gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: antiAZDler am 07. Oktober 2015, 13:36
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Soweit ich das verstanden habe tritt der RBStV für alle in Kraft sobald er nach seiner Ratifizierung in Landesrecht überführt ist. Es bedarf also eines Gesetzes auf das sich der RBStV bzw. der RÄndStVG stützt. Einmal alle Zweifel die Rechtmäßigkeit betreffend außer Acht gelassen, sollte man auf den juristischen Plattformen der Länder eine entsprechende Bekanntmachung des RBStV, RÄndStVG in der jeweils
gültigen geltenden Version finden und auf jeden Fall das zugehörige Gesetz.
Für das Land Bremen wäre das die Plattform: https://bremen.beck.de/
...aber da findet man:
- zum RBStV: https://bremen.beck.de/?typ=reference&y=100&g=RBeitrStV dead_link
- zum Gesetz: https://bremen.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BrRAendStVG_16 no_content
die oben aufgelisteten Links sind dem Inhaltsverzeichnis der Seite entnommen:
https://bremen.beck.de/?vpath=bibdata%2fges%2fbrraendstvg_16%2fcont%2fbrraendstvg_16.htm&mode=all
Das Impressum (https://bremen.beck.de/?typ=impressum) weißt sich als kompetent aus.
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Das Grundgesetz steht über diesem Rundfunkbeitragsstaatvertrag. Richter sind nicht unabhängig. Die Rundfunkgremien sind durchseucht von Politikern und Parteigenossen, sowie von Vertretern, die vom Staat subventionierte Organisationen vertreten.
Ich zahle nix
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in der Tat, der 15 ist dort scheinbar nicht als Hinterlegung zu finden, dafür bereits der 16. und irgendwie die Änderungen vor dem 15. -> wahrscheinlich wurde der 15. vergessen, einfach mal nachfragen
https://bremen.beck.de/?rbSort=date&words=R%C3%84ndStVG&typ=&filter=&txtAmbigiousDomain=&pagenr=1
http://landesportal.bremen.de/suche?search_query=RBStV
sowie hier Link 2
--> http://service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.252729.de&template=00_html_to_pdf_d
aus der PDF
Verfahren
Rechtsgrundlagen
• Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV): http://service.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
führt zu
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Dead Link
weiterer Link aus der PDF
führt zu
http://service.bremen.de/de/dienststelle/bremen128.c.252713.de
Bitte dort einfach mal nachfragen!
Auch die Seite
http://service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.252729.de
Verfahren
Rechtsgrundlagen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Weitere Hinweise
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
führt mit dem Link hinter Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) zu
http://service.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
--> Dead Link
Link sollte wahrscheinlich lauten
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e800/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Ganz schön viele tote Links auf den Service Seiten von Bremen ;-), aber das liegt bestimmt daran, dass bei Beitragservice ständig die Webseite umgebaut wird, und das nirgendwo irgendeine Person interessiert, welche dafür verantwortlich sei.
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Da ich es hier im Forum noch nicht gefunden habe:
Bremisches Verwaltungs Verfahrens Gesetz - BrVwVfG (https://bremen.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBrVwVfG%2Fcont%2FBrVwVfG.P2.htm)
Dort steht im § 2 Artikel (1) Absatz 2 "Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit von Radio Bremen."
[das ist in den meisten, wenn nicht sogar allen LVwVfG die jeweilige LRA betreffend, so formuliert]
was bedeutet das nun?
Es bedeutet das die Rundfunkbeitragsbescheide unterschrieben sein müssen!
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Ganz schön viele tote Links auf den Service Seiten von Bremen ;-), aber das liegt bestimmt daran, dass bei Beitragservice ständig die Webseite umgebaut wird, und das nirgendwo irgendeine Person interessiert, welche dafür verantwortlich sei.
In wie weit das zum Thema Rechtssicherheit statthaft ist kann warscheinlich auch niemand beantworten... ???
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Finde ich interessant.
Im § 2 VwVfG. NRW. – Ausnahmen vom Anwendungsbereich für NRW steht:
"(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des Westdeutschen Rundfunks Köln."
Wäre ein Hammer wenn darauf hin alle Bescheide unterschrieben sein müssten >:D
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Finde ich interessant.
Im § 2 VwVfG. NRW. – Ausnahmen vom Anwendungsbereich für NRW steht:
"(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und des Westdeutschen Rundfunks Köln."
Wäre ein Hammer wenn darauf hin alle Bescheide unterschrieben sein müssten >:D
Ich bin nicht der Einzige mit dieser Einschätzung das anstelle des VwVfG nun ds HGB tritt... >:D