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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Fighter am 17. Oktober 2015, 01:20
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Hallo,
Person A hat immer artig Widersprüche eingelegt und dann Klage erhoben.
Einem Antrag auf Eilrechtsschutz wurde nicht stattgegeben, da die Hauptklage wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Wenn das nicht tief blicken läßt.
Die Klage wurde schwerpunktmäßig mit dem Verstoß gegen das Grundgesetz begründet. Die Gegenseite zu Erklärungen gebeten und weitere kritische Standpunkte dargelegt.
Nun kam das Urteil vom Einzelrichter im schriftlichen Verfahren. Inhaltlich ist es nah an den Briefen der Beitragsservices und bestätigt deren Standpunkt.
Fazit: Streitwert über 270,00€
Die Klage wird abgewiesen und der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vollstreckbar,... etc.
Was macht A denn nun?
Gespannte Grüße
Fighter
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Ist Revision zugelassen worden? Hilfreich wäre eine anonymisierte Kopie der Urteilsbegründung hier einzustellen.
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Sofern keine Berufung zugelassen wurde, besteht wohl i.d.R. die Möglichkeit eines
Antrags auf Zulassung der Berufung, der wohl
- innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des Urteils gestellt und spätestens
- innerhalb 4 weiterer Wochen begründet werden müsste.
In jedem Falle bestünde wohl für die 2. Instanz Anwaltspflicht...
...selbst für den Antrag auf Zulassung der Berufung
(den ein Laie ohnehin nicht fachgerecht verfassen könnte).
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Hallo,
ich habe das Urteil und die Begründung eingescannt und anonymisiert. Leider ist es mir unmöglich 12 Seiten auf 300kB lesbar unterzubringen. Somit ist dieses gescheitert, nach 3 Stunden gebe ich auf.
Ich habe gerade eine Möglichkeit entdeckt:
https://www.mydrive.ch/browse#/25887413/Urteil
Name: Urteil@Fighter
Widerspruch ist zulässig beim Oberverwaltungsgericht, aber wie bemerkt Anwaltszwang.
Da Person A nicht über die finanziellen Mittel verfügt, dieses zu stemmen, bleibt dieser Weg verschlossen.
Person A sieht hier auch keine Chance mehr, die Richter sind zu stark in das System eingebunden. Sie weichen unangenehmen Fragen aus und lassen diese einfach unbeantwortet. Stattdessen wird nur das übliche Mantra heruntergebetet.
Unzufriedene Grüße vom
Fighter