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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Karlsruher am 01. November 2015, 16:51
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Hallo
Kann man Person A bitte helfen? Sie findet keine Info gegen das erste Schreiben (Widerspruch) Formular eines Obergerichtsvollziehers der eine Abgabe der Vermögensauskunft mit eidestattl. Versicherung (802 f ZPO) bis Dienstag 24.11.2015 mit persönlichem erscheinen verlangt.Person A müsste extra 1Tag Urlaub opfern und das möchte Person A verhindern.
Das ist das allererste Schreiben das Person A überhaupt in seinem Leben von einem Obergerichtsvollzieher bekommen hat.GEZ Beitragsforderung 616Euro.
Danke
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Hat eine Person A keine anderen Schreiben erhalten? -> ja -> dann FALL A
War eine Person A dadurch nicht in der Lage zu reagieren? -> ja dann FALL A
Es sieht so aus, als gäbe es eine statistische Häufung für den FALL A.
Es wirkt komisch, dass viele Personen immer erst Post von einem GV bekommen? -> nein doch bereits andere Post -> dann FALL B
Quicklinks
für Fall A
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
dort lesen, ausführlich, und dann bei Punkt 3 wäre vielleicht ein Beispiel
für Fall B
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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Vielen Dank es ist Wahnsinnig viel Information für einen Laien der noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist.
Person A ist überfordert mit der Situation.
Bisher hat A nur von der GEZ Zahlungsaufforderung der Beiträge bekommen und die alle ignoriert da A kein TV braucht.
Aber an wen soll sich A wenden?
Alle Achtung was hier auf die Beine gestellt wurde.
Aber ich lese und lese und komme nicht weiter da man immer wieder zum nächsten link geleitet wird.
Soll Person A einen Rechtsanwalt beauftragen?
Vielen Dank
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Fragen und Beschreibungen sollten immer in der A Form, also nicht in einer "ich" Sicht beschrieben werden. Es wird sonst keiner eine Antwort geben.
Das mit dem Überfordern, ja leider passiert das irgendwie sehr schnell, besonders, wenn eine Person A erst anfängt sich Gedanken darüber zu machen. Und hier eine sehr schnelle Lösung sucht. Diesen Weg sind viele gegangen. In Abhängigkeit eines Wohnortes gibt es vielleicht auch einen Runden Tisch.
Aber es hilft nichts, jeder muss sich mehr damit vertraut machen, denn es gibt nicht den einfachen und immer gültigen Weg.
Der Link oben zur Anwendung des Urteils vom BGH ist das Ergebniss aus über ein Jahr Zeit bei der Abwehr von Vollstreckungen ohne Bescheid zusammengefasst in nur einem Thema.
Dieses Thema sollte zumindest ohne gleich den zusätzlichen Links zu folgen einfach erstmal von oben nach unten gelesen werden.
Dann ein zweites Mal. ---> Ab minimal Antwort 2 so gesehen Punkt 3 bzw.
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.msg106088.html#msg106088
Dort folgt dann sogleich ein Textblock Muster als Zitat unter halb von
"(hier beispielhaft Sachsen > anzupassen an die jeweiligen Umstände, das jeweilige Bundesland und für den jeweiligen Zweck)"
Das ist dann das wichtige. Und so gesehen erfragte aus dem ersten Post.
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Einen Rechtsanwalt braucht man nicht. Hier im Forum ist die Vorgehensweise mit Widerspruch und Klage beschrieben. Lesen und verstehen muss man es aber, denn örR macht es uns sehr schwer. Es gibt leider keine einfache Lösung. Lediglich die Musterschreiben kann man verwenden, um es etwas leichter zu haben.
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Super vielen Dank damit kann Person A schon etwas anfangen.
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naja, ich finde die hilfe, die hier offenbar hilfebedürftigen angeboten wird schon ein wenig fragwürdig.
Warum sagt hier keiner , dass bis jetzt kein Schlupfloch, und keine Möglichkeit gefunden worden ist diesen rundfunk-Inkasso einhalt zu gebieten? Schlussendlich sperrt as FA das Konto oder Man soll zur VA. KEINER hat einen Weg gefunden. ***
momper
***Edit "Bürger":
Regelwidrige Wortwahl entfernt.
Wenn auch verständlich, so doch bitte auf die Wortwahl achten.
Danke für die Berücksichtigung.
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Es gibt Schlupflöcher. Aber die sind nur was für ganz wenige anzuwenden und lösen das Problem in keinster Weise. Beispiel: melde dich bei jemandem an, der Beitragszahler ist... Eltern, Freund, Nachbar.
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Hallo,
da muss ich momper leider Recht geben. Person A hat noch bis zum 24.10.2015 Zeit, Widerspruch gegen einen Obergerichtsvollzieher einzulegen. Aber Person A fragt sich, ob das was bringt.
A muss fast 600E zahlen und das nur, weil A an diese Leute hier geglaubt hat. Aber bisher gibt es keinen einzigen, der A sagen kann, dass er nie GEZ bezahlen muss und wird.
