gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 11. Oktober 2015, 12:11
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Unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg106587.html#msg106587
steht geschrieben
zu 8.) Vertuschung des Beginndatums der Widerspruchsfrist in den Beitragsbescheiden mit gleichzeitiger Vertuschung des physischen Absenders der Beitragsbescheide
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg66933.html#msg66933
Laut Auskunft des Beitragsservices und einer LRA ist das im Data Matrix Code versteckte Datum das Absendedatum der Bescheide nicht das des Beitragsservice Köln, sondern nachweislich das eines externen Dienstleisters!
Namentlich ist dies die PAV Card GmbH in Lütjensee.
Das in Klarschrift angegebene Datum auf dem Bescheid ist das Datum der Erstellung, das Datum im Data Matrix Code ist das Datum des Drucks, evtl auch das Absendedatum des Bescheides. Das erklärt die zeitliche Verschiebung zwischen Erstellung und Versand, da erst Daten nach Lütjensee übermittelt werden müssen und dort evtl. auch noch ein paar Tage in einer Druckwarteschlange hängen.
Bedeutung hat dies für die Behauptung des Beitragsservice bzw. der LRA vor Gericht, den Bescheid zu einem bestimmten Datum abgesendet zu haben. Ein Nachweis dafür kann nicht erbracht werden, da weder der Beitragsservice noch die LRA der physische Absender gewesen ist, sondern die PAV Card GmbH. (Dies gilt nicht für Bescheide, die per Postzustellungsurkunde versendet worden sind!)
Es ist desweiteren fraglich, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die es der nichtrechtfähigen Gemeinschaftseinrichtung Beitragsservice erlaubt, persönliche Daten an weitere, diesmal private Dienstleister zu übermitteln.
Der BS scheint auf einen externen Dienstleister für den Druck und Versand seiner "Gängelungs-"Briefpost zu verwenden, die also ohne Zweifel mit den Meldedaten versorgt werden müssen:
Link zur Ausschreibung mit Infos über die Anforderungen:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML)
Auftragsvergabe:
http://ausschreibungen-deutschland.de/246367_Druckdienstleister_2015_Koeln (http://ausschreibungen-deutschland.de/246367_Druckdienstleister_2015_Koeln)
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Es ist desweiteren fraglich, ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt, die es der nichtrechtfähigen Gemeinschaftseinrichtung Beitragsservice erlaubt, persönliche Daten an weitere, diesmal private Dienstleister zu übermitteln.
als da ausser der PAV Card GmbH (http://www.pav.de/de/) auch noch wären:
freesort GmbH > http://www.freesort.de/
Sendung konsolidiert über "freesort GmbH": K2055
http://www.philastempel.de/stempel/zeigen/41703
http://www.philastempel.de/stempel/zeigen/64065
http://www.philastempel.de/stempel/zeigen/98886
Quelle; abgerufen am 11.10.2015 gegen 11:20 CEST
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hier die Ausschreibung vom 28.11.2014:
Ausschreibung:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Quelle abgerufen am 11.10.2015 gegen 12:45 CEST
Tag der Zuschlagsentscheidung:11.9.2015
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18.9.2015
Bekanntmachung vergebener Aufträge:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Quelle abgerufen am 11.10.2015 gegen 12:45 CEST
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Satzung MDR:
§16 Übertragung einzelner Tätigkeiten auf Dritte (Auftragnehmer)
(1) Die Rundfunkanstalt oder die in § 2 genannte gemeinsame Stelle kann gemäß § 10 Abs. 7 Satz 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 1 RBStV Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs, insbesondere mit der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, mit der Feststellung beitragsrelevanter Tatsachen, mit der Einziehung oder mit Inkassomaßnahmen von Rundfunkbeiträgen einschließlich aller Nebenforderungen beauftragen.
(2) Dritte nach Absatz 1 können insbesondere sein: Andere Rundfunkanstalten, Druckdienstleister, Telefoncallcenter, Datenerfassungs-, Datenträgervernichtungsunternehmen und Inkassounternehmen sowie Personen, die die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags überprüfen. Die Rundfunkanstalt darf ein Inkassounternehmen erst beauftragen, nachdem der geschuldete Betrag durch die hoheitliche Vollstreckung nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden konnte.
(3) Nach Absatz 1 beauftragte Dritte sind zu Entscheidungen nur im Rahmen der ihnen erteilten Aufträge oder Weisungen befugt. Es ist vertraglich und technisch- organisatorisch sicherzustellen, dass diese Stellen die Daten der Beitragsschuldner nur für Zwecke des Rundfunkbeitragseinzugs speichern, verarbeiten und nutzen. Die für die beauftragende Rundfunkanstalt geltenden landesrechtlichen Vorschriften für die Datenverarbeitung im Auftrag sind zu beachten.
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Unter der URL www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html (http://anonym.to/?http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html) liest man folgendes:
Behauptung: Der Rundfunkbeitrag verletzt den Datenschutz durch Vermieterauskünfte und einmaligen Meldedatenabgleich.
Fakt ist: Für den Rundfunkbeitrag sind die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen maßgeblich. Die personenbezogenen Daten dienen ausschließlich dem Zweck der Beitragserhebung und -bearbeitung. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Voraussetzungen für den einmaligen Meldedatenabgleich sind gesetzlich fixiert und wurden intensiv zum Beispiel mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz diskutiert. Die gesetzliche Regelung wurde von diesen unter den gegebenen Voraussetzungen (Zweck des Abgleichs, Art der Daten, Löschungsfristen etc.) akzeptiert. Die Verarbeitung der beim Meldeabgleich übermittelten Angaben unterliegt einer strengen datenschutzrechtlichen Zweckbindung. Lesen Sie hierzu auch unseren Faktenckeck zum einmaligen Meldedatenabgleich.
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist unter §9 Absatz 1 Satz 2 und 3 festgelegt, dass es im Ermessen der Landesrundfunkanstalten liegt, ob sie beim Vermieter oder Eigentümer Auskunft zu ihren Mietern verlangen. Obwohl das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht, werden die Rundfunkanstalten davon keinen Gebrauch machen und Vermieterauskünfte nicht einholen. ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen.
