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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Kurt am 25. Oktober 2015, 13:32

Titel: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Kurt am 25. Oktober 2015, 13:32
19. Rundfunkänderungsvertrag - dürfen "webbasierte Angebote" mit Rundfunkbeiträgen finanziert werden?


Eine Erkenntnis brachte die Antwort des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz:


Meine Anfrage bei (wie ich dachte, zuständigen) Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz mit folgenden Fragen ergab eine interessante Antwort.


Antwort:
Zitat
Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Bundesländer. Sie können sich direkt an die Rundfunkkomission der Ministerpräsidenten der Länder wenden und Ihr Anliegen schildern. Der ständige Vorsitz dieser Kommision liegt bei der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz. Die Adresse lautet:

Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder
c/o Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16264.msg107825.html#msg107825

Aha:
Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung...
Also KEIN Internet (web) !


Zitat
»Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz wurde zudem der 19. Rundfunkänderungsvertrag beschlossen. Es ist das umfangreichste Regelwerk des Rundfunkrechts seit der Wiedervereinigung. Im Dezember wollen ihn die Länderchefs in Berlin unterzeichnen. Mit einer Zustimmung durch die Länderparlamente ist aller Voraussicht nach im Laufe des Frühjahrs zu rechnen. Dementsprechend könnte der Änderungsvertrag zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten.

Das wäre auch der Startschuss für ein neues, webbasiertes Jugendangebot von ARD und ZDF. Das verkündete die Vorsitzende der Rundfunkkommission und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, am Freitag im Rathaus.

Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16051.0.html

Gruß an Malu Dreyer !

Kurt
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Kurt am 25. Oktober 2015, 13:44
Zitat
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk fit für die Zukunft

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz am 8./9. Oktober 2015 den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. „Mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag machen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in wichtigen Bereichen fit für die Zukunft“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. „Besonders freue ich mich, dass das digitale Jugendangebot von ARD und ZDF nun starten kann. Die Digitalisierung geht mit Riesenschritten voran. Junge Menschen suchen gerade nach qualitativ anspruchsvollen Angeboten. Diese kann nun auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk bieten. Ab dem 1.10.2016 wird es nach dem Motto „only online“ ein rein webbasiertes Angebot für die jungen Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahren von ARD und ZDF geben“, erläuterteMinisterpräsidentin Malu Dreyer. „Ein weiteres wichtiges Element aus meiner Sicht ist die Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes. Eltern wünschen sich Unterstützung bei der Medienerziehung ihrer Kinder“, so die Vorsitzende der Rundfunkkommission. So soll der Jugendmedienschutzstaatsvertrag die Einführung von Jugendschutzprogrammen, die von den Eltern gesteuert werden können, erleichtern. „Schließlich enthält der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Feinjustierungen beim Rundfunkbeitragssystem. Die Umstellung auf das neue Beitragsmodell war ein voller Erfolg. Es sichert die finanzielle Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der Zukunft“, erläuterte die Ministerpräsidentin. Nachdem der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun politisch verabschiedet ist, werden die notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente durchgeführt. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist für den 3. Dezember 2015, das Inkrafttreten für den 1. Oktober 2016 vorgesehen.

Quelle: http://www.landeszeitung-rlp.de/2015/10/09/ministerpraesidentinnen-verabschieden-19-rundfunkaenderungsstaatsvertrag/
abgerufen am 25.10.2015 gegen 13:40 CET
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2015, 18:04
Wer hat denn bereits den genauen Wortlaut dieses 19. Rundfunkänderungsvertrages?
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Larsenson am 25. Oktober 2015, 21:26
Zitat
...Die Umstellung auf das neue Beitragsmodell war ein voller Erfolg. Es sichert die finanzielle Grundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch in der Zukunft“, erläuterte die Ministerpräsidentin...

Ja ein voller Erfolg für die Intendanten mit ihren fürstlichen Gehältern, die Frau Dreyer immer gerne in ihrem Staatsfernsehen hofieren...

Mit dieser Einstellung kann Frau Malu Dreyer ganz sicher sein, dass Person L sie, bzw. ihre SPD und auch alle
anderen staatsfernsehtreuen Parteien bei der nächsten Wahl nicht wählen wird. Aber Person L geht wählen.

Aber vielleicht bemerkt Frau Malu Dreyer ja noch vor der nächsten Wahl, dass sie da auf einem Irrweg ist.
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Bürger am 25. Oktober 2015, 22:01
Wer hat denn bereits den genauen Wortlaut dieses 19. Rundfunkänderungsvertrages?

