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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung => Thema gestartet von: René am 21. Dezember 2009, 23:42
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Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Wie passen Artikel 5 des Grundgesetzes mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag zusammen?
- (1) Jeder hat das Recht, [...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. [...] Eine Zensur findet nicht statt.
Eine allgemein zugängliche Quelle ist u. a. das Internet. Ich möchte die im Internet allgemein zugänglichen Quellen nutzen, um mich ungehindert unterrichten zu können. Ich will jedoch für die Angebote der ÖRR nicht bezahlen. Wie stelle ich das an? Radio und TV-Gerät entsorgen reicht nicht mehr aus, denn Handys, PDAs und internetfähige PCs sind ebenfalls gebührenpflichtig.
Ist das nicht eine Art Zensur? Wenn nicht, dann stellt das eindeutig eine Erpressung dar. Ich muss dem Staat Schutz- bzw. Erpressungsgeld zahlen, um mein im Grundgesetz verankertes Recht, mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können, auszuüben.
- (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Hebt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag das Grundgesetz auf? Ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag überhaupt ein (allgemeines) Gesetz? Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist, wie sein Name verrät, lediglich ein Vertrag zwischen den Bundesländern. Mehr aber auch nicht.
- (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind heute ohne Internet kaum denkbar. Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind nach dem Grundgesetz frei. Warum muss man dafür dann Rundfunkgebühren entrichten, wenn man das Internet benutzt?
Ich möchte mich im Schutze des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland frei entfalten. Dazu gehört das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können. Darüber hinaus möchte ich, dass Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre, die Säulen unseres Erfolgs, weiterhin frei bleiben. All das garantiert unser Grundgesetz.
Aber ich will für die ÖR keinen Cent zahlen!
Wie ist das mit unserem Grundgesetz zu vereinbaren?
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...Ist das nicht eine Art Zensur? Wenn nicht, dann stellt das eindeutig eine Erpressung dar. Ich muss dem Staat Schutz- bzw. Erpressungsgeld zahlen, um mein im Grundgesetz verankertes Recht, mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten zu können, auszuüben.
Allgemein zugägliche Quellen bedeuten nicht kostenfrei. Als das Gesetz verabschiedet wurde, konnte sich keiner vorstellen, welche Möglichkeiten es heute gibt sich Informationen zu besorgen. Das Gesetz muss auf jeden Fall so bestehen bleiben. Es muss der Zugang zum privaten privaten Rundfunk gebührenfrei stattfinden, damit auch diese qualitativ höherwertige Sendungen produzieren können.
Anmerkung:
Gebühreneinführungen bei den Privaten sind gescheitert, weil sie die Quoten sinken sahen. Niedrigere Quoten, weniger Werbeeinnahmen, weniger Kokurrenz für die ÖRs und diese sind durch die Zwangsabgaben die eigentlichen Gewinner.
Georg
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Allgemein zugägliche Quellen bedeuten nicht kostenfrei.
Falsch, denn der Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen, die im Internet durchaus kostenfrei sind, wird durch die Erhebung von Rundfunkgebühren in einen kostenpflichtigen gewandelt. Ich will aber die ÖRR nicht, dies bedeutet jedoch, dass ich auch auf das Internet verzichten muss.
Und bitte das Grundgesetz beim Wort nehmen: "[...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."
Die Rundfunkgebühren stellen jedoch ein Hindernis dar.
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Allgemein zugägliche Quellen bedeuten nicht kostenfrei.
Falsch, denn der Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen, die im Internet durchaus kostenfrei sind, wird durch der Erhebung von Rundfunkgebühren in einen kostenpflichtigen gewandelt. Ich will aber die ÖRR nicht, dies bedeutet jedoch, dass ich auch auf das Internet verzichten muss.
Ich habe dich verstanden und bin genau deiner Meinung. Aber allgemein zugängliche Quellen sind nich kostenfrei per se! Stell dir vor es würde im Grundgesetzt stehen: Jede allgemein zugängliche Quelle ist kostenfrei und hat kostenfrei zu bleiben.
Das wir an kostenfreie Angebote nur herankommen wenn wir diese Grundversorgungs-Einheits-Zahlung, sprich GEZ, bezahlen. Das widerspricht diesem Gesetz eindeutig.
Das scheint jedoch niemand zu interessieren, weil es den Deutschen anscheinend noch gut genug geht diese Abgaben zu leisten oder weil solch ein Tölpel wie ich bezahlt.
