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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: karlsruhe am 25. Oktober 2015, 09:05

Titel: Österreich: Keine Rundfunkgebühr für Computer mit Internet (Juli 2015)
Beitrag von: karlsruhe am 25. Oktober 2015, 09:05
So kann es also auch gehen 8)

vom 21.07.15

Österreich: Keine Rundfunkgebühr für Computer mit Internet

Computer mit Internet­anschluss ja, Radio nein - bei dieser Konstellation müssen Öster­reicher künftig keine Rund­funk­gebühr mehr zahlen. Denn der Verwaltungs­gerichtshof in Öster­reich hat die von der GIS erhobene monatliche Abgabe für nicht rechtmäßig erklärt.

http://www.teltarif.de/oesterreich-gis-rundfunk-gebuehr-computer-urteil/news/60426.html


Edit "Bürger":
Siehe bitte auch die Diskussion unter Pressemeldungen Juli 2015
Österreich: Justiz - Keine Rundfunkgebühr für Computer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15112.0.html
Titel: Re: Österreich: Keine Rundfunkgebühr für Computer mit Internet (Juli 2015)
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2015, 09:30
Genau. Auch in anderen europäischen Ländern, u.a. in Italien zählt ein PC mit Internetanschluss nicht als Rundfunkempfangsgerät und ist somit nicht beitragspflichtig.

Wäre das nicht vermutlich ein Fall der Ungleichbehandlung für den EuGH?

Hier übrigens der links zum Volltext des Urteils des österreichsichen Verwaltungsgerichtshofs
https://www.vwgh.gv.at/medien/2015-07-1-rundfunkgebuehren.html


Edit "Bürger":
Siehe bitte auch die Diskussion unter Pressemeldungen Juli 2015
Österreich: Justiz - Keine Rundfunkgebühr für Computer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15112.0.html
Titel: Re: Österreich: Keine Rundfunkgebühr für Computer mit Internet
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2015, 18:11
Wäre das nicht vermutlich ein Fall der Ungleichbehandlung für den EuGH?
Von Österreich wird das nicht ausgehen.

Wer wird hier wohl der bessere Europäer sein?
Titel: Re: Österreich: Keine Rundfunkgebühr für Computer mit Internet (Juli 2015)
Beitrag von: wtfacow am 25. Oktober 2015, 18:30
"Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug."

https://www.vwgh.gv.at/medien/2015-07-1-rundfunkgebuehren.html


Würde mal sagen die Österreicher haben es geschaft, warum nicht auch so in Deutschland?Jeder Mist wird nach EU-Recht geregelt, aber bei den Rundfunkgebühren macht jedes Land was es will.... >:(
Titel: Re: Österreich: Keine Rundfunkgebühr für Computer mit Internet (Juli 2015)
Beitrag von: pinguin am 25. Oktober 2015, 21:26
[...] warum nicht auch so in Deutschland?
Weil sich Deutschland nicht jeder an EU-Recht hält?

Zitat
Jeder Mist wird nach EU-Recht geregelt, aber bei den Rundfunkgebühren macht jedes Land was es will.... >:(
Es ist auf EU-Seite geregelt; siehe die nicht ins nationale Recht eingearbeitete aktuelle Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste, die ausdrücklich Rundfunk mit Verbraucherschutz verbindet.