Entwurf eines
Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-10-21_Drs-19-118_f61d6.pdf
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: pinguin am 26. Oktober 2015, 00:22
Besten Dank; die Kurzdurchsicht brachte zutage, daß nur an einer Stelle auf EU-Recht verwiesen wird. Da es ein Änderungsvertrag ist, bleibt alles, was nicht geändert wird, so, wie es ist, damit wohl auch das von der EU in 2010 außer Kraft gesetzte EU-Recht? Denn dieser Abschnitt ist kein Abschnitt, der geändert wird.

Immerhin wird neu eingefügt, daß eine Notifizierung staatzufinden hat; das ist halt die einzigste Stelle, die EU-Recht benennt.

Das neue EuGH-Urteil zum Datenschutz wurde noch nicht eingearbeitet.

Im Text ist von einem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag die Rede, der zum 01. Januar 2017 in Kraft treten soll; wer weiß da mehr d'rüber?
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 26. Oktober 2015, 09:16
Interessant finde ich aber besonders diesen Satz von Malu Dreyer, und darin besonders das Wörtchen "auch":

Zitat
Junge Menschen suchen gerade nach qualitativ anspruchsvollen Angeboten. Diese kann nun auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk bieten.
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Philosoph am 26. Oktober 2015, 22:18
Ich finde es einfach nur noch unglaublich, daß sie einen weiteren Meldedatenabgleich vorschlagen.
Wie weit ist es inzwischen mit diesem Land gekommen?
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: boykott2015 am 02. November 2015, 15:27
Die Antwort ist im Präambel des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV -) (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000502).

Zitat
Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden. Durch diesen Staatsvertrag.

Steht deutlich wofür dieser Staatsvertrag ist: neue Techniken haben in Europa zur Vermehrung der Rundfunkprogramme geführt --> als Gegenantwort: Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum wird verstärkt.

Zitat
Das inländische Rundfunkwesen, also Hörfunk und Fernsehen, einschließlich seiner Finanzierung fällt in die ausschließliche politische Zuständigkeit der Bundesländer.

Also nix mit inländisch, gleich der ganze deutschsprachige Raum wird vorgenommen. Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz liegt also falsch und verbreitet Falschinfos?

Und da  Informationsvielfalt und kulturelles Angebot verstärkt werden, kostet es einiges an Euros.
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Kurt am 11. November 2015, 11:51
Zitat
In unseren nachfolgenden Ausführungen werden wir zunächst auf die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Entwicklungsgarantie eingehen,
die durch den Auftrag der Grundversorgung legitimiert, aber auch begrenzt wird (hierzu unter II.).
2 Die unmittelbare Beauftragung in § 11g RStV-E ist so abstrakt gehalten, dass hierdurch nicht nur die beihilferechtlichen Vorgaben nach
einer konkreten und detailgenauen Beauftragung verletzt werden (hierzu unter II. 1.).
Die Vorschrift lässt darüber hinaus die verfassungs-und EU-rechtlich zwingenden Schranken des Rundfunkstaatsvertrages außer Acht,
die auch der Umsetzung des Beihilfekompromisses zwischen der EU-Kommission und Deutschland dienen (hierzu unter II. 2.).
Ein derart weit gefasster Auftrag ist nicht mehr von Art. 5 Abs. 1 GG erfasst (hierzu unter II.).

...

Auch die Vorgehensweise bei der Bestimmung des Beitrags zur Auftragserfüllung ist problematisch.
Die Verfasser des Konzepts gehen davon aus, der öffentlich-rechtliche Auftrag erfasse die Abdeckung jeglicher Bedürfnisse der Internetnutzer und es sei die
Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, alle Möglichkeiten, die das Internet bietet, auszuschöpfen.
Diese Bestimmung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist jedoch nicht zutreffend.
Auch vor der Zeit des Internets war es nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, jegliches kommunikative Bedürfnis der Gesellschaft zu erfüllen.
So war es immer medienpolitischer Konsens, dass es z.B. keinen Bedarf für eine öffentlich-rechtliche Zeitung oder öffentlich-rechtliche Brettspiele gibt.
Warum sollte dieses Prinzip im Internet ausgehebelt werden?
Warum sollte es auf einmal notwendig sein, öffentlich-rechtliche Presseangebote, Computerspiele, Chats etc. anzubieten?

...

