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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: zo_or am 14. Oktober 2015, 21:07
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Hallo Forumsgemeinde
Mit ist da so eine Sache durch den Kopf gegangen...
Frau B wird im Jahr 09.2014 vom BS angeschrieben einen Antwortbogen auszufüllen. Diesem kommt Sie nach un informiert Sie, dass Herr Z für die Beiträge zuständig ist, Beitragsnummer ihr aber unbekannt sei.
Hintergrund: Herr Z bewohnt ein Einfamilienhaus und hat Frau B ein Zimmer überlassen um dort zu schlafen. Der Zugang dieses Zimmers ist über den Flur/Küchen/Wohnbereich (alles offen) zu erreichen. Sie darf die Toilette und Küche mit nutzen. Mietvertrag besteht keiner. Beitragsnummer ist Ihr nicht bekannt, da Herr Z öfters verreist ist und zu diesem Zeitpunkt auch unterwegs war.
10.2014 bekommt Frau B wieder Post mit der "Bestätigung der Anmeldung" (06.2014) und der Antwort, da Sie nicht geantwortet hätte haben die Wohnung auf Ihren Namen angemeldet. Frau B schrieb postwendend dem Beitragsservice einen Brief und teilte mit, dass Sie sehr wohl geantwortet hätte und fügte eine Kopie des augefüllten Antwortbogens bei. Weiterhin erklärte Sie, dass sie 1 Zimmer mit Nutzung von Bad und Küche bewohne was über keinen neutrale Zugansfläche zu erreichen ist. Weiterhin wies sie den Beitragservice darauf hin, das Sie sich an den Mieter des Hauses Herrn Z bezüglich Ihrer Vorderungen wenden sollen. Beitragsnummer sei ihre nicht bekannt, das sie vergessen hatte ihn zu fragen als er mal in seinem Haus war.
05.2015 bekom Sie dann Antwort auf Ihre beiden Schreiben vom 10.2014 (ahhh, Antwortbogen also doch eingegangen da Sie nur ein Schreiben bisher an Beitragsservice verfasst hatte) Man konnte kein Beitragskonto von Herrn Z finden und habe daher auf Sie angemeldet. Das Sie nur ein Zimmer ohne neutrale Zugangsfläche nutz interessierte nicht. So, Frau B hat den Brief dann irgendwie vermüllt nicht auffinden können und erstmal nicht drauf geantwortet. 3 Monate lang kamen dann Zahlungserinnerungen und 10.2015 kam dann ein Festsetzungsbescheid.
So, Frau B weiß nicht was Sie machen soll. Anscheinend hat Herr Z sich nicht angemeldet beim BS da keinen Nummer existiert und er auch keinen rausrückt.
Auf den Seiten des BS ist auch der Absatz mit dem Zimmer und der neutralen Zugangsfläche verschwunden. Hat sich da etwa was geändert, oder haben die das einfach gelöscht? Habt Ihr einen Idee wie es weiter gehen könnte.
Frau B muss nun Widerspruch einlegen, und die Zeit läuft da der BS vom angebliche Druck bis Einwurf in den Briefkasten 14 Tage braucht. Mal schön die Widerspruchszeit künstlich verkürzt. >:D
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Eine Wohnung, welche nur über eine andere Wohnung Zugang hat ist keine Wohnung, welche eine Beitragspflicht auslösen kann.
Eine Person X würde den Sachverhalt nochmal richtig deutlich machen und erklären, dass keine Wohnung im Sinne des Vertrags bewohnt wird, insbesondere dass eine Person X nicht Wohnungsinhaber einer solchen und auch nicht Mieter einer beitragsrelevanten Wohnung ist.
Wie es weiter gehen könnte: ohne Reaktion ->
Zahlungsaufforderung (bereits erhalten)
Festsetzungsbescheid (bereits 10/2015 erhalten) hier sollte in jedem Fall reagiert werden)
das folgt
Mahnung (Reaktion zu spät)
Vollstreckung (Stress und sonstiges)
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Steht das irgendwo geschrieben mit der Wohnung nicht im Sinne des Vertrages, ich kann da beim BS nichts mehr finden, die scheinen das rausgenommen zu haben.
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Das Thema gab es schon oft, nutze die Suchfunktion mit den Begriffen "neuartige Wohnung"
siehe z.B. hier:
Thema: Austricksen des BS
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10343.msg70766.html#msg70766
Aber es gibt hier noch ausführlichere Threads dazu.
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oh, na auf den Begriff "neuartige Wohnung" kommt man nicht wirklich um zu suchen.
Danke, ich lese mich da mal ein.
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Hallo
So, es geht in die nächste Runde. :o
Wir hatten der BS mit dem Schreiben im Anhanf geantwortet und bekamen dann die Amtwort die ebenfals als Anhang eingefüßgt ist.
Ich würde gerne mal Eure Gedanken dazu hören. Mir kommt es so vor, als wenn man da nich richtig wahrgenommen wird oder man es nicht verstehen will.
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Leider ist der ganzen Bagage
-entgangen, das die Konstruktion, möglichst viele Gelder zu scheffeln, mit Ihrem selbstgestrickten und nicht legalen Vertrag auf Dauer gar nicht standhalten kann, und zwar aus folgendem Grund:
Sie bekommen die Meldeadressen von den MÄ. Natürlich wurden dafür horrende Summen gezahlt, nebenbei bemerkt das sind auch Gelder der Beitragszahler, die eigentlich einen anderen Zweck erfüllen sollen.