Und hier: www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_einmaligen_Meldedatenabgleich/113386/index.html (http://anonym.to/?http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_einmaligen_Meldedatenabgleich/113386/index.html)
Behauptung: Der Beitragsservice verkauft meine Daten weiter.
Fakt ist: Der Beitragsservice ist gesetzlich dazu verpflichtet, die oben aufgeführten Daten zu Beitragskonten nur zweckgebunden zu verwenden. Selbstverständlich verkauft, vermietet oder verschickt der Beitragsservice im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs zu keinem Zeitpunkt solche Daten an Dritte.
Beide Webseiten mit Stand: 01.04.2015, 00.00 Uhr
Paragraphen, wie in der von InesgegenGEZ zitierten Satzung werden nicht erwähnt. Somit abolute Irreführung, was die ARD da auf ihrer Webseite schreibt.
Ist ein externer Diensleister nicht als Dritter anzusehen?
Ist die Weitergabe an Dritte mit dem Zweck der Beitragserhebung und -bearbeitung einfach so zu rechtfertigen?
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hier die Ausschreibung vom 28.11.2014:
Ausschreibung: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Quelle abgerufen am 11.10.2015 gegen 12:45 CEST
Tag der Zuschlagsentscheidung:11.9.2015
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 18.9.2015
Bekanntmachung vergebener Aufträge: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Quelle abgerufen am 11.10.2015 gegen 12:45 CEST
@ Kurt
die Vergabe dieser Aufträge zum Drucken der Post sind ja nach dem deutschen BDSG legalisiert und rechtens, denn darin ist das verarbeiten von Daten (Dateien) in Listenform z.B. eben für Aufbereitung Drucken, Sortieren und Versendung von Massenpost erlaubt. Ob das wiederum mit den Datenschutzrichtlinien der persönlichen daten nach der Richtlinie 95/46EG vereinbar ist, wurde von keinem Gericht geprüft und auch nicht entschieden. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Schreibt man einen Landesdatenschutzbeauftragen deshalb an und erklärt Ihm den Verstoß gegen die Rechtslage, dann wird mit den einvernehmlichen gesetzlichen Bestimmungen des BDSG argumentiert. Das ist doch der große Demokratiestuß, da werden Gesetze geschaffen von denen die Abgeordneten genau Wissen, dass Sie nicht vereinbar sind. Somit muss danach erst einmal geklagt werden durch alle Instanzen bis in Karlsruhe ehe dann vielleicht jemand sagt NEIN so nicht (Betreuungsgeld usw.). Dann gibt es Übergangsfristen und dann wird das Gesetz wiederum hinfrisiert, damit irgendwelche Lobbyist weiterhin zufrieden sind. Das ist doch keine Politik in Sinne von Staatsordnung, das ist reine parteipolitisch organisierte Lobbyarbeit. Und inzwischen wurde in der Wirtschaft mit einem unrechtmäßigen Gesetz viel Geld umgesetz und der Schäuble hat immer seine Mehrwertsteuer.
Wenn der Staat nur rechtsverbindliche Gesetze und Reglungen schaffen würde, wäre vieles leichter und einfacher, aber eben das wirtschaftliche Geschäfte machen würde entfallen.
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Ob das wiederum mit den Datenschutzrichtlinien der persönlichen daten nach der Richtlinie 95/46EG vereinbar ist, ...
Vermutlich nach der Klarstellung durch den EuGH nicht. Jede Weitergabe zwecks Weiterverarbeitung bedarf der Zustimmung des betroffenen Bürgers.
Was fällt nun alles unter den Begriff "Weiterverarbeitung"?
-> Natürlich jede Fallkonstruktion, wo jemand anderes diese Daten dafür verwendet, um zu diesem Bürger in Kontakt zu treten, (für was auch immer). Selbstverständlich kann dieses auch nur heißen, daß eine Weitergabe per Adressliste ohne Einwilligung der betreffenden Bürger nach europäischem Recht nicht statthaft ist.
-> Eine weitere Fallkonstruktion ergibt sich dann, wenn eine Behörde Daten schlicht auslagert, weil sie Aufbewahrungszeiten zu realisieren hat, aber nicht über den dafür nötigen Platz verfügt.
-> Das EuGH-Urteil differenziert nicht zwischen einer aktiven Weiterverarbeitung und einer passiven.
Eine aktive Weiterverarbeitung wäre es ja, wenn die Daten selbst direkt genutzt würden?
Eine passive Weiterverarbeitung wäre bereits eine Entsorgung durch Privatfirmen? Denn hier stellt sich dann die Frage, ob es 100%ig ausgeschlossen werden kann, daß ein Mitarbeiter einer solchen Entsorgungsfirma Zugriff auf diese Daten erhält?
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Ob das wiederum mit den Datenschutzrichtlinien der persönlichen daten nach der Richtlinie 95/46EG vereinbar ist, ...
Vermutlich nach der Klarstellung durch den EuGH nicht. Jede Weitergabe zwecks Weiterverarbeitung bedarf der Zustimmung des betroffenen Bürgers.
Was fällt nun alles unter den Begriff "Weiterverarbeitung"?
-> Natürlich jede Fallkonstruktion, wo jemand anderes diese Daten dafür verwendet, um zu diesem Bürger in Kontakt zu treten, (für was auch immer). Selbstverständlich kann dieses auch nur heißen, daß eine Weitergabe per Adressliste ohne Einwilligung der betreffenden Bürger nach europäischem Recht nicht statthaft ist.
Trotzdem immer beachten ---> stand heute gilt immer noch das BDSG und der sogenannte Umkehrschluss. Für mich heißt das, wenn ich meiner Datenweitergabe beim EWMA vollumfänglich wiedersprochen habe, kann ich mich jetzt zusätzlich auf das Urteil vom 01.10.2015 stützen. Bei einem Rechtsstreit in der Sache muss das Gericht in D kleinbei geben, also die EU-Rechtssprechung anerkennen und bewerten oder eben zur Prüfung das Verfahren an den EuGH geben. Was wir ja wollen.
-> Eine weitere Fallkonstruktion ergibt sich dann, wenn eine Behörde Daten schlicht auslagert, weil sie Aufbewahrungszeiten zu realisieren hat, aber nicht über den dafür nötigen Platz verfügt.