Quelle: Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Gemeinsame Stellungnahme zu dem Entwurf des § 11g Rundfunkstaatsvertrag (neu) einschließlich des Entwurfs einer Anlage zu § 11g Abs. 6 Satz 1 „Negativliste“) und dem Konzept von ARD und ZDF für ein gemeinsames Jugendangebot; Stand 31. Juli 2015
http://www.medien.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Medien/Dokumente/Konsultationsverfahren_Jugendangebot_ARD__ZDF/Bundesverband_Deutscher_Zeitungsverleger_e.V.pdf
abgerufen am 11.11.2015 gegen 11:45 CET
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 19. November 2015, 18:25
Danke Kurt!
Also sollten wir versuchen, den 19. RÄStV zu verhindern! Dazu brauchen wir viele MitbürgerInnen. 
Meine Meinung: Es muss die richtige Frage gestellt werden.  "Wem nützt es?" ist immer gut! Aber auch sehr allgemein.
"Finden ich es gerecht, dass meine Wohnung mit der Rundfunksteuer belegt wird?" ist polemisch stark, aber auch noch zu allgemein. Vielleicht geht es zur Fragestellung:
"Bin ich bereit, meine persönlichen Daten dem Rundfunk Berlin-Brandenburg und seinen Helfern bedingungslos auszuliefern und damit meine Grundrechte aufzugeben und meine Wohnungen unbegrenzt besteuern zu lassen?"
- nun, ist wohl noch etwas sperrig ... ich schreib erstmal den text an den Ministerpräsidenten von Brandenburg Herrn Dr. Woidke zu Ende ... später mehr... (@Mods: Danke für Eure tolle Arbeit!)

Übrigens wegen der (Über)sichtlichkeit mal die uns von Gerichten gezeigte Selbstreferenzierung (hier gez-boykott):
Danke pingiun http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16527.msg109289.html#msg109289
Danke Kurt http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.msg107892.html#msg107892
Danke Frei http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16463.msg109696.html#msg109696
Danke Knax http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16600.msg109698.html#msg109698
Danke LeckGEZ http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109069.html#msg109069

Ach, was soll's... Danke Euch Allen! (Also auch ALLE hier nicht zitierten!)

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg106992.html#msg106992
(PS: Kommt Übersichtlichkeit von übersehen?;-)) don't panik!
 
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: pinguin am 19. November 2015, 18:46
Also sollten wir versuchen, den 19. RÄStV zu verhindern!
Der verhindert sich von selber, wenn die ostdeutschen Bundesländer im Rahmen des Länderfinanzausgleiches weiterhin benachteiligt werden. (Siehe Zoff um die Regionalisierungsmittel).
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Thejo am 20. November 2015, 16:45
Ich gestehe ich bin politisch äußerst "ignorant". An welche berliner Landespolitiker müsste denn ein Schreiben gerichtet werden, um ein einfaches Durchwinken dieses 19. RÄSTV (demnächst im Dezember) zu... "verhindern"... oder sagen wir mal optimistischer, um ein gewisses Bewusstsein bei denen dagegen auszulösen?
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Philosoph am 20. November 2015, 18:24
An Alle! ;o)

Man kann in den Landtagsprotokollen nachlesen, wie die Landtage bei 15. RÄStV abgestimmt haben. In Bayern waren es glaube ich: CSU/SPD/FDP: Ja; Grüne/Freie Wähler: nein.
Die Grünen waren hauptsächlich wegen Datenschutz dagegen, sind aber wohl prinzipiell für die Wohnungspauschale, bei den FW sieht es wohl ähnlich aus.
Die FDP hat ja dieses Jahr eine Petition gegen den Zwangsbeitrag eröffnet und fordert ein Subventions-Prinzip wie in Neuseeland.
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 20. November 2015, 18:28
An welche berliner Landespolitiker müsste denn ein Schreiben gerichtet werden,
Also in Berlin an Herrn Müller.
Aber nicht vergessen: ALLE Abgeordneten der Landtage und Senaten (?), also alle Landesparlamentarier der Bundesrepublik Deutschland haben auf unser Grundgesetzt geschworen, Schaden vom Bürger abzuwenden! Somit kannst Du allen jeweils etwas auf dem Weg zur Abstimmung über die Zustimmung zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag mitgeben.
Das Ganze findet in der Adventszeit statt. Wer hat da wohl Zeit, an die Zukunft zu denken? ...
...Zitat: 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 09.10.2015 Fit für die Zukunft (Quelle: http://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/fit-fuer-die-zukunft/) Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz am 8./9. Oktober 2015 den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen.
Nachdem der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun politisch verabschiedet ist, werden die notwendigen Vorunterrichtungen der Landesparlamente durchgeführt. Die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist für den 3. Dezember 2015, das Inkrafttreten für den 1. Oktober 2016 vorgesehen....