Die Macht die unserem Staat ist nicht zu bändigen weil wir es in Deutschland nicht schaffen !!! ALLE !!! gegen das GEZ Gesetz zu kämpfen. Und deswegen wird A leider bezahlen, A will nicht aber hat keine andere Wahl, da A sich nicht mit unseren Gesetzen auskennt und ich auch keine Zeit hat, sich diese Schei... zum Hobby machen will.
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Komisch, wenn man den üblichen Weg mit Widerspruch und Klage geht, so hat man im Prinzip erstmal Ruhe - bis das Urteil ergeht.
Das hat bis dahin nur ein paar Stunden Zeit für Schriftverkehr und ein paar Euro für Porto sowie ungefähr 130 Euro zusätzlich zu den horrenden Forderungen des BS fürs Gericht gekostet, danach beginnt das Spiel von vorn.
Nur daß zur Zeit die Gerichte so überlastet sind, daß es noch eine Weile bis zum Urteil dauern kann, oder man hat zufälligerweise das richtige Argument, welches sich nicht mehr so leicht abbügeln läßt.
Durch diesen Zeitgewinn kann entweder das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof agieren oder die Politik beendet diesen Schwachsinn vorher/nachher.
Auf jeden Fall streßfreier, als sich mit dem Gerichtsvollzieher gut stellen zu müssen, weil man bisher der Vogel-Strauß-Taktik erlegen ist.
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Zeitungsbezahler hat das gleiche geschrieben, was ich antworte:
Wenn der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung einleitet, liegt das daran, dass der hier im Forum empfohlene Weg nicht eingehalten wurde. Es gibt seit langem für fast jedes Problem ein Musterschreiben. Die einzige Mühe, die man hätte, wäre das Suchen und Finden des entsprechenden Threads. Das es so kompliziert ist, wurde vom örR gemacht, damit nicht jeder dagegen vorgehen kann. Wem die 105 Euro Gerichtskosten zu viel sind und das Wochenende Zeitaufwand, dem können wir naturgemäß nicht helfen.
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...
A muss fast 600E zahlen und das nur, weil A an diese Leute hier geglaubt hat.
...
Macht Person A es sich da nicht ein bisschen einfach ? :o
Gruß
Kurt
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Wenn man keine 105E hat ist das viel Geld!!
Das ist ja das Problem.Es kommen immer wieder Kosten auf einem zu.Fass ohne Boden und wer das nicht durchhält der dreht bald durch.
Es sind nicht alle so stark wie die meisten hier.
Wie geschrieben, hat Person A ja noch Zeit, da sie noch keinen Widersrpruch eingeleitet hat.
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@Kurt, nein ist ja wirklich so!! Wenn Person A diesen Glauben an das Forum bisher nicht gehabt hätte, hätte sie von Anfang an ihre 17,50E bezahlt. Aber Person A verlässt so langsam der Mut da sie nicht daran glaubt, dass das Ganze gut endet. Wann bitteschön wurde in Deutschland ein Gesetz zurück genommen? Was ist z.B. mit dem Solidaritätszuschlag ?
Alles Verarsche!!
Und wer glaubt das das GEZ Gesetz gändert wird der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Was bringt Person A eine Verzögerung und am Ende muss sie 1000E in Raten abstottern. So ein Sche.....
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@Karlsruher
Man kann sich auch an EU wenden und nachfragen, welche Rechte man hat und wie man diese durchsetzt.
Europa für Sie - Beratung
http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm
Online-Formular
http://ec.europa.eu/eu-rights/enquiry-complaint-form/home?languageCode=de&origin=yea
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Person A hat noch bis zum 24.10.2015 Zeit, Widerspruch gegen einen Obergerichtsvollzieher einzulegen. Aber Person A fragt sich, ob das was bringt.
A muss fast 600E zahlen und das nur, weil A an diese Leute hier geglaubt hat. Aber bisher gibt es keinen einzigen, der A sagen kann, dass er nie GEZ bezahlen muss und wird.
Die Macht die unserem Staat ist nicht zu bändigen weil wir es in Deutschland nicht schaffen !!! ALLE !!! gegen das GEZ Gesetz zu kämpfen. Und deswegen wird A leider bezahlen, A will nicht aber hat keine andere Wahl, da A sich nicht mit unseren Gesetzen auskennt und ich auch keine Zeit hat, sich diese Schei... zum Hobby machen will.
@Kurt, nein ist ja wirklich so!! Wenn Person A diesen Glauben an das Forum bisher nicht gehabt hätte, hätte sie von Anfang an ihre 17,50E bezahlt. Aber Person A verlässt so langsam der Mut da sie nicht daran glaubt, dass das Ganze gut endet.
Dazu muß ich etwas loswerden auch wenn es vermutlich gelöscht wird.