-> Das EuGH-Urteil differenziert nicht zwischen einer aktiven Weiterverarbeitung und einer passiven.
Eine aktive Weiterverarbeitung wäre es ja, wenn die Daten selbst direkt genutzt würden?
Eine passive Weiterverarbeitung wäre bereits eine Entsorgung durch Privatfirmen? Denn hier stellt sich dann die Frage, ob es 100%ig ausgeschlossen werden kann, daß ein Mitarbeiter einer solchen Entsorgungsfirma Zugriff auf diese Daten erhält?
Ich habe über 25 Jahre im dv Support bundesw. gearbeitet. Für mich war die Snowden-Affäre keine Überraschung. Ebenso nicht wie man aus einer Glasfaserleitung die gespleist, also verbunden wird eine zweite Leitung mit einbindet die Daten abzweigt, was der NSA ja so beliebt gemacht hat.
Bei der Weitergabe oder Weiterverwendung von Daten auch löschen sollte so weis ich dem Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet werden. Das machen sicher ALLE von der verarbeitenden Stelle.
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/orientierungshilfen-merkblatter/
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/Formular-f%C3%BCr-Meldung-nach-%C2%A7%C2%A7-38-II-4d-BDSG.pdf (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/Formular-f%C3%BCr-Meldung-nach-%C2%A7%C2%A7-38-II-4d-BDSG.pdf)
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2014/12/Merkblatt-LfD-BW-%C2%A7-42a-Stand-12.12.14.pdf# (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2014/12/Merkblatt-LfD-BW-%C2%A7-42a-Stand-12.12.14.pdf#)
Frag ja nicht, ob die Banken in der Schweiz sich an vergleichbare Regelungen gehalten haben oder die Finanzbeamten aus D die mit Geldkoffern in die Schweiz gereist sind, um mit einer CD und den darf abgespeicherten Daten zurück gekommen sind. Der Pager von Hoeness war auch mit der Bank verbunden. Alles legal und rechtens.
Und dann gibt es außer dem BDSG noch das sogenannte Meldegesetz z.B. für Niedersachsen
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/zik/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-MeldGNDrahmen&documentnumber=1&numberofresults=51&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=R¶mfromHL=true#focuspoint
§ 32
Verordnungsermächtigung für regelmäßige Datenübermittlungen
§ 33
Melderegisterauskunft
§ 34
Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
§ 34 a
Regelmäßige Datenübermittlung an den Norddeutschen Rundfunk
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Ausschreibung:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:410877-2014:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Bekanntmachung vergebener Aufträge:
http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Sehr gute Info von dir, @Kurt.
Mr. X liest da:
Es besteht – insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen – jederzeit die Möglichkeit, dass der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zusätzliche personalisierte Briefe für den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio produzieren und weiterverarbeiten muss. Die maximale Höchstmenge einer Tagesproduktion liegt bei ca. 500 000 Briefen.
personalisierte heißt für Mr. X, dass es sich nicht mehr um allgemeine Infopost handelt, sondern um Briefe mit ganz spezifischen Inhalten zum jeweiligen Empfänger.
Welchen Dritten geht es etwas an, ob Mr. X von der Würschtelbude eine Mahnung oder einen Festsetzungsbescheid mit konkreten Finanzdaten bekommt? Egal in welcher Form die Daten übertragen werden.
Nun muss Mr. X nur noch mit Hilfe der user herausfinden, ob die bisher erhaltene Post von einem Dritten geschrieben wurde.
Es gibt die Briefe mit farbigen Logo Briefkopf, die verm. direkt vom BS kommen. Da sind z.B. direkte Antworten auf Widersprüche dabei, also keine Massenpost.
Dann gibt es die Briefe, die links oben die LRA zu stehen haben, die sind nur in schwarz. Wieso dieser Unterschied? Sind die von einem Dritten erstellt?
Das sind jedoch z.B. Mahnungen, Festsetzungsbescheide, Vollstreckungsersuchen an die GV-Verteilerstelle usw. .
D.h., Schreiben mit vertraulichen Inhalten, die kein Dritter zu sehen hat.
Die Würschtelbude schreibt:
" Adressen werden vom Beitragsservice weder gehandelt noch an Dritte weitergegeben. "
die Vergabe dieser Aufträge zum Drucken der Post sind ja nach dem deutschen BDSG legalisiert und rechtens, denn darin ist das verarbeiten von Daten (Dateien) in Listenform z.B. eben für Aufbereitung Drucken, Sortieren und Versendung von Massenpost erlaubt.
Dort ist dann nur die Adresse drin und nicht mehr. Die reine Adresse. Das sei gerade mal noch gestattet.
Es bezieht sich auf Info- und Werbesendungen, welche Massenpost ist, die der BS jederzeit rausschicken darf. Dazu ist die Würschtelbude doch da. Das ist deren ureigenste Aufgabe.
Diese Info und Werbesendungen sind ohne jegliche spezifischen Angaben zur Person Mr. X.
P.s.: Dem Mr. X ist so, wie wenn die Briefe mit den farbigen Logos immer so 2 ... 3 Tage unterwegs gewesen sind, während die mit der LRA und schwarz 10... 14 Tage. Datum im Brief bis Ankunft.
Hat noch Jemand die Beobachtung gemacht ?
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@ gerechte Lösung
gegen diese Datenverarbeitung von den externen Firmen kannst nix anstellen. Das erlaubt sogar die EU.
Außerdem ob das Würstchen sind oder keine, diese Würstchen zeigen uns die Zähne beim Würstchen fressen.
Die leben wie die Maden im Speck und 97,5% der Beitragszahler in diesem Land sind damit einverstanden.
Die sind sogar froh, dass Ihnen wenigstens etwas in diesem düsteren Leben an Unterhaltung ins Wohnzimmer geliefert wird.
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Ist ein externer Diensleister nicht als Dritter anzusehen? Ist die Weitergabe an Dritte mit dem Zweck der Beitragserhebung und -bearbeitung einfach so zu rechtfertigen?