Ich schreib gleich mal Herrn Dr. Woidke.
Grüsse aus Ostbrandeburg
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: pinguin am 20. November 2015, 19:06
Die Intention wurde leider nicht ganz verstanden; man sollte sich nur an Politiker der östlichen Bundesländer wenden. Der Zoff um die Regionalisierungsmittel, nach denen die Ostländer künftig weniger bekommen sollen, läßt sich doch wunderbar gegen Rundfunk und Co. positionieren?
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 27. November 2015, 10:57
nun, ich denke Alle Länder sollten mit machen - nicht nur der Osten

Und nun hab ich es gatan und an den Ministerpräsidenten und alle Fraktionen und Gruppen des Landtages Brandenburg geschrieben den Apell "Offener Brief vom 22.11.2015- Keine Zustimmung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Wohnungssteuer für Rundfunk stoppen und Rundfunkfinanzierung reformieren!"
(mehr im Anhang hier http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067)
mit solidarischen Grüßen aus Ostbrandenburg
MMichael
(eigentlich ist alles schon gesagt und festgestellt.)
PS: Zwei Fünftel oder auch vierzig Prozent (40%) sind geschafft! - Am 25. November 2015, 20:31 Uhr, hat sich der 4000ste Mitstreiter registriert! http://rundfunkbeitragsklage.de/info/


Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 10. Dezember 2015, 22:08
Hallo an Alle in aller Landen!
Verhindern wir den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag!?!
Zitat (https://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2015.html): "... 03.12.2015 Die Ministerpräsidenten haben den Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, der das digitale Jugendangebot von ARD und ZDF ermöglicht, sofern die Landesparlamente zustimmen.
Es soll sich dabei um ein reines Internetangebot handeln, kein Radio- oder Fernsehsender im klassischen Sinn. Durch den Internetdatenverkehr wäre dann auch einwandfrei feststellbar, wer dieses Angebot wirklich in Anspruch nimmt. Damit könnte der Vorteil der Inanspruchnahme ganz exakt bestimmt und abgegolten werden und man müsste nicht die Fiktion von Wohnungen und Betriebsstätten konstruieren...."
Nachdem ich die Landtagsfraktionen in Brandenburg und Berlin meinen Offenen Brief vom 22.11.2015
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067
zugesendet hatte, habe ich Heute Emails an alle Parlamentarier der Landtage in Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern gesendet - sh.
Anmerkungen zur öff. Beratung des Petitionsauschuss der bremischen Bürgerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16040.msg111037.html#msg111037

Denn: Warum jetzt auch noch das Internet?

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg nach überall
MMichael
(ich hab's versucht...Verhindern wir den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in BaWü? Beiern? Thüringn? Niedersachn? NRW? Hessn? HH? SH?)
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 08. Januar 2016, 16:04
Es geht weiter!
Jetzt ist es auch in Niedersachsen bald soweit.... "Die Landesregierung hat in Ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. " (5.1.2015)
http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/jugendangebot-jugendmedienschutz-und-rundfunkbeitrag-wichtige-veraenderungen-fuer-den-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-im-neuen-staatsvertrag-139926.html

Da werd' ich mir mal die Email-Adressen der Niedersaechsischen Abgeordneten raussuchen müssen... um diese aufzufordern, NICHT zu UNTERSCHREIBEN entsprechend ->
Anmerkungen zur öff. Beratung des Petitionsauschuss der bremischen Bürgerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16040.msg111037.html#msg111037

Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Thüringen und NRW hab ich leider auch noch nicht geschafft.... Aber, Hilfe ist willkommen.
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 08. Januar 2016, 17:57
So, die Emails an die Fraktionen und alle Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag habe ich jetzt mal abgesendet (sh. Anhang) ...
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 08. Januar 2016, 18:10
hier noch der 2.Teil des Offenen Briefes nach Niedersachsen.
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 12. Januar 2016, 09:03
Ich hatte auf der Internetseite niedersachsen.de nachgefragt ... zum Thema "Rundfunkbeitrag: wichtige Veränderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im neuen Staatsvertrag(ID:139926)
"...  ist bereits geplant, wann die Abstimmung im Landtag erfolgen soll / wird? "
---
Und hier die Antwort:
" ... der Termin der Abstimmung im Nds. Landtag  ist zurzeit noch nicht genau bekannt. Nach einer Beratung in den Fachausschüssen wird über den 19. RÄStV möglicherweise im März-Plenum abgestimmt werden.

Darüber befindet der Landtag. Deswegen könnte dort eine Anfrage Klarheit bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nieders. Staatskanzlei
Medienreferat ..."