Gerade wegen dieser Einstellung existiert dieses System in seiner jetzigen Form doch. Die Verantwortlichen vom örR und aus der Politik erzählen den Menschen, wie wichtig doch der öffentlich-rechtliche Rundfunk für unsere Demokratie ist, und daß der "Beitrag" notwendig ist um unsere Demokratie zu erhalten. Dazu wird die sogenannte "Beitragsgerechtigkeit" und seine "Verfassungsmäßigkeit" mit Pseudoargumenten untermauert. Und ein Groß der Menschen in diesem Land glaubt es ohne die geringsten Vorbehalte.
Wenn man aber wirklich Vorbehalte entwickeln sollte, dann sollten diese aus der inneren Überzeugung heraus erwachsen und nicht nur auf Grund von irgendwelchen Informationen, die man in einem Forum gelesen hat und diese "nur vielleicht" für richtig hält. Wer nicht wirklich an seine Überzeugung glaubt und nur Mitläufer spielen will, der ist von Vornherein zum Scheitern verurteilt. Manchmal gibt es eben nicht den bequemen und einfachen Weg, sondern nur den steinigen und sehr harten Weg. Welchen von den beiden Wegen man letztendlich nehmen wird, hängt einzig und allein davon ab, ob man an sich und seine "persönliche" Einstellung glaubt.
Was wäre in diesem Land wohl los, wenn die Menschen nur für einen Augenblick aus ihrem Medienkoma erwachen würden, so wie es damals 2001 war, als die Menschen wenigstens einmal kurzzeitig zur Besinnung kommen konnten? Vielleicht würden sie sich dann wieder ihrer eigenen Persönlichkeit bewußt werden und sich als das sehen, was sie eigentlich sind, nämlich als eigenständige Individuen.
Man stelle sich nur einmal vor, Millionen würden nicht zahlen und Klagen. Zwangsvollstreckungen wären gar nicht mehr möglich, da das System unter der Belastung zusammenbrechen würde. Und die Politik wäre endlich gezwungen zu handeln, und zwar wieder im Sinne der Demokratie.
Aber dank der unablässigen tagtäglichen Überflutung mit Informationen unterschiedlichster Art durch die Medien ist an ein Erwachen nicht zu denken. Heutzutage ist ein kleiner Poops eines Geissen oder die wilden Abenteuer eines Z-Promi im Wocheneenddschungel wichtiger, als die eigene kleine und jämmerliche Existenz, sogar wichtiger als unsere Demokratie.
Früher nannte man das "seine Seele an den Teufel verkaufen".
Meine Person D ist auch ein absoluter Laie in rechtlichen Dingen und auch sie hat nur sehr geringe Möglichkeiten. Wenn es irgendwann zur Klage kommt und diese Gerichtsgebühr ansteht, wird sie den Monat dafür hungern müssen, da sie diese von ihrem Haushaltsgeld abzweigen muß und das ist wahrlich nicht das Üppigste. Das spielt aber keine Rolle, denn sie wird es aus tiefster Überzeugung tun.
Aber bisher gibt es keinen einzigen, der A sagen kann, dass er nie GEZ bezahlen muss und wird.
Auch wenn es nur ein schwacher Trost ist, Person D wird nicht zahlen. Nicht jetzt und auch künftig nicht.
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Wenn Person D das Konto gepfändet wird oder in den Knast wandert ist das dann Person D egal ?
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Wenn man keine 105E hat ist das viel Geld!!
Das ist ja das Problem.Es kommen immer wieder Kosten auf einem zu.Fass ohne Boden und wer das nicht durchhält der dreht bald durch.
Es sind nicht alle so stark wie die meisten hier.
Wie geschrieben, hat Person A ja noch Zeit, da sie noch keinen Widersrpruch eingeleitet hat.
Person A muss zum Gericht und prüfen, ob gegen Ihn eine ZV bei Gericht vorliegt. Wenn dort nichts gegen Ihn vorliegt, sich das von einem Rechtspfleger mit Unterschrift Brief und Siegel geben lassen. Liegt hier nichts von einem Richter angeordnet vor, bekommt der GV das Schriftstück vom Gericht und man gibt keine VA ab.
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Man müsste ca. 200 Euro Zwangsbeiträge im Jahr bezahlen, wenn man sich nicht wehrt. Mein Scheinkonto ist fast 700 Euro im Minus. Wie kann man da ernsthaft jammern, die Gerichtskosten von 105 Euro wären nicht zu stemmen?
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Wenn Person D das Konto gepfändet wird oder in den Knast wandert ist das dann Person D egal ?
Man muß sich einmal in die Gegenseite hineinversetzen. Die örA wissen, oder rechnen oder hoffen, daß von den Besserverdienern nicht viel Widerstand kommen wird. Ein Betrag von 17,50€ tut einem Haushalt mit hohem Einkommen nicht besonders weh. Wer wird wegen so einem läppischen Betrag schon groß einen Aufstand machen. Sie setzen einfach auf die Trägheit der Leute.
