Abmeldung von B noch zieht).

B)
Person A und Person B klagen unabhängig voneinander und berufen sich in ihren Klagen jeweils darauf, dass zwei Bescheide vorliegen.


Was ist denn nun "besser" für Personen A+B?
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Roggi am 12. November 2015, 20:42
B. wird vermutlich mit faulen Argumenten so abgewiesen, dass letztendlich die Gerichtskosten und die Beiträge zu zahlen sind.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Shuzi am 12. November 2015, 23:44
Zur anderen Frage: Es wird nur einmal geklagt!

Die zweite Person B hat die Zwangsanmeldung rückgängig gemacht und Person A als Wohnungsbesitzer/Zahler erklärt. Darauf wurde B  abgemeldet und A regelt alles bezgl. der Klage!

PS: Sonst nichts neues. Klage ist immer noch stillgelegt. Musste aber inzwischen 105 € Gerichtskosten bezahlen. Aber noch nie GEZ!

Also ich habe jetzt zwei Varianten hier im Raum wahrgenommen.

A)
Person B schreibt dem Beitragsservice, dass Person A mit Beitragsnummer XYZ der Wohnungseigentümer ist und wird daraufhin recht sicher abgemeldet (und ihrFestsetzungsbescheid wird "annuliert"?).
Dann/währenddessen klagt Person A und wählt dabei eine Begründung, die in der Vergangenheit bei anderen zur Verfahrensaussetzung geführt hat. Idealerweise erklärt sie in ihrer Klage auch, dass zwei Bescheide vorliegen und unklar ist, welcher gültig ist (falls das Argument bei Abmeldung von B noch zieht).

B)
Person A und Person B klagen unabhängig voneinander und berufen sich in ihren Klagen jeweils darauf, dass zwei Bescheide vorliegen.


Was ist denn nun "besser" für Personen A+B?

nr2 hat hier doch schon die Vorlage geliefert!

Sofern sich Personen A+B einig über das weitere Vorgehen sind, macht Option B) wenig Sinn.
Doppelte Aufwände inkl. Kosten bezgl. Gegenwehr.
Einhergehend damit, dass die Möglichkeit der Abmeldung einer Person, unter Angabe einer zwangszugeteilten Zwangsbeitragsnummer einer anderen Person, welche (ebenfalls, bereits, ...) die Wohnung inne hat gegeben ist, vom Zwangsbeitrag befreit zu werden, besteht die Gefahr das beide Personen bei einer Klage gegen die Wand fahren.

Was die Definition des Innehabens einer Wohnung betrifft, läßt der RBStV genau so viel offen wie bei der fehlenden Definition einer Gegenleistung oder eines angeblichen Grundauftrags.
Und sowas wurde ratifiziert :o

Hinsichtlich Option A)
Ob die Erwähnung einer Doppelbescheidung beider Personen für eine Wohnung vor einem VG etwas bewirkt ist fraglich.
Die Formulierung Wohnungseigentümer könnte hier auch die falsche Wahl sein, sofern es sich bei der Wohnung nicht um das Eigentum einer der beiden Personen handelt.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nonogeier am 22. November 2015, 17:59
Person A beugt sich dem Scheiss und zahlt (bitte nicht diskutieren).

Person A hat bekommen:
Festsetzungsbescheid Januar 2013 - Juni 2014
Festsetzungsbescheid Juli 2014 - Dezember 2014
Widerspruchsbescheid für die beiden

Freundin von Person A hat bekommen:
Festsetzungsbescheid September 2014 - Februar 2015
Festsetzungsbescheid März 2015 - Mai 2015


Die Freundin würde den Luschen jetzt die Beitragsnummer von Person A mitteilen, daraufhin würde Person A den Zeitraum Januar 2013-Dezember 2014 (+ Mahngebühren) zahlen.

Sollte dann erst mal Ruhe sein, bis der nächste Festsetzungsbescheid für Person A kommt (für 2015)?
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: m_herr am 05. Dezember 2015, 17:37
warum gibt es hier keine Antwort? :o :o
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Frei am 06. Dezember 2015, 00:03
Weil's hier anscheinend nicht weitergeht: :'(

Person A beugt sich dem Scheiss und zahlt (bitte nicht diskutieren).

Dafür geht's hier weiter! ;D >:D
Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg110683.html#msg110683

Frei  8)
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: nonogeier am 08. Januar 2016, 19:37
Wünsche deiner Person viel Ausdauer ... meine Person wollte sich das aus dem Ausland nicht antun (Abmeldung beim Meldeamt war aus anderen Gründen nicht möglich)
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Karlkater am 08. Januar 2016, 23:04
Also, wenn Person A alles richtig verstanden hat, liegt der ablehnende Widerspruchsbescheid vor und gibt ihnen vier Wochen Zeit, dagegen vor dem VwG zu klagen. Im Gegensatz zur Formulierung des  Widerspruchs, würde A sich aber bei der Abfassung der Klage  etwas mehr Mühe geben. Person A hat sich damals eine Woche lang Zeit genommen und eine 12 Seiten umfassende Klage gegen den NDR formuliert. Auf irgendwelche Musterklagen aus dem Internet hat A bewusst verzichtet, weil A diese allesamt qualitativ für schlecht und nach  seiner Auffassung als wenig hilfreich empfand.

