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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: andreas100 am 11. Oktober 2015, 17:18

Titel: Klageweg abkürzen
Beitrag von: andreas100 am 11. Oktober 2015, 17:18
Hallo Forum,

aus aktuellem Anlass möchte Person A um Hilfe bitten.
Person A hat in Vollmacht seiner Tochter gegen GEZ Gebühr geklagt.
(Einspruch usw. jetzt Klage Verwaltungsgericht ( Bayern)
Es geht um den Ausnahmepassus (Befreiung von der Gebühr)
Es sind ja keine Personen angeführt die keinerlei Einkommen haben.
Kurze Erklärung: Person A's Tochter ging in Nürnberg in Fachoberschule gewohnt hat sie im letzen Jahr der Schule in Nürnberg in einer WG. (4 Personen)
Alle 4 Personen haben Antrag auf Bafög gestellt, jedoch wurde dieser Antrag seiner Tochter abgelehnt da sie das letzte Schuljahr freiwillig wiederholt. (die anderen 3 bekamen Bafög und somit die Befreiung.
Nachdem sie das Bafögverfahren seiner Tochter bis Juni / juli hingezogen hat, haben wir Sie finanziell unterstützt da Sie ja weder eigenes Vermögen noch Einkommen hatte.
Dann hat Person A Einspruch eingelegt usw. und sind nun beim Verwaltungsgericht.
Hier wurde als erstes die Prozesskostenhilfe abgelehnt mit dem Hinweis das die Sache wahrscheinlich keinen Erfolg hat.
Nun hat Person A dem Verwaltungsgericht mitgeteilt, das A gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen, da das Verwaltungsgericht ja nicht dem event. zuständigen Verfassungsgericht vorgreifen kann.
Person A Frage wäre hierzu: kann A die einzelen Distanzen vom Verwaltungsgericht überspringen und direkt an das Verfassungsgericht gehen? und Wer ist rechtlich zuständig.
Wer kann mir Auskunft geben...
Gerne auch als PN


vielen Dank Andreas 100

Edit Uwe:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Titel: Re: Klageweg abkürzen
Beitrag von: anne-mariechen am 11. Oktober 2015, 18:08
Schön wäre es ---> in D gilt die Gesetzespyramide. Sprungrevisionen gibt es, aber ich Verwaltungsrecht wenig Möglichkeiten.
Beim RF-Beitrag sicher nicht und wer die Haltung der Richter kennt. Der Sachverhalt ist ein Einzelfall eine Frage der Revision. http://dejure.org/gesetze/VwGO/134.html (http://dejure.org/gesetze/VwGO/134.html)

Das ist ein Typischer Fall wie gleich wir alle doch vor dem Gesetz sind. Wer die Leistung nicht sofort erbringt wird zum bezahlen verdonnert.
Und bist Du nicht Willig so brauche ich Gewalt.
Titel: Re: Klageweg abkürzen
Beitrag von: Wolfman am 11. Oktober 2015, 18:13
Wenn 3 Parteien einer WG befreit sind,  kann dann überhaupt noch von jemandem Geld verlangt werden?
Titel: Re: Klageweg abkürzen
Beitrag von: Kurt am 11. Oktober 2015, 18:13
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

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