NEIN. Aber die tun es trotzdem. Einfach, oder ? :-\
Ausserdem ist bereits Übermittlung von EWMA an GEZ genausowenig zu rechtfertigen. Dass GEZ diese Daten dann nochmal an weitere private weiterreicht, ist halt ein weiterer Tropfen im Fass das schon übervoll ist....
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gegen diese Datenverarbeitung von den externen Firmen kannst nix anstellen. Das erlaubt sogar die EU.
Das will der Blinde sehen. Wo, bitte steht das im vollen Text?
Bei Daten im allgemeinen geht es doch um Adressen. Adresshandel, mail.
Hierbei geht es aber um mehr, ganz rein private Daten, die keinem Dritten etwas angehen.
[...] diese Würstchen zeigen uns die Zähne beim Würstchen fressen.
Man muss sich mit dem, was einem zur Verfügung steht, zur Wehr setzen. Ja nichts gefallen lassen von denen. Auch die sind an ganz bestimmte Regeln gebunden, auch wenn die sich momentan nicht dran halten.
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Es geht nicht nur um Datenübertragung. Mit dem Absenden der Bescheide handelt es sich auch um eine Funktionsübertragung, nämlich die des physischen Absenders der Bescheide. Der BS behauptet ja immer, die Briefe selber abgesendet zu haben. Das stimmt eben nicht. Und die Funktionsübertragung muss auch irgendwo gesetzlich geregelt sein.
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Außerdem ob das Würstchen sind oder keine, diese Würstchen zeigen uns die Zähne beim Würstchen fressen.
Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen:
Mit Würschtelbude ist gemeint, dass die da als bedeutungslose Individuen so etwas wie Würstchen verkaufen dürfen und danach handeln dürfen, wie ein interner Imbissstand für 16 raffsüchtige Unternehmer.
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gegen diese Datenverarbeitung von den externen Firmen kannst nix anstellen. Das erlaubt sogar die EU.
Das will der Blinde sehen. Wo, bitte steht das im vollen Text?
Bei Daten im allgemeinen geht es doch um Adressen. Adresshandel, mail.
Hierbei geht es aber um mehr, ganz rein private Daten, die keinem Dritten etwas angehen....
Leute, nicht immer auf den BS einschiessen:
Behörden, (Finanz-)Ämter, Gemeinden, Gas-/Stromlieferanten usw. lassen bei Dienstleistern drucken, falzen, kuvertieren, frankieren - und wohl auch versenden.
Also findet auch dort eine - geregelte - Daten/Dateiübertragung statt.
Wie sieht das nun mit der von seppl aufgeworfenen Frage der Funktionsübertragung, nämlich die des physischen Absendens aus...?
Gruß
Kurt
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@Kurt: Doch, man kann noch die Frage stellen, wie eine nicht-rechtsfähige Organisation einen Werkvertrag mit einem privaten Dienstleister abschließen kann. Alle von Dir genannten Organisationen sind rechtsfähig!
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@Kurt: Doch, man kann noch die Frage stellen, wie eine nicht-rechtsfähige Organisation einen Werkvertrag mit einem privaten Dienstleister abschließen kann. Alle von Dir genannten Organisationen sind rechtsfähig!
Wobei wir bei der immer wiederkehrenden Gretchenfrage wären: WER oder WAS ist der BS - und: WO ist es schriftlich fixiert?
Er selbst (BS) gibt sich ja so:
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
Zu Händen von: Herrn Messedat
50829 Köln
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de
Fax: +49 22150612801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.rundfunkbeitrag.de/service
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Quelle - abgerufen am 12.10.2015 gegen 00:15 CEST > http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:334785-2015:TEXT:DE:HTML&tabId=1
Gruß
Kurt
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Jedenfalls keine Behörde irgendeiner Art, denn diese haben keine Geschäftsführer, sondern Behördenleiter.
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http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:-ycKsSXKqZwJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:101414-2014:TEXT:DE:HTML+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
Die Portierung, Anschaltung und das Routing dieser Nummern im IN-Dienst (Intelligentes Netz) ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Kundenanrufe werden im First Level bei vier externen Call Centern angenommen. Die Anrufverteilung wird über den üblichen Leistungsumfang der Routinglogik eines IN-Dienstes hinaus durch eine Netz-ACD gesteuert. Klassische Routingpläne sollen im Rahmen des Notfallkonzepts zum Einsatz kommen.
vier externen Call Centern . Mr. X dachte immer , dass er bei seiner zuständigen LRA rauskommt.
Wenn man jetzt wüsste, wer die call center sind?
Nicht nur hinsichtlich der Schreiben von externen Dienstleistern wird Mr. X an der Nase rumgeführt, auch mit den externen Servicenummern.
Was macht denn der BS überhaupt noch selbst, außer Aufträge vergeben?
Der Begriff: Auftragsvergabeservice ist angebrachter.
Es würde Mr. X nicht wundern, wenn die Datenbank mit seinen Daten auch von extern verwaltet wird.
interessant, wo man da landet: http://www.vergabeplattform-rundfunkanstalten.de/
( bei denic steht der Bayerische mit: Name: Mustafa K. I. )
und wird umgeleitet zu : prego-vergabeplattform.prhos.com
Die machen nicht einen Handgriff mehr selbst, die vergeben alles an andere. Die haben den Begriff Selbstbedienung richtig verstanden. Am Geld bedienen und die Arbeit anderen überlassen.
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@Alpha667:
Das ist ein guter gedanklicher Ansatz. Beim Beitragsservice haben wir es mit einem Zwitter zu tun. Es ist eine Firma mit Geschäftsführer, die behördliche Aufgaben ausführt.
Firma und Geschäftsführung sind dazu da, die betrieblichen Angelegenheiten zu regeln. So muss der Beitragsservice ja rechtsfähig sein, um Papier, Druckertinte und Kaffee für die Mitarbeiter kaufen zu können.
Nicht rechtsfähig ist der Beitragsservice allerdings in den behördlichen Aufgaben. Dazu bedarf es der Erlaubnis der LRAen.
Dies hat sich mit den Jahren klammheimlich vermischt. Für einen Druckauftrag an private Dienstleister bedarf es z.B keiner Erlaubnis, wenn allgemeine Infoschreiben ohne Personenbezug versendet werden sollen ("An alle Haushalte").
