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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Einholzkopfsein am 22. Oktober 2015, 17:20

Titel: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: Einholzkopfsein am 22. Oktober 2015, 17:20
Hallo Gemeinte, vielleicht hilft dies jeden der den Prozess schon verloren hat. Ein Versuch wäre es Wert. http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/complaint_form_de.htm
Titel: Re: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: anne-mariechen am 22. Oktober 2015, 17:42
Hallo Gemeinte, vielleicht hilft dies jeden der den Prozess schon verloren hat. Ein Versuch wäre es Wert. http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/complaint_form_de.htm

Dann empfehle ich gleich den Button Mehrere Beschwerden zu benutzen
Titel: Re: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: Service am 23. Oktober 2015, 21:18
Das Thema ist spannend. Hat das schon jemand versucht?
Titel: Re: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: Dark Fader am 10. November 2015, 17:11
Das Thema ist spannend. Hat das schon jemand versucht?

Ich warte auf die Urteilsbegründung meines VG Termines von heute Morgen.
Habe den Richtern zu verstehen gegeben, dass ich der Meinung bin, dass hier EU-Recht gebrochen wird (Beihilfen).
Natürlich wussten die genauestens, was ich meinte und natürlich wird alles auch gegen EU-Recht abgeglichen  :-\ .
Ich glaube, die waren nicht begeistert..., kann mich aber auch täuschen.

Das hier ist vor dem OVG die nächste Stufe.

Danke an den Autor.
Titel: Re: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: pinguin am 10. November 2015, 18:14
Habe den Richtern zu verstehen gegeben, dass ich der Meinung bin, dass hier EU-Recht gebrochen wird (Beihilfen).
Falsches Argument. Ein besseres Argument ist, daß ein EU-Vertragsbruch definitiv darin besteht, daß der derzeit noch gültige Rundfunkstaatsvertrag auf EU-Recht beruht, das bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Rundfunkstaatsvertrages eu-seitig außer Kraft gesetzt worden ist. Die jetzt gültige EU-Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste, veröffentlicht im März 2010, mit Inkrafttretung 20 Tage nach der Veröffentlichung, (weil kein spezielles Datum des Inkraftretens in der Richtlinie selber steht), wurde von den Rundfunkstaatsverträgen nicht umgesetzt, also mißachtet, also klarer Bruch der EU-Verträge. -> Richtlinien der EU sind gemäß AEUV im zu erreichenden Ziel verbindlich umzusetzen. Ein Ziel der Richtlinie 2010/13/EU ist im Erwägungsgrund 83 zu finden, nach diesem audiovisuelle Mediendienste mit den Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken in Relation Unternehmen zu Verbraucher zu verbinden sind.

Auch jeder neue Rundfunkstaatsvertrag, der diese aktuelle Richtlinie 2010/13/EU nicht umsetzt, würde einen Bruch der EU-Verträge zur Folge haben und damit jeden nationalen Ungehorsam zum Thema legitimieren.
Titel: Re: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: Dark Fader am 10. November 2015, 18:26
Bin eben kein Rechtsanwalt und schon gar nicht im EU recht. Mit schlagenden Argumenten bin ich auch nicht so betucht.

gr
Titel: Re: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: boykott2015 am 10. November 2015, 21:09
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Zitat
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Titel: Re: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: pinguin am 11. November 2015, 08:04
Bin eben kein Rechtsanwalt und schon gar nicht im EU recht.
Das braucht es auch nicht; es bedarf nur des Talentes, sich durch das europäische Basisrecht durchzuknabbern.

Die EU belegt ja nicht jedes Rechtsgebiet, so daß die Materie überschaubar bleibt; sie belegt aber Basisrecht, welches in Dutzende andere Rechtsbereiche hineinragt und diese hierbei mit prägt. Bspw. eben via Datenschutzrecht; es hat kaum einen Bereich, der nicht davon berührt wird.
Titel: Re: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: Greyhound am 13. November 2015, 12:36
Hat das schon jemand versucht?
Ja. Empfangsbestätigung der Generaldirektion für Wettbewerb der Europäischen Kommission mit Bekanntgabe eines Aktenzeichens, Complaint about germany´s new fee structure for tv and radio
Titel: Re: Beschwerde EU Kommission
Beitrag von: anne-mariechen am 13. November 2015, 13:45
Ja. Empfangsbestätigung der Generaldirektion für Wettbewerb der Europäischen Kommission mit Bekanntgabe eines Aktenzeichens, Complaint about germany´s new fee structure for tv and radio

Ja dann sollten wir noch 10 - 20 Fiktive Fälle dort nachtragen, damit das ganze Ausmaß der Verstöße dargelegt werden?