Dem kleinen Mann tuen diese 17,50€ im Monat zwar weh, aber sie wissen auch, daß dem kleinen Mann die nötigen Mittel fehlen um überhaupt einen Aufstand zu veranstalten. Sollte einer in Widerspruch gehen, wird er eben abgebügelt. Und wenn sich dann doch einige erdreisten sollten, Klage dagegen zu erheben, ist am VG eh schon wieder Schluss. Selbst wenn eine Berufung zugelassen wird, kann der kleine Mann nichtmal in die nächste Instanz gehen.
So wird es auch Person D letztendlich ergehen. Aber dennoch ist es enorm wichtig alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Der kleine Mann hat keine Lobby, es gibt niemanden, der sich für ihn einsetzt, schon gar nicht in der Politik.
Was bleibt also übrig? Entweder ergibt sich der kleine Mann in sein Schicksal oder aber er leistet massiven Widerstand mit allen ihm möglichen Mitteln. Und das, was die Anstalten am meisten trifft ist eben eine totale Zahlungsverweigerung, da sind sie am empfindlichsten.
Wenn sich etwas ändern soll, müssen es die Betroffenen selber in die Hand nehmen, Hilfe ist nicht zu erwarten. Denn solange das Volk sich duckt wird auch dieses Beitragssystem in seiner jetzigen Form weiterbestehen.
Aber es gibt einen Aspekt, da sind alle, unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, gleichermaßen von betroffen. (Das deckt sich sogar 100%tig mit Artikel 3 Abs.1 GG ;)) Das sind die Grundrechtsverletzungen. Jeder Bürger hat laut Grundgesetz die gleichen Rechte, deshalb betrifft es auch das ganze Volk. Und hier kommt es eben auf die innere Einstellung und Überzeugung an. Das muß aber jeder letztendlich für sich selber entscheiden wieviel ihm unsere Demokratie wirklich bedeutet.
Natürlich hat auch eine Person D Angst vor den möglichen Konsequenzen. Aber sie muß sich auch immer wieder fragen, was ihr mehr bedeutet, ihre kleine eh schon mickrige Existenz oder ein Leben in einer Demokratie. Jedenfalls solange es noch eine gibt in diesem Land.
Edit: Es tut mir leid, daß die Kommentare von Person D etwas off topic geraten sind, aber heute ödet sie dieses ganze System besonders an, wenn man wieder mitansehen muß, wie skrupellos es ist.
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D hat ja recht,alles ok.
So Ihr habt Person A wieder Mut gemacht und deswegen ging heute ihr Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid an Obergerichtsvollzieher raus.
Danke euch und hoffe auf weitere Unterstützung hier.
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Viel Glück!
momper hat jetzt ratenzahlung, die er mit sehr kleinen beträgen bedient, um dem Finanzamt zu entgehen..
mal sehen. Das ist natürlich Fahnenflucht, aber die Fahne hat mich noch nie besonders interessiert.
gruss
momper
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Ob wir hier mit wehenden Fahnen siegen oder ob wir mit wehenden Fahnen untergehen ist letztendlich egal. Hauptsache, dass die Fahne weht ;D
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So Person A hatte Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid eingelegt.Heute kam vom Amtsgericht die Zurückweisung.
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Es geht nicht um 17,50 Euro, sondern um rund 13000 Euro (soviel kommt ca. zusammen, bis man nicht mehr vor, sondern in der Kiste liegt, ohne bereits angekündigte Erhöhungen...)
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Person A zitiert aus dem Schreiben vom Amtsgericht:
Gründe:
Die Erinnerung ist gemäß § 766 ZPO zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohen Erfolg.
Das Verfahren des GV ist nicht zu beanstanden. Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen
sind gegeben,insbesondere genügt das Vollstreckungsersuchen der Gläubiger vom 02.10.2015 den in § 15a LVwVG genannten Anforderungen.Die vom Schuldner herangezogene Entscheidung desLandgerichts Tübingen entspricht nicht der Rechtslage und ist mit Beschluss des Bundesgerichtshof vom 15.06.2015 (I ZB 64/14) augehoben worden.
Was soll Person A nun im nächsten Schreiben einsetzen?
Person A sagt Danke
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Meines Wissens (siehe Rechtsbelehrung) kann man gegen die abgelehnte Erinnerung Beschwerde einlegen.
Hat sich Person A auf die erste Entscheidung von Tübingen bezogen? Die wurde in der Tat vom BGH aufgehoben.
Aber es gibt noch einen Beschluss vom 9.9.2015 und noch einen anderen von Tübingen nach dem BGH Beschluss.
Darauf kann sich A beziehen. Ob das Gericht von A das genauso wie Tübingen sieht weiss nur de liebe Gott.
Ansonsten bei widersprochen Bescheiden (ich habe mir Die Vorgeschichte von A nicht durchgelesen)
Klage vorm VwG. Mit Glück gibt es eine Ruhestellung (Hamburg) oder Ablehnung (Stuttgart, München?) siehe ein paar Treads hier im Forum.
Ob eine rechtsunerfahrene Person A das machen will muss sie selber wiessen und sich hier einlesen.