Werden aber personalisierte oder sogar rechtlich relevante Schreiben (Bescheide) versendet, so bedarf es der Erlaubnis der Behörde und diese kann die Erlaubnis nur aufgrund einer rechtlichen Bestimmung erteilen.
Was mit den Daten der Beitragsschuldner passiert liegt eindeutig nicht im Hoheitsgebiet des Beitragsservices.
@gerechte Lösung:
Wer bei den Callcentern anruft, hat nicht verstanden, wie das System dort funktioniert: Man zahlt Telefongebühren um abgebügelt zu werden. Desweiteren haben die Aussagen der Callcenteronkelsundtanten keinerlei rechtliche Bedeutung auf die man sich berufen kann. Vielmehr sind die CCOUT darauf erpicht, irgendwelche verwertbaren Infos aus den Anrufern zu leiern, bzw. sie festzunageln. Die Info, dass der Beitragszahler existent und erreichbar ist hat man mit dem Anruf ihnen ja sowieso schon gratis geliefert.
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@Alpha667:
Das ist ein guter gedanklicher Ansatz. Beim Beitragsservice haben wir es mit einem Zwitter zu tun. Es ist eine Firma mit Geschäftsführer, die behördliche Aufgaben ausführt.
Zwitter ? Gibt es hier nicht, entweder Behörde oder nicht. Also nicht. Das reicht mir. Und darauf baue ich auch meine Schreiben auf, weil all der andere Kram viel zu lang und kompliziert ist. Warum soll ich 20 Seiten mit Gründen schreiben warum das alles verfassungswidrig etc. ist. Das lesen die doch eh nicht, sondern schicken Antworten per Textbausteine. Kann man ja zur Genüge lesen. Und die Gerichte schmettern es auch ab. Wer zahlt mir die Zeit und Mühe ? Zahlt der BS mir die Zeit (und Nerven) die sie mir verplempern ?
Eine Rechnung haben die schon bekommen, die wird natürlich nicht einzutreiben sein, ist aber symbolisch.
Beim FinanzAMT steht ja auch nicht "Geschäftsführer" sondern Dienststellenleiter. Und was von denen kommt, sollte man auch ernst nehmen, weil es eine Behörde ist. BS kann man in Tonne kloppen...da können die noch 1000x behaupten sie die Rechte alle. Ich erkenne das nicht an, fertig. Sollen sie mir ihre Legitimation senden erstmal. Das einzige was die schicken, ist die nächste Kopie des dämlichen Staatsvertrags, wo nirgends steht, es ist eine Behörde-also Tonne.
Hab früher schon genug mit denen geschrieben, es ist Schluss damit. Nun nur noch knappe kurze Sätze, wie "Sie sind Betrüger" zB. Das muss reichen. "Ich weise hiermit Ihren sog. "Bescheid" zurück" "Hilfsweise lege ich Widerpruch ein, die Gründe kann ich Ihnen gg. Entgelt gerne mitteilen" etc. Wenn die das auch abschmettern ok, aber mein Zeitverlust ist erheblich geringer als 30 DINA4 Seiten zu schreiben und ev. später sogar noch Anwalt einschalten etc. WARUM ? Ich habe das nicht zu verantworten, aber mein Geld und Zeit geht dabei drauf.
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http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:-ycKsSXKqZwJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:101414-2014:TEXT:DE:HTML+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
Die Portierung, Anschaltung und das Routing dieser Nummern im IN-Dienst (Intelligentes Netz) ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Kundenanrufe werden im First Level bei vier externen Call Centern angenommen. Die Anrufverteilung wird über den üblichen Leistungsumfang der Routinglogik eines IN-Dienstes hinaus durch eine Netz-ACD gesteuert. Klassische Routingpläne sollen im Rahmen des Notfallkonzepts zum Einsatz kommen.
@ Kurt ---->>> dir sei der Lorbeerkranz der Woche verliehen.
Interessante Ansätze um etwas in die Organisationsverwaltung dieses Systems zu sehen. Na ja, aber ob das einen Richter interessiert, denn er hat ja nur über die Klage der 17,50 Euro zu entscheiden. Alles andere ist Verwaltungs- und Staatsrecht und bedarf einer ganz anderen Klageform und Klageausrichtung um diesem System bei zu kommen.
Bin schon verwundert, dass in einer VOB Ausschreibung der Vertragsinhalt so spezifiziert veröffentlicht wird. Wer die Geräte somit die Software kennt, kann schon die Pläne zum Datenhacken ausarbeiten. Ich kenne, dass ein Ausschreibungspaket angefordert wird und dann ist in den Ausschreibungstexten die exakte Ausführung vom Planungsbüro enthalten. Lässt sich nur mit dem Argument Transparenz begründen. Für die Kalkulation eines Angebotes sicherlich richtig, damit es nicht zu Nachträgen (zusätzlichen Aufwandskosten die nicht in der Ausschreibung berücksichtig wurden) wie bei BER in Berlin kommt (noch eine Milliarde und noch eine). Vielleicht wollen Sie damit zeigen die Ausschreibung ist auf Sparsamkeit ausgelegt.
Hat aber keine Bewandtnis bezüglich ob die das dürfen, jede Behörde braucht Betriebsmittel/Ausrüstung und die LRA's auch. Das Finanzamt kauft auch S........rollen aber nicht für den Endlosdruck der Staatsschulden. Was rechtlich relevant ist, die Tatsache der Beauftragung und Ausführung von Dienstleistung jeder Art an/durch Dritte, einschließlich der Ausschaltung des Rechtsstaatsprinzips. Das könnte auf die Paragrafen und Ausführungen im RBStV und in den Satzungen deuten, wo ja beschrieben ist, dass man sich Inkasso, Callcentern usw. bedient. Wird damit zusammenhängen, dass der BS in Köln ja 400 Arbeitskräfte einsparen will, die dann bei Dritten mit weniger Lohn beschäftigt werden. So kann der BS in seinem J-Bericht (nicht Bilanz .. sonst wäre es ja ein Unternehmen) der Öffentlichkeit und der Politik wieder was von Sparsamkeit um die Nase schmieren und das Fernsehen verbreiten die positiven Zahlen. Kennen wir ja aus der Wirtschaft. Aber alles wieder rechtlich im Ansatz richtig ausgelegt, die Öffentlichkeit versteht nur Bahnhof und wird mit unvollständigen und undurchschaubaren Gesetzen zur Zahlung gezwungen, aber die Richter an den VG sagen alles korrekt. Interessant allemal.