Georg
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Allgemein zugängliche Quellen müssen auch nicht kostenfrei sein. Darum geht es nicht. Aber dass der Staat mit den Rundfunkgebühren eine Art Maut installiert, die den Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen hindert, verstößt m. E. gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.
Und jetzt stellt sich die Frage, ob dies ein Ansatz wäre, über diesen Weg etwas gegen dieses System zu unternehmen.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus oder kennt er/sie einen Rechtsexperten, den man fragen könnte.
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Allgemein zugängliche Quellen müssen auch nicht kostenfrei sein. Darum geht es nicht. Aber dass der Staat mit den Rundfunkgebühren eine Art Maut installiert, die den Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen hindert, verstößt m. E. gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.
Und jetzt stellt sich die Frage, ob dies ein Ansatz wäre, über diesen Weg etwas gegen dieses System zu unternehmen.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus oder kennt er/sie einen Rechtsexperten, den man fragen könnte.
Deine Idee oder Anregung ist nicht revolutionär genug. Hier in diesem Forum, wie auch in anderen Foren, wird gequatscht. Es gibt Tipps wie man sich drücken kann vor dieser Mischpoke, aber eine echte Initiative gibt es nicht. Der Bedarf ist einfach nicht da. Jeder rühmt sich, wie er den Gebührenfuzzi ausgetrickst hat und das wars. Hallo Deutschland.
Georg
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Vielleicht kennt sich jemand damit aus oder kennt er/sie einen Rechtsexperten, den man fragen könnte.
Gebührenpflichtigkeit des Internet- und Handy-Rundfunks? (http://www.servat.unibe.ch/jurisprudentia/lit/internetrundfunk.pdf)
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Allgemein zugängliche Quellen müssen auch nicht kostenfrei sein. Darum geht es nicht.
eben, denn sonst müßten ja auch alle Zeitungen und Zeitschriften kostenfrei sein.
Aber dass der Staat
der Staat ist nicht irgend ein fremdes Gebilde sondern wir alle. Es läge also an uns allen, das zu ändern
mit den Rundfunkgebühren eine Art Maut installiert, die den Zugang zu diesen allgemein zugänglichen Quellen hindert,
bisher ist es aber nicht so, daß der Zugang zum Internet behindert wird, wenn jemand keine Rundfunkgebühren bezahlt. Ich bezahle auch keine und kann dennoch ins Internet. Die Sache wird erst dann akut, wenn nur der, der auch Rundfunkgebühren bezahlt, einen Internetzugang erhält.
Allerdings gibt es den Fall der ÖR-Nichtkonsumenten, die einen Computer aus rein beruflichen Gründen vorhalten müssen. Sie alle müssen theoretisch Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie das Gesetz nicht brechen wollten. Mein Beispiel: als Fotograf kann ich heute ohne Computer meine Arbeit gar nicht mehr kostendeckend und kokurrenzfähig betreiben. Ich nutze aber weder Radio noch Fernsehen. Für den Computer müßte ich also Rundfunkgebühren entrichten. Würde ich mich streng an den Rundfunkgebührenstaatsvertrag und entsprechende Bestimmungen halten, müßte ich, um die Rundfunkgebühren legal zu umgehen, den Computer abschaffen. Damit wäre eine Berufsausübung unter den genannten Bedingungen nicht mehr möglich.
Dennoch könnte ich aber einen Internetanschluß besitzen.
verstößt m. E. gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.
nein
Und jetzt stellt sich die Frage, ob dies ein Ansatz wäre, über diesen Weg etwas gegen dieses System zu unternehmen.
versuch es.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus oder kennt er/sie einen Rechtsexperten, den man fragen könnte.
man kann auch all jene Kandidaten, die sich zur nächsten Wahl in den Bundesländern stellen und Ministerpräsident werden wollen, nach ihrer Haltung dazu befragen und entsprechend anders wählen. Aber irgendwie scheint das einfach nicht zu funktionieren. Offenbar sieht eine Mehrheit der Wähler das ganze Thema als eher untergeordnet an.
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Aufgabe des ÖRR ist die Grundversorgung der Bürger zu gewährleisten!
Warum das über das Internet geschehen muss kann keiner dieser dümmlichen Ministerpräsidenten sagen.
Die ÖRR könnten ja auch in den Zeitschriften Seiten mit Grundversorgung füllen und dann dafür kassieren.