Das heisst: Anfragen zum Termin der Abstimmung muss beim Landtag gestellt werden.
Also dann! ................
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 12. Januar 2016, 19:43
Ich habe Antwort aus dem Landtag Brandenburg und dem Sächsischen Landtag.

Brandenburg:  "... dazu liegt dem Landtag noch kein Gesetzentwurf vor, sodass eine Aussage zu einer zeitlichen Befassung nicht erfolgen kann..."

Sachsen: "... der sächsische Gesetzentwurf zur Umsetzung des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist im Sächsischen Landtag noch nicht eingegangen. ... 
Es ist außerdem davon auszugehen, dass vor einer abschließenden Behandlung des Gesetzentwurfs zunächst eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwurf und Staatsvertrag im Sächsischen Landtag stattfinden wird. Insofern steht der Termin für einen Beschluss in Sachsen noch nicht fest...."

Also: Einwirken auf die Abstimmungsberechtigten Abgeordneten könnte sinnvoll sein?!

niemand hat das recht auf gehorchen (h. ahrendt)
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 13. Januar 2016, 16:33
Sehr Interessant! Die Antwort aus Baden-Württemberg:

" ...
sofern Sie diesen Gesetzentwurf meinen:
http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7847_D.pdf

Die Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Drucksache 15/7847 fand am Donnerstag, 17. Dezember 2015, statt.

Wann die zweite Lesung stattfindet, kann ich Ihnen noch nicht mitteilen (nicht in der nächsten Plenarsitzung am 27.1.16.)

Zur Absicherung und für evtl. Nachfragen können Sie sich an das für das Rundfunkwesen zuständige Staatsministerium wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle Landtag von Baden-Württemberg
..."

Nun habe ich doch noch mal nachgefragt: "...vielen Dank für die schnelle Antwort.
Könnten Sie mir bitte den Kontakt / Email der von Ihnen erwähnten zuständigen Stelle nennen?

Ich dachte, die Abstimmungen des Parlamentes führt das Parlament nicht das Ministerium durch.

Mit freundlichen Grüssen aus Ostbrandenburg..." ;)


Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 14. Januar 2016, 17:21
Gestern kam noch die Antwort aus Baden-Württemberg:
"... da haben Sie natürlich recht. Der Hinweis auf das Staatsministerium bezog sich auf inhaltliche Fragen zum Gesetz.
Wann das Gesetz das nächste Mal auf die Tagesordnung gesetzt wird, kann ich Ihnen (Stand heute) nicht beantworten...."
-> OK, Also in 3 Wochen / Anfang Februar noch mal fragen!

Die Antwort aus Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) ging so:
"... Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zur letzten Änderung des Rundfunkstaatsvertrages.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Rundfunkstaatsvertrag/index.jsp ..."
-> Interessante Seite... da geht es um den 17. RÄStV, der wurde gegen FDP und einem Priaten am 16.12.15 beschlossen - aber kein Termin zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu sehen...
Hier müsst nochmal nachgehakt werden... -> Anfang Februar

Und hier die Antwort aus Sachsen-Anhalt:
"... der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird vom Landtag von Sachsen-Anhalt nicht mehr in dieser Wahlperiode (Landtagswahl am 13.03.2016) behandelt werden. Momentan ist davon auszugehen, dass  der Landtag der 7. Wahlperiode (Konstituierung Mitte April 2016) sich noch vor der Sommerpause in  1. Lesung damit befassen wird...."
-> konkreten Termin Ende März nachfragen

Die Antwort aus dem Saarland:
"...der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Landtag des Saarlandes noch nicht eingebracht worden...."
-> Anfang Februar nachfragen ...

Das heißt: Wir Alle könnten noch bis März unseren Einfluss auf die Abgeordneten ausüben, um die (mind. eines) Zustimmungsgesetze(s) zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu verhindern.
- Wie ich gehört habe, ist in Hamburg einiges am laufen...?

Mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael

"A l t e r n a t i v e n: Keine." (Zitat aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung BW)
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 18. Januar 2016, 19:50
Hamburg : ".. die Abstimmung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht bisher noch nicht auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. Sie finden die aktuellen Tagesordnungen unserer Plenarsitzungen ansonsten auch auf unserer Website www.hamburgische-buergerschaft.de..."

Thüringen: "... zu Ihrer Anfrage vom 13. Januar 2016 teile ich Ihnen für den Thüringer Landtag mit, dass die Thüringer Landesregierung den Gesetzentwurf zur Transformation des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Landesrecht dem Thüringer Landtag noch nicht zugeleitet hat. Daher gibt es im Landtag noch keine Planung, wann eine Abstimmung im Plenum erfolgen soll..."

