gez-boykott.de::Forum
Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 29. September 2015, 09:41
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Titel ist als Zitat von hier:
Thür. Allg./ Ostthür. Zeitg. > MDR zahlte fast 7 Mio € an private Ermittler!!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15916.0.html
Nun, @Bürger, evtl. bereits das Bundesverwaltungsgericht?
Immerhin basiert der Rundfunkstaatsvertrag auf ungültigem bzw. außer Kraft gesetztem europäischen Rahmenrecht. Mich wundert, daß das bisher hier keiner wirklich zur Kenntnis nahm:
Verbraucherschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15903.0.html
Bereits bei Veröffentlichung des 15. RBSTV war das zugrundeliegnde europäische Rahmenrecht ungültig.
Wenn die Basis schon außer Kraft gesetzt und damit nicht rechtsgültig ist, kann das, was darauf aufbaut, auch nur rechtsungültig sein.
Die Basis für den Rundfunk bildet europäisches Recht. Nur der Bund hatte immerhin Richtlinie 2007/65/EG in Bundesrecht eingebarbeitet, bei den Ländern nicht eine Spur.
Ich mag jetzt hier aber nicht 2 Themen zu dem gleichen Sachverhalt laufen lassen, deshalb einen davon bitte schließen.