Die gerechteste Sache wäre wenn die ÖRR verschlüsseln würden. Das würde aber zum sofortigem aus der ÖRR führen. Jedes Schaf würde auf "Grundversorgung" verzichten wenn es freiwillig zahlen sollte!
Weil aber die korrupten Herren die ÖRR unbedingt erhalten wissen wollen (und zwar nicht zum Wohle des Volkes) kann es nur die GEZ oder Haushalts/pro Kopf Zahlung geben!
Deali >:(
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der Staat ist nicht irgend ein fremdes Gebilde sondern wir alle. Es läge also an uns allen, das zu ändern
Blödsinn, Schwachsinn! Wir sind das Volk, aber noch lange nicht der Staat. Der Staat ist das Herrschaftsinstrument.
Viel Spaß und Erfolg dabei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, das Rundfunkgebührenwesen, die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Multifunktionsgeräte, die Umwandlung der Rundfunkgebühr zu einer Kopfsteuer inkl. Beweislastumkehr und nicht zuletzt die Höhe der Runfunkgebühr
zu ändern
! ;D
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der Staat ist nicht irgend ein fremdes Gebilde sondern wir alle. Es läge also an uns allen, das zu ändern
Blödsinn, Schwachsinn! Wir sind das Volk, aber noch lange nicht der Staat. Der Staat ist das Herrschaftsinstrument.
Als Staat (abgeleitet von italienisch lo stato) bezeichnet man seit der europäischen Neuzeit jede politische Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst. Da wir in einer Demokratie leben und somit die Macht über demokratische Wahlen vom Volke ausgeht, trifft meine Aussage also zu. Den Schwachsinn redest also du.
Viel Spaß und Erfolg dabei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, das Rundfunkgebührenwesen, die Ausweitung der Rundfunkgebühr auf Multifunktionsgeräte, die Umwandlung der Runfunkgebühr zu einer Kopfsteuer inkl. Beweislastumkehr und nicht zuletzt die Höhe der Runfunkgebühr
der Satz ist unvollständig. Aber du kannst ja mal die Frage erörtern, warum es bisher nie gelungen ist, Ministerpräsidenten an die Macht zu bringen, die sich eine Reform des ÖRR oder, wie manche meinen, besser die gänzliche Abschaffung derselben auf die Fahnen geschrieben haben. Offenbar spielt diese Frage bei Wahlen wohl nur eine untergeordnete Rolle beim wählenden Volk.
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Du bist ja dümmer, als die Polizei erlaubt. Das tut ja schon richtig weh. Kannst nicht einmal meinen Satz, der erst mit deinem Zitat vollständig wurde, bis zu(m) Ende lesen. Ach ja, und der Staat. Natürlich muß dieser über eine Fläche („Territorum“, auch Hoheitsgebiet genannt) verfügen und bedarf natürlich eines Volkes, über das er herrschen, das er unterdrücken kann, sonst kann er sich höchstens mit sich selbst beschäftigen. Beide Voraussetzungen (also das Territorium und Volk, hier konkret Staatsvolk) sind aber nicht notwendigerweise gleich seine Bestandteile im engern Sinne.
So, und nun mach Heia und päppele deinen IQ im Schlafe ein wenig auf!
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Da wir in einer Demokratie leben und somit die Macht über demokratische Wahlen vom Volke ausgeht, trifft meine Aussage also zu.
Wir leben in einer Demokratie? Die DDR war auch einen Demokratie, Deutsche Demokratische Republik!
der Satz ist unvollständig. Aber du kannst ja mal die Frage erörtern, warum es bisher nie gelungen ist, Ministerpräsidenten an die Macht zu bringen, die sich eine Reform des ÖRR oder, wie manche meinen, besser die gänzliche Abschaffung derselben auf die Fahnen geschrieben haben.
http://www.br-online.de/content/cms/Universalseite/2008/03/11/cumulus/BR-online-Publikation--161938-20080716181549.pdf Schau Dir dort mal die Zusammensetzung der Rundfunkrats an dann weißt Du warum.
Offenbar spielt diese Frage bei Wahlen wohl nur eine untergeordnete Rolle beim wählenden Volk.
Streiche "beim wählenden Volk", setzte "bei den Schafen"
Gute Nacht
Deali ;D
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Bevor man weiter diskutiert, sollte ich nochmals an folgenden Text aus Artikel 5, GG erinnern:
"[...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."
Jetzt kann man sich auf der Grundlage weiter unterhalten.
eben, denn sonst müßten ja auch alle Zeitungen und Zeitschriften kostenfrei sein.