Das Beispiel zeigt deutlich, warum und weshalb kein Industriebetrieb oder Verband (IHK's usw.) gegen die RF-Gebühr rechtlich vor Gericht vorgegangen ist. Der BS ist sozusagen ein Rädchen im Wirtschaftskreislauf mit Aufträgen, Auftragsabwicklung und Arbeitsplätzen, wie jedes sonstige Wirtschaftsunternehmen. DUNS-Nummer usw. alles korrekt, was uns bekannt ist und nur das zählt und der Bürger wird belogen und betrogen. Tja ich glaube nicht, dass ein einzelner Kläger mit einer RF-Beitragsklage hier etwas ausrichten kann. Selbst das BVerfG wird die Behandlung von Bescheiden durch Dritte nicht abschaffen.
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Vorwort: Mr. X schaut sich die aktuellen Meldungen an und das Thema: Probleme mit dem Beitragsservice.
Gestern hat er sich mal die letzten postings angesehen und ist zufällig auf dieses Thema unter in 'Dies und das!' gestoßen.
Dieses Thema ist brisant und gehört doch eigentlich in Probleme mit dem Beitragsservice.
weitere Funde:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:2HOLyXeumXoJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:328160-2013:TEXT:DE:HTML+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de
( ist annulliert, aber der Vollständigkeit und Info halber )
— Angabe der ausgebrachten Jahresbriefmenge (mindestens 10 Mio. personalisierte Briefen pro Jahr) - Angabe zwingend erforderlich;
ein neues Rechensystem:
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Bn8V-31RpWwJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:292802-2013:TEXT:DE:HTML+&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=de
Die links laufen oftmals nicht,,
z.B.: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:176472-2011:TEXT:DE:HTML
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:BNyge6-FnwEJ:ted.europa.eu/udl%3Furi%3DTED:NOTICE:176472-2011:TEXT:DE:HTML+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
— Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Gewährleistung der Abholung von freigemachten Briefen an 2 Standorten (am Standort der GEZ in Köln und am Standort des derzeitigen Druckdienstleisters in Lütjensee bei Hamburg).
Das besagt lt. Mr. X, dass es verm. doch so ist, dass die farbigen Briefköpfe aus Köln und die schwarzen aus Lütjensee kommen. Damit werden vertrauliche Angaben zu Mr. X an Dritte weitergegeben. Und das ist definitiv nicht statthaft.
Da einige links nicht laufen, über Google selbst suchen.
ted.europa.eu, GEZ eingeben
https://www.google.de/search?biw=1310&bih=744&noj=1&q=ted.europa.eu+deutsch+%2C%2C+vergabe%40gez.de&oq=ted.europa.eu+deutsch+%2C%2C+vergabe%40gez.de&gs_l=serp.3...29813.30464.0.31133.3.3.0.0.0.0.147.419.0j3.3.0....0...1.1.64.serp..3.0.0.wRFJgePv6rw
Hier postet Beitragender bei gez-boykott auch zu diesen Ausschreibungen der GEZ.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14041.15
Beitragender spricht genau an, dass die Würschtelbude mangels Rechtspersönlichkeit kein öffentlicher Auftraggeber sein kann, sondern nur die Rundfunkanstalten selbst. Es wird auch vom EuGH immer wieder von LRA gesprochen, wenn es um rechtlich verbindliche Dinge geht.
Bitte alles von ted.europa gut sichern per screen, da man nie weiß, ob das ewig stehen bleibt.
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Das besagt lt. Mr. X, dass es verm. doch so ist, dass die farbigen Briefköpfe aus Köln und die schwarzen aus Lütjensee kommen. Damit werden vertrauliche Angaben zu Mr. X an Dritte weitergegeben. Und das ist definitiv nicht statthaft.
Ein weiterer Hinweis auf einen externen Dienstleister ist auch die Angabe der Teilnehmernummer im Adressfenster.
Das Kuvert des absendebereiten Briefes wird nämlich vor Einlieferung bei der Post als Nachweis für den Beitragsservice eingescannt und diesem rückübermittelt.
Hat jemand schon mal seine Steuernummer im sichtbaren Adressfeld eines amtlichen Briefes gesehen? Oder das KFZ-Kennzeichen bei Steuerbenachrichtigungen? Ich nicht, denn diese Nummern sind personenbezogen und daher nicht öffentlich zu machen. Die Teilnehmernummer beim BS ist ebenso personenbezogen. Wird aber (wohl aus o.g. Grund) als Kontrollmöglichkeit trotzdem sichtbar gemacht.
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gegen diese Datenverarbeitung von den externen Firmen kannst nix anstellen. Das erlaubt sogar die EU.
Dieses darf aber bezweifelt werden. Nichts ist erlaubt, so es eine Behörde versäumt hat, den Bürger um Zustimmung zur Weitergabe zu bitten.
Du glaubst doch nicht wirklich, daß eine Behörde an Private Daten rausrücken darf, an eine andere Behörde aber nicht?
@anne-mariechen
Selbst das BVerfG wird die Behandlung von Bescheiden durch Dritte nicht abschaffen.
Dieses zu entscheiden, überläßt Du doch freundlicherweise den Richtern und Richterinnen des BVerfG?
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gegen diese Datenverarbeitung von den externen Firmen kannst nix anstellen. Das erlaubt sogar die EU.
Dieses darf aber bezweifelt werden. Nichts ist erlaubt, so es eine Behörde versäumt hat, den Bürger um Zustimmung zur Weitergabe zu bitten.
