gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: shuttlex am 31. Oktober 2015, 23:01
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Rein fiktiver Fall:
- Person A hat 2 Briefen vor etwa ein Jahr bekommen
- darauf hat er weder reagiert noch bezahlt
- kein weiterer Bescheid bekommen
- er ist vor kurzem zu seinen Eltern, die GEZ monatliche zahlen, umgezogen und dort auch umgemeldet
- er hat jetzt aber erneut eine Rechnung von 500+ euro erhalten (rückwirkend seit 2013)
Das Komische ist, auf den Briefen ist sein Name nicht ganz richtig.
Sein vollständiger Name ist beispielsweise: Herr Anton Berta Cäsar
Adressiert ist aber "Frau Berta Cäser Anton"
Also, das Geschlecht sowie die Vor-/Nachnamen sind gewechselt
Sind die Briefen rechtlich wirksam?
Wäre eine Zwangsvollschreckung letztendlich möglich?
Danke im Voraus
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Da alles falsch geschrieben wurde, kann der Zugang der Bescheide abgestritten werden. Das geht eigentlich auch ohne Begründung, aber hier ist der Grund ja offensichtlich. Die Zwangsvollstreckung kann zunächst abgewendet werden, aber möglicherweise bestehen die Forderungen weiter und werden in einem zweiten Versuch mit korrigierter Adresse eingetrieben.
Bei einfachen Fällen können falsch adressierte Briefe ignoriert werden, wenn man der Angeschriebene nicht ist, hat die Gegenseite Pech gehabt. Beispiel: private Forderungen an "Maier" statt "Meier" haben keine Chance. Da wir es hier mit dem örR zu tun haben ist es jedoch nicht einfach. Der Umgang mit dem Gerichtsvollzieher ist aber auch nicht einfach, also kommt es darauf an, wie sehr man bereit ist zu kämpfen. Ob sich ein Zeitgewinn rausholen lässt ist ja auch wichtig.
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Noch eine Frage. In dem obgenannten fiktiven Fall,
ist Person A verpflichtet, seinen Umzug und die Beitragsnummer seines Elterns bei Rundfunkservice B anzumelden?
Ist er seit Umzug (bzw. amtliche Ummeldung) schon nicht mehr persönlich zahlungspflichtig oder erst nachdem er sich bei Runkfunkservice B melden?
Danke nochmal!
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Per Gesetz muss jede An-, Ab- und Ummeldung an Beitragsservice gemeldet werden. Wenn eine Abmeldung möglich ist, sollte man das machen, wenn die Eltern zahlen sollte man deren Beitragsnummer zur Abmeldung verwenden. Abmelden muss man sich beim BS, weil sonst weiter kassiert wird, auch zu unrecht.
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Also wenn Person A seit Juni amtlich umgemeldet ist, aber erst Nov bei Runkfunkservice abmeldet, dann muss er dennoch bis Nov zahlen?
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Zwei Monate kann man sich rückwirkend abmelden. Wenn man schon länger nicht mehr an der alten Adresse wohnt, kassieren die zwar zu Unrecht, aber gesetztlich korrekt. Deshalb und wegen anderer Ungerechtigkeiten wehren wir uns hier gegen den RBStV.