Ich vermute, es liegen bei dir mehrere Missverständnisse vor. Ich versuche, sie kurz zu erklären:
- Bei den Zeitungen habe ich die Wahl, ob ich sie kaufe oder links liegen lasse. Möchte ich eine kaufen, dann ist das meine freie Entscheidung und ich bin für eine Gegenleistung bereit, Geld auszugeben. Ich muss aber nicht für Zeitungen bezahlen, auch wenn ich keine lese.
- Abgesehen von den Verbindungsgebühren (ISDN, (V)DSL, UMTS usw.) war der Zugang zu den Internetangeboten (u. a. der Zugang zu Information) bis 2007 kostenlos. Um es mit den Worten des Grundgesetzes zu beschreiben, konnte man sich aus allgemein zugänglichen Quellen im Internet ungehindert unterrichten.
Jeder war frei in seiner Entscheidung, kostenpflichtige Angebote zu nutzen oder diese zu meiden. Nicht anders als wie bei den Zeitungen.
Seit 2007 werden nun GEZ-Gebühren für das Internet erhoben, denn es besteht die Möglichkeit, dass Internetnutzer von den Internet-Angeboten der ÖRR Gebrauch machen. Dass die aus unterschiedlichen Blickwinkeln komplett verwerflich ist, wurde und wird immer noch heftig diskutiert. Mir geht es in diesem Beitrag um diesen einen Passus im Artikel 5 unseres Grundgesetzes:
(1) Jeder hat das Recht, (...) und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Und jetzt meine Fragen:
- Ist das Internet eine allgemeine zugängliche Informationsquelle?
- Stellt die defacto Besteuerung des Internet ein Hindernis dar?
Wie du selbst bereits in Auszügen herausgefunden hast, stellt diese Internetmaut eine Behinderung dar. Ich gehe noch weiter und behaupte, dass sie eine sehr große Behinderung darstellt: Denke nur an Schüler und Studenten, Forschung und Entwicklung, Kunst und an die ganz normalen Gewerbetreibenden. Die Liste könnte ich noch länger machen, aber sie ist lang genug, um dir zu zeigen, worum es geht.
Alle diese Gruppen nutzen das Internet für die Informationsbeschaffung und für ihre Arbeit. Mit der Internetmaut wird jedoch ein Hindernis zur allgemeinen Informationsquelle Internet geschaffen. Jeder der das Internet mit "neuartigen Rundfunkgeräten" nutzt, wird zur Kasse gebeten. Diese Leute können/dürfen sich nicht mehr UNGEHINDERT aus der allgemein zugänglichen Informationsquelle Internet unterrichten.
Ich weiß wirklich nicht, warum es dir so schwer fällt, einen einzigen Artikel des Grundgesetzes richtig zu interpretieren. Es wundert mich aber umso mehr, dass keiner das Verfassungsgericht mit dieser Argumentation angerufen hat. Zumindest ist es mir nichts dergleichen bekannt.
Ich unterhalte mich gerne über das von mir eröffnete Thema mit jedem. Ungerne dagegen über Begrifflichkeiten wie z. B. wie definiert sich ein Staat oder warum nicht alle 82 Mio. Deutschen in die Politik gehen, um solche Probleme zu lösen. In der Schweiz ist es ein kleines Stückchen Realität. Wohin es hinführen kann, sahen wir exemplarisch bei der Volksabstimmung am 29.11.2009, bei der die eidgenössische Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" angenommen wurde.
Aber warum gehst du nicht in die Politik?
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Euch allen ein gutes neues Jahr 2010 vorab.
So, und dann werde ich mal ein bischen Salz in die Wunden streuen - grinz.
In dem Jahresbericht des Bayrischen RF von 2007 steht auf S. 25 folgendes:
Eine Facette dieses größeren Zusammenhangs ist die Auseinandersetzung über die Finanzierung des lokalen und regionalen Privatrundfunks in Bayern und die Ersetzung des verfassungsrechtlich angreifbaren Teilnehmerentgelts durch eine Förderung der privaten Rundfunksender mit regionalem und lokalem Programmauftrag in Bayern
mithilfe einer Beteiligung der Landesmedienanstalt am Aufkommen der Rundfunkgebühr oder im Wege von Zuschüssen aus dem Staatshaushalt.
Und/aber wenn man sich die Mitgliederliste des RF-Ausschusses ansieht, dann sieht man eine wirklich schöne Pack-Liste (also nicht: Packliste).
