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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: thesud7 am 22. Oktober 2015, 12:44

Titel: Zahlungserinnerung der Stadtkasse / Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: thesud7 am 22. Oktober 2015, 12:44
Liebe Forenmitglieder,

nach viel Lesen und Studieren der möglichen Ausgangssituationen präsentiert sich der Person A folgender noch nicht ganz klarer fiktiver Fall:

Man stelle sich vor ein Schreiben wie das angehängte liegt eines Tages in Person A's Briefkasten. Die Verwunderung ist groß, denn er hat noch nie schriftlich, mündlich, visuell oder in irgendeiner nachweislichen Art mit diesem WDR aus Köln in Kontakt gestanden. In diesem Schreiben welches den Titel „Zahlungserinnerung“ trägt, erinnert und droht die Stadtkasse im Auftrag des WDR Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an.

Wäre es zunächst ausreichend den im Brief benannten Gläubiger auf diese Tatsache hinzuweisen? Möglicherweise mit einem fiktiven Schreiben ähnlich wie dem folgenden:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Zahlungserinnerung" [...] erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch die in der " Zahlungserinnerung " enthaltene/n Mahngebühr/en i.H.v. ... € zurück.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.

Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Mit freundlichen Grüßen

Lohnt es sich im Schreiben vorweg Gesetzesparagraphe zu zitieren? Oder ist es besser zunächst eine Antwort abzuwarten?

Überdies hat Person A den Eindruck, dass hier ein Schreiben vorliegt, welches formal nicht korrekt sein könnte da es „maschinell erstellt“ ist, keine Unterschrift und Siegel/Stempel oder Rechtsbehelfsbelehrung (vermutlich weil dies nur eine Erinnerung ist?) enthält und gegebenenfalls gegen weitere Formalitäten verstößt(?).
Möglicherweise kann hier jemand auf konkrete Gesetze hinweisen?

Vielen Dank im Voraus für eure Vorstellungskraft!
Titel: Re: Zahlungserinnerung der Stadtkasse / Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: boykott2015 am 25. Oktober 2015, 13:01
Zitat
Überdies hat Person A den Eindruck, dass hier ein Schreiben vorliegt, welches formal nicht korrekt sein könnte da es „maschinell erstellt“ ist, keine Unterschrift und Siegel/Stempel oder Rechtsbehelfsbelehrung (vermutlich weil dies nur eine Erinnerung ist?) enthält und gegebenenfalls gegen weitere Formalitäten verstößt(?).
Möglicherweise kann hier jemand auf konkrete Gesetze hinweisen?

Person A braucht erstmal diese Ersuchung. Was steht drin? Konkret.

Zitat
WDR Köln hat mich ersucht...
WDR Köln kann keine Ersuche erstellen. Das können nur Personen, die dort arbeiten und entsprechende Vollmacht haben. Also muss man überprüfen, wer Ersuchen erstellt hat und ob Vollmacht vorhanden ist.

Außerdem ist die genaue Bezeichnung der "Schulden" nicht da. Was will man eintreiben? Private Schulden? Gebühren? Steuern?

Person A könnte z.B. schreiben: ich habe alle meine Verträge überprüft. Alle werden pünktlich gezahlt.
Titel: Re: Zahlungserinnerung der Stadtkasse / Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: thesud7 am 25. Oktober 2015, 14:11
Zitat
Überdies hat Person A den Eindruck, dass hier ein Schreiben vorliegt, welches formal nicht korrekt sein könnte da es „maschinell erstellt“ ist, keine Unterschrift und Siegel/Stempel oder Rechtsbehelfsbelehrung (vermutlich weil dies nur eine Erinnerung ist?) enthält und gegebenenfalls gegen weitere Formalitäten verstößt(?).
Möglicherweise kann hier jemand auf konkrete Gesetze hinweisen?
Zitat
Person A braucht erstmal diese Ersuchung. Was steht drin? Konkret.

Welche Eruchung ist gemeint? Die des WDR an die Stadtkasse?

Titel: Re: Zahlungserinnerung der Stadtkasse / Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: boykott2015 am 25. Oktober 2015, 22:56
Zitat
Welche Eruchung ist gemeint? Die des WDR an die Stadtkasse?
Ja, natürlich die.
Titel: Re: Zahlungserinnerung der Stadtkasse / Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: thesud7 am 27. Oktober 2015, 22:20
Wozu brauch Person A dieses Ersuchen? Das besagte Ersuchen steht der Person A natürlich nicht zu Verfügung da es Schriftverkehr zw. WDR und Stadtkasse betrifft.

An wen soll die Person A das Schreiben richten? GGfs beide PArteien, Stadtkasse und WDR?
Titel: Re: Zahlungserinnerung der Stadtkasse / Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: boykott2015 am 02. November 2015, 16:04
Zitat
Wozu brauch Person A dieses Ersuchen?