Frage an die Runde: kann man auch klagen wenn keine Bescheide bekanntgegeben wurden? Wenn der GV ankommt sind ja welche da,
vielleicht kann man das Vollstreckungsersuchen nehmen und gegen die unbekannten Bescheide klagen.
Wenn das VwG die Klage annimmt stellt der BS die ZV nach bisheriger Erkenntniss ein.
Wenn das VwG die Klage ablehnt (muss man dann die 35Eur einfache Gebühr bezahlen?)
ist das Vollstreckungsersuchen fehlerhaft (da keine bekanntgegebene Bescheide?) oder wie?
Das wird interessant wenn ein Gericht gegen das ander Gericht entscheidet. Wer gewinnt dann?
Der Dumme ist wahrscheinlich der Bürger, weil in der Zwischenzeit zwangsvollstreckt wurde :-((
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Danke für die Infos, ja Person A hat gehandelt wie noGez99 geschrieben hat.Werde wieder Widerspruch einlegen und sehen was kommt.
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nur wie formuliert Person A richtig?
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Anregungen u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
incl. BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
über die
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
aktualisierte (aber auch auf Sachsen angepasste) Version der
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
gem. neuerer, tendenzieller Erkenntnisse u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096
(...ggf. auch als Text einer Beschwerde verwendbar)
beachte insbesondere auch
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
1) INTERPRETATIONEN des BGH-BESCHLUSSES
2) ANALYSE der INTERPRETATIONEN des BGH-BESCHLUSSES
3) GEGENREAKTION auf die INTERPRETATIONEN des BGH-BESCHLUSSES
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.msg106088.html#msg106088
Das meiste ist auf das Bundesland Sachsen und die dortigen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetze ausgelegt - müsste bei anderen Bundesländern und auch entsprechend des jweiligen Werdegangs und der individuellen Umstände entsprechend angepasst werden.
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Danke aber Person A blickt nicht durch was er nun wirklich gegen das fiktive Amtsgericht Karlsruhe richtig formulieren soll.
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Kann Person A nochmal auf Hilfe der Auswahl der Satzstellung und Urteile für Baden W. hoffen?
Danke
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Person A bittet dringend um Hilfe.Sie weiss nicht welches Formular nun verwendet werden soll.Bei dem Formulardschungel findet sich Person A nicht zu recht.
Person will nichts mehr falsch machen beim Schreiben.
Danke
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Hier das Schreiben des Amtsgerichts.
Wie richtig nochmal Einspruch einlegen gegen dieses Schreiben?
Edit "Bürger":
Die Anonymisierung des Dokuments musste leider noch ergänzt werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
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Hallo,
Ich verstehe ja die Verzweifelung Von Person A. Fragen bitte genau stellen! Ich gehe mal von nicht bekanntgegbenen Bescheiden aus.
Und wenn Sie Person A helfen wollen sollten Sie schon die Suchfunktion bedienen können:
Suche nach "Erinnerung Muster" liefert u.a. :
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
In dem Bundesland von Person A in dr Vollstreckungsordnung nachschauen, ob der Passus " Widerspruch nach § 882d ZPO " notwendig ist.
Bzw im Brief vom Volstrecker müsste auch drinstehen ob die Eintragung schon erfolgt (Für BW meines Wissens nicht)
Die Erinnerung kann zusätzlich noch mit den Argumenten von Tübingen III garniert werden (tübinger Beschluss vom 9.9.2015)
Alle formalen Punkte die auch auf das Vollstreckungsersuchen von Person A zutreffen kann man auch übernehmen.
Ansonsten einlesen im dem ersten Link von Bürger (Riesa) und die Suchfunktion benutzen.
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Danke aber welche Frage soll Person A stellen? Auf das obige Schreiben vom Amtsgericht muss Person A bis morgen Einspruch erheben denn sonst ist die Frist um.
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Auf das obige Schreiben vom Amtsgericht muss Person A bis morgen Einspruch erheben denn sonst ist die Frist um
Das Schreiben oben ist doch schon ganz gut.
Noch drunterschreiben "Weiteren Sachvortrag behalte ich mir ausdrücklich vor" Dann hat Person A auch
noch ein paar Tage mehr Zeit was nachzureichen wenn Ihr nochwas einfallen sollt. (soweit ich weiss geht das, ohne Gewähr)
Das Gericht fordert erstmal die Akte vom GV an.
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Person A muss handeln der Einspruch wurde doch abgewiesen denn der OGV hat doch schon den ersten Widerspruch von Person ans Amtsgericht geleitet oder deutet Person A das falsch?
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Person A muss handeln der Einspruch wurde doch abgewiesen denn der OGV hat doch schon den ersten Widerspruch von Person ans Amtsgericht geleitet oder deutet Person A das falsch?
Mit dem OGV kann man reden, aber formal keinen Einspruch/Widerspruch einlegen.
Der Rechtsweg sieht vor Erinnerung beim zuständigen Amtsgericht einzulegen.