Und wenn man weiter liest, stellt man fest, dass das überwiegende Pack auch noch in politischen Ämtern und sogar im Bay. Verwaltungsgericht sitzen (ähm, tangiert sowas nicht die Unparteilichkeit der verwaltungsRechtspre- chung?
Und schliesslic h ihr sollt euch nicht so eisern an den reinen Gesetzestext des z.B. Grundgesetz-Art. 5 klammern und gebetsmühlenartig diesen immer und immer wieder skandieren, denn das hilft niemandem. Wichtig ist vielmehr die sowohl gefestigte als auch die aktuelle Rechtsprechnung der Gerichte und der Obergerichte, denn nach deren Rechtsprechung wird die Meinung des jeweiligen Artikels des GG ausgelegt. Nicht der rein formale Gesetzestext ist soo wichtig, sondern die vielzähligen Rechtskommentierungen zu den einzelnen Rechtsnormen. Dass dabei jedoch der Tenor der Rechtsnorm in seinem Wesengehalt nicht angetastet werden darf, versteht sich von selbst.
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Wie du selbst bereits in Auszügen herausgefunden hast, stellt diese Internetmaut eine Behinderung dar... Denke nur an Schüler und Studenten, Forschung und Entwicklung, Kunst und an die ganz normalen Gewerbetreibenden. Die Liste könnte ich noch länger machen, aber sie ist lang genug, um dir zu zeigen, worum es geht.
Es betrifft ebenfalls die private Kommunikation und das Pflegen von persönlichen Kontakten. Chat, Email und Internet Telefonie wie Skypen sind ebenfalls betroffen. Mit einem normalen Festnetztelefon kann ich auch beim NDR anrufen, warum wird dort keine Rundfunkgebühr erhoben? Es handelt sich hierbei um nichts anderes als um eine Anwahl eines Servers der Rundfunkanstalten über das Internet.
Wer nicht zahlt, kann auch nicht mit seinen Verwandten und Bekannten über dieses Medium in Verbindung bleiben, wenn er kaum Geld hat.
Georg
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Wer nicht zahlt, kann auch nicht mit seinen Verwandten und Bekannten über dieses Medium in Verbindung bleiben, wenn er kaum Geld hat.
Es geht nicht darum ob jemand Geld hat oder nicht! Ich kann mir ÖRR aus der Portokasse leisten! Es geht darum das dieses System ungerecht ist und das es an der Grenze steht das es der Demokratie schadet wenn die nicht schon überschritten ist!
Weg mit GEZ!
Deali
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Das Thema hatten wir schon ein paar mal... Klagen gab's auch schon en masse, ich fasse hier mal die Auffassung des BVerfG zusammen:
- Die freie Meinungsäußerung betrifft nur Meidenschaffende, die lt. RGebStV von der Gebührenpflicht befreit sind.
- Der Zugang zu Medien wird durch damit verbundene Kosten nicht verhindert; Medien zu produzieren kostet Geld, also kann man das ganze auch verkaufen. Zeitungen gibt's auch nicht umsonst.
Das GG ist bei den ÖR der falsche Angriffspunkt: Das ist eine politische, keine juristische Frage.
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der so oft zitierte Grundsatz des 5 GG ist natürlich auch dann gewährleistet, selbst wenn der Zugriff auf eine nachricht gebührenpflichtig ist.
5 GG gewährleistet lediglich den "freien" Zugang zu den Informationen, wobei "frei" nicht bedeutet, "kostenlos".
Im Gegensatz zu"frei" würde bedeuten, dass du so oder so keinen Zugang zu einer Information hättest.
Um das mal ganz krass zu verdeutlichen: nicht "frei zugänglich" sind z.B. die Daten beim Bundeszentralregister über deinen Nachbarn. Du kannst - auch wenn du noch so viel berechtigtes Interesse daran haben würdest, - nie Einsicht in das (Vor-)Strafenregister deines Nachbarn kriegen.
"Frei zugänglich" sind aber alle Informationen, wenn sie der Allgemeinheit zugänglich sind (selbst wenn der, der die Information verfügbar macht) dafür eine Gebühr oder ein Kostenaufwendungsersatz (z.B. 50 Cent oder 1 Euro) verlangt werden. Du brauchst den Euro ja nur zu bezahlen, dann kriegst du und jeder andere die gewünschte Information (z.B. aus Presse, Wirtschaft, Politik oder woher sonst auch).
