gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: noGez99 am 25. Oktober 2015, 10:43
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Hallo,
ich möchte hier eine Linkliste erstellen von Klagen und Klagebrgündungen, die
zum 'Aussetzung vom Vollzug' und/oder zur Ruhestellung der Klage führen sowie wer welche Kosten tragen muss.
Wer beim Eilrechtsschutz die Kosten tragen muss.
Und welche zeitlichen Schritte erforderlich waren.
Bitte Angeben
wann 'Aussetzung vom Vollzug' beantragt wurde (im Widerspruch, später, Klage).
Bescheide erhalten und widersprochen oder nicht erhalten.
Wer trägt welche Kosten.
Meine (unvollständige) Recherche: (Stand 24. Oktober 2015)
VG Hamburg möchte bereits mit Klageeingangsbestätigung Klage aussetzen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16247.0.html
Klage beim VG hat gewirkt (Aussetzung der Vollziehung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9749.msg67306.html#msg67306
Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.msg70781.html#msg70781
--- weniger erfolgreich:
Gläubiger Beitragsservice? Vollstreckung trotz Widerspruch (AG/LG erfolglos)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15595.msg103821.html#msg103821
1:0 für die GEZ Zwei Punkt Null nach Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14305.0.html
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=04.02.2015&Aktenzeichen=2%20S%202436/14
-> Es darf Vollsteckt werden, nur die Säumniszuschläge nicht.
Alle Fristen eingehalten, Klage am VG eingereicht, jetzt Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15073.msg104397.html#msg104397
-> Es darf Vollsteckt werden, nur die Säumniszuschläge nicht.
(allerdings meldet sich der GV nicht mehr .... (Stand 23. Oktober 2015))