Zwischenzeitlich habe ich tatsächlich Antworten auf meine Bitte um Nichtzustimmung von zwei Parlamentariern erhalten.
Interessanterweise sind beide in der Regierungsverantwortung (DIE LINKE in Brandenburg und DIE GRÜNEN in Niedersachsen) und hätten auch DIREKT auf ihren jeweiligen Landeschef einwirken können. Hätten wäre wenn ...
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 19. Januar 2016, 12:21
Mecklenburg-Vorpommern : "... der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf liegt hier derzeit nicht vor..."
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 21. Januar 2016, 19:39
Weitere Antworten
 aus Niedersachsen: "... Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde unter der Drucksachennummer 17/4928 in den Landtag eingebracht und wird federführend im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung beraten. Der abschließende Beschluss erfolgt dann durch den Landtag im Rahmen einer Plenarsitzung.
Aktuell hat die Beratung im federführenden Ausschuss noch nicht begonnen und diese Drucksache steht auch noch auf keiner Tagesordnung.
Wenn Sie dem Beratungsverlauf folgen möchten, ist dies auf der Internetseite des Landtages unter http://www.landtag-niedersachsen.de/ möglich. Wenn Sie dann dort die Rubrik "Parlamentsdokumentation" aufrufen, finden Sie unter "NILAS - Datenbanken" die gewünschten Informationen."

aus Rheinland-Pfalz: "... der Gesetzentwurf zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird in erster Lesung am 27. Januar 2016 im Landtag Rheinland-Pfalz behandelt. Die zweite Beratung und Verabschiedung soll in der Plenarsitzung am 25. Februar 2016 auf die Tagesordnung..."
Das wird knapp! Da müssen die Pfälzer mal wach werden und Ihren Abgeordneten langsam mal ein paar Fragen stellen und Informationen zukommen lassen... ;)

Berlin: "... der Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien des Abgeordnetenhauses von Berlin hat den Entwurf des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 9. Dezember 2015 zur Kenntnis genommen.
Artikel 6 des Vertrages sieht vor, dass bis zum 30. September 2016 die Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt werden sollen, damit der Vertrag am 1. Oktober 2016 in Kraft treten kann.
Ein möglicher Termin für eine Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über ein Gesetz zum Neuzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag lässt sich derzeit noch nicht absehen. ..."

ok!? wer fehlt? -  Kiel, Bremen, Wiesbaden, München, Düsseldorf ... warten ab... und schauen wohl nach Mainz - ob das jemand merkt?
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 09. März 2016, 17:41
Vorgerstern (07.03.16) erhielt ich folgende Antwort von „Links“ auf meine Fragen vom 15.01.16:
Zitat
„… den Entwurf des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages finden Sie auf der Homepage des Landtages Brandenburg unter der Rubrik ELVIS Parlamentsdokumentation. Der direkte Link zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist Folgender: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3500/3575.pdf.
In der 24. Plenarsitzung am Mittwoch, den 09.03.2016, steht auf der Tagesordnung der Gesetzentwurf der Landesregierung über das Gesetz zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Drucksache 6/3575 vom 25.02.2016). Dies ist die 1. Lesung ohne Debatte. Der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird damit an den Hauptausschuss überwiesen. Die zweite Lesung mit Abstimmung im Land Brandenburg wird voraussichtlich in der Landtagssitzung im April stattfinden. Die Protokolle der Plenardebatten sowie jeglicher Ausschüsse finden Sie in der Parlamentsdokumentation: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/index.html Wie die Abstimmung der Fraktion sein wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Aller Voraussicht nach wird meine Fraktion zustimmen.
Den Antrag „Rundfunkbeitrag endlich sozial gestalten – Zwangsvollstreckungen aussetzen“ aus Hamburg begrüße ich. Mir ist die genaue Zahl der Zwangsvollstreckungen für Brandenburg nicht bekannt. Auch ich werde mich in meinem Rahmen für einen sozial gestalteten Rundfunkbeitrag einsetzen. Eine der ersten Forderungen von DIE LINKE zum Rundfunkbeitrag ist, eine Befreiung für Menschen mit niedrigem Einkommen wie Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Geringverdiener möglich zu machen. DIE LINKE unterstützt die Forderung, dass der Sozialstaat das Prinzip der Leistungsfähigkeit berücksichtigen muss. Ich werde mich weiter dafür einsetzen!
Eine andere Meinung habe ich zu Ihrer Auffassung, dass die Aufgabe des Rundfunks es nicht sei, ein Internetangebot bereitzustellen. Das Internet spielt schon jetzt eine zentrale Bedeutung in nahezu allen Lebensbereichen. Im Grundgesetz Artikel 5 heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Natürlich benötigen Sie einen Provider, um ins Netz zu gehen. Dies ist eine technische Voraussetzung, mit der sich die Politik beschäftigen muss.…“

Es ist eben nicht nur eine technische Voraussetzung sondern auch und vor allem eine fiskalische und handelsrechtliche!
Damit greifen diese Regelungen zur Ausweitung der Unternehmungen des örR in das Internet ("Webangebote") in Grundrechte / Freiheitsrechte des Bürgers ein! 