Nun hat man aber übersehen, oder es war anders nicht durchzukriegen, das nicht hinter jeder Meldeadresse auch ein s.g. Wohnungsinhaber steckt. Und nun???
Nun werden weiter fleißig Bescheide geschickt, in Hoffnung auf möglichst viel Kohle. Es wird mit dem äußersten gedroht und massiver, fast schon Psychoterror auf den einzelnen ausgeübt. Und ein großer Teil kann damit nicht umgehen, verständlich...
Der Widerstand dagegen ist nur mit viel Chuzpe durchzuführen. Niemand sollte glauben, das einmal gezahltes Geld zurückgegeben würde. Das ist naiv. Daher zahle ich gar nicht erst. Die Variante mit den WG's, wo sich möglichst viele Mieter EINER Wohnung zusammenfinden, finde ich durchaus reizvoll >:D
Es geschieht hier kein Recht, warum dann bei den Nichtnutzern des Dummfunks?
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Wo ein Wille ist, ist auch eine WG!!
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Nein, nein. Hier ist es eben keine WG, sondern keine Wohnung im Sinne des Dummfunkbetrugsstaatsvertrages. Den haben die selber gemacht. Sollten sich auch daran halten.
Der Unterschied ist folgender:
Bei einer WG kann sich der Blödfunk einen rausgreifen, der die exorbitanten Pensionen der Schwachsinnsfunker zahlen soll.
Hier ist es aber keine WG, sondern keine Wohnung im Sinne des Dummfunkbetrugsstaatsvertrages.
Die Musikantenstadelveranstalter gehen völlig leer aus.
Der Beitragsservice schreibt "Sie bewohnen in Ihrer Wohnung nur ein Zimmer". Nein, es ist keine Wohnung. Basta.
Aber nicht mit dem Betrügsservice irgendwie kommunizieren, die sind nicht rechtsfähig, daher sind deren Schreiben unbeachtlich(AG Mannheim 657 M 1109/14)
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Die verlangen eine Beitragsnummer, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Es ist jedoch ein Kampf gegen Windmühlen, ich habe es versucht. Die gehen nicht auf die Argumente ein, sondern verdrehen die Tatsachen bis es passt. Es wird etwas hinzuerfunden, was nicht im Gesetz steht, so wie es nur eine ehrenwerte Gesellschaft hinbekommt. Das Ignorieren deiner Argumente war nur der Anfang, der verlangte Nachweis der Beitragsnummer ist schon der erste illegale Versuch, eine nicht vorhandene Rechtmäßigkeit vorzutäuschen. Nur wenn eine Beitragsnummer eines Nachbarn mit gleicher Adresse vorgelegt werden kann, ist Ruhe.
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Aber nicht mit dem Betrügsservice irgendwie kommunizieren, die sind nicht rechtsfähig, daher sind deren Schreiben unbeachtlich(AG Mannheim 657 M 1109/14)
Wie darf ich das verstehen, sollte man jetzt gar nicht mehr antworten und einen auf toten Fisch machen?
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Grundsätzlich nicht mit einer nicht rechtsfähigen Einrichtung kommunizieren. Zur Erläuterung: ein neugeborenes Kind ist zwar nicht geschäftsfähig, sehr wohl aber rechtsfähig. Der Betrügsservice ist nicht rechtsfähig.
Nur mit der Dummfunkanstalt kommunizieren.
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Also nicht mehr die Post nach Köln sondern nach Berlin schicken? Sorry, ich steh grad auf der Leitung...
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Zu deiner Landesrundfunkanstalt schicken. Die sind kompetenter als der Beitragsservice.
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weiter geht es...
Auf anraten wurde ein Schreiben an die Landesrundfunkanstal geschickt.
Dort war man sich wohl zu fein selber zu antworten, denn der BS kreierte ein Schreiben.
Die Antwort ist schon Dummfrech. Sitzen da nur welche die es nicht zur hellsten Kerze auf der Torte geschafft haben oder tun die nur so?! :o
Wat nu???? :-\
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Die sind (leider) nicht dumm und eher die Steigerung von frech... Was kommt denn nach frech .. dreist ?...
Die wollen so viel Geld wie nur möglich, damit auf dem Schiff die Party im Oberdeck so lange wie möglich
weitergeht. Es geht um das maximale Verlängern der Beitrags-Orgie. Die kennen ihre Zahlen und Prognosen
ganz genau, einschließlich der kommenden Pensionslasten.
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weiter geht es...
Auf anraten wurde ein Schreiben an die Landesrundfunkanstal geschickt.
Dort war man sich wohl zu fein selber zu antworten, denn der BS kreierte ein Schreiben.
Die Antwort ist schon Dummfrech. Sitzen da nur welche die es nicht zur hellsten Kerze auf der Torte geschafft haben oder tun die nur so?! :o
Wat nu???? :-\
Genau diese Frage an die LRA senden.
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Genau diese Frage an die LRA senden.
Und da wir nicht wissen, welches die zuständige Anstalt ist, kann ja vielleicht die Anstalt in Bremen oder Hamburg oder Saarbrücken so helfen!? Wer weiß?!
-> s.a. Re: Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt? http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.msg116518.html#msg116518
Oder: Direkt an Gesetzlichen Vertreter der Anstalten(en) = Intendant(in) schreiben und die offenen Fragen stellen und bitte: Immer falschen Tatsachenbehauptungen IMMER entschieden und ausdrücklich entgegentreten! (nur Meinung keine Rechtsberatung.)