Es muss jedenfalls die uneingeschrnkte Möglichkeit zur Erlangung der Informationen bestehen - und das hat mit Kostenpflichtig oder nicht nix zu tun.
Du kannst z.B. auch Premiere gucken - wenn du das bezahlst. Aber zur Verfügung stehen dir - und jedermann sonst - die Informationen von Premiere jedenfalls.
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Schon klar. Aber im Grundgesetz steht auch folgendes:
"[...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."
Stellt die Rundfunkgebühr keine Behinderung dar?
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ich unterrichte mich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen. Und ich bezahle keine Rundfunkgebühren. Wo also liegt der Widerspruch? Wo wird Artikel 5 tangiert?
Die Rundfunkgebühr schafft im Grunde keine Behinderung. Und sie tangiert nicht das Recht, sich ungehindert zu informieren. Durch die Erhebung der Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkgeräte wird das Recht zur freien Information nicht beschränkt. Selbst wenn jemand keine Rundfunkgebühren bezahlt, wird ihm das Recht auf frei zugängliche Informationen nicht abgesprochen. Etwas anderes wäre es, wenn der Gesetzgeber sagen würde: wer keine Rundfunkgebühren bezahlt darf sich auch nicht mehr aus frei zugänglichen Quellen informieren. Das ist aber nicht der Fall. Die Betonung liegt hier also nicht auf "frei zugänglichen Quellen" sondern auf "das Recht sich aus diesen zu informieren".
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Bei den Gesetzen Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind juristisch gesehen auch die sogenannten Umkehrschlüsse zulässig. Das sieht dann so aus:
"Jede Person hat demnach auch das Recht, sich NICHT aus den genannten Quellen zu unterrichten und sich NICHT zu äußern und sich NICHT an der (finanziellen) Unterstützung von Äußerungen zu beteiligen."
Außerdem verbietet die Europäische Menschenrechtskonvention behördliche Eingriffe in das freie Informationsrecht und die Meinungsfreiheit.
Das wären zwei interessante Ansätze die auch in praktischer Auseinandersetzung mit den Gerichten argumentativ sein würden.
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ich unterrichte mich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen. Und ich bezahle keine Rundfunkgebühren. Wo also liegt der Widerspruch? Wo wird Artikel 5 tangiert?
Kleines Update an dieser Stelle: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eingriff selbst festgestellt: Unter Punkt 42 (II 4. bb) (http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=1338) heisst es, dass durch die Gebührenpflicht auf PCs ein Eingriff in das Recht auf Informationsfreiheit stattfindet (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG), dieser aber gerechtfertigt sei.
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Kleines Update an dieser Stelle: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eingriff selbst festgestellt: Unter Punkt 42 (II 4. bb) (http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=1338) heisst es, dass durch die Gebührenpflicht auf PCs ein Eingriff in das Recht auf Informationsfreiheit stattfindet (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG), dieser aber gerechtfertigt sei.
Wie bitte? Das ist ja wohl eine Lachnummer.
Was sagen unsere "Juristen" im Forum dazu?
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Kleines Update an dieser Stelle: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eingriff selbst festgestellt: Unter Punkt 42 (II 4. bb) (http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=1338) heisst es, dass durch die Gebührenpflicht auf PCs ein Eingriff in das Recht auf Informationsfreiheit stattfindet (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG), dieser aber gerechtfertigt sei.
Wie bitte? Das ist ja wohl eine Lachnummer.
Was sagen unsere "Juristen" im Forum dazu?
Bin kein Jurist und auch weit davon entfernt, einer zu sein – es sei mir trotzdem erlaubt, einen Hinweis zu geben. Schaut euch die Verfassungsbeschwerde vom 26.01.2011 an, zu finden unter anderem unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2313.0.
Dieser Punkt wird auch in dieser Beschwerde erwähnt.
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Kleines Update an dieser Stelle: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Eingriff selbst festgestellt: Unter Punkt 42 (II 4. bb) (http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=1338) heisst es, dass durch die Gebührenpflicht auf PCs ein Eingriff in das Recht auf Informationsfreiheit stattfindet (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG), dieser aber gerechtfertigt sei.
Wie bitte? Das ist ja wohl eine Lachnummer.
Was sagen unsere "Juristen" im Forum dazu?
man muß kein Jurist sein um das hier zu verstehen:
Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet die Informationsfreiheit ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Darunter sind alle Gesetze zu verstehen, die sich nicht gegen die von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Freiheitsrechte an sich richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen. Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 <200>).