Nun ist klar: Weitere Emails an alle Abgeordnete des Brandenburger Landtages muss verfasst werden!
Zitat
"... Sehr geehrte Parlamentarier Brandenburgs, nochmals wende ich mich an Sie ... Im Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburg zum Gesetz zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3500/3575.pdf heißt es:
"... § 2 Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt....
§ 2 trägt dem Zitiergebot des Artikels 5 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg Rechnung. Der im Staatsvertrag vorgesehene erneute vollständige Meldedatenabgleich für den Rundfunkbeitrag greift in das informationelle Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg ein..." Sagen Sie mir bitte: WARUM?
Geben Sie nicht die mühsam erkämpften Bürger- und Freiheitsrechte unseres Landes auf für die Finanzierung des Rundfunks!
Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf nicht zu!

Lesen Sie ggf. den Aufsatz "Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG: Freiheit für den Rundfunk und Freiheit vom Rundfunk" von RA Dr. Horst Kratzmann, original erschienen in: DÖV 2015 Heft 17, 743 - 747. .
Zitat:
Zitat
"Die bereits zuvor prekäre verfassungsrechtliche Grundlage des deutschen Anstaltsrundfunks ist mit der Einführung des Haushaltsbeitrages eingebrochen. Als nicht mehr vermeidbarer Zwangsbeitrag hat er bei den Grundrechten keinen Platz und beim Finanzwesen (Art. GG Artikel 104 a ff. GG) keine Grundlage. Es ist dringend zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur Rundfunkfreiheit überdenkt und die Einführung des Haushaltsbeitrages nicht auch noch absegnet; der Betriebsstättenbeitrag könnte dann allein ebenfalls nicht weiterbestehen."

Rundfunk ist kein Internet!
Das Internet ist auf Grund der Technik und des Inhalts weder Presse noch Rundfunk im Sinne des Grundgesetztes Artikel 5!
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: MMichael am 25. März 2016, 09:19
Hallo Berlin! Landeswahlleiterin fordert zur Einreichung der Wahlvorschläge auf https://www.wahlen-berlin.de/wahlen/BE2016/presse/20160219.pdf?sel1=1253&sel2=1500
Und da gibt es doch noch die "Vorlage - zur Beschlussfassung" - Drucksache 17/2743 vom 24.02.2016 http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2743.pdf
Darin ließt mensch viele Gruseligkeiten (Hervorhebungen nicht im Original) wie etwa "Eine Verpflichtung zur Neubekanntmachung besteht nicht." (letzter Satz) oder ab Seite 17 unter "Artikel 4 Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages": "... Betriebsstätteninhaber teilt ... schriftlich mit.." (da werden massenweise Firmendaten über die Belegschaft und deren Zusammensetzung (Teilzeit) gesammelt und elektrisch verarbeitet... >:().

Die Zuständigkeit für Vollstreckungsersuchen wird ausgeweitet (Seite 20): "§ 10 Abs. 6 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können  von der nach Absatz 5 zuständigen Landesrundfunkanstalt oder von der  Landesrundfunkanstalt, in deren Bereich sich die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz des Beitragsschuldners befindet, unmittelbar an die dort zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.“ - Das ist besser für Automatisation. Da der Computer in Köln damit am Adressaten (PLZ) erkennt, welchen Namen der sogenannten Landesrundfunkanstalt er auf den Brief drucken muss.

Und der unsägliche neue § 11 g - "Jugenangebot"  >:(
Der Schritt weg vom Rundfunk ins Internet.
Das Internet ist kein Rundfunk! Das Internet ist keine Presse!

Und wenn Frau Dr. Angela Merkel sagt (und meint): "... insofern werden wir Wege finden, wie die parlamantarische Mitbestimmung so gestaltet wird, dass sie trotzdem auch marktkonform ist."  (Angela Merkel und die marktkonforme Demokratie https://www.youtube.com/watch?v=y4CIiBL-EKg), dann wird klar, warum (sich) der örR das  Ermächtigungsgesetz zur Ausbeutung der Wohnungsinhaber erlassen hat.
Wenn diese Oligarchen unserer Republik nun ihre Ermächtigungsgesetze auch ins Internet reinschreiben lässt ... Gute Nacht!