Man muss schon Lust und Zeit dafür haben und geistig in der Lage sein, sich auch als Nichtjurist in Gesetzestexte und Gerichtsurteile einzulesen und darf sich niemals der Verlockung hingeben, diese  einseitig zu seinem eigenen Vorteil auszulegen. Bei der Klagebegründung hat Person A gleich vorherige, abschlägige Urteilsbegründungen von früheren Verfahren gegen die GEZ auseinanderzunehmen versucht, so dass A nicht in die selbe Falle tappt, wie die Kläger vor A.
Es ist zwar ein Haufen Arbeit, man wird dadurch aber definitiv nicht dümmer und A bildet sich ein, dass A seine Klage besser formuliert hat, als ein gleichgültiger  Rechtsanwalt, der schnell mal ein paar Textbausteine zusammengesetzt hat.
Gut, A ist vom Beruf Beamter und als solches ein wenig vorbelastet. Jemand der einen handwerklichen Beruf ausübt, hätte damit vielleicht etwas mehr Schwierigkeiten, ohne das dies jetzt abwertend wirken soll.

Person A würde ihnen raten, die Klage vor dem VwG selbst zu formulieren, dann versuchen die Klage ruhend zu stellen und einfach abzuwarten. Person A Klage hat er letztes Jahr im Mai eingereicht und seit dem nichts mehr vom NDR oder dem BS gehört. Die Klage selbst kostete A nur 105,- Euro.
Auf jeden Fall würde A sich aber offiziell beim Meldeamt und ihrer RA abmelden und denen mitteilen, dass sie ihren Wohnsitz aus Deutschland weg verlegen. Dem Gericht müssen sie nach Einreichung der Klage ebenfalls ihre Wohnsitzverlegung anzeigen. Die werden ihnen keine Post in die USA nachschicken, aber sie können einen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland bestimmen. Das können ihre Eltern, evtl. Geschwister oder jeder andere sein, zu dem sie Kontakt haben und der ihnen die Post nachschicken würde.
Heutzutage kann man die Schreiben auch einscannen und per E-mail weiterschicken. Eventuell können sie mit dem VwG auch direkt per E-Mail kommunizieren, wenn diese etwas von ihnen wollen.

Person A hofft, zumindest ein wenig geholfen zu haben. Eine gut durchformulierte Klagebegründung, welches die Verwaltungsrichter ein bisschen ins Schwitzen bringt, werden sie aber weder hier, noch von irgendwo anders mal so im Vorbeigehen, ohne eigene Anstrengung bekommen. Da sie im Moment wegen des Umzugs wahrscheinlich andere, wichtigere Probleme haben, kann auch die Zahlung an die GEZ- Mafia eine Option sein. Vielleicht bietet sich ja für sie die Möglichkeit, ganz in den USA zu bleiben und so dem System zu entfliehen.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: LeckGEZ am 09. Januar 2016, 07:41
Gut gesprochen Karlkater. Individualität geht über Copy&Paste. Letztendlich wird es nur zu einer längeren Verzögerung in der Bearbeitung führen. Denn auch die vielen Copy&Paste Klagen hier im Forum waren einmal ein Unikat auf der Höhe ihrer Zeit.

Letztlich geht es hier im Forum darum, den Normalsterblichen in der Wahl seines Weges zu unterstützen. Meist haben die stigmatisierten Beitragsschuldner keine Zeit oder juristische Erfahrung, sich das Rüstzeug selbst zu erkämpfen.

Zuallerletzt ist es jedoch egal, da alle Verfahren am Verwaltungsgericht, unabhängig von der Qualität der Klageschrift, von abhängigen Richtern im Dienstverhältnis ins örR-Klo, im Namen des Volkes, gespült werden.

Dieser schon faschistoide Zwang die Gesetze zum Dummfunk in ALLEN Klagepunkten aufrecht zu erhalten, wird dem System langfristig sehr schaden.
Titel: Re: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)
Beitrag von: Karlkater am 09. Januar 2016, 12:11

Zuallerletzt ist es jedoch egal, da alle Verfahren am Verwaltungsgericht, unabhängig von der Qualität der Klageschrift, von abhängigen Richtern im Dienstverhältnis ins örR-Klo, im Namen des Volkes, gespült werden.


So viel Sinn für die Realität habe ich mir dann doch noch bewahrt, als das ich ganz fest daran glauben würde, dass meine Klage der Stein ist, welcher das GEZ-System zum Einsturz bringen würde. Für mich waren die Abfassungen meines Widerspruchs und der Klage eher so eine Art Geistes-und Fingerübung, einerseits um meinen Verstand mal wieder ein bisschen zu fordern und andererseits um gegen das ungerechte System der Zwangsfinanzierung Widerstand zu leisten und so viel Sand wie möglich in deren Getriebe zu schütten.

Trotz der traurigen Realität der Rechtsbeugung, ja des ständigen Rechtsbruchs in unserem Land, wenn es um die Beibehaltung des ungerechten Finanzierungsmodells beim ÖR geht, sollte man aber niemals die Hoffnung aufgeben. Vor ein paar Jahren konnte sich noch niemand vorstellen, dass entsprechende Verfahren beim VwG ruhend gestellt werden. Mittlerweile gibt es auch schon Rechtsgutachten, welche das augenblickliche Finanzierungsmodell sehr kritisch sehen wie dieses hier, welches sogar vom BMF im Auftrag gegeben wurde und einige gute Munition für Klagebegründungen liefern sollte :

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html