Also Amtsgericht anrufen ob da was eingeganen ist.
Ansonsten innerhalb der Frist Erinnerung einlegen.
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Person A soll ans Amtsgericht ein Erinnerungsschreiben wegen Einspruch senden? Versteht Person A leider nicht.
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Person A soll zum Amtsgericht gehen und sich vom Rechtspfleger erklären lassen wie eine ZV funktioniert,
was für Rechstmittel zur Verfügung stehen, Fristen, und so weiter.
Am besten geleich die Erinnerung mitnehmen und eventuell abgeben.
Die Diskussion hier im Forum wird wohl nix, da mir scheint dass das grundlegende Verständniss fehlt und mit dem Einlesen hapert es auch noch.
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Sorry Person A hat keine Zeit deswegen ist sie hier danke für das Verständnis
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Was passiert wenn Person A jetzt nichts unternimmt?
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Person A soll ans Amtsgericht ein Erinnerungsschreiben wegen Einspruch senden? Versteht Person A leider nicht.
Das Rechtsmittel heißt "Erinnerung", nicht Einspruch.
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:-[ sorry das heißt gegen die Erinnerung noch mal an Amtsgericht schreiben und zwar mit dem aktuellen Tübinger Urteil?
Bitte nicht schlagen - Person A hat noch nie mit sowas zu tun gehabt
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In hiesigem Thread gab es doch schon Vorschläge für die Beschwerde unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16376.msg110870.html#msg110870
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das heisst für Person A dieses Schreiben an das Amtsgericht zu senden?
Abs.:
__________ __________
__________________ __
_ _ _ _ _ _____________
zuständiges Amtsgericht im Ort/ Vollstreckungsgericht/ Stadtkasse:
_____________________
__________________ __
_ _ _ _ _ _____________
_____________, den __.__.____
In der Zwangsvollstreckungssache des
– vermeintlichen Gläubigers xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
gegen
den
– vermeintlichen Schuldner ICHxxxxxx
lege ich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.
Es wird beantragt:
Der Gerichtsvollzieher/ die Stadtkasse ( „beauftragter Vollstrecker“) wird angewiesen, den Auftrag des Gläubigers(wer will Geld?) vom xxx zurückzuweisen. Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen.
Begründung:
Das Vollstreckungsorgan hat die Verfahrensvorschriften zur konkreten Vollstreckungsmaßnahme nicht beachtet. Der Rechtsbehelf ist statthaft. Die Vollstreckungsmaßnahme ergeht ohne Gewährung rechtlichen Gehörs. Die Vollstreckungserinnerung richtet sich zusätzlich gegen den Kostenansatz des Vollstreckungsorgans. Ich bestreite die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen.
Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Mir wurde kein Verwaltungsakt des Gläubigers zugestellt (Verweis auf BVwVfG § 41 - § 43 Abs. 1 VwVfG ) Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt, können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.
[Anm.: bei Eintragung ins Schuldnerverzeichnis der Länder zusätzlich]
Desweiteren lege ich hiermit Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung ein und beantrage die einstweilige Aussetzung anzuordnen.
Es liegt ein Eintragungshindernis vor. Es gibt keinen Eintragungsgrund. Die Eintragungsanordnung ist nicht zu vollziehen und aufzuheben. Sollte eine Eintragung erfolgt sein, wird hiermit beantragt diese gemäß § 882 e ZPO Abs. 3 Ziff. 2 sofort zu löschen.
---
Der Gläubiger behauptet vermutlich, der Verwaltungsakt sei abgesandt worden, es sei „mehr als unwahrscheinlich“, dass diese Sendung nicht angekommen sei.
Damit beruft sie sich im Ergebnis auf einen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auf die Regeln des Anscheinsbeweises. Eine solche Beweisführung ist jedoch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1989, 534 nicht zulässig.
Auch BSG-Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R Zitat
“Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann "Zweifel", wenn der Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71).
Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht z.B. hat der Erklärende (bzw. jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so z.B. zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel „anzeige" empfangsbedürftig ist).“
…....“Das LSG wird daher festzustellen haben, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist. Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.“
Zitat Ende
Desweiteren berufe ich mich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) wo es heißt:
„Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht … Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, geht dies zulasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheides bescheinigt hat. Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S. 535).“
[Anm.: zusätzlicher Teil, beachte aber: Beschluss LG Tübingen zum Stand 26.01.2014 noch nicht rechtskräftig, sondern am BGH in Revision und auch nicht zwangsläufig 1:1 auf andere Bundesländer übertragbar, da sich die Vollstreckungsgesetze der Länder z.T. voneinander unterscheiden. Es bleibt fraglich, ob dieser Abschnitt in Teilen oder in Gänze überhaupt erforderlich oder nicht doch verzichtbar ist.]
Weiterhin teile ich der Vollstreckungsbehörde mit, dass ich bereit bin, rückständige Rundfunkbeträge zu begleichen, wenn:
- eine Beitragspflicht nachgewiesen wird,
- der demnächst kommende Bescheid eigenhändig unterschrieben wird,
- der Name des Sachbearbeiters zu erkennen ist.