Berliner (und alle)! Verhindert das! Wehrt Euch gegen die Vereinnahmung des Internets als Rundfunk!

Frage: Wem nützt das?

Lesetipp: Das Interview mit dem Wahrnehmungs- und Kognitionsforscher Rainer Mausfeld. Die neoliberale Indoktrination http://www.nachdenkseiten.de/?p=30286

mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
niemand hat ein recht zu gehorchen

Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: pinguin am 25. März 2016, 09:32
": "... Betriebsstätteninhaber teilt ... schriftlich mit.."
Das dürfen sie auch nicht; auch ein Arbeitgeber ist nicht befugt, personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter mal eben weiterzureichen. Dazu hat es vom EuGH auch schon ein Urteil; in dem es sogar um Steuern ging.

Betteln die wirklich darum, daß Thema auf EU-Ebene ausdiskutieren zu dürfen?
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: Totalverweigerer am 25. März 2016, 10:24
Ob Vertrag Nr. 18,19,20 - ich zahle nicht!
Titel: Re: 19. Rundfunkänderungsvertrag - "webbasierte Angebote" <> Rundfunkbeiträge
Beitrag von: FuerstBerg am 27. März 2016, 17:13
Einige Begriffserklärungen:

Broadcast
Dieser englische Begriff kann mit zwei deutschen Wörtern mit unterschiedlicher Bedeutung übersetzt werden: Rundfunk und Rundruf.

Rundfunk
Es existiert ein Sender und eine unbestimmte Anzahl von Empfängern. Übertragung erfolgt nur vom Sender zum Empfänger. Die Übertragung erfolgt über elektromagnetische Wellen, drahtlos (terrestrisch oder über Satellit) oder drahtgebunden (Kabel). Es ist möglich, Daten zu versenden, die nur an einen speziellen Empfänger gehen (PayTV: Karten (de-) aktivieren), sämtliche Daten werden aber an alle Empfänger versandt und können von allen Empfängern ausgewertet werden.

Rundruf
Ein Sender und eine unbestimmte Anzahl von Empfängern. Es wird davon ausgegangen, daß sich mindestens ein Empfänger zurückmeldet. Wie die Übertragung erfolgt, ist nicht definiert (Beispiel: Ich rufe auf einer Party „Kann mich wer nach Musterstadt mitnehmen?“)

Internet
Weltweites Netzwerk, das auf TCP/IP aufsitzt; eigentlich viele Netzwerke, die über TCP/IP verbunden sind. Selbst über Kabel wird per elektromagnetischen Wellen übertragen.

IP
Das Protokoll IPv4 kennt Broadcasts im Sinn von Rundruf. IPv4 wird durch IPv6 ersetzt, welches keinen Broadcast mehr kennt. Broadcasts werden entweder nur im eigenen Netzwerk verarbeitet oder können an ein anderes Netzwerk versandt werden. Netzwerke hinter DSL-Routern sind im Allgemeinen aufgrund technischer Einschränkungen von außen nicht zu erreichen (private Adressbereiche, 192.168.x.y).

Streaming
Ein Empfänger fordert einen Datenstrom an. Der Sender kann den Datenstrom gleichzeitig an mehrere Empfänger senden, die Möglichkeit an alle existierenden Empfänger zu senden, existiert nur theoretisch, da alle möglicherweise existierenden Empfänger „namentlich“ angesprochen werden müssen (Im Fall von IPv6 müssen sämtliche IPv6-Adressen genannt werden, was wohl niemand tut: IPv6 erlaubt mehr Adressen, als Atome auf die Erdoberfläche passen).

Streaming über IP
Egal ob IPv4 oder IPv6: Das Absenden des Datenstroms an den Empfänger erfolgt erst nachdem der Empfänger ausdrücklich gesagt hat, daß er den Datenstrom haben will. Irgendwie ähnlich zur Zeitansage per Telefon.

Webbasierende Dienste/Angebote
Webbasierend heißt: es wird http, https oder ein ähnliches Protokoll verwendet. Der Empfänger schickt Datenpakete, daß er bestimmte Daten haben möchte.

Digitaler Rundfunk https://de.wikipedia.org/wiki/Digitaler_Rundfunk (https://de.wikipedia.org/wiki/Digitaler_Rundfunk)
Allerdings wurde der Auftrag des örR in §11a um Telemedien ergänzt, die ein Internetangebot mit einschließen – inkl. Streaming-Angebot und zeitlich begrenztes Archiv.