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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: jasonbourne am 14. Oktober 2015, 13:05
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Fiktiver Fall:
Person A hat auf den letzten Wiederspruch den Wiederspruchsbescheid bekommen und wird nun Klage erheben.
Nun folgte, bei Wiederspruchsbescheid zugegangen am 19.09, ein erneuter Festsetzungsbescheid (datierend auf 2.10).
Wie koennte Person A nun vorgehen?
Wiederspruchsbescheid wird mit Klage vor dem bayr. Verwaltungsgericht beantwortet. Wuerde es Sinn machen, den Festsetzungsbescheid mit in die Klage aufzunehmen?
Oder wie allgemein bekannt, Reaktion auf den Festsetzungsbescheid per Wiederspruch?
Vielen Dank!