Person A sollte alles prüfen. Es könnte alles sein: z.B. das Ersuchen wurde für andere Person B erstellt. Die Stadtkasse hätte geschlampt und alles verwechselt.

Zitat
Schriftverkehr zw. WDR und Stadtkasse betrifft
Dieser Schriftverkehr betrifft Person A nicht? Betrifft. Also soll alles rausgerückt werden.

Zitat
besagte Ersuchen steht der Person A natürlich nicht zu Verfügung
Also Machenschaften hinter Persons A Rücken?

Zitat
An wen soll die Person A das Schreiben richten?
Stadtkasse meint, dass sie irgendwelches Schrift bekommen hat, dann soll die auch angeschrieben werden. Mit Worten "ich fordere mir alle Schriftstücke zu dieser Sache...".
Titel: Re: Zahlungserinnerung der Stadtkasse / Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Bürger am 03. November 2015, 01:26
Das oben zitierte Beispiel-Schreiben
Zitat
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.
dürfte diesem Beitrag entstammen
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Person A ist aber schon 1...2 Schritte weiter.

Insofern wären eher die Optionen zu prüfen, welche anhand diverser Konstellationen dargelegt sind unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Allenfalls könnte Person A - um die tatsächliche Weiterführung der Vollstreckung ggf. noch abzuwenden - ggf. doch die mit Adresse angegebene vermeintliche Gläubigerin kontaktieren und - z.B. in Anlehnung an oben bereits zitiertes Schreiben - unmissverständlich klarmachen:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" bzw. "Zahlungserinnerung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" bzw. "Zahlungserinnerung" erwähnte Forderungen mir nicht durch zugestellte/n Verwaltungsakt/e rechtswirksam bekanntgegeben wurden.
Mir sind keine diesbezüglichen Verwaltungsakte/ Bescheide zugestellt worden.
Ich konnte daher gegen diese/n angeblichen Verwaltungsakt/e / Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen oder diese/n gar auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit überprüfen.

Daher weise ich auch etwaige in der Forderungsaufstellung enthaltene/n Mahngebühr/en, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten o.ä. in Gänze zurück.

Ohne Verwaltungsakt/ Bescheid/ vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung gar nicht möglich:

"[...] Bescheide der Rundfunkanstalten sind [...] für die zwangsweise Beitreibung rückständiger [...] Beiträge erforderlich (§10 Abs. 5 RBStV, vgl. dazu Tucholke in Hahn/ Vesting, aO § 10 RBStV Rn 34). [...]" (BGH, 1 ZB 64/14, 11.06.2015)

Ich fordere Sie daher aufgrund der fehlenden Bescheide hiermit in aller Bestimmtheit auf, Ihr Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen und die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen.

Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Mit freundlichen Grüßen

...dies zur Kenntnis dann wohl besser auch an den Gerichtsvollzieher mit der klaren Maßgabe, eine Rückmeldung abzuwarten.



Überdies hat Person A den Eindruck, dass hier ein Schreiben vorliegt, welches formal nicht korrekt sein könnte da es „maschinell erstellt“ ist, keine Unterschrift und Siegel/Stempel oder Rechtsbehelfsbelehrung (vermutlich weil dies nur eine Erinnerung ist?) enthält und gegebenenfalls gegen weitere Formalitäten verstößt(?).
Möglicherweise kann hier jemand auf konkrete Gesetze hinweisen?
>>> ...damit sollte Person A wohl besser nicht die Zeit verschwenden.
Ist müßig - u.a. da (wie schon richtig vermutet) dies ja auch erst mal "nur" eine "Erinnerung" ist...

In diesem Zusammenhang generell auch mal damit vertraut machen:
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html


Im Weiteren bitte aber auch unbedingt noch weter generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: Zahlungserinnerung der Stadtkasse / Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: JensT am 09. Mai 2017, 14:20
Also soweit ich weiß dürfte es für Zahlungserinnerungen und Mahnungen keine formalen Vorgaben wie die Din beispielsweise.
Das steht auch hier irgendwo beschrieben. http://www.zahlungserinnerung-vorlage.de

Solche Vorgaben gelten für Veträge, Bewerbungen oder Ähnliches. Das ist aber keine Rechtsberatung, sondern nur mein persönlicher Wissensstand. Ihr könnt mich gerne eines Besseren belehren ;-)

P.s. Gibts hier auch eine Vorstellungsrunde?
Titel: Re: Zahlungserinnerung der Stadtkasse / Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Josef-NRW am 12. Juni 2017, 13:08
Übrigens ...............

falls es jemand interssiert.................der WDR bezeichnet sich selbst als unternehmen !!!!


http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/index.html

http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/index.html

die Webseite ausdrucken und zu den Papieren für den Einspruch abheften........werden später evtl. gebraucht.......