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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2015 => Thema gestartet von: Uwe am 01. Oktober 2015, 00:50

Titel: "Abzugsfähigkeit privater Rundfunkbeiträge" von Michael Heine und Matthias Trink
Beitrag von: Uwe am 01. Oktober 2015, 00:50
(http://www.dortmund.de/media/p/bibliothek/stlb_logos/jurion_neu_Drehscheibe.jpg)
Quelle: http://www.dortmund.de/media/p/bibliothek/stlb_logos/jurion_neu_Drehscheibe.jpg

Heine und Trinks halten eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Rundfunkbeitrags nicht für sinnvoll - eine Replik auf Kuhlmey

Kurznachricht zu "Abzugsfähigkeit privater Rundfunkbeiträge" von Michael Heine und Matthias Trinks, original erschienen in: DStR 2015 Heft 39, 2164 - 2166. Die Autoren antworten mit einer Replik auf ein ...
Kurznachricht zu "Abzugsfähigkeit privater Rundfunkbeiträge" von Michael Heine und Matthias Trinks, original erschienen in: DStR 2015 Heft 39, 2164 - 2166.

Die Autoren antworten mit einer Replik auf einen Beitrag von Kuhlmey in DStR 2015, 1542. Dieser regt darin an, private Rundfunkbeiträge zum steuerlichen Abzug zuzulassen, weil sonst das steuerliche Existenzminimum verletzt werde. Die Autoren stimmen Kuhlmey allerdings nur darin zu, dass die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks reformiert werden sollte. Sie halten jedoch eine steuerliche Abzugsfähigkeit nicht für geboten. Vor allem, weil kein Eingriff in das steuerliche Existenzminimum vorliege.

weiterlesen auf:

https://www.jurion.de/de/news/325587/Heine-und-Trinks-halten-eine-steuerliche-Abzugsfaehigkeit-des-Rundfunkbeitrags-nicht-fuer-sinnvoll-eine-Replik-auf-Kuhlmey