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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 18. Oktober 2015, 16:19
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... ist gemäß geltendem Bundesrecht selbst eine Straftat.
Wie kommt jemand dazu, sich zu derartigem Verhalten herabzulassen?
- Reicht es geistig nicht weiter?
- Sind Gier und damit offenbar untrennbare Dummheit so groß?
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Welche Straftat? Gibt es schon abgeurteilte Straftaten oder vermutest du irgendwelche Straftaten?
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Welche Straftat?
Tierquälerei. -> Es gibt die schriftlich fixierte Aufforderung, ein größeres Haustier in einen Zustand zu bringen, der für dieses Tier bzw. alle bauartgleichen Tiere regelmäßig eine Qual darstellt, weil sich keines freiwillig in diese geforderte Lage begeben würde.
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Leider lässt sich so etwas nicht gegen den RBStV verwenden, denn es ist ja nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Straftat zu begehen. Es würde jedoch hilfreich sein, wenn eine breite Öffentlichkeit davon erfahren würde. Also sei doch so gut und verrate uns deine Quelle und lass uns zusammen über Fakten diskutieren. ???
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Also sei doch so gut und verrate uns deine Quelle
Das geht nun gerade leider nicht; hier muß ich die nötige Diskretion wahren. Es handelt sich allerdings um ein etwas größeres Unternehmen, das augenscheinlich nichts mit Medien zu tun hat. Ich darf aber anfügen, daß in unserem Wohnort so einige Leute wohnen, die vom Rundfunk leben, weil dort beschäftigt.
Im Falle des Falles wird das betreffende Schriftstück freilich entsprechend verwertet.