@pinguin ich akzeptiere deine Meinung, aber deine Meinung ist nicht die Meinung eines VG-Gerichtes das über die Rechtmäßigkeit von 17,50 Euro im Monat zu entscheiden hat. Ich habe ganz klar zu Ausdruck gebracht, dass in der Sache Meldedatenabgleich die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 als Urteile den Datenabgleich für rechtens entschieden hat. Das müsste Dir auch bekannt sein. Dass hier EU-Regeln und nun ein Urteil vom 01.10.2015 dagegen sprechen könnten ist wenn es zu beachten ist ein neuer Sachverhalt für betroffene RF-Beitragszahler. Stell mal Gedanken an, weshalb wurde in der Popularklagen nicht auf EU-Datenschutz hingewiesen. Der Grund ist ganz einfach, weil das Gericht die vorliegenden Gesetze RF/Satzungen/BDSG/LDSG/ national beurteilt hat. Es lässt sich nicht in einer (1) Klage alles an Punkten die wir inzwischen kennen entscheiden.
Was deine Aussagen EU und tausendmal EU ist interessiert ein Gericht in D soviel wie der Mehlsack in China. Was Fakt ist auf Grund der Entscheiden bei den Gerichten, dass diese keinen Grund sehen ein VG-Verfahren au Grund von Klagepunkten an den EuGH zu geben und daraus folgend werden RF-Kläger zwangsvollstreckt. Ob die ZV rechtens ist, ist doch genau so ein Problem, dass es kein Gericht anerkennt und im Sinne von Deinem Wunschrecht an Auslegung oder von anderen entscheidet. Wir können alle feststellen, das darf nicht so sein und wenn es nicht so beachtet wird kann man nur Klagen. Wird die Klage abgewiesen, dann hat man Pech oder man versucht es auf ein neues.
Zu meiner Aussage "Das erlaubt sogar die EU" rate ich Dir mal alle Artikel der Richtline 95/46/EG im Detail zu bearbeiten. Denn aufbauend auf dieser Richtlline wurde das BDSG angepasst. Sicher nicht vom EuGH prüfend bewertet. Und das wird Dir jeder Landesdatenschutzbeauftrage so zu Auskunft geben. Im EU-Recht Wettbewerbsrecht interessiert es auch nicht, ob die Briefe vom BS oder von Dritten oder Fünften gedruckt und gescannt werden. Der EU ist der Wettbewerb wichtig, sprich die EU-Ausschreibung. Nachzulesen in einem anderen Threat.
Pinguin ich geb Dir einen Rat unternehme mal soviel in deinem Leben wie ich. Deine Standpunkt von den mahlenden Mühlen der EU sagt ganz klar aus, da läuft noch viel Wasser den Fluß herunter (viele viele Jahre) bis sich was ändern sollte und bis dahin haben wir es mit anderen Problemen als Bürger in dieser EU zu tun. Dann fang einfach mal an und geh voran und bringe eine Klage auf den Weg um deinen Standpunkt durchzusetzen. So einfach ist das.
Du glaubst doch nicht wirklich, daß eine Behörde an Private Daten rausrücken darf, an eine andere Behörde aber nicht?
Außer dass ich jetzt über den Satz erstaunt bin, entweder liegt es an unserer gegenseitigen Auffassung oder reden wir an einander vorbei? Wer private Daten bei der Meldebehörde haben will, muss den Nachweis begründdet vorlegen und 7,50 Euro pro Adresse bezahlen dann hat er die Information einer vollständigen Adresseangabe. So mein letzter Fall den ich persönlich durchgeführt habe und beweisen kann. Und wenn eine Behörde wie das Jobcenter Daten von der Meldebehörde haben will, dann bekommt sie diese ohne mich zu fragen und ohne dass ich davon etwas mitbekomme.
@anne-mariechen
Selbst das BVerfG wird die Behandlung von Bescheiden durch Dritte nicht abschaffen.
Dieses zu entscheiden, überläßt Du doch freundlicherweise den Richtern und Richterinnen des BVerfG?
Das BVerfG wird den öffentlich rechtlichen Rundfunk NIE abschaffen. Da hänge ich meinen Kopf in die Guillotine. Vielleicht ist Dir die Gesetzespyramide ein Begriff und darauf wird jeder der klagt vom untersten Gericht hingewiesen. Nächste Instanz bezahlen. Ich habe zu Beginn 2013 Kontakt mit einem RA der die Zulassung für das BVerfG hat mehrmals telefoniert. Er hat mir Hinweise gegeben, dass es Verfassungsrechtliche Bedenken gibt, aber nur das Verfahren vor dem BVerfG ist mit über 15.000,-- Euro beziffert worden. Und den Kontakt habe ich in weisser aussicht gesucht, weil ich nicht ein Verfahren vor Gerichten führe wo mir ein RA der für obere Instanzen notwendig wird erklärt, das ist alles Mist, so wie Sie das ausgelegt haben und so haben sich nie eine Chance.
Hier auf dieser Internetseite kann sich jeder als EU-Verbraucher zu Fragen seiner Daten informieren
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/schutz-der-kundendaten-in-der-eu/fragen-ueber-fragen/meine-daten-meine-rechte/
Und wer seine Rechte bei der EU durchsetzen will dem empfehle ich mal diese dargelegten Möglichkeiten in Augenschein zu nehmen um zu prüfen wie sein Verfahren am besten an die EU gerichtet werden kann.
http://www.eu-koordination.de/meine-eu-rechte/wie-kann-ich-mich-einmischen
http://www.eu-koordination.de/PDF/2010-1-meine-rechte_web.pdf
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Wertes Anne-Mariechen,
gibt Dir und anderen Nutzern dieses Forums nicht jene Aussage zu denken, die erst kürzlich ein aktiver Richter am Bundesverfassungsgericht getätigt hat? Meinst Du wirklich, daß dem Bund oder Bundesgerichten paßt, was niedere Gerichte an Unrecht sprechen?
Weshalb dann eine derartige Reaktion?
Ist Dein Vertrauen in Bundesrecht, (oder europäisches Recht), derart niedrig?
Bist Du wirklich der Meinung, daß man alle Bundesgerichte abschaffen könnte, weil sich ja eh keiner an deren Entscheidungen hält?
ciao
Pinguin, der Deine Ansicht akzeptiert, aber weder versteht, noch gut findet
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Datum der Veröffentlichung: 23-01-2013
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: BW 01/13 Onlinetextverarbeitung.