Mit meiner Forderung berufe ich mich auf das Urteil des LG Tübingen vom 19 Mai 2014 Az.5 T 81/14
„Im Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge müssen die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde korrekt bezeichnet sein. Ersuchen mit individuellen Gründen sind nicht "automatisch" erstellt und bedürfen eines Siegels nebst Unterschrift“
Im Übrigen habe ich niemals eine Anmeldung bei der zuständigen Rundfunkanstalt mit meiner Unterschrift bestätigt, daher ist die Pflicht einer Beitragszahlung nicht gegeben.
Der Gläubiger hat weder das Recht, im eigenen Auftrag eine Anmeldung ohne meine Einwilligung durchzuführen, noch gibt es eine rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines Beitragskontos bei der zuständigen Rundfunkanstalt oder Beitragsservice auf meinen Namen, falls dies bereits geschehen ist.
In dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag ist eine Anmeldung gegen den Willen eines Bürgers nicht geregelt, somit ist die Handlung des Gläubigers rechtswidrig und unterliegt einer Nachprüfung, die ich nach Erhalt eines Bescheides bei der zuständigen Rundfunkanstalt beantragen werde.
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Erinnerung hatte die fiktive Person doch bereits eingelegt, wurde abgelehnt. Dagegen muß sich die fiktive Person jetzt beschweren.
(Beispiel - bezogen auf Sachsen)
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92966.html#msg92966
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was kompliziert wenn man nix weiss :-[
danke danke
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... gegen die Erinnerung noch mal an Amtsgericht schreiben und zwar mit dem aktuellen Tübinger Urteil?
Ich verstehe nicht was bei Person A passiert.
So wird das nix. Ruf beim Gericht/Rechtspfleger an und lass Dir erklären wie eine Zwangsvollstreckung funktioniert.
Und Vokabeln lernen!
Das was umganssprachlich Beschweren heisst nennen die Juristen beim Widerstand gegen die ZV Erinnerung.
Das was umganssprachlich Beschweren heisst nennen die Juristen beim Widerstand gegen die abgelehnte Erinnerung Beschwerde.
Das was umganssprachlich Beschweren heisst nennen die Juristen beim Widerstand gegen die Eintragung ins Schuldenregister Beschwerde.
( hoffentlich habe ich das richtig erinnert ... )
Ist halt so. Einfach lernen und nicht fragen warum.
Kann Person A mit einem Eintrag ins Schuldenregister/Schufa leben? Weiss sie was das bedeutet?
Frag den Rechtspfleger am Amtsgericht! Die sind dafür da Auskunft zu geben. Machen sie manchmal unwillig weil das Arbeit bedeutet, manche auch gerne.
Und wenn Du Person A helfen willst musst Du das Spiel lernen. Beim BS sitzen Profis die machen das den ganzen Tag.
Ohne Einarbeitung geht das nicht bzw es geht schief und Person A darf noch den GV bezahlen.
Wo steht Person A????? Welche Briefe hat sie bekommen??? (scannen als Strichzeichnung, anonymisieren und hier einstellen)
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noGez99 hat Recht. Oder versuchen einen Anwalt zu finden. Die Juristerei ist leider nichts für jeden. Ist nicht umsonst ein Studiengang und kein Abendkurs.
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Erst wird man aufgefordert sich zu wehren dann wird einem geraten einen Anwalt zu nehmen,welcher Anwalt ist bereit gegen dieses Zwangsgesetzt sich einzusetzen? Ich kenne keinen. Ich bin im Rechtsschutz aber die wollen nicht helfen sondern sagen ich sollte zahlen. Na super danke euch
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Sich wehren, ja. Wir sind aber alle keine Juristen, jeder muß selbst wissen was er sich zutraut. Jeder Einzelfall ist anders, da gibt es kein Patentrezept.
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Erst wird man aufgefordert sich zu wehren ...
richtig, und zwar per Widerspruch. Hast Du das Person A geraten/getan?
Nein, denn auch einen Widerspruch muss man formulieren, und ist nicht ganz trivial.
Hier für Euch eine Beschwerde zum Abschreiben:
Erinnerungsschreiben (Bayern), Muster, Gerichtsvollzieher, Pfändung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg102704.html#msg102704
Ob das mit dem Abschreiben aber geht, wenn man nicht versteht was da geschrieben wird?
weitere Quellen:
AG weist Erinnerung zurück > Beschwerde ans LG Tübingen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16748.msg110715.html#msg110715
Zum Einlesen siehe diese hervorragende Zusammenfassung:
Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"
Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
und auch:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
Erfahrungen mit Vollstreckungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7094.msg88692.html#msg88692
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Danke,einfach wird das nicht aber Person A hat ja keine Wahl.
Nur eine Frage hat Person A noch:
Was passiert wenn Person A die gesetzte Frist vom Amtsgericht nicht einhält oder besser gesagt übezieht?
