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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: pepsilight87 am 11. Oktober 2015, 18:37

Titel: Mahnung/ Vollstreckungs"ankündigung" trotz Widerspruch/ ggf. Befreiungsmögl.
Beitrag von: pepsilight87 am 11. Oktober 2015, 18:37
ALLES REIN FIKTIV:

Ein Bekannter von mir hat nun Post von der GEZ erhalten. Zwischendurch hat dieser wohl Post immer wieder ignoriert bzw. die GEZ hat teilweise auf seine Widersprüche gegen die Zahlungsaufforderung auch gar nicht reagiert. Dieser Bekannte hat zeitweise eine Unterkunft bewohnt, bei der man von der GEZ befreit ist. Aber obwohl eine andere Bewohnerin dieser Unterkunft befreit worden ist, verlang die GEZ dennoch rückwirkend das Geld, das für diesen Zeitraum hätte bezahlt werden "müssen".

Nun kommt ein durchaus besorgniserregender Brief in das Haus geflattert.

Mahnung

Zitat
"Sehr geehrte/geehrter xxxxxxxx"

bisher haben sie ihre Forderung nicht beglichen. Ihr Beitragskonto weist inzwischen einen Gesamtrückstand von 7xx, xx EUR auf.  Um Ihnen weitere Unnanehmlichkeiten zu ersparen  geben wir ihnen nochmals Gelegenheit den Mahnbetrag von 2xx Euro . Der Mahnbetrag errechnet sich aus den festgesetzten Beiträgen und der aufgeführten Gebühren/ Beitragsbescheide.

Was passiert wenn sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch der Mietkaution. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde, Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen zu ihren Lasten. Zuständig ist der Landkreis x .

WIe können sie das vermeiden ? Zahlen sie bla bla bis zum  xx.xx.xxxx Ist ihnen die Zahlung nicht möglich können sie auch mit Raten zahlen. Telefonisch vereinbaren etc pp.



1. Kann die GEZ tatsächlich Vollstreckungsmaßnahmen beantragen?

2. Trägt der "Schuldner" dann wirklich die Kosten?

3. Wie viel Bluff und wie viel ernsthafte Androhung stecken in diesem Brief?

4. Kann man jetzt in dieser Situation noch irgendwie Zeit gewinnen?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten :)
Titel: Re: Mahnung/ Vollstreckungs"ankündigung" trotz Widerspruch/ ggf. Befreiungsmögl.
Beitrag von: Jannimann am 16. Oktober 2015, 17:49
Zitat
Zwischendurch hat dieser wohl Post immer wieder ignoriert bzw. die GEZ hat teilweise auf seine Widersprüche gegen die Zahlungsaufforderung auch gar nicht reagiert.
dem BS liegen über den Widerspruch Empfangsbestätigungen des Bekannten vor, zumindest kann er sich nicht herausreden, daß er von den Zwangsbeiträgen nichts wüßte. Allerdings kann er eine Säumnisklage anstrengen oder androhen, wenn die LRA schon mehr als 3 Monate hat verstreichen lassen, und immer noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt.

Zitat
Dieser Bekannte hat zeitweise eine Unterkufnt bewohnt bei dem man von der GEZ befreit ist. Aber obwohl eine andere Bewohnerin dieser Unterkunft befreit worden ist verlang die GEZ dennoch rückwirkend das Geld das für diesen Zeitraum hätte bezahlt werden "müssen".
hat dieser Bekannte denn seinen alten Wohnsitz aufgegeben? Aber selbst wenn er bei der zahlungsbefreiten Person gewohnt hat, wird er in diesem Augenblick für diese Wohnung zwangsveranlagt.

Zitat
1. Kann die GEZ tatsächlich Vollstreckungsmaßnahmen beantragen?
die LRA ja.

Zitat
2. Trägt der "Schuldner" dann wirklich die Kosten?
ja

Zitat
3. Wie viel Bluff und wie viel ernsthafte Androhung stecken in diesem Brief?

4. Kann man jetzt in dieser Situation noch irgendwie Zeit gewinnen?
man kann sie mit Unterlassungen bombardieren, und sie auf ihre eigene Fehlerhaftigkeit hinweisen (fehlender Widerspruchsbescheid).
Im Prinzip geht es darum möglichst nicht zu zahlen, bis das BGH irgendwann zu einem Urteil gekommen ist, so daß die GEZ anschließend keine rückständigen Beiträge mehr einfordern kann.
Titel: Re: Mahnung/ Vollstreckungs"ankündigung" trotz Widerspruch/ ggf. Befreiungsmögl.
Beitrag von: Bürger am 16. Oktober 2015, 18:10
Da der fiktive Fall nicht konkret genug beschreiben ist, d.h.
- welche Art von Widerspruch
- mit welcher Begründung (Befreiugnsantrag?)
- gegen genau welche/s Schreiben (nur "Zahlungsaufforderung" oder auch den rechtsmittelfähigen FestsetzugnsBESCHEID?)
kann es hier vorerst nur allgemeine Infos geben.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B.
- "Mahnung/ Vollstreckung trotz Widerspruch"
- "Mahnung/ Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID"
u.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Allgemeine Infos hierzu u.a. auch unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html