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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hessen => Thema gestartet von: BeeAnn am 12. Oktober 2015, 17:24

Titel: Vollstreckungsersuchen des Hessischen Rundfunks
Beitrag von: BeeAnn am 12. Oktober 2015, 17:24
Hallo alle miteinander. Ich geh davon aus, dass es zu meiner Frage im Forum auch schon unzählige Antworten gibt und einige sicher von meiner Frage genervt sein werden, dennoch hoffe ich recht zeitnahm Unterstützung von euch zu bekommen.

Person A wohnt seit 1. Februar 2014 in einer neuen Wohnung. Im April 2014 kam dann das erste Schreiben von dem Beitragsservice "Zahlung der Rundfunkbeiträge". Nach einiger Zeit kamen Zahlungserinnerungen, später Mahnungen. Im letzten Mahnschreiben vom 2.7.2015 des Beitragsservices drohten Sie schon mit Vollstreckungsmaßnahmen. Dieses Schreiben wurde genau wie die anderen Bescheide immer  ignoriert.
Dann kam allerdings am 1.9.2015 folgendes Schreiben(siehe Anhang 1). Auf dieses hat Person A dann reagiert (Siehe Anhang 2). Dann kam von der Stadtkasse als Antwort folgendes zurück (siehe Anhang 3)


Was hat Person A für Möglichkeiten? Ist Sie verpflichtet zu zahlen? Muss Sie die Mahngebühren auch tragen?

Ich danke euch im Vorfeld für eure Hilfe.
BeeAnn
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen des Hessischen Rundfunks
Beitrag von: Maverick am 24. Oktober 2015, 10:56
Leider sind die Anhänge nicht freigeschaltet worden, nach Anonymisierung evtl. extern hochladen zB. http://www.directupload.net/ und die Links dann hier einstellen.