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Was passiert wenn Person A die gesetzte Frist vom Amtsgericht nicht einhält oder besser gesagt übezieht?
Game over !!!
Besser die Erinnerung halbfertig losschicken und weiteren Sachvortrag machen.
Hat Person A ein Fax (am besten mit Sendebericht)? Dann kann sie bis Mitternacht an der Erinnerung arbeiten.
An den Beitrasservice darf man nur mit Sendebericht schicke, aber die Amtsgerichte sind da "ehrlicher". Wenn was ankommt, dann berücksichtigen sie das auch.
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@GEiZ ist Geil
kann Person A das Beschwerdeschreiben 1:1 für Baden Würtemberg anwenden?
Danke
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@GEiZ ist Geil
kann Person A das Beschwerdeschreiben 1:1 für Baden Würtemberg anwenden?
Danke
Habe ich nicht geprüft, weiß ich nicht, habe mich selbst noch nicht beschweren müssen. Zumindest wird es wahrscheinlich fristwahrend sein.
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ok Person sagt danke und hat bis 12Uhr 30 noch Zeit das Schreiben abzusenden.
Danke für die Hilfe ohne dreht Person A langsam durch :angel:
Ja es giltet auch für BW siehe
Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.msg93051.html#msg93051
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´Was sollt Person A denn hier als Datum angeben?
VI. Ergänzend beruft sich der/ die Beschwerdeführer/in darauf, dass das Bestreiten des Zugangs der Vollstreckungstitel bzw. “Beitragsbescheide” nicht durch die Ausführungen in der Stellungnahme des sog. “Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio” vom __________ entkräftet werden kann.
Ausserdem bezieht sich das Amtsgericht Karlsruhe auf die Adresse Südwestrundfunk Beitragsservice 50656 Köln.
Wasn nu? Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln ????
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Gibt es überhaupt eine Stellungnahme des sog. “Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio”? Wir kennen den Schriftwechsel nicht.
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Person A hat bisher nur das eine obige gescannte Schreiben "Beschluss" vom Amtsgericht KA bekommen und ein Vollstreckungsersuchen vom Südwestfunks
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Vollstreckungsersuchen an das Amtsgericht KA
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Hat Person A in seiner Erinnerung darauf hingewiesen daß Person A keine Bescheide zugestellt wurden?
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Mh nein
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Hat Person A irgendwie den Erhalt der Bescheide versehentlich bestätigt?
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16376.0.html
Person A hat ja Wideruf gegen OGV Schreiben eingelegt und damit ja den Erhalt von Bescheiden zugegeben oder?
Ansonsten nicht
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Und nu? Person bleibt noch 1Stunde heul
Bitte um Help
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Dann lässt Person A den Passus :
V. Ergänzend beruft sich derBeschwerdeführer darauf, dass das Bestreiten des Zugangs der Vollstreckungstitel bzw. “Beitragsbescheide” nicht durch die Ausführungen in der Stellungnahme des sog. “Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio” vom __________ entkräftet werden kann.
weg!!!
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Ob ein erstmaliges Bestreiten des Zugangs der Bescheide im Beschwerdeverfahren noch zielführend ist kann ich nicht sagen. Schlimmstenfalls muß man zahlen und macht dann richtig weiter, denn der nächste Bescheid kommt bestimmt.
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Ok danke Person A wird das Scheiben jetzt zusenden.Dann abwarten.
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Dann abwarten.
Bitte nicht nur "abwarten"...
...sondern insbesondere BITTE, BITTE, BITTE zwischenzeitlich unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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Ok ich versuche es
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Hallo Person A hat heute dieses Schreiben bekommen.Stellungnahme? Wie soll Person A diese genau formulieren?
Edit karlsruhe: Habe die Anhänge gelöscht, da Namen noch lesbar waren, bitte ändern und neu einstellen
Sorry hier nochmal der Anhang
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Stellungnahme
1. Ich habe mit dem Beitragsservice keinen Vertrag. Daher bin auch kein Schuldner bzw. der Gläubiger auch kein Gläubiger der eine rechtliche Handhabe gegen mich haben kann.
2. Ich fühle mich meiner Grundrechte entzogen und dieses ganze Vorgehen ist Verfassungswidrig.
3. Unteranderem halte ich den Beitragsservice und seine Leistungen bezüglich des Gegenwertes nicht gerechtfertigt (hier wird Werbung betrieben, keine Sachliche Berichtserstattung wie behauptet, usw......die Liste ist lang)
Bitte um entsprechende Überprüfung des oben genannten Sachverhaltes.
..........kann jemand helfen, inwieweit o.g. Stellungnahme gegenüber dem Landgericht Karlsruhe so in Ordnung ist.......
Kann Person A das so absenden?
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oder sollte Person A auch gleich einen Strafantrag gegen die GEZ stellen?
Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15200.0
Person A indet nichts im Forum wegen Stellungsnahme in ihrem Fall. Wer kann Person A einen link hinweisen?
bitte dringend um Hilfe
danke