Die Anforderungen im Einzelnen:
2. Volumen / Mengengerüst / Anzahl Anwender
Im heutigen Online-Verfahren des Beitragseinzugsverfahrens werden täglich bis zu 50 000 Textbriefe mit dem vorhandenen Textverarbeitungssystem (zum Teil mit Beilagen / Anlagen) erstellt, gedruckt und ausgebracht (versandt).. Bei diesen Größen ist von steigender Tendenz im Zeitablauf auszugehen. Das bestehende System wird aktuell von ca. 1.900 Anwendern genutzt. Diese teilen sich auf in:
a. Anwender beim zentralen Standort Köln (Zentraler Beitragsservice)
b. Anwender der Abteilungen „Beitragsservice (regionaler Beitragsservice)“ der Landesrundfunkanstalten (NDR/RB, WDR, SWR/SR, BR, RBB, MDR, HR)
c. Anwender der so genannten externen Dienstleister.
Das heute betriebene System nutzt ca. 3 200 Textbausteine und ca. 650 Briefvorlagen.
1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
....
16. Fachlicher Betrieb: Textverarbeitungssystem und Beitragseinzugsverfahren (System „RUBIN“)
....
Bei der Brieferstellung und zur Unterstützung der Sachbearbeitung sind folgende Funktionen anzubieten:
....
o. Faksimile-Unterschriften gemäß Rollenkonzept
...
Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:22942-2013:TEXT:DE:HTML
Datum der Veröffentlichung: 01-02-2014 (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:35757-2014:TEXT:DE:HTML)
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Icon Systemhaus GmbH
Hauptstätter Str. 70
70178 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Externe Dienstleister sind als 3-te Anwendungsgruppe des Systems des Beitragsservces explizit benannt und arbeiten somit aktiv mit.
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Das Thema des hier recherchierten und vom BS beauftragten externen Dienstleisters für die Verarbeitung und den Versand von Bescheiden ist inzwischen Gegenstand einer, zwar nicht den Datenschutz, sondern das Verwaltungsrecht betreffenden Klage am Verwaltungsgericht Lüneburg.
Transskript der betreffenden Stelle des Interviews (ab Min. 4:42):
https://soundcloud.com/sputnik-de/rundfunkgebuhren-klager-wollen-bis-vor-das-verfassungsgericht
Danke an Larsenson für den Link unter
Streit um Rundfunkgebühren: Kläger wollen bis vor das Verfassungsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17948.msg118081.html#msg118081
Moderatorin: Jetzt haben Sie erwähnt, dass Sie in Lüneburg noch einen anderen Fall verhandeln…
RA Bölck: Das ist eine rein verwaltungsrechtliche Frage.
Dazu muss man folgendes wissen: Wer solch einen Brief bekommt, da steht ja als Absender drauf eingedruckt Beitragsservice in Köln. Da werden die Beitragsbescheide versandt und wenn ein solcher Bescheid versandt wird, gilt er dem Empfänger als bekannt gegeben am 3. Tag nach der Aufgabe zur Post. Das hat weitreichende Folgen. Ab dem 3. Tag, nachdem er zur Post aufgegeben wurde, beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen.
In dem Prozess Lüneburg geht es darum, dass die Bescheide nicht, wie man denkt, weil es ja auch als Absender drin steht, vom Rundfunk zur Post aufgegeben, sondern von einem Privatunternehmen in Lütjensee. Das ist östlich gelegen von Hamburg. Das ist ein privater Druckdienstleister. An den werden die Daten der Bescheide übermittelt, die Bescheide werden dort ausgedruckt, gefaltet, eingetütet, frankiert und zur Post aufgegeben. Da stellt sich die Frage, ob ein Privatunternehmen die Aufgabe von Bescheiden zur Post vornehmen darf mit der Folge, dass ein solcher Bescheid nach der Postaufgabe als zugegangen gilt. Eigentlich geht das Gesetz davon aus, dass eben die Behörde selber das macht, durch einen Behördenmitarbeiter, dann wäre das kein Problem. Aber die Frage ist, ob ein Privatunternehmen das machen darf oder ob die Behörde zwingend das selber machen muss. D.h. Mit anderen Worten: Nach meiner Einschätzung liegt hier eine gesetzwidriger Privatisierung der Postaufgabe vor.
Moderatorin: Gab es schon ein Urteil in diesem Fall?
RA Bölck: Die Verhandlung hat gestern stattgefunden, der Richter sagte mir es soll in der nächsten Woche verkündet werden.
Es hätte natürlich zur Folge, dass, wenn man Recht bekommt, sämtliche abgesandten Bescheide unwirksam sind, wenn ein Privater so etwas nicht tun darf. Um diese Frage geht es.
Moderatorin: D.h. Es hätte dann auch eine Tragkraft. Inwiefern könnte man das rückwirkend anwenden? Würde das nur für die aktuellen Bescheide gelten?
RA Bölck: Das würde bedeuten, dass sämtliche Bescheide, die von diesem privaten Druckdienstleister abgesandt wurden, nicht wirksam zugegangen wären mit der Folge, dass sämtliche Bescheide keine Wirksamkeit entfaltet hätten. Das würde auch Bescheide auch aus der Vergangenheit betreffen, da diese Absendepraxis mit dem privaten Druckdienstleister schon seit längerem durchgeführt wird.
Kennt vielleicht jemand das Aktenzeichen der Klage?
Das Urteil wird man vermutlich unter diesem Link abrufen könnten
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/jportal/portal/page/bsndprod.psml?sm=es
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Das Thema des hier recherchierten und vom BS beauftragten externen Dienstleisters für die Verarbeitung und den Versand von Bescheiden ist inzwischen Gegenstand einer, zwar nicht den Datenschutz, sondern das Verwaltungsrecht betreffenden Klage am Verwaltungsgericht Lüneburg...
Die Klage wurde leider mit Verweis auf einen Beschluss des OVG Lüneburg abgewiesen.
Mehr Details vermutlich in Kürze hier:
Urteil Druckdienstanbieter welcher Bescheide für Beitragsservice druckt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18047.msg118704.html#msg118704