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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 09. Oktober 2015, 13:00
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Wenn man das derzeitige Rundfunksysten in all seinen Facetten gesamtgesellschaftlich betrachtet, so stellt es doch für Tausende von Bürgern incl. aller Anwälte und Richter eine in Teilen beachtliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme dar.
Kann es insofern überhaupt verwunderlich sein, daß der Bund hier nicht derart eingreifend tätig wird, dieses System so umzugestalten, daß es in allen Einzelteilen europarechtlich wie bundesrechtlich kompatibel ist? Würde nicht der Bund letztlich für alle jene vom später umgestalteten Rundfunksystem nicht mehr benötigten Mitarbeiter auf Grund des Sozialstaatsgebotes finanziell aufkommen müssen?
Dürfen derartige politische wie fachpolitische Überlegungen dazu führen, daß das von der Politik selbst geschaffene Recht von dieser nicht beachtet wird?
Auf Basis welcher Mißachtung des Bürgerwillens wäre der Schaden für den Gesamtstaat letztlich größer?
- Mißachtung auf Grund des Nicht-Zugestehens fixierten Rechtes;
- Einhaltung des Rechts mit evtl. Folge von Massenarbeitslosigkeit?