gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: the7 am 10. Oktober 2015, 14:45
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Person A zieht von einer Stadt in einer andere und wechselt dabei auch das Bundesland.
Würde es Sinn machen, die bestehenden Beitragszahlungen einzustellen bzw. die Einzugsermächtigung zu widerrufen?
Person A würde keinen Nachsendeauftrag bei der Post stellen, so dass seitens des Beitragsservice ja theoretisch ein "Kunde" spurlos verschwindet, ein anderer Kunde aus dem Nichts woanders auftaucht. Dann könnte diese Person doch den ganz "normalen" Prozess der Verweigerung durchlaufen?
Würde dieses Sinn machen, den Umzug zu nutzen, aus dem Beitragsservice zu entfliehen?
Danke & Grüße
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Da bei jedem Umzug ein automatischer Meldedatenabgleich passiert, der auch den letzten Wohnort als Datensatz beinhaltet, ist es dem Belästigungsservice problemlos möglich, den Datensatz zusammenzufassen.
Einzige Abhilfe zum Spurenverwischen: Sich erst als obdachlos melden und ein paar Wochen später am endgültigen Wohnort neu einchecken, so daß ein paar Wochen Obdachlosigkeit dazwischen waren. Dann enthält der automatische Datensatz keine vorherige Wohnadresse.
Soll nach Auskunft von Forenteilnehmern so sein.
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Sobald eine Person später zugeordnet werden kann, werden die bis dahin aufgelaufenen Schulden fällig. Sich dagegen zu wehren ist ungleich schwerer als direkt den Kampf aufzunehmen. Hier gilt: Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Abtauchen für kurze Zeit ist wegen der langen Verjährungsfristen nicht zu empfehlen.
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Würde dieses Sinn machen, den Umzug zu nutzen, aus dem Beitragsservice zu entfliehen?
Dafür ist kein Umzug notwendig. Ein Boykott ist jederzeit möglich!
Wer Frieden will, sollte Propaganda nicht finanzieren!
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Würde es Sinn machen, die bestehenden Beitragszahlungen einzustellen bzw. die Einzugsermächtigung zu widerrufen?
Das würde immer Sinn machen, auch ohne Umzug.